Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:43
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.11.2015
Nr.2006
/15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussentwurf:
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Krefeld
einschließlich des Entwurfs der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes werden zur Kenntnis
genommen und zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2006 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 78 und § 84 GO NRW hat die Stadt Krefeld für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und
ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen.
Außerdem legt die Verwaltung aufgrund der defizitären Entwicklung der Haushaltswirtschaft gemäß § 76
GO NRW zur Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit den Entwurf einer Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vor. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Bei einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept bleibt der im Rahmen der Genehmigung
der Aufsichtsbehörde festgelegte Konsolidierungszeitraum auch für die jährlichen Fortschreibungen des
Haushaltssicherungskonzeptes verbindlich. Ein Hinausschieben des Endzeitpunktes ist grundsätzlich nicht
als zulässig anzusehen.
Mit der vorliegenden Haushaltsplanung und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird
die Vorgabe der Bezirksregierung, einen Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2020 herbeizuführen, erfüllt.
Zusätzlich werden die Auswirkungen auf den Ergebnisplan über den Finanzplanungszeitraum hinaus bis
zum Jahr 2020 (Ende des HSK-Zeitraums) in einer weiteren Übersicht dargestellt.
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird mit dem Haushaltsplanentwurf einschließlich des Entwurfs der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Sitzung erläutert.