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Verwaltungsvorlage (Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde Krefeld (ehemals Heimaufsicht) für die Jahre 2015 und 2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:43
Verwaltungsvorlage (Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde Krefeld (ehemals Heimaufsicht) für die Jahre 2015 und 2016) Verwaltungsvorlage (Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde Krefeld (ehemals Heimaufsicht) für die Jahre 2015 und 2016) Verwaltungsvorlage (Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde Krefeld (ehemals Heimaufsicht) für die Jahre 2015 und 2016)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.07.2017 Nr. 4254 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 5030 / WTG-Behörde Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren 12.09.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 19.09.2017 Rat 19.09.2017 Betreff Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde Krefeld (ehemals Heimaufsicht) für die Jahre 2015 und 2016 Beschlussentwurf: Die Verwaltungsvorlage wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4254 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Am 16.10.2014 ist das GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Beratungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen) in Kraft getreten. Ein Bestandteil des GEPA NRW ist das novellierte Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Mit diesem Gesetz soll den Wohn-, Betreuungs- und Schutzbedürfnissen der betroffenen Menschen Rechnung getragen werden, damit eine möglichst qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt wird. Die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) in Krefeld führt die Aufgaben nach dem WTG und der ergänzenden Durchführungsverordnung (WTG-DVO) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung aus. Die sich daraus ergebenden Aufsichtsfunktionen werden durch die Bezirksregierung Düsseldorf und durch das Ministerium für Gleichstellung, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) als oberste Aufsichtsbehörde ausgeübt. Gemäß § 14 Abs. 11 WTG sind die WTG-Behörden verpflichtet, alle zwei Jahre ihre Arbeit in einem Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen und diesen den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Tätigkeitsbericht enthält Angaben zur personellen Ausstattung der WTG-Behörde, zu den Wohn- und Betreuungsangeboten, den Beratungs- und Prüfungstätigkeiten sowie der zukünftigen Ausrichtung der WTG-Behörde. Der nun vorgelegte Tätigkeitsbericht ist der erste Bericht der WTG-Behörde Krefeld, die seit Juli 2015 dem Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen organisatorisch unterstellt ist und umfasst die Jahre 2015 und 2016.