Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:43
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.07.2017
Nr.
4254 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 5030 / WTG-Behörde Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
12.09.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
19.09.2017
Rat
19.09.2017
Betreff
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde Krefeld (ehemals Heimaufsicht) für die Jahre 2015 und 2016
Beschlussentwurf:
Die Verwaltungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4254 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Am 16.10.2014 ist das GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten,
teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von
Wohn- und Beratungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen) in Kraft getreten.
Ein Bestandteil des GEPA NRW ist das novellierte Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Mit diesem
Gesetz soll den Wohn-, Betreuungs- und Schutzbedürfnissen der betroffenen Menschen Rechnung getragen werden, damit eine möglichst qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt
wird.
Die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) in Krefeld führt die Aufgaben nach dem WTG und der
ergänzenden Durchführungsverordnung (WTG-DVO) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung aus. Die sich daraus ergebenden Aufsichtsfunktionen werden durch die Bezirksregierung
Düsseldorf und durch das Ministerium für Gleichstellung, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) als oberste Aufsichtsbehörde ausgeübt.
Gemäß § 14 Abs. 11 WTG sind die WTG-Behörden verpflichtet, alle zwei Jahre ihre Arbeit in einem Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen und diesen den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Der Tätigkeitsbericht enthält Angaben zur personellen Ausstattung der WTG-Behörde, zu den
Wohn- und Betreuungsangeboten, den Beratungs- und Prüfungstätigkeiten sowie der zukünftigen Ausrichtung der WTG-Behörde.
Der nun vorgelegte Tätigkeitsbericht ist der erste Bericht der WTG-Behörde Krefeld, die seit Juli
2015 dem Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen organisatorisch unterstellt ist und umfasst die Jahre 2015 und 2016.