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Archiv (Pflegemaßnahmen entlang der Autobahn A 57 im Herbst und Winter 2014/15)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:44
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.08.2014 Nr. 328 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Landschaftsbeirat 23.09.2014 Bezirksvertretung Oppum-Linn 30.09.2014 Bezirksvertretung Ost 12.11.2014 Betreff Pflegemaßnahmen entlang der Autobahn A 57 im Herbst und Winter 2014/15 Beschlussentwurf: Der Landschaftsbeirat, die Bezirksvertretung Oppum-Linn und die Bezirksvertretung Ost nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 328 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Anpflanzungen entlang von Straßen werden angelegt als Sicht- und Windschutz für den Verkehr, aber auch zur Einbindung eines Verkehrsweges in die Landschaft. Aus diesen Gründen wurden im Zuge des Neubaus der A57 Ende der 60er Jahre Gehölze und Sträucher als Begleitgrün gepflanzt. Damit diese Funktionen auch langfristig erfüllt werden können, ist eine regelmäßige, fachgerechte Pflege der Grünanlagen notwendig. Eine Pflege dieser Gehölze unterblieb jedoch weitgehend. Dies gilt nicht nur für den Streckenabschnitt in Krefeld, sondern ist überall an Autobahnen in der Bundesrepublik zu beobachten. Diese Gehölze sind inzwischen durchgewachsen und haben waldnahe Strukturen angenommen. Gleichzeitig nahmen Verkehrsbeeinträchtigungen durch umstürzende Bäume und Astabbrüche in nicht unerheblichem Maße zu. Daher sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Erhalt der landschaftspflegerischen Funktion weiterhin umfangreiche Pflegemaßnahmen der Bepflanzungen entlang der Bundesautobahn A 57 im Stadtgebiet Krefeld im Herbst und Winter 2014/15 erforderlich. Die Abarbeitung des Pflegerückstandes erfolgt im Bereich Krefeld bereits abschnittsweise seit Winter 2012/13 und soll in diesem Winter beendet werden. Die betroffenen Bereiche in Krefeld für diese Saison sind in Fahrtrichtung Goch/Nimwegen (östliche Seite) der Abschnitt Geismühle bis Ausfahrt Oppum, in Fahrtrichtung Köln (westliche Seite) der Abschnitt Ausfahrt Gartenstadt bis Ausfahrt Oppum. Zusätzlich wird hinter den Lärmschutzwänden in Fahrtrichtung Goch/Nimwegen zwischen den Abfahrten Oppum bis Gartenstadt punktuell nachgearbeitet. Der letztgenannte Bereich wurde bereits im Winter 2012/13 gepflegt. Unmittelbar entlang der Fahrbahn werden alle Bäume und Sträucher bis in eine Tiefe von ca. 5 m gefällt bzw. auf Stock gesetzt. Hier sollen sich Gebüschstrukturen entwickeln, die regelmäßig gepflegt werden müssen (je nach Bedarf und Pflanzenart alle 5 bis 10 Jahre). Die dahinterliegenden, fahrbahnferneren Gehölze werden „geläutert“, d.h. etwa 50 % des Baumbestandes wird entnommen, um die verbleibenden Bäume in ihrer Entwicklung zu stärken und eine mehrstufige Bestandsstruktur aus standsicheren, erhaltenswerten Einzelbäumen, Sträuchern und Gehölzgruppen zu erreichen. Die Bäume unmittelbar an den Lärmschutzwänden werden komplett entfernt, da Wurzeln Schäden an Fundamenten verursacht haben. Zusätzlich müssen die mehrere Jahrzehnte alten Wände freigestellt werden, um die jährlich erforderlichen Kontrollen auf Standsicherheit und altersbedingte Schäden zu ermöglichen. Diese Freistellungen von Aufwuchs entlang der Lärmschutzwände erfolgen künftig in kürzeren Abständen. Die Maßnahmen werden teilweise in Landschaftsschutzgebieten durchgeführt. Da aber keine Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans der Stadt Krefeld sowie des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen sind, andererseits diese Pflegemaßnahmen auch aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll sind, sind keine naturschutzrechtlichen Befreiungen oder Ausnahmen erforderlich. Außerdem sind für die Durchführung der beabsichtigten Pflegemaßnahmen nach § 4 Bundesfernstraßengesetz keine weiteren Erlaubnisse oder Genehmigungen nach Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW und Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld erforderlich.