Daten
Kommune
Krefeld
Größe
394 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:41
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.11.2015
Nr.
2069 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 14 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2011 für das Haushaltsjahr 2011 sowie Entlastung des
Oberbürgermeisters
Beschlussentwurf:
1. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2011 gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496), in Kraft getreten am 04.07.2015.
2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeisters für seine Geschäftstätigkeit gem. § 116
(1) Satz 4 i. V. m. § 96 (1) Satz 4 GO NRW Entlastung.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2069 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 116 (6) GO NRW den
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld geprüft. Er hat sich bei dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 (8) GO NRW bedient.
Nach § 116 (1) Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 96 (1) GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens
31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Mit Beschluss des Rates vom 12.12.2013 wurde der
Gesamtabschluss 2011 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 konnte erst in 2015 abgeschlossen werden, da sich bei
der Aufstellung und Prüfung des Abschlusses durch die Komplexität der Materie erhebliche Verzögerungen ergeben haben. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2011 und damit auch die
Prüfung erfolgten letztmalig in einer Excelumgebung, wodurch sich diese Arbeiten zusätzlich
komplexer gestalteten. Die Erstellung des Gesamtabschlusses 2012 erfolgte zwischenzeitlich
erstmalig unter Nutzung einer Softwarelösung. Welche Auswirkungen dies auf die Prüfungsarbeiten hat, wird sich im Laufe der Prüfung des Gesamtschlusses 2012 zeigen, mit der zwischenzeitlich begonnen wurde.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i.V.m. §
101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk formuliert, der auf den Seiten 25/26 des Prüfungsberichtes 01/2015 wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat:
"Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Betriebe. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.
Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des
Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Betriebe. Er stellt die zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichtes absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 der Stadt Krefeld hat keine Tatsachen ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen."
Der Oberbürgermeister hat gemäß § 116 (6) Satz 4 in Verbindung mit § 101 (2) Satz 1 GO NRW
eine Stellungnahme zu den Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in der Anlage 1 des Berichtes (Seite 29 f.) abgedruckt ist.
Der Bericht Nr. 01/2015 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 1617/15)
wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Beschluss vom 17.11.2015 mit Mehrheit zum
Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) Satz 5 GO NRW erklärt.
Der Prüfungsbericht Nr. 01/2015 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei.
Begründung
Seite 3