Daten
Kommune
Krefeld
Größe
52 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 der Verwaltungsvorlage „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015“
3. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER
ZWEITWOHNUNGSSTEUER IN DER STADT KREFELD
Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 76 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV
NRW 2023), in der zur Zeit gültigen Fassung, der §§ 20, 21 und 22 des
Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) sowie der §§ 1 bis 3 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom
21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) - jeweils in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung
geltenden Fassung – hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx
folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015, zuletzt geändert durch die 2.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Stadt Krefeld vom 07.10.2016, beschlossen:
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom
19.06.2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 25.06.2015, S. 216 ff.) in der Fassung der 2.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Stadt Krefeld vom 07.10.2016 (Krefelder Amtsblatt Nr. 41 vom 13.10.2016, S. 222 - 223)
wird wie folgt geändert:
§1
§ 2 Abs. 4 Satz 2 wird ersatzlos aufgehoben.
§2
Es wird in § 2 Abs. 7 folgender Buchstabe g) angefügt:
„Mobilheime, Wohnmobile, Wohnschiffe, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des
persönlichen Lebensbedarfs im Krefelder Stadtgebiet abgestellt werden.“
§3
§ 5 Abs. 4 wird ersatzlos aufgehoben.
§4
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.