Daten
Kommune
Krefeld
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265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.11.2015
1948 /15/1
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Beschlussentwurf:
Der Oberbürgermeister führt Ratsfrau Ina Spanier-Oppermann MdL und Ratsherrn Hans Butzen in den
Rat der Stadt Krefeld ein und verpflichtet sie nach folgendem Wortlaut:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der
Stadt erfüllen werde."
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1948 /15/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Oberbürgermeister als Wahlleiter hat als Nachfolgerin für den zum Oberbürgermeister gewählten
Bürgermeister Frank Meyer Frau Ina Spanier-Oppermann MdL festgestellt.
Ferner hat er als Nachfolger für den von seinem Ratsmandat zurückgetretenen Ratsherrn Björn
Rüsing Herrn Hans Butzen festgestellt.
Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW werden Ratsmitglieder vom Oberbürgermeister eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.