Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:45
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.02.2015
Nr.
1056 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
10.02.2015
Betreff
Schulentwicklungsvorhaben "Abi BK-Trainees"
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung unterstützt das auf drei Jahre befristete Schulentwicklungsvorhaben „Abi BK-Trainees“ des Berufskollegs Vera Beckers und des Berufskollegs Kaufmannsschule.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1056 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Hintergrund:
Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit, innovative Vorhaben im Bereich der
Unterrichtsentwicklung und -organisation, die über die bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen, zu erproben (Grundlage: SchulG NRW § 25 in Verbindung mit BASS 14 – 23 Nr. 4).
Dazu hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Schulentwicklungskonferenz eingerichtet, in
der das Ministerium und die Schulaufsicht sowie die Schulleitungsvereinigung und die Schulträger über
ihre Verbände als Mitglieder vertreten sind. Diese prüft die eingereichten Anträge und gibt ein Votum
gegenüber dem Ministerium ab.
Sofern eine Genehmigung des MSW erteilt wird, können alle Schulen in NRW das Vorhaben ihrerseits
ohne weitere Prüfung des MSW übernehmen.
Dem Antrag der Schule ist ein Votum des Schulträgers und eine schulfachliche Stellungnahme beizufügen.
Die nächste Schulentwicklungskonferenz tagt am 7. Mai 2015, die Anträge der Schulen sind bis zum 20.
Februar zu stellen.
Aktueller Sachstand:
Das Berufskolleg Vera Beckers und das Berufskolleg Kaufmannsschule beabsichtigen, ein Schulentwicklungsvorhaben bei der Schulentwicklungskonferenz des Landes zu beantragen (Anlagen).
Es ist vorgesehen, noch nicht volljährigen Abiturienten ein Angebot zum Erwerb erweiterter beruflicher
Kenntnisse zu machen. Neben Teilzertifikaten, die auf ein/e anschließende/s Ausbildung und/oder Studium anrechenbar sein sollen, sollen externe Praxisphasen durchgeführt werden.
Die flächendeckende Einführung des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ab 2016/17
wird in Zukunft dazu führen, dass alle Schulabgänger hinreichend über ihre weiteren Bildungswege orientiert sind. Aktuell nehmen in Krefeld bereits alle städtischen Gesamtschulen sowie 5 Gymnasien an diesem Landesprogramm teil. Zwei weitere Gymnasien steigen im Schuljahr 2015/16 ein und die beiden
letzten Gymnasien sowie voraussichtlich die Gesamtschule in Bistumsträgerschaft werden 2016/17 mit
dem Landesprogramm beginnen.
Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung und ihrer Partner im Ausbildungskonsens, durch die für alle Schulen verpflichtend umzusetzenden Standardelemente der Studien- und Berufsorientierung in Zukunft weitere Angebote, die nicht berufsqualifizierend sind oder zu höheren Schulabschlüssen führen, überflüssig
zu machen. Zukünftig, so der zuständige Gruppenleiter Berufliche Bildung des Schulministeriums bei einer
Veranstaltung am 29.01.2015, soll die Aufnahme junger Menschen mit bereits erworbenem allgemein
bildenden schulischen Abschluss in die vollzeitschulische Form der Ausbildungsvorbereitung nur noch in
Einzelfällen möglich und eine auf diese Zielgruppe ausgerichtete Klassenbildung grundsätzlich nicht mehr
zulässig sein.
Das genannte Schulentwicklungsvorhaben kann die vorübergehende Lücke füllen, die aktuell dadurch
entsteht, dass die Abiturienten der nächsten Jahrgänge noch nicht flächendeckend von den berufs- und
studienorientierenden Maßnahmen ihrer Schulen profitieren können, gleichzeitig aber durch das 10.
Schulrechtsänderungsgesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs dieser
Zielgruppe bereits heute keine Angebote mehr gemacht werden können.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, dem auf drei Jahre befristeten Schulentwicklungsvorhaben des
Berufskollegs Vera Beckers und des Berufskollegs Kaufmannsschule zuzustimmen.
Dem Schulträger entstehen durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten.
Die Stellungnahmen der Ärztekammer/Kreisstelle Krefeld sowie der IHK Mittlerer Niederrhein sind als
Anlage beigefügt.