Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:39
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.05.2017
Nr.
3965 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 pom Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
28.06.2017
Rat
06.07.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2017
hier: Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für die Ausschreibung der Sanierung der
Gehwegsauskragung Rheinuferstraße
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung über 1.130.000 EUR bei dem Innenauftrag P06601010000 Wasserbau, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, PSP-Element 7.666731.700.100
- Rheinuferstraße zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Heranziehung der nachfolgenden Verpflichtungsermächtigungen:
- P06602030000 – Straßenbau und -instandsetzung / 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen / 7.666286.700.200 – Radwegeneubau in Höhe von 535.000 EUR
- P06602020000 – Verkehrstechnik / 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen /
7.666161.700.100 – Erneuerung LZA ÖPNV-Beschleunigung 4. BA in Höhe von 375.000 EUR
- P06602020000 – Verkehrstechnik / 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen /
7.666196.700.100 – Erneuerung von Steuergeräten in Höhe von 160.000 EUR
- P06602020000 – Verkehrstechnik / 78321000 – Erwerb von bewegl. Vermögensgegenständen >410
EUR / 7.666216.700.100 – Parkscheinautomaten in Höhe von 60.000 EUR
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3965 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P06601010000 - Wasserbau
78520000 - Tiefbaumaßnahmen
7.666731.700.100 - Rheinuferstraße
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Es handelt sich um eine Verpflichtungsermächtigung, die im Jahr 2018 kassenwirksam wird.
Begründung
Seite 2
Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung wird dringend zur Ausschreibung der Sanierung der
Gehwegauskragung Rheinuferstraße benötigt.
Im Rahmen der turnusmäßig durchzuführenden Bauwerksprüfungen wurde 2010 eine Zustandsbewertung erstellt.
Standsicherheit:
In den Treppenbereichen ist durch tragfähigkeitsmindernde Mängel und Schäden die Standsicherheit
erheblich beeinträchtigt. Eine Schadensbeseitigung ist hier kurzfristig erforderlich.
Verkehrssicherheit:
Im Bereich der Bayer-Krananlage R 131 wurden bereits gravierende, verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Mängel kurzfristig beseitigt.
Dauerhaftigkeit:
Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung mit erheblichen Standsicherheits- oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen ist zu erwarten. In den Treppenbereichen ist eine Dauerhaftigkeit nicht mehr
gegeben.
Um eine weitere Schädigung des Bauwerkes zu verhindern und eine uneingeschränkte Verkehrssicherheit
zu gewährleisten ist die Sanierung des Bauwerkes kurzfristig durchzuführen. Ein Sanierungskonzept mit
Leistungsverzeichnis dient als Grundlage für die auszuführenden Arbeiten. Die Beauftragung soll noch in
2017 erfolgen, damit rechtzeitig im Frühjahr 2018, bei geeigneter Witterung, mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Hinweis zu § 82 Abs. 1 GO:
Verkehrssicherheitspflichten in Punkto Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
Die Deckungen erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt und sind aufgrund der nachfolgenden Erläuterungen realisierbar:
P06602030000 – Straßenbau und -instandsetzung / 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
/ 7.666286.700.200 – Radwegeneubau
Für 2018 ist vorgesehen, den Lückenschluss im Radwegenetz an der Anrather Straße vom Bahnübergang
Thyssen/Krupp bis zur Hückelsmaystraße vorzunehmen. Die DB Netz AG führt die Planung der Erweiterung der Bahnübergang Sicherung für den Radweg durch; die Kosten sind gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz anteilig (50%) von der Stadt zu tragen. Aus vorgenanntem Grund wird die Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2017 nicht belegt.
P06602020000 – Verkehrstechnik / 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen /
7.666161.700.100 – Erneuerung LZA ÖPNV-Beschleunigung 4. BA
Für diese Maßnahme kann der Zuwendungsantrag für den 4. BA erst im Juni 2018 und für den 5. BA im
darauf folgenden Jahr bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Erfolgt der Bewilligungsbescheid für
den 4. BA in 2019, kann sofort die Ausschreibung eingeleitet werden. Für den 5. BA muss in 2018 die Vorplanung für den Straßenbau an ein Ingenieurbüro vergeben werden, so dass in 2019 der Zuwendungsantrag gestellt wird und in 2020 das Ausschreibungsverfahren beginnt. Die Bauausführung ist in 2021 vorgesehen.
Begründung
Seite 3
P06602020000 – Verkehrstechnik / 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen /
7.666196.700.100 – Erneuerung von Steuergeräten
Es wird davon ausgegangen, dass die Haushaltsmittel inkl. Ermächtigungsreste ausreichend sind.
P06602020000 – Verkehrstechnik / 78321000 – Erwerb von bewegl. Vermögensgegenständen >410
EUR / 7.666216.700.100 – Parkscheinautomaten
Der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme "Bewirtschaftung von Großraumparkflächen" steht noch
aus. Eine Vorlage im Planungsausschuss ist für Juni 2017 vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass
die Haushaltsmittel 2017 ausreichend sind. Gegebenenfalls werden Ermächtigungsreste ins Folgejahr
übertragen.