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Verwaltungsvorlage (Probier-Angebot der Musikschule)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
382 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:37
Verwaltungsvorlage (Probier-Angebot der Musikschule) Verwaltungsvorlage (Probier-Angebot der Musikschule) Verwaltungsvorlage (Probier-Angebot der Musikschule) Verwaltungsvorlage (Probier-Angebot der Musikschule) Verwaltungsvorlage (Probier-Angebot der Musikschule)

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Inhalt der Datei

Antrag der Fraktion DIE LINKE TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.11.2016 Nr. 3330 /16/V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge: Sitzungstermin: Kultur- und Denkmalausschuss 15.11.2016 Betreff Probier-Angebot der Musikschule Antrag der Fraktion DIE LINKE Beschlussentwurf: Der Kultur- und Denkmalausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3330 /16/V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In ihrem Antrag vom 01.11.2016 beantragt die Fraktion Die Linke die Verwaltung zu beauftragen, ein niederschwelliges Probier-Angebot zu konzipieren, das Kindern unbürokratisch und unabhängig von ihrer Situation ermöglicht, 1-3 Musikstunden lang ein Instrument auszuprobieren und mit der Lehrerin oder dem Lehrer auf Tuchfühlung zu gehen, und das zum ermäßigten Preis. Ziel des Angebotes soll sein, Kindern aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen die Chance zu geben, ohne viel Aufwand und ohne großes Risiko das Instrumente-Lernen für sich zu entdecken. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zur Frage der Probezeit wird auf Absatz 6.6 der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld in der Fassung vom 14.10.2015 hingewiesen. Hier heißt es: „Für Teilnehmer/innen der Abt. B und C gelten die ersten vier Monate als Probezeit, während der eine Kündigung mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende von beiden Partnern zulässig ist.“ Eine Kündigung ist also bereits im ersten Monat möglich und es besteht keine Verbindlichkeit für vier Monate. Unterrichtsgebühr wird nur für den jeweils angefangenen Monat erhoben. Falls Anspruch auf Ermäßigung besteht, gilt diese ab dem ersten Unterrichtstag. Also nicht erst nach Ablauf der Probezeit. Insofern ist das, was im Antrag gefordert wird bereits gängige Praxis. Beispiel: Der Instrumentalunterricht in einer Zweiergruppe kostet monatl. 46.- Euro. Bei 80% Ermäßigung verbleiben 9,20 Euro für 4 Probestunden. Falls eine Fortsetzung gewünscht wird, könnte dieser Betrag durch BUT Ansprüche abgedeckt werden. Zusätzlich bietet die Musikschule im Rahmen der jährlich zweimal stattfindenden Tage der offenen Tür kostenfreie Probeunterrichtsstunden für Jedermann. Alleine im Jahre 2016 sind bei diesen Gelegenheiten rund 200 Probeunterrichtsstunden zusammen gekommen. Zum Thema „bürokratische Hürden“ : Bereits seit August 2014 ist das Prüfverfahren zur Gewährung einer Ermäßigung aus sozialen Gründen deutlich vereinfacht. Seither genügt für Familien, die ausschließlich von Leistung nach SGB II leben, die Vorlage der Bescheinigung des Jobcenters zur Gewährung einer Ermäßigung um 80%. Hier erfolgt die Prüfung durch die Musikschule. Alleine die Entwicklung der Fallzahlen von Ermäßigungsanträgen spricht gegen die Annahme zu hoher bürokratischer Hürden: Von ganzen 8 Fällen im Jahr 2007 hat sich die Zahl kontinuierlich auf insgesamt 487 Fälle im Schuljahr 2015/16 gesteigert. Da Ermäßigungen in der Staffelung 40%, 60% oder 80% möglich sind, sieht die Musikschule im Falle eines geringen Familieneinkommens keine andere Rechtsgrundlage als eine Einzelfallprüfung bei Offenlegung der Einkommensverhältnisse. Zum Thema „niederschwellige Musikschulangebote“: Seit dem Jahr 2007 hat die Musikschule zahlreiche innovative Unterrichtsmodelle eingeführt, die als niederschwellige, kostengünstige Unterrichtsangebote vor Ort konzipiert sind und deren erklärtes Ziel die Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten an einer fundierten Musikausbildung ist. Für den Bereich der Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen sind das: Begründung Seite 3 Musikalische Grundausbildung, Instrumentalunterricht an Grundschule im Projektes „MUKE“, Chorklassen, Gruppe zu fünf Schülern für Instrumentalunterricht in Schulen, „Musik Plus“ (Fabritianum), Streicherklasse Moltke ,“ JeKits“. Hinzu kommen die aus Drittmitteln finanzierten Projekte Musikmobil (2009-2013) und „Wir im Konzert“ (2013-2016). Für den Bereich der Kooperationen mit Kindertagesstätten sind das: EMU (elementare musische Erziehung, EMU plus und die „Singende Kita“. Alleine die o.g. Kooperationsprogramme haben im Laufe der vergangenen 10 Jahre rund 15.000 Schüler/innen bzw. Kita Kindern der Zugang zur Musik ermöglicht. Nahezu 1.500 Kindergartenkindern davon konnte gänzlich kostenfreier Unterricht durch den von der Musikschule gegründeten Stipendienfonds „Musik macht stark“ ermöglicht werden. Die Krefelder Musikschule hat sich zu einem Institut entwickelt, das in der Breitenbildung und der Begabtenförderung gleichermaßen erfolgreich ist. Die Gesamtschülerzahl hat sich mehr als verdoppelt und aktuell wird an 60 Standorten im gesamten Stadtgebiet Unterricht erteilt. Die Musikschule unterrichtet Menschen aller gesellschaftlichen Schichten aus mehr als 25 Nationen.