Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
492 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:44

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.05.2015 Nr. 1444 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 01.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2014 Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Jahres 2014 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1444 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Beschluss vom 26.03.2015 (Vorlage 863/14) hat der Rat der Stadt Krefeld der Bildung einer Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 für die veranschlagten Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Höhe von 5.868.000,00 EUR zugestimmt. Auf die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit entfielen davon 971.000,00 EUR. Auf die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entfielen 4.897.000,00 EUR. Hintergrund war der folgende Sachverhalt: Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt finanzieren. Gebührenfehlbeträge können ebenfalls innerhalb von 4 Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben werden. Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen. Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht abgebildet werden. Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK). Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet werden. Die Endabrechnung war für Anfang Mai avisiert. Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK war damit bis zur Fertigstellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Krefeld zum 31.03.2015 nicht möglich. Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2014 sicher zu stellen, wurde die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt. Die Endabrechnung der GSAK liegt jetzt vor, so dass die Zuführung der Gebührenüberschüsse zu den Sonderposten durch Auflösung der gebildeten Rückstellung erfolgt. Die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen stellen sich wie folgt dar: Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit Ergebnis 2014 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst): Begründung Seite 3 Haushaltsplanung Wirtschaftsrechnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR TEUR TEUR Gesamtaufwand Reinigung GSAK 8.575 9.072 Zwischensumme 8.575 9.072 420 495 8.995 9.568 ./. Anteil Nebenerträge 0 -6 6 ./. Erstattungen 0 -859 859 Zwischensumme 8.995 8.703 ./.Anteil allgemeiner Haushalt -1.667 -1.773 Zwischensumme 7.328 6.930 ./. Benutzungsgebühren -6.160 -6.167 8 Zwischenergebnis 1.169 763 -406 ./. geplante Auflösung SoPo Straßenreinigung -1.165 -1.165 0 4 -402 + Kosten Gesamtverwaltung Zwischensumme Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) Korrektur 2013 Zuführung zum Sonderposten -497 -75 106 -9 -411 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 411 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Sommerdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2014 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Sommerdienst) entwickelt sich dadurch wie folgt: Bestand zum 31.12.2013: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt: 2.197.048,78 EUR -1.165.000,00 EUR Begründung Seite 4 Zuführung Überdeckung 2014 411.000,00 EUR Bestand zum 31.12.2014: 1.443.048,78 EUR Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2015: -1.032.000,00 EUR Ergebnis 2014 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst): Haushaltsplanung Wirtschaftsrechnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) TEUR TEUR TEUR Gesamtaufwand Reinigung GSAK 855 327 Zwischensumme 855 327 + Kosten Gesamtverwaltung 173 99 1.028 426 ./. Anteil Nebenerträge 0 1 -1 ./. Erstattungen 0 0 0 1.028 427 -206 -85 822 342 -830 -830 1 Zwischensumme Zwischensumme ./.Anteil allgemeiner Haushalt Zwischensumme ./. Benutzungsgebühren 528 74 -121 Zwischenergebnis + geplanter Verlustvortrag Vorjahre SoPo Straßenreinigung -8 -488 -481 15 15 0 Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) 7 -473 Korrektur 2013 Zuführung zum Sonderposten -3 -476 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 476 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Winterdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2014 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Winterdienst) entwickelt sich dadurch wie folgt: Begründung Seite 5 Bestand zum 31.12.2013: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt: 0,00 EUR 0,00 EUR Zuführung Überdeckung 2014 476.000,00 EUR Bestand zum 31.12.2014: 476.000,00 EUR Nachrichtlich Verlustvortrag 31.12.2013: Nachrichtlich hiervon in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt 350.000,00 EUR 15.000,00 EUR Im Rahmen der Rückstellungsbildung für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit wurde eine Rückstellung in Höhe von 971.000,00 EUR zum 31.12.2014 gebildet. Diese Aufstellung wird wie folgt aufgelöst: Rückstellung zum 31.12.2014: Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Sommerdienst): Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Winterdienst): Summe Zuführungen Sonderposten Ergebniswirksame Auflösung der verbleibenden Rückstellung: 971.000,00 EUR -411.000,00 EUR -476.000,00 EUR -887.000,00 EUR -84.000,00 EUR Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit Ergebnis 2014 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit: Haushaltsplanung Wirtschaftsrechnung Verbesserung (+)/ Verschlechterung (-) Begründung Seite 6 TEUR TEUR TEUR Gesamtaufwand GSAK 32.271 32.209 Zwischensumme 32.271 32.209 1.822 1.727 34.094 33.936 -644 -19 -624 0 -4.707 4.707 Zwischensumme 33.450 29.210 ./. Benutzungsgebühren -31.985 -32.354 Zwischenergebnis 1.465 -3.144 ./. geplanter Auflösung SoPo Abfall -1.462 -1.462 3 -4.606 + Kosten Gesamtverwaltung Zwischensumme ./. Anteil Nebenerträge ./. Erstattungen Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-) Korrektur 2013 Zuführung zum Sonderposten 63 95 369 0 -18 -4.625 Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 4.625 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2014 gebildeten Rückstellung für Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entwickelt sich dadurch wie folgt: Bestand zum 31.12.2013: Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt: Zuführung Überdeckung 2014 11.557.018,00 EUR -1.462.000,00 EUR 4.625.000,00 EUR Begründung Seite 7 Bestand zum 31.12.2014: 14.720.018,00 EUR Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2015: -3.500.000,00 EUR Im Rahmen der Rückstellungsbildung für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit wurde eine Rückstellung in Höhe von 4.897.000,00 EUR zum 31.12.2014 gebildet. Diese Aufstellung wird wie folgt aufgelöst: Rückstellung zum 31.12.2014: Zuführung Sonderposten Abfallbeseitigung Ergebniswirksame Auflösung der verbleibenden Rückstellung: 4.897.000,00 EUR -4.625.000,00 EUR -272.000,00 EUR