Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:44
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4709 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
27.02.2018
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.02.2018
Betreff
OGS-Ausbau - Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen vom 21.11.2017
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4709 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.11.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Kosten für Ganztagsgruppen setzen sich zusammen aus
a.
b.
c.
Personal- und Sachkosten gemäß der Standards für den Offenen Ganztag vom 08.06.2004
Ausstattungskosten für Räume
Verwaltungskosten FB 40 und FB 51
a. Personal- und Sachkosten gemäß der Standards für den Offenen Ganztag
Die Standards der Stadt Krefeld sehen für ungerade Gruppen (1., 3., 5. … Gruppe) einen Personalschlüssel
von 39 Fachkraftstunden (Erzieher/-in), für gerade Gruppen (2., 4., 6. … Gruppe) einen Personalschlüssel
von 19, 5 Fachkraftstunden (Erzieher/-in) vor. Die sich hieraus ergebenden Kosten werden auf Grundlage
des Personalkostenmittelwerts der Stadt Krefeld für Erzieherinnen mit der Eingruppierung S 8a ermittelt
und jährlich angepasst. Hinzu kommen jeweils 10 Ergänzungskraftstunden (u.a. auch für die Zubereitung/Ausgabe des Mittagstischs), eine Vertretungspauschale von 15% für die ersten beiden Gruppen bzw.
10 % für alle weiteren Gruppen der Personalkosten für die Fachkräfte sowie Sachkosten für den pädagogischen Bedarf in Höhe von 1.500 € je Gruppe.
Der städtische Anteil dieser Gesamtkosten wird reduziert durch
einen Landeszuschuss, der sich aus einem Grundfestbetrag und der Kapitalisierung von 0,1 Lehrerstelle zusammensetzt. Dieser Landeszuschuss erhöht sich jährlich um 3 %.
Elternbeiträge, die einkommensabhängig mit folgender Staffelung gezahlt werden:
Jahreseinkommen
< 19.000
< 24.500
< 30.700
< 36.800
< 42.900
< 49.100
< 55.200
< 61.400
< 68.900
> 68.900
Monatsbeitrag
0,00 €
21,00 €
26,00 €
38,00 €
44,00 €
64,00 €
77,00 €
107,00 €
141,00 €
170,00 €
Im Schuljahr 16/17 ergab sich, auch unter Berücksichtigung der Geschwisterkindbefreiung, hieraus ein
gemittelter Elternbeitrag von 440,00 €/Platz.
Für das Schuljahr 2016/17 ergab sich auf dieser Grundlage folgender Finanzierungsbedarf pro Gruppe,
wobei der Elternbeitrag auf den städtischen Eigenanteil angerechnet wird.
Gesamtzuschuss
abzügl. Landeszuschuss*
abzügl. Elternbeiträge**
Verbleibender städt.
Eigenanteil
Ungerade Gruppe
Gerade Gruppe
Gemittelte Kosten
67.495,00 €
37.997,50 €
52.746,25 €
24.850,00 €
24.850,00 €
24.850,00 €
11.000,00 €
11.000,00 €
11.000,00 €
31.645,00 €
2.147,50 €
16.896,25 €
* Da die Zuschüsse jeweils nur für ein Schuljahr bewilligt werden, gilt hier grundsätzlich der Finanzierungsvorbehalt des Landes
Begründung
Seite 3
**Da die Elternbeiträge einkommensabhängig erhoben werden, steht die Entwicklung der Elternbeiträge nicht im Verhältnis zu
neu eingerichteten Plätzen. Der verbleibende städtische Anteil kann daher je nach Entwicklung der Elternbeiträge steigen oder
sinken.
b. Ausstattungskosten für Räume
Ausstattungskosten entstehen
durch die Einrichtung eines Gruppenraumes oder durch die Herrichtung eines Unterrichtsraumes
für Unterricht und Betreuung einer Ganztagsgruppe.
Wenn möglich werden Klassenräume multifunktional auf Grundlage der jeweiligen pädagogischen Bedarfe, z.B. mit beweglichen Tischgruppen, Eigentumsregalen und abschließbaren Schränken ausgestattet. Die
Kosten hierfür variieren und liegen zwischen 7.000 € und 10.000 € pro Raum.
Inwieweit räumliche Erweiterungen notwendig werden und wie diese gegebenenfalls umgesetzt werden
können, ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
durch die ggf. erforderliche Mehrausstattung der Küchen und Mensen.
Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Geräteausstattung in den Küchen sowie die Ausstattung und Größe der Küchen und Mensen für steigende Schülerzahlen noch auskömmlich sind.
c. Verwaltungsaufwand in den Fachbereichen 40 und 51
Im Fachbereich 40 stehen 0,5 Stelle für Organisation, Vertragsangelegenheiten sowie Mittel- und Personalbewirtschaftung und 0,8 Stelle für die fachliche Beratung zur Verfügung. Hinsichtlich der Verwaltungsaufgaben im Fachbereich 40 ist die Stellensituation bereits bei dem jetzigen Ausbaustand kaum noch
auskömmlich. Bei einem weiteren Ausbau des Offenen Ganztags über die derzeit geplanten drei Gruppen
jährlich hinaus müssten daher insbesondere für die in diesem Zusammenhang steigenden Aufgaben im
Fachbereich 40 zusätzliche Personalressourcen bereitgestellt werden.
Im Fachbereich 51 sind derzeit zwei Vollzeitstellen mit der Erhebung der Elternbeiträge für den offenen
Ganztag befasst. Auch hier müssten zusätzliche Personalressourcen bereit gestellt werden.
Der Personalmehrbedarf für Verwaltungsaufgaben in den Fachbereichen 40 und 51 ist abhängig vom
Umfang des weiteren Ausbaus des Offenen Ganztags und bleibt im Rahmen des Stellenplanverfahrens
2019 zu konkretisieren.
Ein Ausbau über die derzeit geplanten drei Gruppen jährlich hinaus ist dringend erforderlich (vgl. Sachstandsbericht zur Offenen Ganztagsschule für das Schuljahr 2016/17, Vorlage 4862/18), jedoch im Rahmen der derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Zeit nicht möglich. Über die Bereitstellung der für die Einrichtung weiterer Gruppen erforderlichen Mittel wird daher im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2019 ff. zu beraten sein. Hierbei müssen die vom Land NRW angestrebte Flexibilisierung des Ganztags und die damit verbundenen Änderungen der Angebotsstruktur sowie die auf Bundesebene stattfindenden Überlegungen zur Änderung der Rechtsstellung des Ganztags und zur Einführung
eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz einbezogen werden.