Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:47
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
2032 /15
öffentlich
Datum 09.11.2015
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
26.11.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld;
Fortschreibung
Beschlussentwurf:
1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird weiter
angewendet.
3.
Der bisherige Kriterienkatalog (vgl. Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 521/14) wird beibehalten.
4.
Die bisherigen Prioritätengruppen 1 und 2 werden zur Prioritätengruppe 1 zusammengefasst.
5.
Die aktualisierte Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld
(Anlage) wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2032 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
A.
Seite 2
Anlass der Vorlage
Der Rat hat am 04.11.2014 die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplänen der Stadt
Krefeld nach Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung vom
28.10.2014 beschlossen (vgl. Beschlussvorlage Nr. 521/14). Der Rat hat mit dem Beschluss dem
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die regelmäßige Fortschreibung der Prioritätenliste übertragen. Der Rat hat außerdem die Verwaltung beauftragt, die Prioritätenliste zu Ihrer
Aktualisierung jährlich dem Rat sowie dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung zur
Beschlussfassung vorzulegen. Dies ist der Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage.
B.
Sachstandsbericht zur Entwicklung der Bebauungsplanverfahren
Folgende verfahrensleitende Beschlüsse zur Bebauungsplanverfahren wurden seit dem
04.11.2014 in den Sitzungsfolgen von 12/2014 bis einschließlich 09/2015 gefasst:
1.
•
•
•
•
2.
•
•
•
•
3.
•
•
•
•
•
•
Satzungsbeschlüsse
Bebauungsplan Nr. 779/I – südlich Königsberger Straße, beiderseits Tilsiter Straße: Satzungsbeschluss am 05.02.2015
Bebauungsplan Nr. 779/II – Königsberger Straße, nördlich Rathenaustraße:
Satzungsbeschluss am 18.06.2015
Bebauungsplan Nr. 788 – beiderseits Breuershofstraße:
Satzungsbeschluss am 18.06.2015
Bebauungsplan Nr. 729/II – Rheinstraße / Ostwall / Marktstraße / Lohstraße: Satzungsbeschluss am 29.09.2015
Einleitende Beschlüsse
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794(V) – Erweiterung Schwanenmarkt: Einleitender Beschluss am 05.02.2015
Bebauungsplan Nr. 796 – Südwerft Hafen:
Einleitender Beschluss am 29.09.2015
Bebauungsplan Nr. 797 – Schönwasserstraße / Glockenspitz / Violstraße:
Einleitender Beschluss am 29.09.2015
Bebauungsplan Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache:
Einleitender Beschluss (Dringlichkeitsbeschluss) genehmigt am 29.09.2015
Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung
Bebauungsplan Nr. 771 – westlich Seidenstraße / Schwertstraße:
Offenlagebeschluss am 11.12.2014
Bebauungsplan Nr. 788 - beiderseits Breuershofstraße:
Offenlagebeschluss am 11.12.2014
Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße:
Offenlagebeschluss am 05.02.2015
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 541 – zwischen Königstraße, nördliche Lohstraße
und Nordwall: Offenlagebeschluss am 18.06.2015
Bebauungsplan Nr. 729/II – Rheinstraße / Ostwall / Marktstraße / Lohstraße:
Offenlagebeschluss (Dringlichkeitsbeschluss) genehmigt am 18.06.2015
Bebauungsplan Nr. 772 – RheinBlick zwischen Dujardinstraße, Hohenbudberger Straße
und Rhein: Beschluss zur erneuten Offenlage am 18.06.2015
Begründung
Seite 3
•
Bebauungsplan Nr. 791 - Ostwall / Steckendorfer Straße / Jungfernweg:
Offenlagebeschluss am 29.09.2015
4.
