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Verwaltungsvorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:43
Verwaltungsvorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016) Verwaltungsvorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016) Verwaltungsvorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.11.2015 Nr.2006 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016 Beschlussentwurf: Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Krefeld einschließlich des Entwurfs der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes werden zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2006 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 78 und § 84 GO NRW hat die Stadt Krefeld für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Außerdem legt die Verwaltung aufgrund der defizitären Entwicklung der Haushaltswirtschaft gemäß § 76 GO NRW zur Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit den Entwurf einer Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vor. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Bei einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept bleibt der im Rahmen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde festgelegte Konsolidierungszeitraum auch für die jährlichen Fortschreibungen des Haushaltssicherungskonzeptes verbindlich. Ein Hinausschieben des Endzeitpunktes ist grundsätzlich nicht als zulässig anzusehen. Mit der vorliegenden Haushaltsplanung und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird die Vorgabe der Bezirksregierung, einen Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2020 herbeizuführen, erfüllt. Zusätzlich werden die Auswirkungen auf den Ergebnisplan über den Finanzplanungszeitraum hinaus bis zum Jahr 2020 (Ende des HSK-Zeitraums) in einer weiteren Übersicht dargestellt. Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird mit dem Haushaltsplanentwurf einschließlich des Entwurfs der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Sitzung erläutert.