Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:45
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4867 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/00 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
07.03.2018
Betreff
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im Betreuungsjahr 2018/2019 in Krefeld
Bedarfsfeststellung nach § 19 KiBiz
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder Jugend und Familie – stellt fest, dass im Rahmen der
Jugendhilfeplanung für das Betreuungsjahr 2018/2019 insgesamt 7.844 Plätze in den Krefelder Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach § 19 KiBiz, in Verbindung mit § 1 der Durchführungsverordnung
KiBiz (DVO KiBiz), beim überörtlichen Träger der Jugendhilfe die entsprechenden Landesmittel anzufordern.
Darüber hinaus sind die Landeszuschüsse anzumelden für:
30 zertifizierte Familienzentren (zzgl. 3 Verbundpartner) - davon 15 plusKITA mit besonderem Unterstützungsbedarf nach § 21 Absatz 5 und 6 KiBiz
850 Plätze in Kindertagespflege nach § 22 Absatz 1 KiBiz
Kaltmieten nach § 20 Absatz 2 KiBiz
Zuschuss für Waldkindergärten nach § 20 Absatz 3 KiBiz.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4867 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Innenaufträge:
P 05101010000 Städtische Kindertageseinrichtungen
P 05101020000 Kindertageseinrichtungen von freien Trägern
P 05101030000 Kindertagespflege
Die Haushaltsmittel für die Monate August bis Dezember 2018 wurden für den Haushalt 2018 angemeldet.
Die Aufwendungen und Erträge zur Finanzierung der Betriebskosten der Kitas sowie der Kindertagespflege ab Januar 2019, sind in der Finanzplanung berücksichtigt.
Begründung
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1. Differenzierte Darstellung der anzumeldenden Kindpauschalen
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in
der zurzeit gültigen Fassung gibt es in Kindertageseinrichtungen (Kitas) folgende Gruppenformen:
Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung (20 Kinder)
Gruppenform II: Kinder im Alter unter drei Jahren (10 Kinder)
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter (20 bis 25 Kinder)
Für alle drei Gruppenformen sind drei unterschiedliche Betreuungszeiten vorgesehen;
die wöchentliche Betreuungszeit kann bis zu 25 Stunden, bis zu 35 Stunden oder bis zu 45 Stunden betragen.
Für das Betreuungsjahr 2018/2019 werden folgende Pauschalen angemeldet:
In der Anmeldung sind die Fertigstellung der Kindertageseinrichtung Luisenstraße – ehemaliges
Hollywoodkino – (Ende 2018/Anfang 2019), der Ausbau des Ersatzneubaus Clarenbachhaus (für
Lutherplatz) auf acht Gruppen (2. Jahreshälfte 2018), der Anbau an den Krützboomweg (2. Jah-
Begründung
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reshälfte 2018), die Ispelsstraße (August 2018) und der Umzug der Kita "Sonnenland" in die neuen Räumlichkeiten auf der Straße"(An der Elisabethkirche" (2. Jahreshälfte 2018) berücksichtigt.
2. Jugendhilfeplanung
Nach § 21 Absatz 9 KiBiz orientieren sich die Gestaltung der Gruppenformen und die Förderung
nach den in der Anlage zu § 19 Absatz 1 KiBiz festgelegten Betreuungszeiten an den Ergebnissen
der örtlichen Jugendhilfeplanung; unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Nach § 19 Absatz 3 KiBiz hat die Jugendhilfeplanung sicherzustellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die in den Gruppenformen I und III mit 45 Stunden wöchentlicher
Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung
zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt.
Auch im Betreuungsjahr 2018/2019 steigt der Bedarf an Plätzen mit einer Betreuungszeit von bis
zu 45 Wochenstunden für Kinder ab drei Jahren. Diese Steigerung ist aus folgenden Gründen
erforderlich:
U3-Ausbau:
Aufgrund des weiter voranschreitenden Ausbaus der Plätze für Kinder unter drei Jahren, muss
den Kindern auch nach Verlassen des U3-Bereiches weiterhin eine Betreuung mit 45 Wochenstunden angeboten werden. Hierfür ist der entsprechende Ausbau erforderlich.
