Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:38
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.08.2016
Nr.
3013 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
07.09.2016
Betreff
Jahresbericht 2015 des Psychologischen Dienstes
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3013 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der psychologische Dienst der Stadt Krefeld beim Fachbereich 40 stellt Krefelder Familien, Krefelder
Schulen und den Einrichtungen der psychosozialen Versorgung Krefelds seine Fachkompetenz aus Pädagogischer und Klinischer Psychologie, Entwicklungspsychologie, Diagnostischer Psychologie und Organisationspsychologie zur Verfügung und baut dabei auf MitarbeiterInnen aus psychologischen, sozialpädagogischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Berufsfeldern. Zusatzqualifikationen aus den Feldern
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Psychologische Psychotherapie, Systemische Familientherapie,
Notfallpsychologie, Supervision, Ökonomie und Management fließen in die Beratung ein. Darüber hinaus
kann der Psychologische Dienst in der Einzelfallarbeit auf die konsiliarische Beratung einer Fachärztin für
Kinder- und Jugendpsychiatrie zugreifen. Unterstützt wird die Arbeit durch ein 1,6 Planstellen starkes
Sekretariat.
Die MitarbeiterInnen bilden sich regelmäßig fort und nehmen an interner und externer Supervision teil.
Eine vielschichtige Vernetzung mit regionalen und überregionalen Institutionen wird entsprechend den
Arbeitsschwerpunkten kontinuierlich ausgebaut und zu tragfähigen Kooperationsbündnissen weiterentwickelt.
Allgemeine Erziehungsberatung und
Erziehungsberatung bei schulischen Problemen
Die Beratungsstelle leistet Familienberatung im Sinne des §28 SGB VIII. Die Unterteilung in „Allgemeine
Erziehungsberatung“ und „Erziehungsberatung bei schulischen Problemen“ trägt der Krefelder Haltung
Rechnung, dass der Lebensbereich Schule zwar bewusst als Aufgabenbereich von Erziehungsberatung
gesehen wird (Krefelder Modell), aber doch mit anderen fachlichen Spezialisierungen und Herangehensweisen einhergeht als die Allgemeine Erziehungsberatung.
Dieses Angebot richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch an Jugendliche und Heranwachsende. Die Anmeldung erfolgt meist durch die Erziehungsberechtigten oder durch den Jugendlichen
selbst telefonisch oder persönlich im Sekretariat. 15% der Klienten nahmen über die regelmäßigen offenen Sprechstunden Kontakt zur Beratungsstelle auf. Auf einen individuellen Fall bezogene Kontakte mit
anderen Einrichtungen (Jugendhilfe, Schulen etc.) und deren Einbeziehung in die individuelle Fallarbeit
erfolgt nach ausdrücklicher Schweigepflichtentbindung durch die Erziehungsberechtigten.
Im Jahr 2015 wurden im Rahmen dieses Angebotes Familien mit insgesamt 1106 Kindern beraten. 29%
leben bei einem allein erziehenden Elternteil. Der Jungenanteil betrug 56%. Mehr als ein Drittel der Kinder kamen aus Familien mit Migrationshintergrund.
Von den 1106 Kindern besuchten 951 eine Schule, 67 waren noch im Vorschulalter, 88 bereits in Ausbildung, Studium etc.
Bei 673 der Schulkinder wurden spezifisch schulische Probleme als mindestens ein Beratungsgrund genannt. Von diesen wurden am häufigsten (26%) eine Lese-Rechtschreib-Problematik oder eine Dyskalkulie
(19%) genannt. 10% nahmen Beratung zur Wahl der Schulform in Anspruch, 11% waren von Schulangst,
Schulunlust oder Schulabsentismus betroffen. Aber auch zu Coaching und Diagnose hochbegabter Kinder
und Jugendlicher wurde der Dienst regelmäßig angefragt.
Bei 66% dieser 673 Kinder lagen über eine schulische Problematik hinaus weitere emotionale oder psychosoziale Störungen vor. Weil diese sehr differenziert erfasst werden, sind die Prozentanteile der einzelnen Merkmale weniger hoch. z.B: Emotionale Störungen wie Angst oder sozialer Rückzug (10%), Belastungen durch Problemlagen in der Familie (5%) Hinweise auf Traumatisierungen (5%) , Psychosomatische
Störungen (5%).
