Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:40
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.11.2014
Nr.
686 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Oppum-Linn
25.11.2014
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
28.01.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.02.2015
Rat
05.02.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 779 – Königsberger Straße / Tilsiter Straße –
Entscheidung über Teilung des Plangebiets;
Bebauungsplan Nr. 779 / I – Königsberger Straße / Tilsiter Straße –
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
I.
1. Dem Verwaltungsvorschlag unter Punkt B. der Begründung zur Vorlage wird gefolgt. Das Plangebiet
wird in folgende zwei Teilgebiete geteilt:
Bebauungsplan Nr. 779/I – Tilsiter Straße / Königsberger Straße – und Bebauungsplan Nr. 779/II – Königsberger Straße, nördlich Rathenaustraße – ;
Die Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus den violetten Eintragungen in der zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanurkunde.
2. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Verwaltungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 779/I wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
3. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der
derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung
wird der Bebauungsplan Nr. 779/I – Königsberger Straße / Tilsiter Straße – als Satzung beschlossen.
4. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 779/I – Königsberger Straße / Tilsiter
Straße – (Anlage Nr.
18/14
) wird zugestimmt.
5. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt der Bebauungsplan Nr. 713 – Quartelkämpchen / Tilsiter Straße / Rathenaustraße – innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 779/I außer
Kraft.
II.
1. Die Bezirksvertretung Krefeld - Oppum / Linn beschließt für die Streetballanlage in der Rathenaustraße, die Nutzungszeiten auf tags, außerhalb der Ruhezeiten nach § 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchVO zu beschränken.
2. Die Bezirksvertretung Krefeld -Oppum / Linn nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.
779/I zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 686 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Die Begründung zur Vorlage wird als Anlage beigefügt.
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