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Verwaltungsvorlage (Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld - 3. Änderungssatzung - Anlage 1.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
52 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:41
Verwaltungsvorlage (Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld - 3. Änderungssatzung - Anlage 1.pdf)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 der Verwaltungsvorlage „3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015“ 3. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER ZWEITWOHNUNGSSTEUER IN DER STADT KREFELD Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 und 76 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit gültigen Fassung, der §§ 20, 21 und 22 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1084) sowie der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) - jeweils in der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung geltenden Fassung – hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 07.10.2016, beschlossen: Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 25.06.2015, S. 216 ff.) in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 07.10.2016 (Krefelder Amtsblatt Nr. 41 vom 13.10.2016, S. 222 - 223) wird wie folgt geändert: §1 § 2 Abs. 4 Satz 2 wird ersatzlos aufgehoben. §2 Es wird in § 2 Abs. 7 folgender Buchstabe g) angefügt: „Mobilheime, Wohnmobile, Wohnschiffe, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs im Krefelder Stadtgebiet abgestellt werden.“ §3 § 5 Abs. 4 wird ersatzlos aufgehoben. §4 Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.