Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:44
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.05.2015
Nr.
1444 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
01.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für das Jahr 2014
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und
Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Jahres
2014 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1444 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Beschluss vom 26.03.2015 (Vorlage 863/14) hat der Rat der Stadt Krefeld der Bildung einer Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 für die veranschlagten Ergebnisse der kostenrechnenden
Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in Höhe von 5.868.000,00 EUR zugestimmt.
Auf die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit entfielen davon
971.000,00 EUR. Auf die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit entfielen 4.897.000,00 EUR.
Hintergrund war der folgende Sachverhalt:
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb
von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt
finanzieren. Gebührenfehlbeträge können ebenfalls innerhalb von 4 Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben werden.
Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen.
Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht
abgebildet werden.
Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der
Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK).
Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet
werden. Die Endabrechnung war für Anfang Mai avisiert.
Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK war damit bis zur Fertigstellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Krefeld zum 31.03.2015 nicht möglich.
Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2014 sicher
zu stellen, wurde die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt.
Die Endabrechnung der GSAK liegt jetzt vor, so dass die Zuführung der Gebührenüberschüsse zu den Sonderposten durch Auflösung der gebildeten Rückstellung erfolgt.
Die Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen stellen sich wie folgt dar:
Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
Ergebnis 2014 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst):
Begründung
Seite 3
Haushaltsplanung
Wirtschaftsrechnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung
(-)
TEUR
TEUR
TEUR
Gesamtaufwand Reinigung GSAK
8.575
9.072
Zwischensumme
8.575
9.072
420
495
8.995
9.568
./. Anteil Nebenerträge
0
-6
6
./. Erstattungen
0
-859
859
Zwischensumme
8.995
8.703
./.Anteil allgemeiner Haushalt
-1.667
-1.773
Zwischensumme
7.328
6.930
./. Benutzungsgebühren
-6.160
-6.167
8
Zwischenergebnis
1.169
763
-406
./. geplante Auflösung SoPo Straßenreinigung
-1.165
-1.165
0
4
-402
+ Kosten Gesamtverwaltung
Zwischensumme
Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-)
Korrektur 2013
Zuführung zum Sonderposten
-497
-75
106
-9
-411
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Sommerdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 411 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Sommerdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2014 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Sommerdienst) entwickelt sich dadurch
wie folgt:
Bestand zum 31.12.2013:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt:
2.197.048,78 EUR
-1.165.000,00 EUR
Begründung
Seite 4
Zuführung Überdeckung 2014
411.000,00 EUR
Bestand zum 31.12.2014:
1.443.048,78 EUR
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2015:
-1.032.000,00 EUR
Ergebnis 2014 der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst):
Haushaltsplanung
Wirtschaftsrechnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung
(-)
TEUR
TEUR
TEUR
Gesamtaufwand Reinigung GSAK
855
327
Zwischensumme
855
327
+ Kosten Gesamtverwaltung
173
99
1.028
426
./. Anteil Nebenerträge
0
1
-1
./. Erstattungen
0
0
0
1.028
427
-206
-85
822
342
-830
-830
1
Zwischensumme
Zwischensumme
./.Anteil allgemeiner Haushalt
Zwischensumme
./. Benutzungsgebühren
528
74
-121
Zwischenergebnis
+ geplanter Verlustvortrag Vorjahre
SoPo Straßenreinigung
-8
-488
-481
15
15
0
Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-)
7
-473
Korrektur 2013
Zuführung zum Sonderposten
-3
-476
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung (Winterdienst) hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 476 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Straßenreinigung (Winterdienst) zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2014 gebildeten Rückstellung für Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Straßenreinigung (Winterdienst) entwickelt sich dadurch
wie folgt:
Begründung
Seite 5
Bestand zum 31.12.2013:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt:
0,00 EUR
0,00 EUR
Zuführung Überdeckung 2014
476.000,00 EUR
Bestand zum 31.12.2014:
476.000,00 EUR
Nachrichtlich Verlustvortrag 31.12.2013:
Nachrichtlich hiervon in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt
350.000,00 EUR
15.000,00 EUR
Im Rahmen der Rückstellungsbildung für die kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung, Winterdienst und allgemeine Sauberkeit wurde eine Rückstellung in Höhe von 971.000,00 EUR zum 31.12.2014
gebildet. Diese Aufstellung wird wie folgt aufgelöst:
Rückstellung zum 31.12.2014:
Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Sommerdienst):
Zuführung Sonderposten Straßenreinigung (Winterdienst):
Summe Zuführungen Sonderposten
Ergebniswirksame Auflösung der verbleibenden Rückstellung:
971.000,00 EUR
-411.000,00 EUR
-476.000,00 EUR
-887.000,00 EUR
-84.000,00 EUR
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
Ergebnis 2014 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit:
Haushaltsplanung
Wirtschaftsrechnung
Verbesserung (+)/
Verschlechterung (-)
Begründung
Seite 6
TEUR
TEUR
TEUR
Gesamtaufwand GSAK
32.271
32.209
Zwischensumme
32.271
32.209
1.822
1.727
34.094
33.936
-644
-19
-624
0
-4.707
4.707
Zwischensumme
33.450
29.210
./. Benutzungsgebühren
-31.985
-32.354
Zwischenergebnis
1.465
-3.144
./. geplanter Auflösung SoPo Abfall
-1.462
-1.462
3
-4.606
+ Kosten Gesamtverwaltung
Zwischensumme
./. Anteil Nebenerträge
./. Erstattungen
Unterdeckung (+)/ Überdeckung (-)
Korrektur 2013
Zuführung zum Sonderposten
63
95
369
0
-18
-4.625
Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit hat eine Kostenüberdeckung in Höhe von 4.625 TEUR ergeben. Dieser Betrag ist
dem Sonderposten für den Gebührenausgleich der Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit zuzuführen. Die Zuführung erfolgt aus der für 2014 gebildeten Rückstellung für
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit entwickelt sich dadurch wie folgt:
Bestand zum 31.12.2013:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt:
Zuführung Überdeckung 2014
11.557.018,00 EUR
-1.462.000,00 EUR
4.625.000,00 EUR
Begründung
Seite 7
Bestand zum 31.12.2014:
14.720.018,00 EUR
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2015:
-3.500.000,00 EUR
Im Rahmen der Rückstellungsbildung für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit wurde eine Rückstellung in Höhe von 4.897.000,00 EUR zum
31.12.2014 gebildet. Diese Aufstellung wird wie folgt aufgelöst:
Rückstellung zum 31.12.2014:
Zuführung Sonderposten Abfallbeseitigung
Ergebniswirksame Auflösung der verbleibenden Rückstellung:
4.897.000,00 EUR
-4.625.000,00 EUR
-272.000,00 EUR