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Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:41
Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015) Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015) Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015) Verwaltungsvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015)

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Inhalt der Datei

in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4105 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 08.11.2017 Rat 05.12.2017 Betreff 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 Beschlussentwurf: Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 in der zur Zeit gültigen Fassung wird gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4105 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P00000010000 – Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 40340000 – Zweitwohnungssteuer Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Durch den Wegfall der Besteuerung der Dauercamper etc. werden Wenigererträge in Höhe von 1.602,00 EUR erzielt. Die Wenigererträge werden über den Veränderungsnachweis der Verwaltung berücksichtigt. Begründung Seite 2 In seiner Sitzung am 28. Juni 2017 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2017 (4105/17 E) angenommen und die Verwaltung beauftragt, einen rechtssicheren Vorschlag zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung zu unterbreiten, um möglichst ab dem 01.01.2018 auf die Besteuerung von Dauercampern etc. zu verzichten. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner 21. Sitzung am 13.09.2017 mit derselben Zielsetzung eingebrachten gemeinsamen Antrag von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion vom 30. August 2017 (4378/17 E) angenommen und die Verwaltung beauftragt, die avisierte 3. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung zur Beschlussfassung vorzubereiten. Die im Beschlussentwurf genannte Anlage entspricht dem den Ratsfraktionen mit Schreiben vom 18.07.2017 übersandten und dem vg. gemeinsamen Antrag als Anlage beigefügten Vorlagenentwurf der Fachverwaltung. Anlage 1: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 Anlage 2: Synopse