Daten
Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:41
Stichworte
Inhalt der Datei
in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4105 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
08.11.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015
Beschlussentwurf:
Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 in der zur Zeit gültigen Fassung wird gemäß Anlage beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4105 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P00000010000 – Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
40340000 – Zweitwohnungssteuer
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Durch den Wegfall der Besteuerung der Dauercamper etc. werden Wenigererträge in Höhe von 1.602,00
EUR erzielt. Die Wenigererträge werden über den Veränderungsnachweis der Verwaltung berücksichtigt.
Begründung
Seite 2
In seiner Sitzung am 28. Juni 2017 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.06.2017 (4105/17 E) angenommen und die Verwaltung beauftragt, einen rechtssicheren Vorschlag zur Änderung der
Zweitwohnungssteuersatzung zu unterbreiten, um möglichst ab dem 01.01.2018 auf die Besteuerung von Dauercampern etc. zu verzichten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner 21. Sitzung am
13.09.2017 mit derselben Zielsetzung eingebrachten gemeinsamen Antrag von CDU-Fraktion,
SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion vom 30. August 2017 (4378/17
E) angenommen und die Verwaltung beauftragt, die avisierte 3. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung zur Beschlussfassung vorzubereiten.
Die im Beschlussentwurf genannte Anlage entspricht dem den Ratsfraktionen mit Schreiben vom
18.07.2017 übersandten und dem vg. gemeinsamen Antrag als Anlage beigefügten Vorlagenentwurf der Fachverwaltung.
Anlage 1: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
in der Stadt Krefeld vom 19.06.2015
Anlage 2: Synopse