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Verwaltungsvorlage (Vorlage 4034-17 - Anlage 2 (Niederschrift FÖB).pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
108 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:41

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 4034/17 Bebauungsplan Nr. 733: Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung Fachbereich Stadtplanung 61/02 6. Mai 2013 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 733 - Venloer Straße / Siempelkampstraße - am Donnerstag, dem 21.03.2013, 18.00 Uhr, im Foyer der Ganztagshauptschule Inrath, Inrather Straße 611, Krefeld Veranstaltungsleiter: Herr Feld Bezirksvorsteher von der Verwaltung: Herr Walter Herr Müllers Frau Hofmann FB 61 - Stadtplanung FB 61 - Stadtplanung FB 61 - Stadtplanung als Gast: Herr Füge Herr Schuckließ Stadtplanungsbüro ISR, Haan Stadt und Verkehrsplanungsbüro BSV, Aachen Teilnehmer: lt. Teilnehmerliste 24 Um 18.00 Uhr eröffnet der Bezirksvorsteher, Herr Feld, die Veranstaltung. Er begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Er weist darauf hin, dass zum o. g. Bebauungsplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, KonradAdenauer-Platz 17, 47803 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht werden können. Es bestehe die Möglichkeit für die Bürger, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern. Auf die Frage von Herrn Feld, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben. Herr Füge vom Büro ISR aus Haan gibt zuerst einige Impressionen über die seit Jahrzehnten an diesem Standort bestehende Firma Siempelkamp, die mit über 1.700 Mitarbeitern einen Gießerei- und Maschinenbaubetrieb betreibe. Die Firma sei an einer Expansion interessiert und beabsichtige, an diesem Standort zu investieren, um die 2 vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern und langfristig weiterzuentwickeln. Herr Füge erläutert die genaue Lage des Plangebietes, für das ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Es befinde sich im Krefelder Ortsteil Inrath auf der Grenze zwischen den Stadtbezirken Krefeld-Nord und Krefeld-Hüls. Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes seien zum einen die Sicherung des Unternehmensstandortes und zum anderen die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten. Die Arbeitsprozesse sollten optimiert werden, da mit 1.700 Mitarbeitern auf 14 ha die Arbeitsplatzdichte relativ hoch und durch neue Maschinen und Techniken die Verhältnisse sehr beengt seien. Daher bestehe das Bedürfnis sich auszuweiten, um die Produktionsprozesse zu optimieren. Es seien die Ausdehnung der bestehenden Arbeitsplätze und die Verlagerung von 40 Arbeitsplätzen einer Tochtergesellschaft beabsichtigt. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze sei nicht zu erwarten. Ferner sei beabsichtigt, die Schwerlast-Lkw-Verladestelle von der Siempelkampstraße in den rückwärtigen Bereich zu verlagern. Auch hierfür müssten gewerbliche Flächen vorbereitet werden. Diese gewerbliche Entwicklung müsse städtebaulich geordnet sein, wobei auf das Orts- und Landschaftsbild geachtet und Umweltgesichtspunkte integriert werden müssten. Auch sei der Stadt Krefeld daran gelegen, Flächenpotentiale, die hinter bereits erschlossenen Gewerbeflächen lägen und verkehrlich gut anzuschließen seien, entsprechend zu aktivieren. Herr Füge erklärt anhand einer Präsentationsfolie Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung und das weitere Planverfahren. Im Sommer 2011 habe die Stadt Krefeld den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Zwischenzeitlich seien diverse Voruntersuchungen durchgeführt und ein Verkehrsgutachten erstellt worden. Heute bestehe für die Bürger die Möglichkeit, sich in die Planung mit einzubringen. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken würden in der Niederschrift festgehalten. Als nächster Punkt stehe die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Vordergrund. Aus den Beteiligungen würde sodann ein Bebauungsplanentwurf entwickelt. Es bestehe die Möglichkeit für die Bürger, sich im Rahmen der daran anschließenden einmonatigen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu beteiligen, Einsicht zu nehmen und weitere Anregungen vorzubringen. Erst nach Berücksichtigung und Abwägung sämtlicher Einwände werde durch den Rat der Stadt Krefeld der Satzungsbeschluss gefasst und somit Baurecht gegeben. Anhand eines Ausschnitts aus dem von der Bezirksregierung Düsseldorf aufgestellten Regionalplan informiert Herr Füge darüber, dass sowohl der Bestand als auch die nördlich angrenzenden Entwicklungsflächen im Regionalplan von 1999 bereits als gewerblich-industrieller Bereich aufgenommen worden seien. Auf Grundlage des Regionalplans sei die Stadt Krefeld gehalten, ihren Flächennutzungsplan