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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:44
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Inhalt der Datei
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld
Vorsitzender: Andreas Drabben
Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers
An den
Oberbürgermeister der
Stadt Krefeld
Herrn Frank Meyer
Rathaus
47798 Krefeld
Krefeld, den 30.01.2016
Antrag: Rat am 25.02.2016
Verkehrs-Situation: ÖPNV-Haltestelle ,,Ostwall./Rheinstraße,,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um Beschlussfassung, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob das Ostwall-Teilstück entlang
der ÖPNV-Haltestelle mit VZ. 325/326 STVO beidseitig verkehrsberuhigt werden kann. In diesem Bereich
besteht bereits jetzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 10. Durch eine weitere Umgestaltung würde
dem bereits jetzt ersichtlichen Platzcharakter Rechnung getragen und die Sicherheit für die fußläufigen und
ungeschützten Verkehrsteilnehmer (ÖPNV-Nutzer) erhöht.
Tempo: 10
Begründung und Verwaltungsvorschriften:
Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden
Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder
der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der
verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit
Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen
Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und
Einengungen erreicht.
UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
Durchgangsverkehr und LKW-Verkehr sind nicht grundsätzlich verboten, der verkehrsberuhigte Bereich
ist also keine Anliegerstraße.
Im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität am 26.01.2016, wo wir als UWG-Ratsgruppe kein
Antragsrecht haben, wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die jetzigen Verkehrsverhältnisse an der
ÖPNV-Haltestelle mangelhaft sind und nachgebessert werden müssen.
Erläuterungen zur Verkehrsberuhigung gemäß STVO:
Anfang:
Ende:
Der verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das
Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.
Innerhalb dieses Bereiches gilt:
•
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
•
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
•
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
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•
•
•
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie
warten.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Einoder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen.
In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man
gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist
sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen »Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs« und
der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Brauers
Stellv. Vorsitzende der UWG-Ratsgruppe
UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall