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Archiv (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2016 und 2017 im 1. Quartal 2017 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:36
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.05.2017 Nr. 3998 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 28.06.2017 Rat 06.07.2017 Betreff Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2016 und 2017 im 1. Quartal 2017 Beschlussentwurf: Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen: - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.01.2017 - 31.03.2017 im Teilergebnisplan 2016 im Gesamtbetrag von 405.552,81 EUR gemäß Anlage Nr. 1 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.01.2017 - 31.03.2017 im Teilfinanzplan 2016 im Gesamtbetrag von 2.800,00 EUR gemäß Anlage Nr. 2 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.01.2017 - 31.03.2017 im Teilergebnisplan 2017 im Gesamtbetrag von 451.472,00 EUR gemäß Anlage Nr. 3 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 05.12.2016 - 31.03.2017 im Teilfinanzplan 2017 im Gesamtbetrag von 251.530,00 EUR gemäß Anlage Nr. 4 Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3998 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.01.2017 bis 31.03.2017 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 1 und 2 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis-/Teilfinanzplan 2016 sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben. Darüber hinaus sind die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 05.12.2016 bis 31.03.2017 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 3 und 4 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis/Teilfinanzplan 2017 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.