zu entwickeln. Außerhalb der Regionalplanung könne sie keine gewerblich-industriellen Bereiche entwickeln. Mit der Gegenüberstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und der 3 bereits offengelegten Flächennutzungsplanänderung weist Herr Füge darauf hin, dass nunmehr auch die nördlichen Flächen als gewerblich-industrieller Bereich ausgewiesen würden, um vorbereitend für später aufzustellende Bebauungspläne die Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Der Bebauungsplan Nr. 733 umfasse nur eine Teilfläche, die nördlichen Flächen seien nicht erfasst, da seitens der Stadt Krefeld für die verbindliche Bauleitplanung zurzeit nur kurzfristigen Bedarf gesehen werde. Die im nördlichen Bereich im Flächennutzungsplan künftig als Industriegebiet dargestellten Flächen seien im Landschaftsplan mit dem Ziel 1.6.1 – Temporäre Erhaltung gekennzeichnet. Solange der Flächennutzungsplan noch nicht vollzogen sei, sollten diese Flächen auch landschaftlich erhalten bleiben. Der Bebauungsplan nehme einen Teil der mit 1.6.1 – Temporäre Erhaltung – gekennzeichneten Fläche in Anspruch, aber auch hier gelte, dass bis zu einer Bebauung der Bereich landschaftlich genutzt werde. Danach könne diese Ausweisung des Landschaftsplanes zurückweichen. Zum Thema Artenschutz führt Herr Füge aus, dass es Erkenntnisse über eine vorhandene Ansiedlung eines oder mehrer Steinkäuze in einer angrenzenden Fläche gebe. Im Laufe des Verfahrens müsse mittels entsprechender Artenschutzgutachten dies genauer geprüft und die geplante Bebauung noch einmal reflektiert werden, inwieweit in die Habitatansprüche der hier vorhandenen geschützten Arten eingegriffen werde. Diese Themen müssten in den nächsten Monaten noch vertieft werden. Im Zuge der öffentlichen Auslegung würden die Bürger dann wieder über die Ergebnisse informiert. Ein weiterer Aspekt im Bereich Umweltschutz sei die Beschaffenheit der Böden. Im besagten Bereich handele es sich um sehr ertragreiches Ackerland. Dieser Konflikt zu einer Bebauung müsse im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat geklärt werden. Diesem obliege die Regelung, ob eine Gewerbeentwicklung mit der Sicherung von Arbeitsplätzen an diesem bereits erschlossenen Standort wichtiger sei als die Erhaltung von guten Nährböden, die immerhin mit 60 – 80 Bodenpunkten gekennzeichnet seien. Die verkehrliche Anbindung des Gebietes könne aufgrund der Erreichbarkeit der B 9, der A 40 und A 44 durchaus als gut bezeichnet werden, mit der Realisierung der B 9n wäre noch eine Verbesserung möglich. Die verkehrlichen Auswirkungen der Erweiterung bzw. der jetzige Bestand seien umfangreich untersucht worden. Hierüber werde Herr Schuckließ im Anschluss vortragen. Herr Füge stellt anhand von Folien noch einmal die Qualität und vorhandenen Potentiale des Standortes dar. Die gewerbliche Entwicklung nach Norden hin habe enorme Kapazitäten. Zur Arrondierung der Fläche solle die historische Stadtgrenze als Grünachse bzw. Wegeverbindung im Bebauungsplan weiterentwickelt bzw. aufgewertet werden. Es seien Nutzungskonflikte vorhanden, die im Laufe des Verfahrens gelöst werden müssten. Zum einen müsse im Zusammenhang mit der vorhandenen Wohnbebauung mittels eines Immissionsschutzgutachtens untersucht werden, inwieweit eventuelle 4 Lärmimmissionen ein verträgliches Wohnen noch gewährleisteten. Zum anderen gebe es im Westen zwei schutzwürdige Auskiesungsflächen, wo sich zwischenzeitlich diverse Tierarten angesiedelt hätten. Auch die Anbindung der nördlichen Flächen an den Verkehr sei bislang noch ungeklärt. In dem laufenden Bebauungsplanverfahren müsse man sich hierfür Optionen freihalten und darauf achten, dass für die Zukunft keine wichtigen Flächen verbaut würden. Herr Schuckließ vom BSV Aachen gibt zunächst Auskunft über die seinem Büro übertragenen Aufgabenstellungen. Dies seien zum einen eine allgemeine verkehrliche Analyse der Siempelkampstraße sowie eine Analyse des speziell durch die Firma Siempelkamp erzeugten Verkehrs und zum anderen eine Prognose über die verkehrlichen Auswirkungen einer möglichen Erweiterung. An zwei Querschnitten – zwischen Mevissenstraße und Niedieckstraße und zwischen Venloer Straße und Mevissenstraße – seien über einen Zeitraum von einer Woche sämtliche Kfz-Verkehre aufgenommen worden. In diesem Zusammenhang seien auch alle Aus- und Einfahrten zu den SiempelkampStellplätzen sowie die Durchfahrten hauptsächlich des Lkw-Verkehrs, letzterer sogar über mehrere Wochen, erfasst worden. Die Zufahrten zu den Stellplätzen habe man zu den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags jeweils vier Stunden erhoben. Die Zählung des gesamten Kfz-Verkehrs in beide Richtungen habe zu dem Ergebnis geführt, dass den Bereich der Siempelkamp-Hauptzufahrt zwischen Mevissenstraße und Niedieckstraße im Durchschnitt täglich ca. 7.600 – 7.800 Kfz passierten. Der Anteil des Schwerverkehrs betrage ca. 11 %. Der Durchschnitt des Kfz-Verkehrs einer gesamten Woche einschließlich samstags und sonntags liege bei täglich ca. 6.800 Fahrzeugen. Auf einen Tag gesehen ergäben sich eine morgendliche Spitzenstunde von ca. 7.00 – 8.00 Uhr, in der ca. 550 Fahrzeuge, und eine nachmittägliche von ca. 16.00 – 17.00 Uhr, in der ca. 700 Fahrzeuge die Siempelkampstraße frequentierten. Die Schwerlastanteile lägen bei 11 bzw. 7,4 %. Beim zweiten Querschnitt zwischen Venloer Straße und Mevissenstraße seien die Kfz-Verkehrsstärken bereits deutlich höher und lägen an normalen Werktagen bei ca. 12.000. Der Schwerverkehrsanteil betrage 10,8 %. Die tägliche Frequentierung liege hier morgens bei ca. 800 und nachmittags bei ca. 1000 Fahrzeugen. Im Vergleich zum Verkehrsentwicklungsprognose der Stadt Krefeld aus dem Jahre 2004 seien keine signifikanten Unterschiede festzustellen. Zur Erfassung der durch die Firma Siempelkamp erzeugten Verkehre seien über mehrere Tage alle Zu- und Ausfahrten der Hauptstellplätze, der Pförtneranlage an der Hauptzufahrt und der Pförtneranlage an der Gießerei aufgenommen worden. Nach Auswertung aller Zahlen könne eine Ganglinie des Ziel- bzw. Quellverkehrs über den ganzen Tag dargestellt werden. Dieser könne man u. a. entnehmen, dass bereits morgens um 5.00 Uhr bzw. noch abends um 21.00 Uhr Verkehre stattfänden, was auf einen Schichtbetrieb hinweise. Letztendlich könne man erkennen, dass die Firma Siempelkamp an einem normalen Werktag jeweils ca. 1.200 Fahrten Ziel- und Quellverkehr erzeuge. Hier lägen die Spitzenzeiten morgens zwischen 7.00 und 8.00 Uhr bei ca. 300 5 und nachmittags zwischen 15.00 und 16.00 Uhr bei ca. 200 Fahrzeugen. Differenziert sei zusätzlich der Schwerlastverkehr herausgearbeitet worden. An einem Normalwerktag seien jeweils ca. 75 Fahrten Ziel- und Quellverkehr erfasst worden. Diese Fahrten fänden zu 95 % zwischen 6.00 und 14.00 Uhr statt. Man habe festgestellt, dass der Pkw-Zielverkehr zum Gelände der Firma Siempelkamp zu ca. 60 % aus Richtung Venloer Straße und zu ca. 40 % von der Hülser Straße komme. Lediglich ein sehr geringer Anteil komme aus der Mevissenstraße. Der LKWZielverkehr unterscheide sich mit ca. 50 % aus Richtung Venloer Straße und 40 % von der Hülser Straße in diesem Punkt nur unwesentlich. Bei den Pkw-Quellverkehren seien ähnliche Zahlen ermittelt worden. Der Lkw-Quellverkehr sei mit ca. 60 % zur Venloer Straße und 30 % in Richtung Hülser Straße etwas anders gewichtet. Insgesamt könne festgehalten werden, dass der Kfz-Anteil der Firma Siempelkamp am gesamten Pkw-Verkehr ca. 12 % ausmache und sich der Lkw-Anteil auf den gesamten Lkw-Verkehr bezogen lediglich auf 7 % belaufe. Die restlichen 93 % des Schwerverkehrs seien dem Durchgangsverkehr sowie dem Ziel- und Quellverkehr des südlich der Firma Siempelkamp gelegenen Gewerbegebiets zuzuordnen. Der Schwerverkehr der Firma Siempelkamp mache an den Querschnitten insgesamt weniger als 1 % des Gesamtverkehrs der Siempelkampstraße aus. Bei der Prognoseberechnung der Verkehrssteigerung durch die hinzukommenden 40 Mitarbeiter im Zwei-Schichten-Betrieb habe man bei den Kenngrößen von Beschäftigten, wie Anwesenheitsquote, Pkw-Besetzungsgrad u. a., jeweils den ungünstigsten Wert zugrunde gelegt und eine Steigerung von 74 zusätzlichen Fahrten an normalen Werktagen ermittelt, davon 37 im Ziel- und 37 im Quellverkehr. Beim Schwerverkehr habe man den zu verlagernden Standort beobachtet und hochgerechnet, dass im Schnitt ca. 10 Lkw-Fahrten am Tag hinzukämen, davon 5 im Ziel- und 5 im Quellverkehr. Füge man diese Fahrten den Analyseergebnissen hinzu, ändere sich am Endergebnis nichts, da diese 75 zusätzlichen Fahrten gemessen an den 8.000 bzw. 12.000 Fahrten kaum ins Gewicht fielen. Der Bezirksvorsteher, Herr Feld, bedankt sich bei den Vortragenden. Auf seine Äußerung hin, dass von Herrn Schuckließ lediglich der Ist-Zustand dargestellt worden sei und ihm noch das Resümee hieraus fehle, stellt dieser fest, dass aus Sicht des BSV Aachen für die Erweiterung des Siempelkamp-Geländes keine zusätzliche Anbindung erforderlich sei. Herr Füge stellt anhand von Folien die verkehrlichen Ergebnisse des Aachener Büros in drei Entwicklungsstufen dar. In der ersten Entwicklungsstufe sei die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 733 abgebildet, bei der aufgrund des geringen zusätzlichen Ver- 6 kehrs keine überörtliche Verkehrsanbindung benötigt werde. Die zweite Entwicklungsstufe werde später die weiter nördlich liegenden Flächen mit einschließen. Da es sich bei diesen Flächen nicht um Flächen der Firma Siempelkamp handele, könnten diese auch nicht über das Siempelkamp-Gelände erschlossen werden, sondern würden vermutlich an die Venloer Straße angebunden. In einem solchen Fall bestehe natürlich die Möglichkeit, die Siempelkamp-Flächen dort mit anzubinden, um insbesondere den Schwerlastverkehr hierüber abzulenken. Für die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 733 sei dies allerdings nicht erforderlich. In einer dritten denkbaren Entwicklungsstufe könnten auch die daran angrenzenden nördlichen Flächen noch an die Venloer Straße angeschlossen werden. Dies seien jedoch langfristige Entwicklungsmöglichkeiten, kurzfristig sei erst einmal der Bebauungsplan Nr. 733 umzusetzen. An Hand eines städtebaulichen Konzeptes der Stadt Krefeld aus dem Jahre 2011 zeigt Herr Füge auf, wie eine mögliche Bebauung des Bebauungsplangebietes Nr. 733 aussehen könnte. Er vergleicht diese mit einem Entwurf seines Büros, um deutlich zu machen, dass sich die baulichen Strukturen in der Fläche auch anders entwickeln könnten. Die Firma Siempelkamp werde das Gebiet entsprechend eingrünen und die Umweltgesichtspunkte berücksichtigen. Bei den derzeitigen Entwicklungsperspektiven könne man diese Fläche über das vorhandene Betriebsgelände erschließen - dies sei vom Verkehrsfluss und den entsprechenden Immissionen her verträglich. Über die gewerblichen Immissionen aus den Produktionsprozessen müssten allerdings noch umfangreiche Untersuchungen durchgeführt werden, worüber dann Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen würden. In einem späteren Bauantrag müsse auch noch einmal nachgewiesen werden, dass die Lärmpegel nicht überschritten werde. Der Bezirksvorsteher, Herr Feld, bedankt sich noch einmal bei den Vortragenden und bittet nun die Bürger, zu der Planung Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu äußern. Frau Dr. Hanning teilt mit, dass sich bereits morgens im Berufsverkehr der Verkehr auf der Venloer Straße bis zur Drügstraße staue, so dass kein zusätzlicher Verkehr mehr verkraftet werden könne. Sie halte es auch für unglaubwürdig, dass ein 9 ha großes Gelände lediglich mit 40 neuen Mitarbeitern bestückt werden solle. Zudem erschließe sich ihr nicht, warum der Schwerlastverkehr nach hinten verlegt werden solle, obwohl geplant sei, die Anbindung weiterhin über die Siempelkampstraße erfolgen zu lassen. Ihrer Meinung nach setze dies bereits eine interne Planung voraus, irgendwann doch nach Norden hin anzubinden. Die Fläche sei außerdem ein Naherholungsgebiet und unter anderem von Fledermäusen und Steinkäuzen besiedelt. Auch vor dem Hintergrund eines zukünftigen Neubaugebietes in Hüls-Südwest mache diese Planung für sie keinen Sinn. Herr Füge geht zunächst auf das Thema Schwerlastverkehr ein. Es handele sich hier um Transporter mit Überlänge, für die man eine Nutzungsgenehmigung brauche und die 7 erst nach 22.00 Uhr fahren dürften. Mangels entsprechender Flächen würden diese zurzeit noch im vorderen Bereich beladen. Es seien auch einige Transporter aus dem Ausland dabei, die eventuell einige Tage dort verweilten. Dies solle durch die geplante Erweiterung in den hinteren Bereich verlagert werden. Die Frage von Frau Dr. Hanning, ob diese Transporter trotz ihrer Überlänge durch das Betriebsgelände fahren könnten, bejaht Herr Füge - dies sei ja auch bisher möglich. Herr Füge erklärt weiter, dass die sehr hohe Arbeitsplatzdichte von 1.700 Mitarbeitern auf knapp 15 ha zur Folge habe, dass man in die Fläche expandieren müsse, um effizienter prodzuzieren zu können. Aufgrund des seit Jahrzehnten bestehenden Trends zur Automatisierung werde immer mehr Fläche für immer weniger Arbeitsplätze benötigt. Die Firma Siempelkamp brauche zusätzliche Flächen, um effizienter produzieren zu können - nicht um neue Arbeitsplätze zu schaffen, sondern um den vorhandenen Arbeitsplätzen eine langfristige Perspektive bzw. Sicherheit zu bieten. Zurzeit sei definitiv nur die Übernahme der besagten 40 Mitarbeiter geplant. Die gesamten 9 ha werde die Firma Siempelkamp in den nächsten Jahren noch nicht vollständig in Anspruch nehmen. Auf den Einwand von Frau Dr. Hanning, dass wenn der Bebauungsplan einmal rechtskräftig sei, die Firma Siempelkamp ohne Weiteres weiter expandieren könnte, erwidert Herr Füge, dass im Bebauungsplan zwar Rechte definiert würden, die mehr als 40 Arbeitsplätze ermöglichten, jedoch die aktuelle Planung nur von lediglich 40 zusätzlichen Plätzen ausgehe. Frau Dr. Hanning entgegnet, dass der Bebauungsplan mehr Arbeitsplätze ermögliche und es zudem für sie so aussehe, als ob eine Erschließung nach Norden geplant sei. Eine Bürgerin ergänzt diese Aussage um die Frage, warum man den Bebauungsplan von Vornherein bis in den Norden durchziehe und nicht auf die derzeit geplante Erweiterung der Firma Siempelkamp begrenze. Herr Walter führt aus, dass eine Firma wie Siempelkamp aufgrund der hohen Arbeitsplatzanzahl wichtig für Krefeld und seine Bevölkerung sei. Wenn eine solche Firma der Stadt mitteile, dass sie Erweiterungsflächen benötige, um diesen Standort halten zu können, müssten hierfür die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Darüber hinaus habe die Verwaltung auch eine gewisse Vorsorge für den Fall zu treiben, dass die Firma später einmal weitere Erweiterungsflächen benötige. Auf der Hülser Straße befänden sich noch zwei weitere Firmen, die Firma Schmolz + Bickenbach und die Firma Schulz, die zwar momentan keinen kurzfristigen Erweiterungsbedarf hätten, aber ggf. mittelfristig zusätzliche Flächen benötigten. Die auf FNP- und auf Regionalplanebene bereits vorgedachte Gesamtkonzeption helfe dabei, im Bedarfsfall kurzfristig Flächen zur Verfügung stellen zu können. Im vorliegenden Fall sei die Konzeption ausdrücklich so gewählt, dass nicht die gesamte Fläche des Regionalplans in Anspruch genommen werde, sondern lediglich die vom Landschaftsplan her sinnvollste, die auch im Bezug auf die alte Stadtgrenze und die entsprechenden historischen Wegebezie- 8 hungen eine gewisse Zäsur mitbringe. In der Ebene des Flächennutzungsplanes werde nicht alles, was vom Regionalplan her möglich wäre, ausgeschöpft, jedoch eine Gesamtkonzeption vorgedacht. Entscheidend sei die Bebauungsplanebene, in der rechtlich verbindlich die Möglichkeit geschaffen werde, innerhalb dieser Fläche relativ kurzfristig Bauanträge genehmigen zu können. Die Firma Siempelkamp befinde sich derzeit in der ersten Phase, in der der erkennbare Bedarf in einem ersten Bebauungsplan umgesetzt werde. Danach könne die restliche Fläche entweder in einem oder in mehreren Bebauungsplänen entwickelt werden. Dies wäre dann zu gegebener Zeit in einer erneuten Bürgeranhörung zu diskutieren. Die Stadtverwaltung sei davon ausgegangen, dass eine Erweiterung eines derartigen Industrieareals auf jeden Fall eine neue Erschließungsstraße benötige und sei umso mehr erstaunt gewesen, dass das Verkehrsbüro an Hand von Zählungen festgestellt habe, dass der Anteil der Firma Siempelkamp bezogen auf den Gesamtverkehr so gering sei. Dies sei insofern bemerkenswert als in anderen Gewerbegebieten ein viel höherer LKW-Anteil durch die jeweiligen Firmen gegeben sei. Er könne das Misstrauen, dass es eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl geben könnte, durchaus verstehen. Aber selbst eine Steigerung derselben würde auf den prozentualen Anteil der Firma Siempelkamp am Gesamtverkehr keine großen Auswirkungen haben. Es sei glaubhaft dargelegt worden, dass eine sehr hohe Arbeitsplatzdichte vorhanden und nicht beabsichtigt sei, um mehr als die besagten 40 Mitarbeiter zu erweitern. Im weiteren Planverfahren müsse man sich mit der Frage auseinandersetzen, ab wann eine weitere Erhöhung der Mitarbeiterzahl kritisch werde. Eine ledigliche Verdoppelung derselben hätte noch nicht zur Folge, dass der LKW-Anteil von 1 % auf 10 % oder mehr steige. Die Relation verändere sich nicht grundlegend. Allerdings werde man die Problematik als Anregung aufnehmen und dahin gehend einer genauen Prüfung unterziehen. Herr Hirschegger als Vorsitzender des Bürgervereins Inrath weist noch einmal darauf hin, dass der Bebauungsplan Nr. 733 von der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung abhängig sei. Was den Verkehr angehe, sei ihm an der Entlastung des Bezirks gelegen. Die Anbindung der Strecke sei seit über 5 Jahren im Gespräch und aus der Sicht der Firma Siempelkamp schon fast verwirklicht. Er könne nicht verstehen, warum die Planung nicht weiterbetrieben werde. Ihm gehe es um die Verlagerung des auf den Parkplätzen der Firma Siempelkamp abgefertigten Schwerlastverkehrs. Als Anwohner der Siempelkampstraße wisse er um die noch weit nach Mitternacht stattfindenden Beeinträchtigungen durch laufende Motoren und Blinklichter der LKW auf dem Siempelkampgelände. Es sei für ihn unverständlich, dass das Gebiet ohne eine zusätzliche Anbindung geplant werde. Er zweifle an der erwähnten Ausdünnung der Arbeitsplatzdichte, denn bisher seien nach seinem Kenntnisstand lediglich Lagerflächen geplant. Herr Walter geht zunächst auf das Verhältnis von Flächennutzungs- und Bebauungsplan ein. Die Flächennutzungsplanänderung sei nicht in den Vordergrund gestellt wor- 9 den, da der Bebauungsplan Kern dieser Bürgeranhörung sei und zur Flächennutzungsplanänderung für das gesamte Areal bereits eine Anhörung stattgefunden habe. Außerdem sei bereits eine öffentliche Auslegung durchgeführt worden, in deren Zuge man eine Stellungnahme habe abgeben können. Diese 273. Änderung des Flächennutzungsplanes sei inhaltlich deckungsgleich mit den Inhalten der von Dezember bis Anfang März öffentlich ausgelegenen Entwurfs zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Er stimme zu, dass als Voraussetzung für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes entweder das Verfahren der 273. Änderung oder der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes abgeschlossen und von der Bezirksregierung genehmigt sein müsse. Man befinde sich mit dem Bebauungsplan noch in einer sehr frühen Phase, so dass die Hoffnung bestehe, dass eines der beiden Flächennutzungsplanverfahren bis dahin abgeschlossen sein werde. Herr Schiffmann als Vertreter des Bürgervereins Kempener Feld teilt mit, dass das Wohngebiet Venloer Straße / Kempener Allee vom Schwerlastverkehr in erheblichem Maße betroffen sei. Er unterstütze die Forderung von Herrn Hirschegger, im Rahmen dieser Planung eine direkte Anbindung an die Venloer Straße zu schaffen. Seiner Meinung nach sei der vorhandene Verkehr bereits jetzt schon zuviel und der Verladeplatz ein Störfaktor in der Wohngegend, der im Zuge dieser Maßnahme endlich beseitigt werden müsse. Zumindest der Anteil an Schwerlastverkehr, der in Richtung Venloer Straße fahre, könne mit einer nördlichen Anbindung aus dem gesamten Wohngebiet herausgenommen werden. Er halte es seitens der Verwaltung für blauäugig, ein solches Industriegebiet in den Flächennutzungsplan hineinzunehmen ohne Darstellung einer möglichen Erschließung. Denn die B 9n sei schon seit 40 Jahren dargestellt, werde aber nicht realisiert. Es sei von der Verwaltung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans versäumt worden, die B 9n in der Prioritätenliste eine Stufe hinauf zu bringen. Wie bereits dargestellt, sei die Firma Siempelkamp an der Optimierung ihrer Prozessabläufe interessiert. Er könne sich jedoch nicht vorstellen, dass die Verlagerung des Umladeplatzes nach hinten eine Optimierung bringe, da sich der gesamte Schwerlastverkehr durch das Werksgelände schlängeln müsse. Seiner Meinung nach sei die Anbindung zur Venloer Straße das eigentlich Entscheidende und gehöre zwingend mit zu diesem B-Plan. Im Zusammenhang mit der Frage zur Bebauung innerhalb des Gebietes und zur Größe der einzelnen Baukörper mit bis zu einer Höhe von 22 m kritisiert er, dass ein Zeitrahmen, in welchem die baulichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, nicht erkennbar sei. Herr Füge erklärt, dass nicht beabsichtigt sei, innerhalb eines Jahres das gesamte Gebiet zu bebauen. Zurzeit gebe es in weit reduzierterem Maß Bebauungsoptionen als der Bebauungsplan ermöglichen werde. Wie bereits ausgeführt, werde städtebauliche Planung immer über mehrere Jahre entwickelt. Mit der durch den Bebauungsplan begrenzten Potentialfläche solle für Siempelkamp die Möglichkeit geschaffen werden, sich in den nächsten Jahren noch weiterentwickeln zu können. Ob die Gebäude überhaupt 22 m hoch werden, müsse im weiteren Verfahren auch bezüglich des Land- 10 schaftsbildes noch geklärt werden. Es werde wohl eher auf eine Bebauung nach der derzeitigen Struktur von 8 bis 10 m Höhe hinauslaufen. Zum Thema Schwerlastverkehr führt er noch einmal aus, dass das wesentlich Störende daran die Ankunft der LKWs und das Warten auf die Beladung sei und man hierfür Aufenthaltsflächen benötige. Diese Parkflächen sollten nach hinten verlagert werden, um z. B. auch die optische Beeinträchtigung durch Blinklichter in der Nachtzeit zu reduzieren. Zur LKW-Entlastung sei noch einmal erwähnt, dass der Siempelkamp-Verkehr nachweislich gezählt 1 % des gesamten Verkehrs ausmache. Um den Verkehr auf der Siempelkampstraße um 1 % zu reduzieren, müsste eine Investition von mehreren Millionen Euro für den Bau der zusätzlichen Straße getätigt werden. Sicherlich stelle subjektiv jeder LKW weniger eine Entlastung dar, aber objektiv gesehen sei die jetzige Planung durchaus verträglich. Dies sei eine Frage der Verhältnismäßigkeit, der sich zu gegebener Zeit der Stadtrat stellen müsse. Der Bezirksvorsteher, Herr Feld, weist darauf hin, dass vor ca. zwei Jahren in der Presse ein Bericht veröffentlicht worden sei, nach dem die Firma Siempelkamp die Forderung des Bürgervereins nach einer Erschließungsstraße vom Siempelkamp-Gelände zur Venloer Straße hin unterstütze. Da hiervon nun nicht mehr die Rede sei, könne er das Unverständnis der Bürger nachvollziehen. Herr Hirschegger pflichtet Herrn Feld bei und erinnert daran, dass seinerzeit auch nach Auffassung des damaligen Beigeordneten die Realisierung der Erschließungsstraße nur eine Frage der Zeit gewesen sei und in spätestens ein bis zwei Jahren hätte erfolgen sollen. Zum Bebauungsplan selbst möchte er wissen, inwieweit die zu erweiternden Flächen nur als Lagerflächen oder auch der Erweiterung der Produktion der Dreherei dienten. Letzteres würde mit Sicherheit neue Arbeitsplätze schaffen, was auch von Seiten des Bürgervereins befürwortet werde. Bisher außerhalb verrichtete Fremdarbeiten würden dadurch nach Siempelkamp geholt. Allerdings habe der