Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:43
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.06.2017
Nr.
4034 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Nord
12.07.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.09.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
19.09.2017
Rat
19.09.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße –;
Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung
Beschlussentwurf:
I. Bezirksvertretung Nord:
Die Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 733 zur Kenntnis.
II. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung, wird für die westlich an den Industriestandort Inrath-Nord
angrenzenden Flächen ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 733 – Venloer
Straße / Siempelkampstraße –
2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage Nr. 3 zur Vorlage entschieden.
3. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf.
4. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. 4) wird zugestimmt.
5. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4034 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom Juni 2011 ist ein am Standort Inrath-Nord ansässiges Maschinen- und Anlagenbauunternehmen an die Stadt Krefeld mit der Bitte herangetreten, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur industriellen Nutzung von an das bestehende Betriebsgelände angrenzenden Flächen zu schaffen, um diese zusätzlichen Bauflächen zur Erweiterung und Standortsicherung zu nutzen. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung am
22.06.2011 wurde daraufhin festgehalten, dass die Verwaltung für die Sitzung des Rates am
14.07.2011 eine Vorlage zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorbereitet. Von einer vorigen Beratung im Fachausschuss wurde
abgesehen, um einen zügigen Verfahrensablauf zu unterstützen bzw. zu ermöglichen. Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 733 wurde durch den Rat der
Stadt am 14.07.2011 beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird nun zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vorgeschlagen. Zur Abgrenzung des Plangebietes siehe Anlage 1.
Der Plan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 733 – Venloer Straße / Siempelkampstraße –
I.
Anlass und Ziele der Planung
Planungsanlass der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 733 ist der Bedarf eines ansässigen
Maschinen- und Anlagenbauunternehmens, welches im direkten räumlichen Zusammenhang mit
den bestehenden Betriebsanlagen zusätzliche Bauflächen zur Erweiterung und Standortsicherung benötigt. Da die derzeitige planungsrechtliche Situation diese industriellen Nutzungen nicht
ermöglicht, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 733 erforderlich.
Ziel des Bebauungsplanes ist es,
▪ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, den Flächen nordwestlich des Industriestandorts Inrath-Nord eine geordnete industrielle Nutzung zuzuführen,
▪ die Erschließung des Gebietes über die Siempelkampstraße sowie die Venloer Straße zu prüfen sowie
▪ den Ausgleich für die entstehenden Eingriffe zu regeln.
II.
Bisherige Verfahrensschritte
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Stadtrat die Verwaltung am 14.07.2011. Diese Beteiligung wurde am 21.03.2013 in
öffentlicher Veranstaltung durchgeführt. Das Ergebnisprotokoll zu dieser Veranstaltung ist der
Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für
die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang
mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 3 dieser Vorlage aufgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB
Mit Schreiben vom 04.03.2016 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 1
BauGB durchgeführt. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und
Begründung
Seite 3
über die Planung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in
Anlage 3 dieser Vorlage aufgeführt.
Anhörung des Landschaftsbeirates
Teile des Planbereichs liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992,
Stand: Mai 2014), der für die betroffenen Flächen unterschiedliche Entwicklungsziele gemäß §
18 Landschaftsgesetz (LG), seit November 2016 § 10 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), festsetzt. Daher ist die Planung dem Landschaftsbeirat am 06.09.2016 vorgelegt worden. (Anmerkung: Durch das Inkrafttreten des LNatSchG im November 2016 werden die Landschaftsbeiräte
nunmehr als „Naturschutzbeiräte“ bezeichnet. Da die Anhörung des Gremiums im vorliegenden
Fall vor der Gesetzesänderung erfolgte, wird in den Unterlagen noch die damals gültige Bezeichnung verwendet.)
Die vom Landschaftsbeirat im Rahmen seiner Anhörung geäußerten Aspekte und der vorgeschlagene Umgang hiermit sind in Anlage 3 dieser Vorlage aufgeführt.
III.
Anhörung der Bezirksvertretung
Der Bebauungsplanentwurf wird hiermit der Bezirksvertretung Krefeld-Nord nach § 2 Abs. 2 und
4 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Anhörung vorgelegt.
IV.
Sonstiges
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 733 beigefügt.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Planverfahrens sind der Begründung (inkl. Umweltbericht) zum Entwurf des Bebauungsplanes zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 4 beigefügt ist.
Anlagen