Neue Kitas:
Durch neu eröffnete Kitas oder Gruppen werden vermehrt Plätze in der Altersgruppe 3+ bereitgestellt.
Für die Umsetzung des § 19 KiBiz in Krefeld hat der Jugendhilfeausschuss am
21. September 2011 Richtlinien festgesetzt.
Zur Vorbereitung der Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2018/2019 haben die Leitungen der
Kindertageseinrichtungen die von den Eltern geäußerten Betreuungsbedarfe erfasst. Die Befragungen zeigen, dass
•nur wenige Familien eine Betreuungszeit von 25 Stunden pro Woche wünschen;
•der Anteil der Eltern, die eine ganztägige Betreuung (45 Wochenstunden) für ihr Kind benötigen, weiter angestiegen ist;
•Betreuungsbedarfe in den sogenannten „Randzeiten“ (vor 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr) geäußert
wurden;
•Betreuungsbedarfe am späten Abend, am Samstag bzw. über Nacht nur selten bestehen.
Die Träger haben bis zum 31. Dezember 2017 die gewünschten Kindpauschalen für das Betreuungsjahr 2018/2019 verbindlich angemeldet. Sofern ein Träger die Struktur der Kita wesentlich
ändern wollte, musste eine Stellungnahme der zuständigen Fachberatung vorgelegt werden.
Die Erhöhung der Elternbeiträge wirkt sich weiterhin nicht derartig aus, dass Betreuungszeiten in
erkennbarem Umfang verkürzt werden würden.
Begründung
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Neue Kindertageseinrichtungen im Betreuungsjahr 2018/2019
Kita Luisenstraße (Hollywood-Kino) / 6 Gruppen / 100 Plätze / davon 30 U3-Plätze
voraussichtlich ab Ende 2018/Anfang 2019
Ersatzneubau Clarenbachhaus (für Lutherplatz) – Verlagerung der bestehenden Kita auf dem
Gelände des Helios-Klinikums in den Neubau im Clarenbachhaus mit Erweiterung auf acht Gruppen / 8 Gruppen / 130 Plätze / davon 39 U3-Plätze uns 10 Inklusionsplätze
voraussichtlich September/Oktober 2018
Dependance Fischeln / 3 Gruppen / 55 Plätze / davon 16 U3-Plätze
voraussichtlich Oktober 2018
Ersatzneubau für die Kita Sonnenland e.V. (An der Elisabethkirche) 1 Gruppe zusätzlich / 20 Plätze / 5 Plätze U3-Plätze
voraussichtlich Oktober 2018
Neubau Ispelsstraße / 7 Gruppen / 120 Plätze / 35 U3-Plätze
voraussichtlich August 2018
3. Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab drei Jahren
Für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt sind im Betreuungsjahr 2018/2019 insgesamt 6.195 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz innerhalb des Stadtgebietes ist nicht sichergestellt, auch die
insgesamt 242 Überbelegungen für Kinder ab drei Jahren reicht nicht aus.
Die hohe Zahl von Plätzen im Rahmen der Überbelegung (242 Ü3-Plätze) verdeutlicht die stadtweite Anstrengung aller Beteiligten eine Bedarfsgerechte Platzzahl anbieten zu können. Diese
Überbelegungen müssen mittelfristig abgebaut werden, da die Einrichtungen über Gebühr belastet werden. Aktuell entspricht die Überbelegung mehr als zwei sechs-gruppigen Kitas. Durch den
steigenden Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren werden weitere Plätze für Kinder über
drei Jahren wegfallen.
Ein weiterer, zeitnaher Ausbau ist unumgänglich.
Die Träger werden im Bedarfsfall versuchen, flexibel auf entstehende Bedarfe zu reagieren.
