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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2015, Wirtschaftsprüfer 2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
279 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:45
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2015, Wirtschaftsprüfer 2016) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2015, Wirtschaftsprüfer 2016) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2015, Wirtschaftsprüfer 2016)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.07.2016 Nr. 2935 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 20.09.2016 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2015, Wirtschaftsprüfer 2016 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zum 31.12.2015 festzustellen und zu beschließen, den Jahresüberschuss in Höhe von 304.724,72 € gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG mit den Verlustvortragskonten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kommanditanteile (Stadt Krefeld 51 % : 155.409,61 € - Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG 49 % : 149.315,11 €) zu verrechnen. 3. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten. 4. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Komplementärin für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten. 5. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2016 der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zu beauftragen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2935 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zu den einzelnen Beschlüssen ist folgendes festzustellen: Zu 1. und 2.: Der Aufsichtsrat prüft und beschließt den vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2015 gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages. Der Bericht über diese Prüfung, der im Ergebnis die Richtigkeit des Berichtes des Wirtschaftsprüfers bestätigt, ist der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Gem. § 11 Abs. 2 lit. h) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.12.2015 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss wurde durch die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zu 3. und 4.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit. b) und h) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. Zu 5.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit a) des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 23.06.2016 einstimmig empfohlen, die obigen Beschlüsse zu fassen.