Trotz der angespannten Personalsituation (vgl. u.) konnten wir bei 51% der Fälle innerhalb von 2 Wochen
nach der Anmeldung den ersten Fachkontakt anbieten, nur 5 % der Fälle warteten länger als acht Wochen auf das Aufnahmegespräch.
Präventive Arbeit und Fachberatung
Begründung
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Über die Fallarbeit hinaus kooperiert die Beratungsstelle mit vielen anderen Einrichtungen der psychosozialen und schulischen Versorgung. Dies geschieht in einer Vielzahl von Fachgremien (z.B. Arbeitskreis
„Häusliche Gewalt“, AG „Sexueller Missbrauch“), Fortbildungen und Fachvorträgen (z.B. Lehrerfortbildung Thema „Bindungstheorie“ oder „Traumatisierung im Kontext von Flucht und Vertreibung“).
Im Rahmen unseres präventiven Auftrages beteiligten sich u.a. drei Mitarbeiterinnen an einer einwöchigen Fachveranstaltung des Jugendamtes zum Thema „Persönlichkeit“, die sich an Krefelder Jugendliche
aller Schulformen richtete.
Die Beratungsstelle leistete ausserdem in vielen Einzelfällen Beratung für Fachkräfte anderer Einrichtungen, etwa durch Teilnahme an Hilfeplangesprächen oder durch Fallbesprechungen und telefonische Beratung.
Angebote der Beratungsstelle in Familienzentren
Familienzentren sind stadtteilnahe Einrichtungen, die nach dem Willen der Landesregierung ein breites
und niederschwelliges Angebot an Bildungs- ,Beratungs- und Hilfsangeboten für Familien bereithalten. Sie
sind an bestehende Kindertagesstätten angebunden und sind damit nah am Lebensraum der Familien.
Eine wesentliche Basisleistung von Familienzentren ist die Organisation einer in den Alltag der Kindertageseinrichtung eingebundenen regelmäßigen offenen Sprechstunde einer Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Im Berichtsjahr 2015 übernahm der Psychologische Dienst -in enger Zusammenarbeit mit
dem Fachbereich 51- diese Aufgabe in 13 Krefelder Familienzentren. Darüber hinaus waren wir in den
Familienzentren bei themenbezogenen Elternabenden, Fachberatungen für Erzieher und Kita-Leiterinnen
und bei der Moderation von Konflikten tätig.
Sprechstunden in Schulen
Die Beratungsstelle bot in zwei Krefelder Schulen regelmäßige offene Sprechstunden an.
Angeordnete Beratung nach §156 FamFG –„Hinwirken auf Einvernehmen“
Im Rahmen des §156 FamFG können Familienrichter in konflikthaften Kindschaftssachen anordnen, dass
die Eltern einzeln oder gemeinsam eine vom Gericht benannte Beratungsstelle aufsuchen um Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung auszuloten. Im Berichtsjahr waren der Psychologische
Dienst in 22 Fällen mit einer solchen angeordneten Beratung betraut. Diese Arbeit ist sehr personalintensiv, da die Beratungstermine mit den oft hochstrittigen Paaren in der Regel mit zwei Mitarbeitern stattfinden. Diese Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in systemischer Familientherapie und beratung. Ziel ist es, das Familiengericht beim „Hinwirken auf Einvernehmen“ zu unterstützen. Auch diese
Beratungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, lediglich Aufnahme und Beendigung der Beratung
wird dem Gericht mitgeteilt.
Kooperation Land/Kommune:
Schulpsychologische Arbeit im Psychologischen Dienst Sj.2015/16
Das Fachteam „Beratung des Systems Schule“ wird ermöglicht durch zwei vom Land NRW gestellte Schulpsychologinnen, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung der Stadt Krefeld mit dem Land NRW
dauerhaft an den Psychologischen Dienst angegliedert sind, und wird von Seite der Stadt durch 2,5 kommunale MitarbeiterInnen mitgetragen. Es arbeitet gegebenenfalls eng abgestimmt mit den Kollegen des
Fachteams Erziehungsberatung zusammen.