Verteilung auf die Gruppenformen:
Begründung
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4. Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kitas
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008 garantiert seit August 2013 einen
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr. Auch für jüngere Kinder ist ein
bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, dass für 35 % der unter Dreijährigen Betreuungsplätze in Kitas oder Kindertagespflege
zur Verfügung stehen müssen. Der Städtetag geht davon aus, dass die angestrebte Versorgungsquote zumindest in Großstädten nicht ausreichend sein wird, so dass weitere Ausbauprogramme
erforderlich sein werden.
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 23. Juni 2009 beschlossen, das Betreuungsangebot für Kinder
unter drei Jahren bedarfsgerecht auszubauen (Vorlage 4702/09). In der Vorlage wird dargelegt,
dass neben zahlreichen Umbaumaßnahmen rund 70 Gruppen zusätzlich geschaffen werden
müssen, um eine Betreuungsquote von 35 % zu erreichen.
Im September 2012 wurde deutlich, dass Probleme bezüglich Grundstücksverfügbarkeit, Planungsrecht sowie insbesondere bezüglich der personellen Kapazität in der Bauverwaltung dazu
geführt haben, dass zahlreiche Baumaßnahmen erst mit deutlicher Verspätung fertig gestellt
werden können. Daraufhin beschloss der Rat am 20. September 2012 ein Aktionsprogramm
„Ausbau U3“ (Vorlage 3889/12).
Mit der Vorlage zur kleinräumigen Bedarfsplanung 2015/2016 (Vorlage 1162/15) hat der Jugendhilfeausschuss die bedarfsgerechte Anpassung der Betreuungsquote auf 40% beschlossen.
Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass die angestrebte Versorgungsquote
auch durch befristete Dependancen und zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen (Überbelegungen) und Kindertagespflege nicht erreicht werden kann. Hier zeigt sich die Wichtigkeit der
unverzüglichen Umsetzung der geplanten und zukünftigen Bauprojekte im Bereich der Kindertagesbetreuung.
Befristete Dependancen / Überbelegungen
Beim 2. Krippengipfel NRW am 30. August 2012 hatte die Landesregierung zugesagt, für eine
Übergangszeit provisorische Kita-Bauten sowie die flexible Belegung von Gruppen zu genehmigen.
Im Betreuungsjahr 2018/2019 werden folgende befristete Gruppen betrieben:
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Dadurch wurden 69 U3-Plätze und 61 Plätze 3+ provisorisch geschaffen. Diese Dependancen sind
jeweils einem Kita-Neubau bzw. Kita-Ausbau zugeordnet. Diese Baumaßnahmen wurden bereits
beschlossen, die Realisierung hat sich allerdings verzögert. Sobald eine Baumaßnahme abgeschlossen ist, wird die jeweilige Dependance (Kinder + Fachkräfte) in den Neubau verlagert.
Durch Überbelegung von bestehenden Gruppen in Kitas werden vorübergehend 16 Plätze für
Kinder unter drei Jahren sowie 242 Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung geschaffen. Überbelegungen sind nur möglich, wenn die personellen und räumlichen Voraussetzungen
dies zulassen.
Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren
Nach derzeitigem Planungsstand stehen im Betreuungsjahr 2018/2019 folgende Betreuungsplätze zur Verfügung:
Versorgungsquote planerisch/rechnerisch (Einwohner zum 31. Dezember 2017): maximal 34%
4.1 Plätze für zweijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen
Für das Betreuungsjahr 2018/2019 werden folgende Plätze angemeldet:
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Versorgungsquote planerisch/rechnerisch Zweijährige in Kitas (Einwohner zum 31. Dezember
2017): maximal 62%
4.2 Plätze für Kinder unter 2 Jahren in Kindertageseinrichtungen
Für das Betreuungsjahr 2018/2019 werden folgende Plätze angemeldet:
5. Kindertagespflege
Nach § 22 KiBiz zahlt das Land dem Jugendamt für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 781 EUR, wenn bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind. Der Zuschuss kann von der obersten Landesbehörde zum Betreuungsjahr 2018/2019
angepasst werden. Dies ist aktuell noch nicht geschehen. Sollte eine Anpassung erfolgen wird
der neue Betrag (wahrscheinlich 804 EUR) automatisch beantragt.
