Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:43
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Begründung zur Vorlage 2971/16
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld-Hüls für den Bereich des bestehenden Netto-Markts am
Mühlenweg Nrn. 20 / 22 in Krefeld Hüls (Gemarkung Hüls, Flur 33, Flurstücke Nrn. 491, 493 und
259) die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durchzuführen.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt in Bahnhofsnähe von Krefeld-Hüls und umfasst eine Größe von ca. 4.000 qm.
Der Änderungsbereich wird begrenzt
- im Norden durch einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel,
- im Süden und Osten durch die Straße Mühlenweg sowie
- im Westen durch gewerblichen Hallen.
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Im Osten des Plangebietes bildet die bestehende Netto-Filiale eine Raumkante zur Straße Mühlenweg. Sie greift dabei die Baulinie des nördlich angrenzenden Edeka-Markts auf und fügt sich
auch hinsichtlich der Höhe der baulichen Anlage in den umgebenden Kontext verträglich ein. Auf
den bisherigen 664 qm Verkaufsfläche werden Güter des täglichen Bedarfs angeboten. Die Filiale
verfügt derzeit lediglich über einen Brotbackautomaten und keine Bäckerei. Südlich des Gebäudes findet die Warenanlieferung statt. Die südliche Zufahrt auf den Mühlenweg ist durch eine
Schrankenanlage geregelt.
Die rückwärtig angeordneten 87 Stellplätze werden überwiegend über die östlich gelegene Einfahrt am Mühlenweg erschlossen. Das Grundstück ist nahezu vollständig versiegelt. Lediglich im
Westen säumen Ruderalstrukturen die Grundstücksgrenze.
Die nähere Umgebung ist bereits durch zahlreiche großflächige Einzelhandelsbetriebe gekennzeichnet, die einen zentralen Versorgungsbereich bilden. Nördlich an das Plangebiet grenzt ein
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großflächiger Edeka-Markt. Westlich des Edeka Marktes wird derzeit ein Drogeriemarkt gebaut.
Das Nahversorgungsangebot wird zudem von einer Aldi-Filiale, welche sich östlich der Gleistrasse befindet, ergänzt. Westlich des Plangebiets grenzen gewerbliche Nutzungen an. Im Süden
schließt sich eine Kleingartenanlage an.
Anlass und Ziel der Planung
Die Entwicklungen im Einzelhandel und die gestiegenen Kundenansprüche erfordern eine Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Netto-Markts, um am Standort wirtschaftlich betrieben werden zu können. Der Vorhabenträger hat daher am 26.07.2016 die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 735 (V) gemäß § 12 Abs. 2 BauGB mit der Zielsetzung
beantragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verkaufsflächenerweiterung des
bestehenden Netto-Markts zu schaffen. Beabsichtigt ist, den Markt auf ca. 1.000 qm Verkaufsfläche einschließlich Backshop zu erweitern und zu modernisieren.
Ziel des Vorhabenträgers ist es,
- eine ansprechende, flächenintensive Warenpräsentation, insbesondere von Frischeprodukten wie Obst und Gemüse, sowie
- breite Gänge, insbesondere zugunsten der auf Gehhilfen angewiesenen Bevölkerung,
zu verwirklichen.
Der bestehende Markt liegt innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs und hat sich bereits
etabliert. Die beantragte Verkaufsflächenerweiterung führt zu einer Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs. Die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs ist ein erklärtes Ziel der
Stadtentwicklung. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 735 (V) –Mühlenweg Nrn.
20 / 22 – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Einzelhandelsmarkts auf 1.000 qm Verkaufsfläche geschaffen werden.
Bebauungsplanvorentwurf
Das Konzept sieht eine rückwärtige Erweiterung des bestehenden Netto-Markts vor. Der westlich angeordnete ca. 4,30 m hohe Anbau ist als Flachdach ausgebildet. Neben der zusätzlichen
Verkaufsfläche beinhaltet der Erweiterungsbau einen von außen zugänglichen Pfandannahmeraum sowie eine Bäckerei. Die Umsetzung des Vorhabens führt zum Wegfall von 23 Stellplätzen.
Unter Berücksichtigung der neu geplanten fünf Stellplätze, welche südlich des Anbaus vorgesehen sind, verfügt die Netto-Filiale zukünftig über 69 Stellplätze.
Die Anlieferung sowie die Erschließung des Marktes bleiben von der Erweiterung unberührt.
Im weiteren Verfahren werden mit dem Vorhabenträger die Möglichkeiten der Eingrünung des
Plangebiets abgestimmt. Der Gestaltungsbeirat wird an dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beteiligt und kann darüber Einfluss auf die Gestaltung des Neubaus nehmen.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als
Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
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Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld weist die zentralen Versorgungsbereiche der
Stadt Krefeld auf Grundlage der Abgrenzungen im Zentrenkonzept 2014 aus und stellt die Flächen des Edeka-Marktes und des Netto-Marktes als ein Sondergebiet für die Nahversorgung mit
einer GFZ von 0,4 dar. Die GFZ bezieht sich auf Geschossflächen (im Sinne der BauNVO) für Handelsflächen. Ziel dieser stadtentwicklungspolitischen Festlegung ist es, geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten des Standortes planungsrechtlich vorzubereiten. Der Flächennutzungsplan
ist mit den Zielen der Raumordnung abgestimmt und entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes NRW, Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel. Die vorgesehene Verkaufsflächenerweiterung des Netto-Marktes inkl. Backshop auf 1.000 qm Verkaufsfläche steht mit der
GFZ von 0,4 im Einklang. Das Vorhaben lässt sich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Das Plangebiet liegt innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 735 (V) - Kempener
Straße / Mühlenweg -, der am 02.07.2010 in Kraft getreten ist. Das Vorhabengrundstück wurde
im Bebauungsplan Nr. 735 (V) als mit einbezogene Fläche entwickelt, um für die bestehende
Filiale des Nahversorgungsmarkts eine Bestandsicherung und geringfügigen Erweiterungsoption
planungsrechtlich zu sichern. Für das Vorhabengrundstück setzt der Bebauungsplan für den Netto-Markt ein Sondergebiet (SO 2) für die Nahversorgung mit Lebensmitteln für einen Einzelhandelsbetrieb mit max. 799 qm Verkaufsfläche fest. Eine Erweiterung der heutigen Verkaufsfläche
des Netto-Marktes von 664 qm auf 799 qm Verkaufsfläche ist nach dem rechtswirksamen Bebauungsplan möglich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992).
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer Wasserschutzzone IIIa2 sowie innerhalb des potenziellen Einzugsgebiets der Wassergewinnungsanlage Hüls.
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB)
durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Die erforderlichen Gutachten sowie der Untersuchungsumfang werden im weiteren Bebauungsplanverfahren mit den Fachbehörden abgestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit
soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen.
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Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich der
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 735 (V) – Mühlenweg Nrn.20 / 22 –
beigefügt.
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Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
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