Bürgerverein im November 2012 ein Gespräch mit der Geschäftsführung von Siempelkamp geführt. Der Geschäftsführung sei der B-Plan Nr. 733 auf gezielte Nachfrage gar nicht bekannt gewesen. Der Aufstellungsbeschuss des B-Plans sei schon 2011 gefasst worden, obwohl die Firma Siempelkamp noch gar keine genauen Vorstellungen über die genaue Erweiterung gehabt habe. Nunmehr werde nach nur ca. drei Monaten eine konkrete Planung des Geländes mit Lagerhallen vorgelegt. Ohne Anbindung an die Venloer Straße werde dieser Bebauungsplan seitens der Bürgervereine keine Zustimmung erlangen. Dass zwei von Siempelkamp beauftragte Büros und die Stadtverwaltung versuchten, den Bürgern diesen Plan nahezubringen, bereite ihm Sorgen. Von der Stadtverwaltung erfahre man lediglich, dass es Zielsetzung sei, das Gewerbe- und Industriegebiet zu erweitern. Dies müsse aber auch verkehrlich durchdacht werden. Insofern gebe er Herrn Schiffmann recht, dass jede Entlastung ein Schritt nach vorne und für die Bürger positiv sei. 11 Herr Walter geht noch einmal auf den Einwand von Herrn Schiffmann ein, warum im Flächennutzungsplan keine Verkehrserschließung dargestellt sei. Der Flächennutzungsplan stelle lediglich Hauptverkehrsstraßen und verkehrswichtige, zum Vorbehaltsstraßennetz gehörende Straßen, dar. Da es sich im vorliegenden Fall lediglich um eine Erschließungsstichstraße handele, sei sie im Flächennutzungsplan nicht aufgeführt. Die schon seit Jahrzehnten im Raum stehende Straßenplanung der B 9n sei bisher aus finanziellen Gründen nicht verwirklicht worden. Die Stadt Krefeld habe im Verfahren zum Bundesverkehrswegeplan diesen Bedarf erneut angemeldet. Aus dem Landesverkehrsministerium sei bekannt, dass es aus finanziellen Gesichtspunkten heraus wie bisher unwahrscheinlich sei, dass die im weiteren Bedarf vorgesehenen Maßnahmen auch kurzfristig zur Umsetzung gelangten. Der Regionalrat habe auf Antrag der Fraktion Die Grünen, die B 9n herauszunehmen, mehrheitlich entschieden, diese grundsätzlich im weiteren Bedarf vorzuhalten. Aufgrund der Finanzlage habe jedoch die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Straßen äußerste Priorität. Laufende Planungen für Neubaumaßnahmen würden kurzfristig auch noch berücksichtigt. Für neue Planungen jedoch fehlten Bund und Land momentan die finanziellen Mittel, so dass die B 9n weiterhin in Planungen lediglich gestrichelt dargestellt werde, da man nicht genau wisse, ob und wann diese realisiert werde. Zur Frage von Herrn Hirschegger zur Konkretisierung der Ausbauplanung erklärt Herr Walter, dass es wenig bürgerfreundlich sei, einen Plan vorzustellen, der lediglich eine graue Fläche beinhalte. In einem Gewerbegebiet könnten hohe oder flache Hallen mit oder ohne Produktion, Bereiche für Lagerflächen oder auch Stellplätze entstehen. Man wolle lediglich verdeutlichen, was dort entstehen könnte. Die unterschiedliche Planvariante von Herrn Füge lasse erkennen, dass die Planung noch nicht im Detail festgelegt sei. Der Bebauungsplan müsse vor dem Hintergrund des Landschaftsbildes sowie anderer Rahmenbedingungen noch geprüft werden. Es werde eine entsprechende Höhenfestsetzung getroffen werden müssen. Eine Gebäudehöhe von 22 m liege zwar im Bereich des Möglichen, müsse aber im weiteren Planungsprozess noch geprüft werden. Der Rahmen des Bebauungsplanes sei etwas weiter gefasst worden, um die rechtliche Grundlage für einen konkreten Baugenehmigungsantrag bzw. einen Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu schaffen. Zum Thema „beauftragte Büros“ teilt Herr Walter mit, dass zukünftig immer mehr Investoren in die Pflicht genommen würden, Planungsbüros zu beauftragen, um bestimmte Planungen zu entwickeln, weil die Stadtverwaltung dies nicht mehr in vollem Umfang leisten könne. Es sei jedoch völlig legitim und vom Bundesgesetzgeber vorgesehen, dass bestimmte Verfahrensschritte an Dritte übertragen würden. Das Planungsbüro arbeite in Abstimmung mit der Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verwaltung habe die hoheitliche Aufgabe, die Abwägungsentscheidungen zu prüfen und für die Beschlussfassung durch den Rat vorzubereiten. 12 Frau Dr. Hanning interessiert, warum die Verwaltung in Bezug auf die Nutzung und die Aufteilung der Hallen den Rahmen des Bebauungsplanes nicht enger fassen wolle. Außerdem möchte sie wissen, warum dann die Berechnungen der Belastungen nicht auch an der maximalen, sondern lediglich an der minimalen Möglichkeit ausgerichtet würden. Herr Walter weist darauf hin, dass differenziert werden müsse zwischen der maximalen Ausnutzung der Gebäudegröße und entstehendem Verkehr. Das Bauvolumen stehe nicht in direkter Relation zum erzeugten Verkehr, da eine große Halle nicht automatisch mehr Verkehr bedeute. Es sei nicht möglich, im Bebauungsplan festzusetzen, wie viele Lkw das Firmengelände verließen. Für die Höhe der Bebauung werde jedoch eine Festsetzung getroffen werden müssen. Zuerst müsse ein entsprechender Bauantrag bzw. Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt werden. Sollte bei dessen Prüfung festgestellt werden, dass eine besonders verkehrsträchtige Nutzung vorliege, werde in diesem Genehmigungsverfahren auch eine klare Grenze definiert. Vor diesem Hintergrund müsse im Bebauungsplan beim Thema Verkehr nicht zwingend von Vornherein die Worst-Case-Betrachtung angenommen werden. Es gehe letztendlich in diesem Bebauungsplan darum, ob eine zusätzliche Anbindung erforderlich sei oder nicht. Er nehme ihre Anregung auf und werde dafür Sorge tragen, dass die Abwägungsentscheidung auch sachgerecht aufbereitet sei. Herr Küppers sieht sich von der Planung am meisten betroffen, da er selbst bei geringerer Höhe der neuen Bebauung licht- und lärmmäßig beeinträchtigt sei. Herr Walter erklärt, dass selbstverständlich bekannt sei, dass im Bereich Drügstraße Gebäude mit Wohnnutzungen vorhanden seien und die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden müssten. Insofern nehme er seine Anregung, für den Erhalt der Wohn- und Lebensqualität in diesem Bereich Sorge zu tragen, auf. Herr Küppers macht darauf aufmerksam, dass die Firma Siempelkamp über eine große Lobby verfüge. Er habe Verständnis dafür, dass die Firma Siempelkamp sich ausweiten wolle, wundere sich aber, dass sich keiner der Firma auch nur einmal bei ihm melde und erkläre, was beabsichtigt sei. In der Bürgeranhörung vor 2 Jahren habe die Planung noch ganz anders ausgesehen, so dass er den Eindruck habe, bewusst getäuscht zu werden. Er vermute, dass die Firma Siempelkamp sehr genau wisse, was jetzt bzw. in drei Jahren geplant sei und dass die Bürger lediglich hingehalten würden. Die Frage von Herr Schiffmann, ob und wie die Geschoss- bzw. Grundflächenzahl im Bebauungsplan geregelt werde, beantwortet Herr Walter dahin gehend, dass das Maß der baulichen Nutzung durch die Festlegung einer Grundflächenzahl definiert werde. Diese regle, wie viel Prozent der Grundstücksfläche maximal bebaut werden dürfe. Des Weiteren müsse noch erarbeitet werden, ob die Höhenbegrenzung durch eine Baumas- 13 sen- oder eine Geschossflächenzahl definiert werde. Nach der Baunutzungsverordnung wäre eine Geschossflächenzahl von 0,8 die Obergrenze für Gewerbe- und Industriegebiete. Eine konkrete Festlegung für diesen Bebauungsplan werde im weiteren Planverfahren erarbeitet. Die Grünfläche werde bei der Berechnung nicht einbezogen. Die Darstellung in der Präsentation entspreche einer GRZ von ca. 0,5, was bedeute, dass 50 % der Industriegebietsfläche bebaut werden dürfe. Frau Feth möchte wissen, welche weitere Firma dort angesiedelt werden solle. Außerdem bitte sie, im Hinblick auf den Immissionsschutz den nördlichen Bereich nicht außer Acht zu lassen. Herr Füge teilt mit, dass es sich um eine Tochtergesellschaft der Firma Siempelkamp mit 40 Mitarbeitern handele, die bereits seit Längerem in die Firma integriert, jedoch zurzeit noch an einem anderen Standort ansässig sei. Zum Thema Immissionsschutz führt er aus, dass alle schützenswerten Nutzungen im Umfeld eruiert und berücksichtigt würden. Frau Feth interessiert das Vorgehen im Fall von Territorialansprüchen schützenswerter Vögel im Zusammenhang mit einer notwendigen Anbindung nach Norden sowie deren geplanter Verlauf. Herr Walter erläutert, dass im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens verschiedene Varianten für eine Straßenführung erörtert worden seien. Zurzeit werde die Variante nördlich am Baggersee vorbei favorisiert, da diese am wenigsten in die Landschaft eingreife und am weitesten von Wohnnutzungen entfernt sei. Was den Artenschutz betreffe, so seien auf Flächennutzungsplanebene bereits einige Untersuchungen durchgeführt worden. Artenschutz schütze die lokale Population einer planungsrelevanten, d. h. nach europäischem Artenschutz seltenen Art. Werde eine planungsrelevante Art in Krefeld festgestellt, müsse nachgewiesen werden, dass die lokale Population, nicht das Individuum selber ein Problem habe. Als Maßnahme könne beispielsweise eine Verlagerung geplant werden. Zuerst müsste jedoch durch fachlich versierte Biologen eine detaillierte Bestandsaufnahme erfolgen und die Untere Landschaftsbehörde zwecks Prüfung eingeschaltet werden, bevor im Bebauungsplan entsprechende Maßnahmen festgesetzt werden könnten. Herr Feld stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Er weist noch darauf hin, dass innerhalb von einer Woche noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen beim Fachbereich Stadtplanung mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden können. Er schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um 19.40 Uhr.