Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:41
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.12.2014
Nr.
845 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
27.01.2015
Rat
05.02.2015
Betreff
Genehmigung eines vom Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH gefassten Beschlusses
hier: Aufnahme neuer Gesellschafter
Beschlussentwurf:
Der vom Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH am 27.11.2014 gefasste, folgende Beschluss wird genehmigt:
Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Unternehmen
- Hell GmbH & Co. KG
- Grundstücksgesellschaft Girmesgath
- Schröter Druck + Kopierlösungen GmbH
- J. Finck GmbH
- Niemann & Frey GmbH
als neue Gesellschafter der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH auszuwählen
und die Geschäftsführung aufzufordern, die für eine Umsetzung dieses Beschlusses notwendigen
Schritte in die Wege zu leiten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 845 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Beschluss vom 08.04.2014 hat der Rat der Stadt Krefeld bereits der Erhöhung der Zahl der
privaten Anteilseigner der WFG von 25 auf 30 zugestimmt und somit die Aufnahme von fünf
neuen Unternehmen in den Gesellschafterkreis der WFG beschlossen. In der Folge wurde der
Gesellschaftsvertrag der WFG entsprechend angepasst.
Aus der Interessentenliste wurden nunmehr fünf Unternehmen ausgewählt.
Gemäß § 14 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrags obliegt der Gesellschafterversammlung die Entscheidung über die Aufnahme neuer Gesellschafter.
Der Aufsichtsrat hat den im Beschlussentwurf aufgeführten Beschluss in seiner Sitzung am
20.11.2014 beraten. Er wurde einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.