•
Beschlüsse zur Einstellung von Verfahren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 778 (V) – Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße / Beginenweg: Beschluss zur Einstellung des Verfahrens am 18.06.2015
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 759 (V) – Photovoltaikanlage Nieper Straße 153:
Beschluss zur Einstellung des Verfahrens am 29.09.2015
•
Zurzeit existieren für das Stadtgebiet Krefeld ca. 435 rechtskräftige Bebauungspläne. Aktuell sind
zur Aufstellung von Bebauungsplänen bis zur Bebauungsplan-Nummer 798 Verfahren formell
eingeleitet. Hinzu kommen Änderungsverfahren zu rechtskräftigen Bebauungsplänen. Weitere
Bebauungsplanverfahren sind beantragt.
C.
Sachstandsbericht zur Anwendung der Prioritätenliste
Die Verwaltung hat die Prioritätenliste anhand der zwischenzeitlich erzielten Beschlusslagen zu
Bebauungsplanverfahren sowie per Ratsbeschluss neu eingeleiteter Verfahren fortgeschrieben
und die fortgeschriebene Prioritätenliste den planungspolitischen Sprechern jeweils vor der Sitzung des Ausschusses schriftlich zugeleitet. Der Liste wurde jeweils ein schriftlicher Kurzbericht
über den Sachstand der Planverfahren der Ränge 1 bis 14 beigefügt. Unterjährig gab es im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung keinen Beratungsbedarf zur Prioritätenliste.
Der Sachstand zu den Planverfahren der Ränge 1 bis 14 aus der Prioritätenliste vom 04.11.2015
stellt sich wie folgt dar:
Rang 1: Bebauungsplan Nr. 777 (Nordanbindung Hafen)
Nach Vorstellung verschiedener Vorentwürfe zur Verkehrsführung der Mündelheimer Straße /
Nordanbindung an die B 288 in Varianten vor den planungspolitischen Sprechern wurde zunächst am 19.08.2015 eine Anwohnerversammlung zur Konkretisierung der im Einleitenden Beschluss dargelegten Planvariante durchgeführt. Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung am 26.11.2015 vorbereitet.
Rang 2: Bebauungsplan Nr. 650 (Entwicklungsfläche Süd II)
Die Entwicklungsfläche Süd II wurde im öffentlichen Bieterverfahren bundesweit ausgeschrieben
(Frist: 31.07.2015). Zurzeit werden die eingegangenen Angebote durch die Verwaltung geprüft.
Anschließend stehen eine Beschlussfassung über den Zuschlag sowie die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und die Beschlussfassung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung an, in
der das dann ausgewählte Investorenkonzept der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.
Rang 3: Bebauungsplan Nr. 692 (Bethelstr. / Emil-Schäfer-Str.)
In der Zwischenzeit sind seitens der Verwaltung Untervarianten der Erschließung geprüft und
verworfen worden. Entsprechend dem politischen Beschluss soll das Verfahren auf Grundlage
der Vorentwurfsvariante mit der Erschließung ausgehend von der Emil-Schäfer-Straße weiter
betrieben werden. Zurzeit wird der städtebauliche Entwurf durch die Verwaltung detailliert, mit
den beteiligten Grundstückseigentümern abgestimmt und den erforderlichen, in Bearbeitung
Begründung
Seite 4
befindlichen Fachgutachten (u.a. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzuntersuchung, Bodenuntersuchung) zugrunde gelegt. Der Offenlagebeschluss ist für 2016 vorgesehen.
Rang 4: Bebauungsplan Nr. 779 (Tilsiter Straße / Königsberger Straße)
Der Rat hat am 05.02.2015 die Teilung des Plangebietes und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 779/I gefasst. Am 18.06.2015 hat der Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 779/II gefasst. Da das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist, wurde es aus
der Prioritätenliste entfernt.
Rang 5: Bebauungsplan Nr. 795 (Fichtenhainer Allee)
Am 02.12.2014 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Parallel erfolgte
Ende 2014 die frühzeitige Behördenbeteiligung. Das bisherige Änderungsverfahren zur 2. Änderung des B-Plans 653 soll ab dem nächsten Verfahrensbeschluss, dem Aufstellungs- und Offenlagebeschluss, als „Bebauungsplan Nr. 795 Fichtenhainer Allee“ weitergeführt werden, um das
Gewerbegebiet besser vermarkten zu können. Das Verkehrsgutachten ist die Grundlage für die
weitere Abstimmung der Erschließungsplanung und -finanzierung (inkl. erforderlicher Maßnahmen im Bereich der Anrather Straße) zwischen Stadt und GGK und liegt nach zwischenzeitlicher
Überarbeitung vor. Zurzeit werden die weiteren Fachgutachten (u.a. Landschaftspflegerischer
Begleitplan inkl. Artenschutzprüfung, Lärmgutachten, Umweltbericht) bearbeitet. Der Offenlagebeschluss ist für 2016 vorgesehen.
Rang 6: Bebauungsplan Nr. 772 RheinBlick
Der Rat fasste am 18.06.2015 den Beschluss zur erneute öffentlichen Auslegung. Diese wurde bis
zum 31.08.2015 durchgeführt. Parallel wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange
erneut beteiligt. Zurzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet und für die Abwägung aufbereitet. Wesentliche inhaltliche Punkte sind die Bedenken gegen die vorgesehenen Lärmfestsetzungen, Bedenken gegen die Unterschreitung der 300m-Richtgröße der Schutzabstände nach
europ. Schifffahrtsrecht, die Befürchtung vor Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des
Rheinanlegers R 141 und der Entwicklungsmöglichkeiten des Chemparks insgesamt sowie Bedenken aus der Öffentlichkeit gegen die Massivität und Höhe der Bebauung auf dem südlichen
Grundstück. Ferner werden zurzeit Entwürfe für städtebauliche Verträge erarbeitet. Aufgrund
der rechtlichen Komplexität des Bauleitplanverfahrens und der fachrechtlichen Fragestellungen
ist eine unabhängige rechtliche Begleitung des Planverfahrens beauftragt worden.
Rang 7: Bebauungsplan Nr. 652 (Fischeln-Südwest)
Der Rat hat am 18.06.2015 in einem grundlegenden Beschluss die Verwaltung mit der Entwicklung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes einschließlich konkreter Umsetzungsschritte
von Teil-Bebauungsplänen und Teil-Erschließungsschritten (Zug-um-Zug-Entwicklung) sowie zur
Durchführung der gutachterlich und planungsrechtlich erforderlichen Schritte zur Entscheidungsvorbereitung für die Süd-West-Umgehung Fischeln beauftragt. Zurzeit bearbeitet ein Berliner Stadtplanungs- und Architekturbüro das städtebauliche Entwicklungskonzept. Ergebnisse
werden Ende 2015 erwartet. In der Verwaltung werden die erforderlichen Schritte zur Ausführungsplanung für die Südwestumgehung aufbereitet und die Artenschutzprüfung fachgutachterlich aktualisiert.
Rang 8: Bebauungsplan Nr. 783 (Tennisanlage Mühlenfeld)
Zurzeit werden die Gutachten erarbeitet (Landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Artenschutzprüfung, Lärmgutachten, Altlasten- und Versickerungsgutachten). Die Ergebnisse werden für
Ende 2015 erwartet. Der Offenlagebeschluss ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen.
Begründung
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Rang 9: Bebauungsplan Nr. 784 (Krützboomweg / Hanninxweg)
Zurzeit werden die Gutachten erarbeitet (Landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Artenschutzprüfung, Lärmgutachten, Baugrund- und Versickerungsgutachten). Die Ergebnisse werden für
Ende 2015 erwartet. Der Offenlagebeschluss ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen.
Rang 10: Bebauungsplan Nr. 214 1.Ä. (Appellweg)
Nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach
Kenntnisnahme durch die BV Nord am 09.06.2015 wurden entsprechend des Beschlusses der
Bezirksvertretung die Planvarianten A-C zur Verwirklichung von Wohnbebauung auf der ehemaligen Tennisanlage und dem heutigen Tennenplatz mit der Ortspolitik, dem Bürgerverein und
den Sportvereinen in zwei Runden Tischen erörtert. In den Erörterungsprozess wurde eine vierte
Planvariante zur Verwirklichung einer Kindertagesstätte ohne Bebauung des Tennenplatzes (Variante D) und eine fünfte Planvariante zur Verwirklichung einer Kindertagesstätte ohne neue
Wohnbebauung (Variante E) erarbeitet. Da ohne einen Sportstättenbedarfsplan keine Entwicklung der bisherigen Sportflächen zu Wohnbebauung möglich ist und eine neue Wohnbebauung
neben den bestehenden Sportstätten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für den Lärmschutz erfordern würde, soll das Bebauungsplanverfahren nun ohne Überplanung der Gemeinbedarfsflächen weiter betrieben werden. Die entsprechende Beschlussvorlage ist für die Bezirksvertretung Nord vorbereitet (vgl. Beschlussvorlage Nr. 1959/15). Die Kindertagesstätte kann ohne Bebauungsplanverfahren genehmigt werden.
Rang 11: Bebauungsplan Nr. 684 (Haverkamp / Korekamp)
Das Lärmgutachten liegt vor. Zurzeit werden die Entwürfe des Grünkonzeptes und die Artenschutzprüfung abgestimmt und parallel der Entwurf des Festsetzungsplanes erarbeitet. Als
nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung für die
erste Sitzungsfolge in 2016 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt, obwohl eine Bürgeranhörung
für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB nicht zwingend ist, zu Beginn
der Offenlage eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, da sich die städtebauliche
Konzeption im Vergleich zur Bürgeranhörung in 2004 geändert hat.
Rang 12: Bebauungsplan Nr. 688 (Buscher Holzweg)
Hier ist zunächst ein städtebauliches Konzept für das geplante Mischgebiet (vgl. neuer Flächennutzungsplan) zu erarbeiten. Da der Bebauungsplan im Jahr 2004 der Öffentlichkeit mit der Konzeption eines Wohngebietes vorgestellt worden war, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan als Bebauungsplan Nr. 803 aufzustellen und eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Rang 13: Bebauungsplan Nr. 721 (Festplatz Traar)
Das Einzelhandelsgutachten und die Verkehrsuntersuchung liegen vor. Zurzeit werden die weiteren Fachgutachten bearbeitet: Lärmgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutzprüfung, Baugrund- und Versickerungsgutachten. Parallel werden die Stellungnahmen zu
den frühzeitigen Beteiligungen für die Abwägung aufbereitet und der Bebauungsplanentwurf
erarbeitet. Der Offenlagebeschluss ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen.
Rang 14: Bebauungsplan Nr. 733 (Industriegebiet Inrath-Nord, Siempelkamp)
Die frühzeitigen Beteiligungen sind durchgeführt. Das Verkehrsgutachten liegt vor: Eine Anbindung an die Venloer Straße ist für den B-Plan 733 nicht erforderlich, sondern erst bei weiteren
Industrieflächenerweiterungen. Das Lärmgutachten als Grundlage für die Immissionskontingentierung liegt vor. Folgende Gutachten werden zurzeit durch Büros bearbeitet: Landschaftspflege-
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rischer Begleitplan inkl. Artenschutzprüfung – der Entwurf des Gutachtens ist in Abstimmung),
Umweltbericht. Die Planungsvereinbarung zwischen Stadt und der Fa. Siempelkamp ist unterzeichnet. Da die frühzeitige Behördenbeteiligung noch durchgeführt werden muss, kann der Offenlagebeschluss erst im Frühjahr 2016 gefasst werden.
Unterjährig sind durch Einleitende Beschlüsse und die Fortschreibung der Prioritätenliste weitere
Bebauungsplanverfahren prioritär bearbeitet worden. Hier stellen sich die Sachstände wie folgt
dar:
Rang 7neu (ab 05.02.2015): Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 794 (V) – Erweiterung
Schwanenmarkt –
Nach Einleitung des Verfahrens durch den Rat am 05.02.2015 wurden die Rahmenbedingungen
für eine mögliche Unterbauung des Dionysiusplatzes mit einer Tiefgarage geprüft. Diese wurde
inzwischen verworfen. Nach Prüfung weiterer Planungsalternativen im Innern und in den Randbereichen des Schwanenmarkt-Gebäudekomplexes hat der Vorhabenträger im Oktober 2015
eine konzeptionell überarbeitete Planung eingereicht. Auf dieser Grundlage soll als nächster Verfahrensschritt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Die entsprechende Beschlussvorlage ist vorbereitet (vgl. Beschlussvorlage Nr. 1883/15).
Rang 6neu (ab 13.05.2015): Bebauungsplan Nr. 729/II – Rheinstraße / Ostwall / Marktstraße /
Lohstraße –
Der Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung ist am 13.05.2015 per Dringlichkeitsbeschluss gefasst worden, u.a. da die Ratssitzung am 07.05.2015 vorzeitig abgebrochenen worden ist. Durch den Verfahrensfortschritt wurde das Planverfahren in der Prioritätenliste von
Rang 19 auf Rang 6 aufgewertet. Die Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses erfolgte durch
den Rat am 18.06.2015. Die öffentliche Auslegung wurde bis Anfang der Sommerferien (bis einschließlich 06.07.2015) durchgeführt. Der Rat hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 729/II am 29.09.2015 gefasst. Da das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist, wurde es
aus der Prioritätenliste entfernt.
D.
Bewertung der bisherigen Anwendung der Prioritätenliste (Evaluierung)
Es wurden ein Verfahrensabschluss aus der Prioritätengruppe 1 der Prioritätenliste vom
04.11.2015 durch zwei Satzungsbeschlüsse für zwei Teilbebauungspläne, ein Satzungsbeschluss
für ein in die Prioritätengruppe 1 nachgerücktes Bebauungsplanverfahren sowie ein Satzungsbeschluss für ein Verfahren aus der Prioritätengruppe 3 erzielt. Darüber hinaus sind aktuell zwei
Satzungsbeschlüsse für Verfahren nach den Rängen 31 und 34 (Bebauungsplan Nr. 771 – westlich Seidenstraße / Schwertstraße – und Bebauungsplan Nr. 753 – westlich Bruckersche Straße /
nördlich Steeger Dyk –, Prioritätengruppe 3) vorbereitet.
Das Ziel, im ersten Jahr der Anwendung der Prioritätenliste sechs Satzungsbeschlüsse zu fassen,
ist noch nicht erreicht, allerdings bis Ende 2015 erreichbar.
Das Ziel, sich auf die Verfahren der Prioritäten-Ränge 1 bis 14 zu konzentrieren, wurde nur in
Teilen erreicht. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den nicht prioritären Bebauungsplanverfahren, für die Satzungsbeschlüsse gefasst bzw. vorbereitet sind (Bebauungspläne Nr.
753, 771 und 788) eine ihrer Haupt-Bearbeitungsphasen (Gutachtenbearbeitung und Vorbereitung des Offenlagebeschlusses) bereits vor bzw. kurz nach der Beschlussfassung über die Prioritätenliste zum Tragen kam. Insofern sind sie für die Evaluierung der erfolgten Prioritätensetzung
nur bedingt geeignet.
