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Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
334 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:36
Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 )

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.08.2014 Nr. 183 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West 04.09.2014 Betreff Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 Beschlussentwurf: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen des Straßenverzeichnisses zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2013 werden zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 183 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Begründung: Der seinerzeit für die Straßenreinigung zuständige Ausschuss für Abfallbeseitigung hat entschieden, die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses gemäß Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Krefeld in den Bezirksvertretungen vor beraten zu lassen. Die Änderung der Anlage zu § 3 der vorerwähnten Satzung (Straßenverzeichnis) ist aufgrund von Bürgeranträgen, Einsprüchen, Straßenneuwidmungen, zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen der tatsächlichen Straßenverhältnisse sowie redaktioneller Änderungen nach Vorprüfung des Fachbereiches 36 für die in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Straßen erforderlich. Die jeweiligen Begründungen der straßenbezogen notwendig werdenden Änderung der Reinigungs-/Winterdienstklasse sind nachfolgend dargestellt. Straße/ Reinigungsumfang RKL/WKL lt. Satzung An der Josefkirche - ganz RKL III i WKL 1 Baackesweg - Weg zu den Häusern Nr. 59 bis 65 RKL VIII A WKL - Forstwaldstraße RKL III i - Stichstraße zu Haus WKL 1 Nr. 111 - von Haus Nr. 602 / RKL VII i 671 bis Stockweg WKL 1 Gatherhofstraße - Stichstraße zu den Häusern Nr. 228 bis 272 RKL VII A WKL 2 Moritzstraße -Teilbereich von In- RKL IV i WKL 2 VerRKL/WKL neu / Begründung kehrsbedeutung innerört- RKL III i lich WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. Anlieger RKL VIII A WKL – Redaktionelle Änderung zur besseren Lesbarkeit der Satzung bedingt durch einen Druckfehler. innerört- RKL III i lich WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. innerört- RKL VII i lich WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. Anlieger RKL VII A WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. innerört- RKL IV i lich WKL 3 Begründung Seite 3 dustriestraße zwischen Haus Nr. 35 / 39 bis Bahnübergang Neuer Weg - Teilbereich von Kempener Allee bis einschließlich Wendehammer RKL VI i WKL 2 innerörtlich Prinzenbergstraße - Teilbereich von Weyerhofstraße bis Kleinewefersstraße RKL IV i WKL 2 innerörtlich Raiffeisenstraße RKL VI i - von MengelbergWKL 2 straße bis einschließlich Haus Nr.21 innerörtlich Randstraße - Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 66 und 72 RKL VI i WKL 2 innerörtlich Stadtgarten - ganz RKL IV A WKL 1 Anlieger Westparkstraße - Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 30 und 46 RKL IV i WKL 1 innerörtlich Straße An der Josefkirche -ganz Baackesweg - Weg zu den Häusern Nr. 59 bis 65 Forstwaldstraße Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. RKL VI i WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. RKL IV i WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. RKL VI i WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. RKL VI i WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. RKL IV A WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. RKL IV i WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten. alte Gebührenhöhe in Euro-Stand 2014 RKL 14,58 EUR WKL 1,64 EUR RKL keine WKL keine RKL 14,58 EUR neue Gebührenhöhe in Euro-Stand 2014 RKL 14,58 EUR WKL 0,33 EUR RKL keine WKL keine RKL 14,58 Begründung Seite 4 - Stichstraße zu Haus Nr. 111 WKL 1,64 EUR WKL 0,33 EUR - von Haus Nr. 602 / 671 bis Stockweg RKL 2,19 EUR WKL 1,64 EUR RKL 2,43 EUR WKL 0,62 EUR RKL 7,29 EUR WKL 0,62 EUR RKL 2,19 EUR WKL 0,33 EUR RKL 2,43 EUR WKL 0,33 EUR RKL 7,29 EUR WKL 0,33 EUR RKL 4,37 EUR WKL 0,62 EUR RKL 4,37 EUR WKL 0,33 EUR RKL 7,29 EUR WKL 0,62 EUR RKL 7,29 EUR WKL 0,33 EUR RKL 4,37 EUR WKL 0,62 EUR RKL 4,37 EUR WKL 0,33 EUR RKL 4,37 EUR WKL 0,62 EUR RKL 4,37 EUR WKL 0,33 EUR RKL 8,10 EUR WKL 1,64 EUR RKL 7,29 EUR WKL 1,64 EUR RKL 8,10 EUR WKL 0,33 EUR RKL 7,29 EUR WKL 0,33 EUR Gatherhofstraße - Stichstraße zu den Häusern Nr. 228 bis 272 Moritzstraße -Teilbereich von Industriestraße zwischen Haus Nr. 35 / 39 bis Bahnübergang Neuer Weg - Teilbereich von Kempener Allee bis einschließlich Wendehammer Prinzenbergstraße - Teilbereich von Weyerhofstraße bis Kleinewefersstraße Raiffeisenstraße - von Mengelbergstraße bis einschließlich Haus Nr.21 Randstraße - Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 66 und 72 Stadtgarten - ganz Westparkstraße - Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 30 und 46 Erläuterung der Reinigungsklassen gemäß Reinigungssatzung vom 14. Dezember 2007 in der Fassung der jeweils geltenden Änderungssatzung § 3 (auszugsweise) - Art und Umfang der Reinigungspflicht nach Reinigungsklassen (1) Die zu reinigenden Straßen sind in dem beigefügten Straßenreinigungsverzeichnis nach Reinigungsverpflichtung und -häufigkeit in Reinigungsklassen eingeteilt. (2) Im Einzelnen werden - unbeschadet der Regelung der Winterwartung in Abs. 3 - durchgeführt: a) In der Reinigungsklasse I : Die tägliche Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. b) In der Reinigungsklasse II : Die wöchentlich dreimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. Begründung c) In der Reinigungsklasse III : Die wöchentlich zweimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. d) In der Reinigungsklasse IV : Die wöchentlich einmalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. e) In der Reinigungsklasse V : Die wöchentlich zweimalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. f) In der Reinigungsklasse VI : Die wöchentlich einmalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. g) In der Reinigungsklasse VII : Die einmalige Reinigung nur der Fahrbahn im Abstand von 2 Wochen durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. h) In der Reinigungsklasse VIII : Die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege durch die Anlieger. 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