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Verwaltungsvorlage (Befristete Arbeitsverträge - Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 02.06.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
296 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:45
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.06.2015 Nr. 1544 /15 V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - III/10 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 26.08.2015 Betreff Befristete Arbeitsverträge Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE vom 02.06.2015 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1544 /15 V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Schreiben vom 02.06.2015 beantragt die Ratsfraktion DIE LINKE in der Ratssitzung am 18.06.2015 Fragestellungen zum Thema "befristete Arbeitsverträge" zu beantworten. Diese Anfrage wurde in der Sitzung am 18.06.2015 an den hierfür zuständigen Ausschuss für Vergabe, Verwaltung, Ordnung und Sicherheit verwiesen. Zu den einzelnen Fragen nimmt die Verwaltung nachfolgend Stellung. 1. Wie viele Arbeitsverträge sind zurzeit bei der Stadt Krefeld und bei den Tochterunternehmen befristet? Diesseits können nur Aussagen zur Stadtverwaltung Krefeld nicht zu den Tochterunternehmen getätigt werden. Auf der Basis einer Auswertung vom 11.06.2015 bestehen aktuell 356 befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadtverwaltung Krefeld. Dies entspricht einer Quote von 9,77 % gemessen an allen Beschäftigungsverhältnissen (3.642). Die beigefügte Tabelle zeigt, in welchen Organisationseinheiten derartige Befristungen bestehen. Schwerpunkte bilden: „FB 51 = 202, davon für Kindertagesstätten (Kita) = 169“, „FB 40 mit "Offenem Ganztag (OGATA) und Schulsozialarbeit = 52“, "FB 50 zur Betreuung und Unterbringung der asylbegehrenden Ausländer = 33" sowie der „FB 40/VHS = 15“ mit seinen projektbedingten Befristungen. 2. Gibt es sachliche Gründe für diese Befristungen? Bei der Stadtverwaltung Krefeld werden in der Regel befristete Arbeitsverträge zur Vertre- Begründung Seite 3 tung von Stammpersonal während Sonderurlaub, Elternzeit, Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz und für langfristige Krankheitsvertretungen geschlossen. Befristungen kommen in der Regel auch da zum Tragen, wo die Wahrnehmung der Aufgabe von Fördermitteln, die regelmäßig zeitlich begrenzt sind, abhängig sind, z. B.: Projekte bei 40 VHS, OGATA-Betreuung, Schulsozialarbeit im Rahmen Bildung und Teilhabe (FB 40, 51). Des Weiteren werden Auszubildende – überwiegend im gewerblich technischen Bereich meist mit einem Anschlussvertrag von 6 bis 12 Monaten befristet weiterbeschäftigt und dann möglichst in freie Stellen dauerhaft übernommen. Bei temporärem zusätzlichem Arbeitsbedarf oder in Bereichen, in denen sich jährliche Veränderungen ergeben können und eine flexible Bewirtschaftung erfolgen muss, kann es zu befristeten Arbeitsverträgen kommen. Zusätzliche Arbeitsbedarfe entstehen zurzeit im Bereich der Flüchtlingsproblematik. Aber auch eine verstärkte Bauaktivität der Kommunen (Ausbau U 3, Umsetzung des seinerzeitigen Konjunkturpaketes II) verlangt temporäre Lösungen. Die Strukturen der Kitas werden jährlich neu ausgerichtet und bringen stellenplanrelevante Veränderungen mit sich. Auch hier ist es erforderlich, Befristungen auszusprechen, die bei entsprechender Verstetigung des Bedarfes und der persönlichen Eignung des/der Beschäftigten zu einer Entfristung führen kann/wird. Befristete Einstellungen auf freien Planstellen sind bei der Stadt Krefeld grundsätzlich nicht üblich. 3. Wie viele Arbeitsverträge wurden entfristet? Da die Fragestellung keine Bezugsdaten enthält, kann an dieser Stelle lediglich pauschal geantwortet werden. Die Entfristung von Arbeitsverträgen erfolgt in der Regel dann, wenn sich ein dauerhafter Bedarf verstetigt und hierfür „unbefristete“ Planstellen eingerichtet werden und die persönliche Eignung der/des Beschäftigten festgestellt ist.