Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:38
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.06.2017
Nr.
4046 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/201 - re Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
06.07.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017
hier: Mehrbedarf für Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Neukirchner am 01.06.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines außerplanmäßigen
Aufwandes bzw. einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201020000 - BgA Turnund Sporthallen -, Kostenart 52111000 / 72111000 - Gebäudeunterhaltung - in Höhe von 100.000 EUR
zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05202010000 – Sportförderung –, Kostenart 41410000 – Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (Auflösung PRAP).
In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000
– Allgemeiner Haushalt –, Kostenart 69999998 – Mehreinzahlungen aus Vorjahren – in gleicher Höhe
(Sportpauschale).
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4046 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05201020000 - BgA Turn- und Sporthallen
5211100 u. 72111000 - Gebäudeunterhaltung
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
100.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
100.000,00 EUR
abzüglich
100.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Sporthalle Glockenspitz wurde bis zum 20.11.2016 als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Um die Halle der
ursprünglichen Nutzung wieder in Gänze zur Verfügung stellen zu können, ist u. a. eine Sanierung des
Sanitärbereiches dringend erforderlich. Im Hinblick auf die Sicherheits- und Hygienevorschriften ist die
Maßnahme zwingend notwendig, da ansonsten kein ordnungsgemäßer Betrieb der Sporthalle möglich ist.
Der Entnahme von 100.000 EUR aus Mitteln der Sportpauschale wurde mit Dringlichkeitsbeschluss vom
19.04.2017 zugestimmt.
Bei dem o. a. Konto wurden bereits Mittel von 70.000 EUR außerplanmäßig bereitgestellt. Mit einer weiteren Mittelbereitstellung von 100.000 EUR wird im Rahmen des § 22 Nr. 4 der Hauptsatzung die Erheblichkeitsgrenze überschritten und somit eine Ratsentscheidung erforderlich. Die Dringlichkeit war damit
begründet, dass die oben aufgeführten Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden mussten. Der Verwendung von Mitteln der Sportpauschale aus Vorjahren wurde erst am 19.04.2017 zugestimmt. Eine Ratsentscheidung in der Ratssitzung vom 04.05.2017 konnte aufgrund des Fristenplanes nicht erreicht werden.
Eine Entscheidung über die Mittelbereitstellung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.06.2017 sowie des Rates am 06.07.2017 stand der kurzfristigen Maßnahmenumsetzung
entgegen. Daher war über die Mittelbereitstellung im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses zu entscheiden.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt. Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird
der Stadt Krefeld jährlich eine Sportpauschale des Landes gewährt. Da der Finanzierungsbedarf ausnahmslos aus Mitteln der Sportpauschale des Landes gewährt werden kann, ergeben sich für den städtischen Haushalt keine originären Belastungen.