Daten
Kommune
Krefeld
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545 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:44
Stichworte
Inhalt der Datei
- Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 30.01.2016 -
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.03.2016
2362 /16b
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
05.04.2016
Betreff
Verkehrssituation: ÖPNV-Haltestelle "Ostwall/Rheinstraße"
- Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 30.01.2016 -
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2362 /16b
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
78520000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die UWG-Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld bittet im o.g. Antrag zu prüfen, ob das Ostwall-Teilstück
entlang der ÖPNV-Haltestelle mit dem Verkehrszeichen 325/326 StVO "Anfang und Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches" beidseitig ausgeschildert werden kann.
Ein verkehrsberuhigter Bereich, mit dem Verkehrszeichen 325/326 StVO, kommt in Wohngebieten nur für
einzelne Straßen bzw. für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in
Betracht. Die Verkehrsfläche steht dabei allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung (Mischverkehr). Es gibt
keine Trennung zwischen Fahrbahn, Seitenstreifen und Gehwegen. Außerdem sind Kinderspiele überall
erlaubt.
Dies ist auf dem Ostwall nicht der Fall.
Durch den hohen Anteil des ÖPNV vermittelt der Bereich der Haltestelle auf dem Ostwall den Eindruck
einer besonderen funktionsorientierten Gestaltung. Ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite liegt aufgrund Anforderungen aus der Barrierefreiheit zum ÖPNV zwingend nicht vor.
Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nach der StVO ist daher auf dem Ostwall aufgrund
der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Deshalb kann dem Antrag der UWG nicht gefolgt werden.
Für den Haltestellenbereich am Ostwall (UdU) wurden bewusst folgende Regelung gewählt:
-" Platzcharakter" trotz Barrierefreiheit der Bus- und Straßenbahn-Haltestellen - kein sog. "shared-space",
dieser wäre niveaugleich!
- Verzicht auf Abgrenzung zum Gleis bzw. Bahnsteig
- daher Tempo 10 für den Individual-Verkehr und den ÖPNV
- Signalisierung nur am Nordende der Haltestelle für den Fußgänger, insbesondere Sehbehinderte, die nur
die LSA als gesicherte Querungsmöglichkeit akzeptieren
- keine LSA in Höhe der Neuen Linner Str. ( Erfahrung: trotz vorgeblicher Gefährlichkeit keine Unfälle!)
- Querungsmöglichkeit für mobile Fußgänger wie an allen anderen Straßen - bei deutlich reduziertem
Tempo - zwischen signalisierten Kreuzungen (Stärkung der Eigenverantwortung !)
- Lichtsignalanlage ist zusätzliches Angebot für unsichere Fußgänger und Forderung der Behindertenverbände!
- Fußgängerquerung an der Lichtsignalanlage ist auch vor dem Ostwallumbau nicht in einem "Zuge" möglich gewesen
- Grünzeiten durch Mittelinsel und äußerer Gleislage etwas geringer - ÖV-Beschleunigung realisiert!
Um zusätzlich den IV-Verkehr auf dem Ostwall, im Haltestellen/-UdU-Bereich, auf die 10 km/hhinzuweisen, wurden im Zuge einer Verkehrsschau von Vertretern der Polizei Krefeld sowie den Fachbereichen Ordnung und Tiefbau folgende zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen :
A) => größeres Verkehrszeichen 275-10 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h) von Größe 2
(Dm = 600 mm) auf Größe 3 (Dm = 750 mm)
(Kosten ca. 50 €)
B) => Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige mit „Smiley“ oder „Danke“
Begründung
Seite 3
(Kosten ca. 3.000 € - 4.000 €)
Die Geschwindigkeitsanzeige kann noch aus dem Ostwallumbau finanziert werden.
C) => Markierung von Tempo-10-Piktogramm auf die Fahrbahn
(Kosten ca. 400 €)
Am Bahnsteig stehen derzeit zwei von insgesamt sechs geplanten Bankstandorten. Ein Bankstandort besteht aus zwei rückseitig angeordneten, vier Meter langen Bänken.
Die Restarbeiten an der Ostwall-Haltestelle UdU beginnen direkt nach Ostern und sollen planmäßig bis zum 08.04.2016 verlaufen. Hierbei werden die restlichen Sitzgelegenheiten aufgestellt,
der dazugehörige Windschutz, ebenso die Abfallbehälter und sonstige kleine technische Details.
Da die Arbeiten am Dachrand der Haltestellenüberdachung nur ohne Bahnstrom erfolgen können, wird auch nachts gearbeitet. Die Busspur bleibt aber für die Busse weiterhin befahrbar.
Der Plan zur Möblierung auf dem Ostwall, im Haltestellenbereich, hat über die gesamte Bauzeit
zur Ansicht im Baubüro über der Eisdiele am Ostwall 168 gehangen. Auch hat es eine Baustellenführung mit Politikern des Stadtrates gegeben. Diese begann mit einer Einweisung in dem zitierten Baustellenbüro.
Begründung
Zwischen allen Bänken wird noch eine Glastrennwand eingebaut.
(Bild Bertha-von-Suttner-Platz Bonn, Bank diente als Vorlage)
Zwei der Standorte erhalten zusätzlich seitliche Windschutzwände.
Seite 4
Begründung
Nicht alle Details sind in diesem Plan des Architekten zu sehen.
Seite 5