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Verwaltungsvorlage (Jahresbericht 2015 des Psychologischen Dienstes)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
406 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:38
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.08.2016 Nr. 3013 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 07.09.2016 Betreff Jahresbericht 2015 des Psychologischen Dienstes Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3013 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der psychologische Dienst der Stadt Krefeld beim Fachbereich 40 stellt Krefelder Familien, Krefelder Schulen und den Einrichtungen der psychosozialen Versorgung Krefelds seine Fachkompetenz aus Pädagogischer und Klinischer Psychologie, Entwicklungspsychologie, Diagnostischer Psychologie und Organisationspsychologie zur Verfügung und baut dabei auf MitarbeiterInnen aus psychologischen, sozialpädagogischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Berufsfeldern. Zusatzqualifikationen aus den Feldern Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Psychologische Psychotherapie, Systemische Familientherapie, Notfallpsychologie, Supervision, Ökonomie und Management fließen in die Beratung ein. Darüber hinaus kann der Psychologische Dienst in der Einzelfallarbeit auf die konsiliarische Beratung einer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie zugreifen. Unterstützt wird die Arbeit durch ein 1,6 Planstellen starkes Sekretariat. Die MitarbeiterInnen bilden sich regelmäßig fort und nehmen an interner und externer Supervision teil. Eine vielschichtige Vernetzung mit regionalen und überregionalen Institutionen wird entsprechend den Arbeitsschwerpunkten kontinuierlich ausgebaut und zu tragfähigen Kooperationsbündnissen weiterentwickelt. Allgemeine Erziehungsberatung und Erziehungsberatung bei schulischen Problemen Die Beratungsstelle leistet Familienberatung im Sinne des §28 SGB VIII. Die Unterteilung in „Allgemeine Erziehungsberatung“ und „Erziehungsberatung bei schulischen Problemen“ trägt der Krefelder Haltung Rechnung, dass der Lebensbereich Schule zwar bewusst als Aufgabenbereich von Erziehungsberatung gesehen wird (Krefelder Modell), aber doch mit anderen fachlichen Spezialisierungen und Herangehensweisen einhergeht als die Allgemeine Erziehungsberatung. Dieses Angebot richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch an Jugendliche und Heranwachsende. Die Anmeldung erfolgt meist durch die Erziehungsberechtigten oder durch den Jugendlichen selbst telefonisch oder persönlich im Sekretariat. 15% der Klienten nahmen über die regelmäßigen offenen Sprechstunden Kontakt zur Beratungsstelle auf. Auf einen individuellen Fall bezogene Kontakte mit anderen Einrichtungen (Jugendhilfe, Schulen etc.) und deren Einbeziehung in die individuelle Fallarbeit erfolgt nach ausdrücklicher Schweigepflichtentbindung durch die Erziehungsberechtigten. Im Jahr 2015 wurden im Rahmen dieses Angebotes Familien mit insgesamt 1106 Kindern beraten. 29% leben bei einem allein erziehenden Elternteil. Der Jungenanteil betrug 56%. Mehr als ein Drittel der Kinder kamen aus Familien mit Migrationshintergrund. Von den 1106 Kindern besuchten 951 eine Schule, 67 waren noch im Vorschulalter, 88 bereits in Ausbildung, Studium etc. Bei 673 der Schulkinder wurden spezifisch schulische Probleme als mindestens ein Beratungsgrund genannt. Von diesen wurden am häufigsten (26%) eine Lese-Rechtschreib-Problematik oder eine Dyskalkulie (19%) genannt. 10% nahmen Beratung zur Wahl der Schulform in Anspruch, 11% waren von Schulangst, Schulunlust oder Schulabsentismus betroffen. Aber auch zu Coaching und Diagnose hochbegabter Kinder und Jugendlicher wurde der Dienst regelmäßig angefragt. Bei 66% dieser 673 Kinder lagen über eine schulische Problematik hinaus weitere emotionale oder psychosoziale Störungen vor. Weil diese sehr differenziert erfasst werden, sind die Prozentanteile der einzelnen Merkmale weniger hoch. z.B: Emotionale Störungen wie Angst oder sozialer Rückzug (10%), Belastungen durch Problemlagen in der Familie (5%) Hinweise auf Traumatisierungen (5%) , Psychosomatische Störungen (5%). Trotz der angespannten Personalsituation (vgl. u.) konnten wir bei 51% der Fälle innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung den ersten Fachkontakt anbieten, nur 5 % der Fälle warteten länger als acht Wochen auf das Aufnahmegespräch. Präventive Arbeit und Fachberatung Begründung Seite 3 Über die Fallarbeit hinaus kooperiert die Beratungsstelle mit vielen anderen Einrichtungen der psychosozialen und schulischen Versorgung. Dies geschieht in einer Vielzahl von Fachgremien (z.B. Arbeitskreis „Häusliche Gewalt“, AG „Sexueller Missbrauch“), Fortbildungen und Fachvorträgen (z.B. Lehrerfortbildung Thema „Bindungstheorie“ oder „Traumatisierung im Kontext von Flucht und Vertreibung“). Im Rahmen unseres präventiven Auftrages beteiligten sich u.a. drei Mitarbeiterinnen an einer einwöchigen Fachveranstaltung des Jugendamtes zum Thema „Persönlichkeit“, die sich an Krefelder Jugendliche aller Schulformen richtete. Die Beratungsstelle leistete ausserdem in vielen Einzelfällen Beratung für Fachkräfte anderer Einrichtungen, etwa durch Teilnahme an Hilfeplangesprächen oder durch Fallbesprechungen und telefonische Beratung. Angebote der Beratungsstelle in Familienzentren Familienzentren sind stadtteilnahe Einrichtungen, die nach dem Willen der Landesregierung ein breites und niederschwelliges Angebot an Bildungs- ,Beratungs- und Hilfsangeboten für Familien bereithalten. Sie sind an bestehende Kindertagesstätten angebunden und sind damit nah am Lebensraum der Familien. Eine wesentliche Basisleistung von Familienzentren ist die Organisation einer in den Alltag der Kindertageseinrichtung eingebundenen regelmäßigen offenen Sprechstunde einer Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Im Berichtsjahr 2015 übernahm der Psychologische Dienst -in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 51- diese Aufgabe in 13 Krefelder Familienzentren. Darüber hinaus waren wir in den Familienzentren bei themenbezogenen Elternabenden, Fachberatungen für Erzieher und Kita-Leiterinnen und bei der Moderation von Konflikten tätig. Sprechstunden in Schulen Die Beratungsstelle bot in zwei Krefelder Schulen regelmäßige offene Sprechstunden an. Angeordnete Beratung nach §156 FamFG –„Hinwirken auf Einvernehmen“ Im Rahmen des §156 FamFG können Familienrichter in konflikthaften Kindschaftssachen anordnen, dass die Eltern einzeln oder gemeinsam eine vom Gericht benannte Beratungsstelle aufsuchen um Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung auszuloten. Im Berichtsjahr waren der Psychologische Dienst in 22 Fällen mit einer solchen angeordneten Beratung betraut. Diese Arbeit ist sehr personalintensiv, da die Beratungstermine mit den oft hochstrittigen Paaren in der Regel mit zwei Mitarbeitern stattfinden. Diese Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung in systemischer Familientherapie und beratung. Ziel ist es, das Familiengericht beim „Hinwirken auf Einvernehmen“ zu unterstützen. Auch diese Beratungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, lediglich Aufnahme und Beendigung der Beratung wird dem Gericht mitgeteilt. Kooperation Land/Kommune: Schulpsychologische Arbeit im Psychologischen Dienst Sj.2015/16 Das Fachteam „Beratung des Systems Schule“ wird ermöglicht durch zwei vom Land NRW gestellte Schulpsychologinnen, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung der Stadt Krefeld mit dem Land NRW dauerhaft an den Psychologischen Dienst angegliedert sind, und wird von Seite der Stadt durch 2,5 kommunale MitarbeiterInnen mitgetragen. Es arbeitet gegebenenfalls eng abgestimmt mit den Kollegen des Fachteams Erziehungsberatung zusammen. Dieses Angebot ist auf Schule als Organisation und System bezogen. Es unterstützt Krefelder Schulen in den Bereichen Beratung, Fortbildung, Supervision, Schulentwicklung und Krisenintervention. Im Schuljahr 2015/16 bestand das schulpsychologische Beratungsteam aus vier Mitarbeiterinnen (städtische und Landesbedienstete). Insgesamt wurden 223 Beratungsanfragen bearbeitet. Zielgruppe der beratenen Personen waren Kollegien/Teilkollegien, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, andere schulische Bedienstete und Eltern. Die Beratungen erfolgten sowohl auf fallbezogener als auch fallübergreifender Ebene. Individualberatung Begründung Seite 4 Einzelfallanfragen waren zunehmend über die Lehreranmeldung zu verzeichnen, weiterhin auch von Eltern zu schulpsychologischen Themen. Beratungsanlässe waren u.a. Lernschwierigkeiten, Teilleistungsstörungen, Umgang mit herausforderndem Schülerverhalten, Lehrergesundheit, Schullaufbahnberatung, Schulabsentismus, persönliche Krisensituationen. Die Beratungen fanden sowohl in den Schulen als auch in der Beratungsstelle statt. Im Rahmen der Lehrerberatung gab es außerdem mehrere intensive Beratungsprozesse in Form von unterrichtsbegleitendem Coaching. Insgesamt wuchs die Anzahl der gemeinsamen Beratungsanfragen von Eltern mit Lehrkräften. Systemberatung Die systembezogene Beratung in der Schule umfasste Angebote wie Supervision, Fortbildung und Schul/Teamentwicklung. Die Supervisionen fanden sowohl als regelmäßige geschlossene Gruppen- als auch zunehmend als Einzelangebote für alle Ebenen schulischer Bediensteter zu Themen wie Rollenklärung, Arbeitsbelastung und berufliche Persönlichkeitsentwicklung statt. Im bezirksregierungsweiten Arbeitskreis Supervision arbeiteten wir aktiv mit. Damit bestand für Fachkräfte aus Krefelder Schulen ein städteübergreifendes Supervisionsangebot. Es wurden sowohl für Lehrkräfte der Primarstufe als auch Sek-I weiterhin mit jeweils vier Terminen Austauschkreise zu „LRS“ angeboten. Außerdem wurden Teamentwicklungs- sowie an mehreren Schulen Schulentwicklungsprozesse begleitet. Der Bereich Fortbildung gehörte neben der Individualberatung zu den Schwerpunkten und ist im Sj. 2015/16 weiter gewachsen. Neben schulinternen Fortbildungen für Grund- und weiterführende Schulen (als Ganz- oder Halbtagesveranstaltungen) wurden drei schulformübergreifende Fortbildungen für Lehrkräfte zu den Themen Mobbing, Schulpsychologische Diagnostik und schulisches Krisenmanagement angeboten. Außerdem wurde aufgrund der hohen Nachfrage zweimal eine Fortbildungsreihe mit drei Modulen zum Thema Lese-Rechtschreibschwierigkeiten durchgeführt. Weitere Fortbildungsthemen waren z.B. das Präventionsprogramm „MindMatters“, Mobbing/Cybermobbing und Lehrergesundheit. Auf vielfachen Wunsch wurde erneut ein Fachtag „Umgang mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten in der Schule“ in Kooperation mit dem Schulamt und Teilnehmerinnen der LRS-Austauschkreise organisiert und moderiert. Ein Primarstufenkurs zur Qualifikationserweiterung für Beratungslehrkräfte der Bezirksregierung Düsseldorf wurde über das gesamte Schuljahr mitmoderiert. Zu einzelnen Themen wurde auch im Sek I-Kurs Niederrhein referiert. Krisenintervention Die Hauptgründe für Krisenintervention waren u.a. Umgang mit Todesfällen, Mobbing, Gewalt (androhung), sexuelle Übergriffe und Suizidalität. Die Kriseninterventionen