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Verwaltungsvorlage (Entwurf der HH-Satzung.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
23 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:43
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Inhalt der Datei

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016 §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 779.224.847 Euro 818.904.674 Euro 732.882.782 Euro 732.643.325 Euro 38.763.446 Euro 50.536.770 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 11.533.867 Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 8.495.300 Euro festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 11.533.867 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 72.726.350 Euro festgesetzt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 39.679.827 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 520.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 265 v. H. 533 v. H. 480 v. H. §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §8 a) Von den in § 2 ausgewiesenen Gesamtbeträgen für aufzunehmende Kredite sind - zur Finanzierung von Investitionen der kostenrechenden Einrichtungen 3.089.867 Euro - zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt 8.444.000 Euro bestimmt. b) Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im Haushaltsjahr 2016 ergänzende Verträge zur Sicherung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen. c) Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach § 4 Abs.4 S.2 GemHVO wird auf 50.000 Euro, bezogen auf den Gesamtauszahlungsbedarf, festgelegt. Krefeld, den 06.11.2015 Aufgestellt: Bestätigt: Cyprian Stadtkämmerer Frank Meyer Oberbürgermeister