Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:36
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.10.2014
Nr.
600 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 6720 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.11.2014
Rat
11.12.2014
Betreff
Erhöhung des Pachtpreises für städtische Kleingärten von 0,20 EUR auf 0,31 EUR je m² und Jahr
Beschlussentwurf:
Die vorgeschlagene Erhöhung der Pacht für städtische Kleingärten zum 01. Januar 2015 wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 600 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06702040000
44111100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Durch die Pachterhöhung werden Mehrerträge von rd. 156.000,-- EUR erzielt. Im Rahmen der Hauhaltsaufstellung 2015/2016 ist diese Maßnahme berücksichtigt.
Begründung
Seite 2
Situation in Krefeld
Die Stadt Krefeld verpachtet an den „Stadtverband Krefeld der Kleingärtner e. V.“ eine Fläche
von insgesamt 186 ha zur kleingärtnerischen Nutzung. In Rechnung gestellt werden dem Stadtverband rd. 143 ha, da die Kleingärtner ausschließlich für die bewirtschafteten Gartenparzellen
Pacht bezahlen. Die öffentlich zugänglichen Grünanlagen, Schutzpflanzungen, Wege und Spielflächen sowie die Flächen mit Vereinsheimen, werden bei der Pachterhebung nicht berücksichtigt.
Die Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Flächen liegt bei der Stadt Krefeld.
Die folgenden Arbeiten werden an Fachfirmen vergeben:
- Pflege der öffentlichen Grünflächen in den Kleingartenanlagen mit Schneiden der
Rasenflächen und Entfernen der Krautschicht in Gehölzflächen,
- Kontrolle und Pflege des Baumbestandes in den öffentlichen Flächen,
- Reparaturen von Spielplatzbereichen (Sand, Einfassungen etc.)
-Abbruch von Behelfsheimen und Lauben, die nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen.
Weitere Arbeiten, die von der Stadt Krefeld nach Bedarf in Auftrag gegeben werden, sind Rückschnitte von Schutzpflanzungen, größere Wegesanierungen und der Bau von Außenzäunen.
Soweit Arbeiten durch die Kleingartenvereine geleistet werden können, erhalten diese Materiallieferungen, wie z. B. für Wege- und Zaunreparaturen. Zum Teil werden auch in Gemeinschaftsarbeit Rückschnitte durchgeführt.
Aktueller Pachtpreis und Pachteinnahmen
Die Pacht für städtische Kleingärten wurde zuletzt im Januar 2011 angehoben, von
0,13 EUR auf 0,20 EUR je m² und Jahr. Damit zahlt ein Pächter mit einem Garten von 350 m² zurzeit 70,00 EUR jährlich oder 5,83 EUR monatlich.
Die Pachteinnahmen für die städtischen Kleingärten betragen bei einer Flächengröße von
1.426.863 m² zurzeit rd. 285.370,- EUR. Dazu kommen Einnahmen für Grabeland in Höhe von ca.
700,-EUR.
Pachterhöhung
Nach dem Bundeskleingartengesetz darf die Kleingartenpacht höchstens das Vierfache des ortsüblichen Pachtpreises im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen.
Mit dieser Pachtpreisbegrenzung will der Gesetzgeber der sozialen Funktion des Kleingartens
gerecht werden. Damit soll einer nicht absehbaren Preisentwicklung am freien Markt vorgebeugt
werden.
Auf Grundlage dieser Pachtpreisbegrenzung könnte in Krefeld ein Pachtpreis von maximal 0,31
EUR erhoben werden (Pachtpreisermittlung: Wertgutachten des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte 1997).
Bei einer Pachterhöhung auf 0,31 EUR würden die Pachteinnahmen bei rd. 442.330,- EUR liegen.
Ein Gartenpächter mit einem Garten von 350 m² würde eine jährliche Pacht von 108,50 EUR zahlen, dies wären monatlich 9,04 EUR. Der Pachtpreis würde somit um 55% steigen.
Damit wären Mehreinnahmen von insgesamt rd. 156.000,- EUR zu erzielen.
Dies setzt voraus, dass gemäß Bundeskleingartengesetz dem Vertragspartner noch in 2014 die
Pachterhöhung in Form einer Anpassungserklärung mitgeteilt wird.
Pachtpreise anderer Kommunen
Begründung
Seite 3
Eine Anfrage über die Pachtpreise für städtisches Kleingartenland in nordrhein-westfälischen
Kommunen hatte zum Ergebnis, dass fünf der befragten Städte die Pachtobergrenze nach dem
Bundeskleingartengesetz annähernd oder vollständig ausschöpfen.