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Verwaltungsvorlage (RatOstwall325 .pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
873 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:44
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Inhalt der Datei

UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld Vorsitzender: Andreas Drabben Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers An den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld Herrn Frank Meyer Rathaus 47798 Krefeld Krefeld, den 30.01.2016 Antrag: Rat am 25.02.2016 Verkehrs-Situation: ÖPNV-Haltestelle ,,Ostwall./Rheinstraße,, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten um Beschlussfassung, dass die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, ob das Ostwall-Teilstück entlang der ÖPNV-Haltestelle mit VZ. 325/326 STVO beidseitig verkehrsberuhigt werden kann. In diesem Bereich besteht bereits jetzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 10. Durch eine weitere Umgestaltung würde dem bereits jetzt ersichtlichen Platzcharakter Rechnung getragen und die Sicherheit für die fußläufigen und ungeschützten Verkehrsteilnehmer (ÖPNV-Nutzer) erhöht. Tempo: 10 Begründung und Verwaltungsvorschriften:  Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht. UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld   Durchgangsverkehr und LKW-Verkehr sind nicht grundsätzlich verboten, der verkehrsberuhigte Bereich ist also keine Anliegerstraße. Im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität am 26.01.2016, wo wir als UWG-Ratsgruppe kein Antragsrecht haben, wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die jetzigen Verkehrsverhältnisse an der ÖPNV-Haltestelle mangelhaft sind und nachgebessert werden müssen. Erläuterungen zur Verkehrsberuhigung gemäß STVO: Anfang: Ende: Der verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben. Innerhalb dieses Bereiches gilt: • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. • • • • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Einoder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden. Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen »Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs« und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind. Mit freundlichen Grüßen Ruth Brauers Stellv. Vorsitzende der UWG-Ratsgruppe UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall