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Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsvorhaben "Abi BK-Trainees")

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:45
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.02.2015 Nr. 1056 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 10.02.2015 Betreff Schulentwicklungsvorhaben "Abi BK-Trainees" Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung unterstützt das auf drei Jahre befristete Schulentwicklungsvorhaben „Abi BK-Trainees“ des Berufskollegs Vera Beckers und des Berufskollegs Kaufmannsschule. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1056 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Hintergrund: Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit, innovative Vorhaben im Bereich der Unterrichtsentwicklung und -organisation, die über die bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hinausgehen, zu erproben (Grundlage: SchulG NRW § 25 in Verbindung mit BASS 14 – 23 Nr. 4). Dazu hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung eine Schulentwicklungskonferenz eingerichtet, in der das Ministerium und die Schulaufsicht sowie die Schulleitungsvereinigung und die Schulträger über ihre Verbände als Mitglieder vertreten sind. Diese prüft die eingereichten Anträge und gibt ein Votum gegenüber dem Ministerium ab. Sofern eine Genehmigung des MSW erteilt wird, können alle Schulen in NRW das Vorhaben ihrerseits ohne weitere Prüfung des MSW übernehmen. Dem Antrag der Schule ist ein Votum des Schulträgers und eine schulfachliche Stellungnahme beizufügen. Die nächste Schulentwicklungskonferenz tagt am 7. Mai 2015, die Anträge der Schulen sind bis zum 20. Februar zu stellen. Aktueller Sachstand: Das Berufskolleg Vera Beckers und das Berufskolleg Kaufmannsschule beabsichtigen, ein Schulentwicklungsvorhaben bei der Schulentwicklungskonferenz des Landes zu beantragen (Anlagen). Es ist vorgesehen, noch nicht volljährigen Abiturienten ein Angebot zum Erwerb erweiterter beruflicher Kenntnisse zu machen. Neben Teilzertifikaten, die auf ein/e anschließende/s Ausbildung und/oder Studium anrechenbar sein sollen, sollen externe Praxisphasen durchgeführt werden. Die flächendeckende Einführung des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ab 2016/17 wird in Zukunft dazu führen, dass alle Schulabgänger hinreichend über ihre weiteren Bildungswege orientiert sind. Aktuell nehmen in Krefeld bereits alle städtischen Gesamtschulen sowie 5 Gymnasien an diesem Landesprogramm teil. Zwei weitere Gymnasien steigen im Schuljahr 2015/16 ein und die beiden letzten Gymnasien sowie voraussichtlich die Gesamtschule in Bistumsträgerschaft werden 2016/17 mit dem Landesprogramm beginnen. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung und ihrer Partner im Ausbildungskonsens, durch die für alle Schulen verpflichtend umzusetzenden Standardelemente der Studien- und Berufsorientierung in Zukunft weitere Angebote, die nicht berufsqualifizierend sind oder zu höheren Schulabschlüssen führen, überflüssig zu machen. Zukünftig, so der zuständige Gruppenleiter Berufliche Bildung des Schulministeriums bei einer Veranstaltung am 29.01.2015, soll die Aufnahme junger Menschen mit bereits erworbenem allgemein bildenden schulischen Abschluss in die vollzeitschulische Form der Ausbildungsvorbereitung nur noch in Einzelfällen möglich und eine auf diese Zielgruppe ausgerichtete Klassenbildung grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Das genannte Schulentwicklungsvorhaben kann die vorübergehende Lücke füllen, die aktuell dadurch entsteht, dass die Abiturienten der nächsten Jahrgänge noch nicht flächendeckend von den berufs- und studienorientierenden Maßnahmen ihrer Schulen profitieren können, gleichzeitig aber durch das 10. Schulrechtsänderungsgesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs dieser Zielgruppe bereits heute keine Angebote mehr gemacht werden können. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, dem auf drei Jahre befristeten Schulentwicklungsvorhaben des Berufskollegs Vera Beckers und des Berufskollegs Kaufmannsschule zuzustimmen. Dem Schulträger entstehen durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten. Die Stellungnahmen der Ärztekammer/Kreisstelle Krefeld sowie der IHK Mittlerer Niederrhein sind als Anlage beigefügt.