Dieses Angebot ist auf Schule als Organisation und System bezogen. Es unterstützt Krefelder Schulen in
den Bereichen Beratung, Fortbildung, Supervision, Schulentwicklung und Krisenintervention.
Im Schuljahr 2015/16 bestand das schulpsychologische Beratungsteam aus vier Mitarbeiterinnen (städtische und Landesbedienstete). Insgesamt wurden 223 Beratungsanfragen bearbeitet. Zielgruppe der beratenen Personen waren Kollegien/Teilkollegien, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, andere schulische Bedienstete und Eltern. Die Beratungen erfolgten sowohl auf fallbezogener als auch fallübergreifender Ebene.
Individualberatung
Begründung
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Einzelfallanfragen waren zunehmend über die Lehreranmeldung zu verzeichnen, weiterhin auch von Eltern zu schulpsychologischen Themen. Beratungsanlässe waren u.a. Lernschwierigkeiten, Teilleistungsstörungen, Umgang mit herausforderndem Schülerverhalten, Lehrergesundheit, Schullaufbahnberatung,
Schulabsentismus, persönliche Krisensituationen. Die Beratungen fanden sowohl in den Schulen als auch
in der Beratungsstelle statt. Im Rahmen der Lehrerberatung gab es außerdem mehrere intensive Beratungsprozesse in Form von unterrichtsbegleitendem Coaching. Insgesamt wuchs die Anzahl der gemeinsamen Beratungsanfragen von Eltern mit Lehrkräften.
Systemberatung
Die systembezogene Beratung in der Schule umfasste Angebote wie Supervision, Fortbildung und Schul/Teamentwicklung.
Die Supervisionen fanden sowohl als regelmäßige geschlossene Gruppen- als auch zunehmend als Einzelangebote für alle Ebenen schulischer Bediensteter zu Themen wie Rollenklärung, Arbeitsbelastung und
berufliche Persönlichkeitsentwicklung statt.
Im bezirksregierungsweiten Arbeitskreis Supervision arbeiteten wir aktiv mit. Damit bestand für Fachkräfte aus Krefelder Schulen ein städteübergreifendes Supervisionsangebot.
Es wurden sowohl für Lehrkräfte der Primarstufe als auch Sek-I weiterhin mit jeweils vier Terminen Austauschkreise zu „LRS“ angeboten. Außerdem wurden Teamentwicklungs- sowie an mehreren Schulen
Schulentwicklungsprozesse begleitet.
Der Bereich Fortbildung gehörte neben der Individualberatung zu den Schwerpunkten und ist im Sj.
2015/16 weiter gewachsen. Neben schulinternen Fortbildungen für Grund- und weiterführende Schulen
(als Ganz- oder Halbtagesveranstaltungen) wurden drei schulformübergreifende Fortbildungen für Lehrkräfte zu den Themen Mobbing, Schulpsychologische Diagnostik und schulisches Krisenmanagement angeboten. Außerdem wurde aufgrund der hohen Nachfrage zweimal eine Fortbildungsreihe mit drei Modulen zum Thema Lese-Rechtschreibschwierigkeiten durchgeführt. Weitere Fortbildungsthemen waren
z.B. das Präventionsprogramm „MindMatters“, Mobbing/Cybermobbing und Lehrergesundheit.
Auf vielfachen Wunsch wurde erneut ein Fachtag „Umgang mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten in
der Schule“ in Kooperation mit dem Schulamt und Teilnehmerinnen der LRS-Austauschkreise organisiert
und moderiert.
Ein Primarstufenkurs zur Qualifikationserweiterung für Beratungslehrkräfte der Bezirksregierung Düsseldorf wurde über das gesamte Schuljahr mitmoderiert. Zu einzelnen Themen wurde auch im Sek I-Kurs
Niederrhein referiert.
Krisenintervention
Die Hauptgründe für Krisenintervention waren u.a. Umgang mit Todesfällen, Mobbing, Gewalt (androhung), sexuelle Übergriffe und Suizidalität. Die Kriseninterventionen fanden in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung und Schulsozialarbeit sowie den betroffenen Lehrkräften und Eltern statt. Innerhalb
der akuten Krisenintervention bestand Möglichkeit, dass die Schulen eine zeitnahe schulpsychologische/notfallpsychologische Beratung in Anspruch nehmen konnten. Bei Bedarf gab es die Möglichkeit
einer weitergehenden Beratung für Eltern und Jugendliche durch das Fachteam Erziehungsberatung. Fallbezogen wurde auch mit anderen Netzwerkpartnern zusammengearbeitet.
