Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der Fraktion DIE LINKE
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.11.2016
Nr.
3330 /16/V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Kultur- und Denkmalausschuss
15.11.2016
Betreff
Probier-Angebot der Musikschule
Antrag der Fraktion DIE LINKE
Beschlussentwurf:
Der Kultur- und Denkmalausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3330 /16/V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In ihrem Antrag vom 01.11.2016 beantragt die Fraktion Die Linke die Verwaltung zu beauftragen,
ein niederschwelliges Probier-Angebot zu konzipieren, das Kindern unbürokratisch und unabhängig von ihrer Situation ermöglicht, 1-3 Musikstunden lang ein Instrument auszuprobieren und
mit der Lehrerin oder dem Lehrer auf Tuchfühlung zu gehen, und das zum ermäßigten Preis. Ziel
des Angebotes soll sein, Kindern aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen die Chance zu geben,
ohne viel Aufwand und ohne großes Risiko das Instrumente-Lernen für sich zu entdecken.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zur Frage der Probezeit wird auf Absatz 6.6 der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld
in der Fassung vom 14.10.2015 hingewiesen.
Hier heißt es:
„Für Teilnehmer/innen der Abt. B und C gelten die ersten vier Monate als Probezeit, während der
eine Kündigung mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende von beiden Partnern zulässig
ist.“
Eine Kündigung ist also bereits im ersten Monat möglich und es besteht keine Verbindlichkeit für
vier Monate. Unterrichtsgebühr wird nur für den jeweils angefangenen Monat erhoben. Falls
Anspruch auf Ermäßigung besteht, gilt diese ab dem ersten Unterrichtstag. Also nicht erst nach
Ablauf der Probezeit. Insofern ist das, was im Antrag gefordert wird bereits gängige Praxis.
Beispiel:
Der Instrumentalunterricht in einer Zweiergruppe kostet monatl. 46.- Euro.
Bei 80% Ermäßigung verbleiben 9,20 Euro für 4 Probestunden. Falls eine Fortsetzung gewünscht
wird, könnte dieser Betrag durch BUT Ansprüche abgedeckt werden.
Zusätzlich bietet die Musikschule im Rahmen der jährlich zweimal stattfindenden Tage der offenen Tür kostenfreie Probeunterrichtsstunden für Jedermann. Alleine im Jahre 2016
sind bei diesen Gelegenheiten rund 200 Probeunterrichtsstunden zusammen gekommen.
Zum Thema „bürokratische Hürden“ :
Bereits seit August 2014 ist das Prüfverfahren zur Gewährung einer Ermäßigung aus sozialen
Gründen deutlich vereinfacht. Seither genügt für Familien, die ausschließlich von Leistung nach
SGB II leben, die Vorlage der Bescheinigung des Jobcenters zur Gewährung einer Ermäßigung um
80%. Hier erfolgt die Prüfung durch die Musikschule.
Alleine die Entwicklung der Fallzahlen von Ermäßigungsanträgen spricht gegen die Annahme zu
hoher bürokratischer Hürden: Von ganzen 8 Fällen im Jahr 2007 hat sich die Zahl kontinuierlich
auf insgesamt 487 Fälle im Schuljahr 2015/16 gesteigert.
Da Ermäßigungen in der Staffelung 40%, 60% oder 80% möglich sind, sieht die Musikschule im
Falle eines geringen Familieneinkommens keine andere Rechtsgrundlage als eine Einzelfallprüfung bei Offenlegung der Einkommensverhältnisse.
Zum Thema „niederschwellige Musikschulangebote“:
Seit dem Jahr 2007 hat die Musikschule zahlreiche innovative Unterrichtsmodelle eingeführt, die
als niederschwellige, kostengünstige Unterrichtsangebote vor Ort konzipiert sind und deren erklärtes Ziel die Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten an einer fundierten Musikausbildung ist.
Für den Bereich der Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen sind das:
Begründung
Seite 3
Musikalische Grundausbildung, Instrumentalunterricht an Grundschule im Projektes „MUKE“,
Chorklassen, Gruppe zu fünf Schülern für Instrumentalunterricht in Schulen, „Musik Plus“
(Fabritianum), Streicherklasse Moltke ,“ JeKits“. Hinzu kommen die aus Drittmitteln finanzierten
Projekte Musikmobil (2009-2013) und „Wir im Konzert“ (2013-2016).
Für den Bereich der Kooperationen mit Kindertagesstätten sind das:
EMU (elementare musische Erziehung, EMU plus und die „Singende Kita“.
Alleine die o.g. Kooperationsprogramme haben im Laufe der vergangenen 10 Jahre rund 15.000
Schüler/innen bzw. Kita Kindern der Zugang zur Musik ermöglicht. Nahezu 1.500 Kindergartenkindern davon konnte gänzlich kostenfreier Unterricht durch den von der Musikschule gegründeten Stipendienfonds „Musik macht stark“ ermöglicht werden.
Die Krefelder Musikschule hat sich zu einem Institut entwickelt, das in der Breitenbildung und
der Begabtenförderung gleichermaßen erfolgreich ist. Die Gesamtschülerzahl hat sich mehr als
verdoppelt und aktuell wird an 60 Standorten im gesamten Stadtgebiet Unterricht erteilt. Die
Musikschule unterrichtet Menschen aller gesellschaftlichen Schichten aus mehr als 25 Nationen.