fanden in enger Zusammenarbeit mit Schulleitung und Schulsozialarbeit sowie den betroffenen Lehrkräften und Eltern statt. Innerhalb der akuten Krisenintervention bestand Möglichkeit, dass die Schulen eine zeitnahe schulpsychologische/notfallpsychologische Beratung in Anspruch nehmen konnten. Bei Bedarf gab es die Möglichkeit einer weitergehenden Beratung für Eltern und Jugendliche durch das Fachteam Erziehungsberatung. Fallbezogen wurde auch mit anderen Netzwerkpartnern zusammengearbeitet. Überregionale (Netzwerk-)Arbeit, Kooperation und Vernetzung Über die Grenzen der Kommune hinaus nahmen die Mitarbeiterinnen an den Arbeitskreisen der Bezirksregierung zum Thema Inklusion, Migration, Supervision und Rechenschwäche teil. Im Bereich des schulischen Krisenmanagements besteht eine enge Kooperation mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Moderation der Regionalgruppe Krise und die Fachberatung für KollegInnen im Einzelfall wurde in Kooperation mit der Dienststelle in Neuss übernommen. Im Schuljahr 2015/2016 sind insbesondere der Austausch und die Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen und Projekten mit dem Schulamt, den SchulsozialarbeiterInnen, den FörderpädagogInnen, der Polizei und der PSAG Krefeld zu nennen. Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes der Stadt Krefeld Begründung Seite 5 Seit ihrer Gründung im Jahr 2006, hat sich die Lernwerkstatt stetig weiter entwickelt. Unterstützt wird sie durch einen gemeinnützigen Förderverein (Förderverein der Lernwerkstatt des Psychologischen Dienstes e.V.). der die Finanzierung externer Förderkräfte möglich macht. Die Förderkräfte kommen aus den Berufsgruppen der Psychologie, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaft, Logopädie, Ergotherapie, Lerntherapie und Lehramt, so dass eine qualifizierte Förderung gewährleistet ist. Sie werden von zwei Mitarbeitern des Psychologischen Dienstes fachlich betreut. Im Jahr 2015 unterstützten 10 Förderkräfte insgesamt 37 Kinder im Lesen, Schreiben und Rechnen unterstützten. Zudem wurden 15 Kinder von hauptamtlichen Mitarbeitern des Psychologischen Dienstes gefördert. 20 dieser Kinder haben einen Migrationshintergrund (38%). So wurden im Jahr 2015 insgesamt 970 Förderstunden geleistet. Der Förderverein finanziert diese Arbeit über Spenden, Selbstbeteiligung der Eltern entsprechend der Entgeltordnung und Beiträgen aus dem Bildung- und Teilhabe-Gesetz (§28 SGBII). Die Förderungen finden in zwei Räumen der ehemaligen Grundschule Lewerentzstraße und in den Räumlichkeiten des Psychologischen Dienstes statt. Hier sind die Kapazitäten jedoch mittlerweile so ausgeschöpft, dass ein Ausbau der Förderungen nicht mehr möglich ist. Daher sucht die Lernwerkstatt dringend zusätzliche Räumlichkeiten. 2015 wurde das Projekt „Workshop für Betreuungskräfte im Offenen Ganztag: Hausaufgabenbegleitung von Grundschulkindern mit Schwierigkeiten im Rechnen, Lesen und Schreiben“ mit ErzieherInnen im Anerkennungsjahr in Zusammenarbeit mit dem Berufskolleg Vera Beckers weitergeführt. Dieses Projekt wurde über das Bildung- und Teilhabe-Gesetz finanziert. Ein weiteres Projekt mit dem Titel „Lerntherapie vor Ort: Förderung von Kindern mit LeseRechtschreibschwäche (LRS) und Dyskalkulie im schulischen Umfeld“ wurde im Sommer 2015 auf den Weg gebracht. Stellensituation: Geschäftszimmer: 1,6 Planstellen, verteilt auf 3 Kolleginnen Psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte: 10,5 kommunale Planstellen, diese verteilen sich auf 13 MitarbeiterInnen. Davon war eine Stelle wegen Verrentung der Inhaberin ab 8/2014 bis 11/2015 unbesetzt, eine weitere wegen Elternzeit der Inhaberin bis 4/2015 unbesetzt. 2 landesbedienstete Schulpsychologinnen (Vollzeit)