Weil zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht absehbar ist, welche Anzahl und Altersverteilung der
Kinder in Tagespflege am Ende des Betreuungsjahrs 2018/2019 tatsächlich erreicht werden,
werden aus fördertechnischen Gründen 700 Plätze für Kinder unter drei sowie 150 Plätze für
Kinder ab drei Jahren insgesamt also 850 Plätze in Kindertagespflege beim Land zur Förderung
angemeldet. Anders als bei den Kindpauschalen im Kita-Bereich, zahlt das Land bei der Kindertagespflege keine Pauschalen nach, wenn das angemeldete Kontingent überschritten wird, also
mehr Kinder als geplant in Kindertagespflege untergebracht werden können und die fehlenden
Betreuungsplätze durch Kindertagespflege verringert werden können. Da jedoch der Spitzenwert
der Betreuung abgerechnet werden kann, wird die anzumeldende Platzzahl deutlich gesteigert.
Für die Berechnung der Versorgungsquoten wird die durchschnittliche Belegung der letzten
zwölf Monate herangezogen. Diese beträgt für die U3-Plätze 535. Im Gegensatz zur Kita, entscheiden Kindertagespflegepersonen eigenständig, ob, wen und wie viele Kinder sie betreuen
(bis zum Maximum aus der Betriebserlaubnis). Von daher ist die durchschnittliche Belegung das
planerisch optimale Mittel.
6. Inklusionsplätze und Plätze für Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen
Derzeit (Stand: 12/2017) werden rund 130 Kinder mit Behinderungen in den Kitas gemeinsam
mit nicht Behinderten gefördert. Darüber hinaus können rund 50 Kinder im Heilpädagogischen
Zentrum Hochbend (HPZ) bzw. im Sonderkindergarten der Hörbehindertenschule in Hüls betreut
werden.
Grundsätzlich ist die inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit (drohender)
Behinderung in allen Kitas möglich. In der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Sozialgesetzbuch (SGB)
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– Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – wurden die Rahmenbedingungen für die Einzelintegration in Krefeld vereinbart.
7. Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder
Seit dem Schuljahr 2009/2010 findet die regelmäßige Tagesbetreuung von schulpflichtigen Kindern ausschließlich im Rahmen des Angebotes „Offener Ganztag“ statt. Die letzte Hortgruppe in
der städt. Kita Herbertzstraße wurde zum 01. August 2009 überführt.
Ergänzend dazu können Kinder während der Schulferien an zahlreichen Angeboten der Ferienganztagsbetreuung teilnehmen.
8. Weiteres Verfahren
Nach § 19 Absatz 4 KiBiz meldet das Jugendamt bis zum 15. März 2018 die für das Betreuungsjahr 2018/2019 von der Jugendhilfe geplanten und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kindpauschalen und weitere Förderbestandteile (Mietzuschüsse, zertifizierte Familienzentren,…) beim Land an.
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Land eine zusätzliche U3-Pauschale für Kinder,
die am 01. März 2019 noch keine drei Jahre alt sind (§ 21 Absatz 4 KiBiz).
Diese Pauschalen müssen nicht vorab angemeldet werden; das Land zahlt Abschlagszahlungen,
die im Laufe des Betreuungsjahres angepasst werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung der Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege für die Zeit von August bis Dezember 2018 wurden für
den Haushalt angemeldet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel ab Januar 2019 sind in der Finanzplanung berücksichtigt.
Anlage 1: Kurzübersicht der Kitas
Anlage 2: Übersicht über die Kitas in Krefeld ab August 2018
Anlage 3: Entwicklung der Betreuungsplätze in Kitas 2015/2016 bis 2018/2019
Anlage 4: Übersicht Veränderungen der Angebotsstrukturen
Anlage 5: Strukturen der Kitas in Krefeld im Betreuungsjahr 2018/2019