Überregionale (Netzwerk-)Arbeit, Kooperation und Vernetzung
Über die Grenzen der Kommune hinaus nahmen die Mitarbeiterinnen an den Arbeitskreisen der Bezirksregierung zum Thema Inklusion, Migration, Supervision und Rechenschwäche teil.
Im Bereich des schulischen Krisenmanagements besteht eine enge Kooperation mit der Bezirksregierung
Düsseldorf. Die Moderation der Regionalgruppe Krise und die Fachberatung für KollegInnen im Einzelfall
wurde in Kooperation mit der Dienststelle in Neuss übernommen.
Im Schuljahr 2015/2016 sind insbesondere der Austausch und die Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen
und Projekten mit dem Schulamt, den SchulsozialarbeiterInnen, den FörderpädagogInnen, der Polizei und
der PSAG Krefeld zu nennen.
Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes der Stadt Krefeld
Begründung
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Seit ihrer Gründung im Jahr 2006, hat sich die Lernwerkstatt stetig weiter entwickelt.
Unterstützt wird sie durch einen gemeinnützigen Förderverein (Förderverein der Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes e.V.). der die Finanzierung externer Förderkräfte möglich macht. Die Förderkräfte
kommen aus den Berufsgruppen der Psychologie, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaft, Logopädie, Ergotherapie, Lerntherapie und Lehramt, so dass eine qualifizierte Förderung gewährleistet ist. Sie werden
von zwei Mitarbeitern des Psychologischen Dienstes fachlich betreut.
Im Jahr 2015 unterstützten 10 Förderkräfte insgesamt 37 Kinder im Lesen, Schreiben und Rechnen unterstützten. Zudem wurden 15 Kinder von hauptamtlichen Mitarbeitern des Psychologischen Dienstes gefördert. 20 dieser Kinder haben einen Migrationshintergrund (38%). So wurden im Jahr 2015 insgesamt
970 Förderstunden geleistet.
Der Förderverein finanziert diese Arbeit über Spenden, Selbstbeteiligung der Eltern entsprechend der
Entgeltordnung und Beiträgen aus dem Bildung- und Teilhabe-Gesetz (§28 SGBII).
Die Förderungen finden in zwei Räumen der ehemaligen Grundschule Lewerentzstraße und in den Räumlichkeiten des Psychologischen Dienstes statt. Hier sind die Kapazitäten jedoch mittlerweile so ausgeschöpft, dass ein Ausbau der Förderungen nicht mehr möglich ist. Daher sucht die Lernwerkstatt dringend
zusätzliche Räumlichkeiten.
2015 wurde das Projekt „Workshop für Betreuungskräfte im Offenen Ganztag:
Hausaufgabenbegleitung von Grundschulkindern mit Schwierigkeiten im Rechnen, Lesen und Schreiben“
mit ErzieherInnen im Anerkennungsjahr in Zusammenarbeit mit dem Berufskolleg Vera Beckers weitergeführt. Dieses Projekt wurde über das Bildung- und Teilhabe-Gesetz finanziert.
Ein weiteres Projekt mit dem Titel „Lerntherapie vor Ort: Förderung von Kindern mit LeseRechtschreibschwäche (LRS) und Dyskalkulie im schulischen Umfeld“ wurde im Sommer 2015 auf den
Weg gebracht.
Stellensituation:
Geschäftszimmer:
1,6 Planstellen, verteilt auf 3 Kolleginnen
Psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte:
10,5 kommunale Planstellen, diese verteilen sich auf 13 MitarbeiterInnen.
Davon war eine Stelle wegen Verrentung der Inhaberin ab 8/2014 bis 11/2015 unbesetzt, eine weitere
wegen Elternzeit der Inhaberin bis 4/2015 unbesetzt.
2 landesbedienstete Schulpsychologinnen (Vollzeit)