Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 779 – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – Entscheidung über Teilung des Plangebiets; Bebauungsplan Nr. 779 / I – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:40
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 779 – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – Entscheidung über Teilung des Plangebiets; Bebauungsplan Nr. 779 / I – Königsberger Straße / Tilsiter Straße –  Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 779 – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – Entscheidung über Teilung des Plangebiets; Bebauungsplan Nr. 779 / I – Königsberger Straße / Tilsiter Straße –  Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 779 – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – Entscheidung über Teilung des Plangebiets; Bebauungsplan Nr. 779 / I – Königsberger Straße / Tilsiter Straße –  Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 271 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.11.2014 Nr. 686 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Oppum-Linn 25.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 28.01.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.02.2015 Rat 05.02.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 779 – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – Entscheidung über Teilung des Plangebiets; Bebauungsplan Nr. 779 / I – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. 1. Dem Verwaltungsvorschlag unter Punkt B. der Begründung zur Vorlage wird gefolgt. Das Plangebiet wird in folgende zwei Teilgebiete geteilt: Bebauungsplan Nr. 779/I – Tilsiter Straße / Königsberger Straße – und Bebauungsplan Nr. 779/II – Königsberger Straße, nördlich Rathenaustraße – ; Die Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus den violetten Eintragungen in der zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanurkunde. 2. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Verwaltungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 779/I wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 3. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 779/I – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – als Satzung beschlossen. 4. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 779/I – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – (Anlage Nr. 18/14 ) wird zugestimmt. 5. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt der Bebauungsplan Nr. 713 – Quartelkämpchen / Tilsiter Straße / Rathenaustraße – innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 779/I außer Kraft. II. 1. Die Bezirksvertretung Krefeld - Oppum / Linn beschließt für die Streetballanlage in der Rathenaustraße, die Nutzungszeiten auf tags, außerhalb der Ruhezeiten nach § 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchVO zu beschränken. 2. Die Bezirksvertretung Krefeld -Oppum / Linn nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 779/I zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 686 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Die Begründung zur Vorlage wird als Anlage beigefügt. Seite 2