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Archiv (OGS-Ausbau - Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen vom 21.11.2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
297 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:44
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4709 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 27.02.2018 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.02.2018 Betreff OGS-Ausbau - Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen vom 21.11.2017 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4709 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.11.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Kosten für Ganztagsgruppen setzen sich zusammen aus a. b. c. Personal- und Sachkosten gemäß der Standards für den Offenen Ganztag vom 08.06.2004 Ausstattungskosten für Räume Verwaltungskosten FB 40 und FB 51 a. Personal- und Sachkosten gemäß der Standards für den Offenen Ganztag Die Standards der Stadt Krefeld sehen für ungerade Gruppen (1., 3., 5. … Gruppe) einen Personalschlüssel von 39 Fachkraftstunden (Erzieher/-in), für gerade Gruppen (2., 4., 6. … Gruppe) einen Personalschlüssel von 19, 5 Fachkraftstunden (Erzieher/-in) vor. Die sich hieraus ergebenden Kosten werden auf Grundlage des Personalkostenmittelwerts der Stadt Krefeld für Erzieherinnen mit der Eingruppierung S 8a ermittelt und jährlich angepasst. Hinzu kommen jeweils 10 Ergänzungskraftstunden (u.a. auch für die Zubereitung/Ausgabe des Mittagstischs), eine Vertretungspauschale von 15% für die ersten beiden Gruppen bzw. 10 % für alle weiteren Gruppen der Personalkosten für die Fachkräfte sowie Sachkosten für den pädagogischen Bedarf in Höhe von 1.500 € je Gruppe. Der städtische Anteil dieser Gesamtkosten wird reduziert durch einen Landeszuschuss, der sich aus einem Grundfestbetrag und der Kapitalisierung von 0,1 Lehrerstelle zusammensetzt. Dieser Landeszuschuss erhöht sich jährlich um 3 %. Elternbeiträge, die einkommensabhängig mit folgender Staffelung gezahlt werden: Jahreseinkommen < 19.000 < 24.500 < 30.700 < 36.800 < 42.900 < 49.100 < 55.200 < 61.400 < 68.900 > 68.900 Monatsbeitrag 0,00 € 21,00 € 26,00 € 38,00 € 44,00 € 64,00 € 77,00 € 107,00 € 141,00 € 170,00 € Im Schuljahr 16/17 ergab sich, auch unter Berücksichtigung der Geschwisterkindbefreiung, hieraus ein gemittelter Elternbeitrag von 440,00 €/Platz. Für das Schuljahr 2016/17 ergab sich auf dieser Grundlage folgender Finanzierungsbedarf pro Gruppe, wobei der Elternbeitrag auf den städtischen Eigenanteil angerechnet wird. Gesamtzuschuss abzügl. Landeszuschuss* abzügl. Elternbeiträge** Verbleibender städt. Eigenanteil Ungerade Gruppe Gerade Gruppe Gemittelte Kosten 67.495,00 € 37.997,50 € 52.746,25 € 24.850,00 € 24.850,00 € 24.850,00 € 11.000,00 € 11.000,00 € 11.000,00 € 31.645,00 € 2.147,50 € 16.896,25 € * Da die Zuschüsse jeweils nur für ein Schuljahr bewilligt werden, gilt hier grundsätzlich der Finanzierungsvorbehalt des Landes Begründung Seite 3 **Da die Elternbeiträge einkommensabhängig erhoben werden, steht die Entwicklung der Elternbeiträge nicht im Verhältnis zu neu eingerichteten Plätzen. Der verbleibende städtische Anteil kann daher je nach Entwicklung der Elternbeiträge steigen oder sinken. b. Ausstattungskosten für Räume Ausstattungskosten entstehen durch die Einrichtung eines Gruppenraumes oder durch die Herrichtung eines Unterrichtsraumes für Unterricht und Betreuung einer Ganztagsgruppe. Wenn möglich werden Klassenräume multifunktional auf Grundlage der jeweiligen pädagogischen Bedarfe, z.B. mit beweglichen Tischgruppen, Eigentumsregalen und abschließbaren Schränken ausgestattet. Die Kosten hierfür variieren und liegen zwischen 7.000 € und 10.000 € pro Raum. Inwieweit räumliche Erweiterungen notwendig werden und wie diese gegebenenfalls umgesetzt werden können, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. durch die ggf. erforderliche Mehrausstattung der Küchen und Mensen. Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Geräteausstattung in den Küchen sowie die Ausstattung und Größe der Küchen und Mensen für steigende Schülerzahlen noch auskömmlich sind. c. Verwaltungsaufwand in den Fachbereichen 40 und 51 Im Fachbereich 40 stehen 0,5 Stelle für Organisation, Vertragsangelegenheiten sowie Mittel- und Personalbewirtschaftung und 0,8 Stelle für die fachliche Beratung zur Verfügung. Hinsichtlich der Verwaltungsaufgaben im Fachbereich 40 ist die Stellensituation bereits bei dem jetzigen Ausbaustand kaum noch auskömmlich. Bei einem weiteren Ausbau des Offenen Ganztags über die derzeit geplanten drei Gruppen jährlich hinaus müssten daher insbesondere für die in diesem Zusammenhang steigenden Aufgaben im Fachbereich 40 zusätzliche Personalressourcen bereitgestellt werden. Im Fachbereich 51 sind derzeit zwei Vollzeitstellen mit der Erhebung der Elternbeiträge für den offenen Ganztag befasst. Auch hier müssten zusätzliche Personalressourcen bereit gestellt werden. Der Personalmehrbedarf für Verwaltungsaufgaben in den Fachbereichen 40 und 51 ist abhängig vom Umfang des weiteren Ausbaus des Offenen Ganztags und bleibt im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 zu konkretisieren. Ein Ausbau über die derzeit geplanten drei Gruppen jährlich hinaus ist dringend erforderlich (vgl. Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17, Vorlage 4862/18), jedoch im Rahmen der derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Zeit nicht möglich. Über die Bereitstellung der für die Einrichtung weiterer Gruppen erforderlichen Mittel wird daher im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2019 ff. zu beraten sein. Hierbei müssen die vom Land NRW angestrebte Flexibilisierung des Ganztags und die damit verbundenen Änderungen der Angebotsstruktur sowie die auf Bundesebene stattfindenden Überlegungen zur Änderung der Rechtsstellung des Ganztags und zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz einbezogen werden.