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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:38
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.06.2017 Nr. 4046 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/201 - re Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 06.07.2017 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für Sanierungsarbeiten in der Glockenspitzhalle - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Neukirchner am 01.06.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines außerplanmäßigen Aufwandes bzw. einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201020000 - BgA Turnund Sporthallen -, Kostenart 52111000 / 72111000 - Gebäudeunterhaltung - in Höhe von 100.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05202010000 – Sportförderung –, Kostenart 41410000 – Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (Auflösung PRAP). In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 – Allgemeiner Haushalt –, Kostenart 69999998 – Mehreinzahlungen aus Vorjahren – in gleicher Höhe (Sportpauschale). Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4046 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05201020000 - BgA Turn- und Sporthallen 5211100 u. 72111000 - Gebäudeunterhaltung Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 100.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt 100.000,00 EUR abzüglich 100.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Sporthalle Glockenspitz wurde bis zum 20.11.2016 als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Um die Halle der ursprünglichen Nutzung wieder in Gänze zur Verfügung stellen zu können, ist u. a. eine Sanierung des Sanitärbereiches dringend erforderlich. Im Hinblick auf die Sicherheits- und Hygienevorschriften ist die Maßnahme zwingend notwendig, da ansonsten kein ordnungsgemäßer Betrieb der Sporthalle möglich ist. Der Entnahme von 100.000 EUR aus Mitteln der Sportpauschale wurde mit Dringlichkeitsbeschluss vom 19.04.2017 zugestimmt. Bei dem o. a. Konto wurden bereits Mittel von 70.000 EUR außerplanmäßig bereitgestellt. Mit einer weiteren Mittelbereitstellung von 100.000 EUR wird im Rahmen des § 22 Nr. 4 der Hauptsatzung die Erheblichkeitsgrenze überschritten und somit eine Ratsentscheidung erforderlich. Die Dringlichkeit war damit begründet, dass die oben aufgeführten Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden mussten. Der Verwendung von Mitteln der Sportpauschale aus Vorjahren wurde erst am 19.04.2017 zugestimmt. Eine Ratsentscheidung in der Ratssitzung vom 04.05.2017 konnte aufgrund des Fristenplanes nicht erreicht werden. Eine Entscheidung über die Mittelbereitstellung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.06.2017 sowie des Rates am 06.07.2017 stand der kurzfristigen Maßnahmenumsetzung entgegen. Daher war über die Mittelbereitstellung im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses zu entscheiden. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt. Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird der Stadt Krefeld jährlich eine Sportpauschale des Landes gewährt. Da der Finanzierungsbedarf ausnahmslos aus Mitteln der Sportpauschale des Landes gewährt werden kann, ergeben sich für den städtischen Haushalt keine originären Belastungen.