Begründung
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Mit der Prioritätenliste wurde eine besondere Priorisierung der Flächen im Eigentum der Stadt
bzw. der städt. Tochtergesellschaften durch Gewichtung der Kriterien C3 und C4 gemäß Kriterienkatalog beschlossen. Dies hat zur Folge, dass insbesondere bei den Planverfahren zugunsten
der städtischen Flächen die Verfahrensbearbeitung zusätzlich Folgenden Aufwand mit einschließt:
•
Die Entwicklung des städtebaulichen Entwurfes erfordert einen größeren Abstimmungsaufwand zwischen dem Fachbereich Stadtplanung und den übrigen Teilen der Verwaltung
sowie zwischen der Verwaltung und der Politik. Dies wurde im vergangenen Jahr z.B. bei
den Bebauungsplänen Nr. 692 und Nr. 214 1. Ä. sichtbar.
•
Mit der Funktion des Flächeneigentümers sind die Aufgaben der Projektentwicklung zu
leisten wie z.B. eine Optimierung der Wirtschaftlichkeit oder eine frühzeitige Berücksichtigung von Untersuchungen im Interesse des Grundstückseigentümers Stadt, die für die
Entwicklung des Planrechtes allein nicht benötigt werden (z.B. Baugrunduntersuchung
zum Bebauungsplan Nr. 721).
•
Für die Fachgutachten müssen die Leistungsverzeichnisse vor der Vergabe der Gutachten
mit den beteiligten Fachbereichen abgestimmt werden.
•
Die Vergabe der Fachgutachten muss nach den Vergabevorschriften für die öffentliche
Verwaltung erfolgen (u.a. Kostenschätzung, Einplanung der Haushaltsmittel, Abstimmung
des zahlenden Fachbereiches, Vergabeanzeige, Aufforderung mehrerer Angebote, Wahrung der Mindestfristen im Vergabeverfahren).
Diese Aufgaben werden bei Bebauungsplanverfahren zugunsten privater Flächeneigentümer von
diesen oder von den Investoren wahrgenommen. Damit geht die vorgenommene Prioritätensetzung absehbar zu Lasten der bei gleichbleibenden Kapazitäten leistbaren Verfahrensabschlüsse.
Allerdings liegt hier zugleich auch eine Ursache für die vor der Anwendung der Prioritätenliste im
Ergebnis nachrangige und verzögerte Entwicklung städtischer Liegenschaften.
In 2015 hat die Verwaltung einiges an Arbeitskapazitäten in die Planverfahren der PrioritätenRänge 1 bis 14 investiert:
•
Sieben der Planverfahren der Ränge 1 bis 14 (Bebauungspläne Nr. 692, 795, 783, 784,
684, 721 und 733) befinden sich zurzeit in der Haupt-Bearbeitungsphase mit Gutachtenvergabe, Gutachtenbearbeitung, Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes und Vorbereitung des Offenlagebeschlusses. In diesen Verfahren werden die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung im ersten Halbjahr 2016 angestrebt.
•
Das Bebauungsplanverfahren für das Projekt „RheinBlick (Bebauungsplan Nr. 772) bindet
in außergewöhnlichem Umfang Arbeitskapazitäten der Verwaltung, obwohl hier keine
Flächen der Stadt oder von städtischen Tochtergesellschaften entwickelt werden.
Ein Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes
dauert i.d.R. mindestens zwei Jahre (ausgenommen vereinfachte Änderungs- und Ergänzungsverfahren). Angesichts dieser Verfahrenslaufzeiten lässt die Evaluierung nach nur einem Jahr
Anwendung der Prioritätenliste keine umfassende Auswertung zu den Effekten der Prioritätensetzung zu. Diese ist nach Auffassung der Verwaltung erst nach zwei Jahren Anwendung der
Prioritätenliste möglich. Daher empfiehlt die Verwaltung die Prioritätenliste weiter anzuwenden.
Hinsichtlich des Ziels, im ersten Jahr der Anwendung der Prioritätenliste die sechs Satzungsbeschlüsse der Prioritätengruppe 1 (Rang 1 bis 6) zu fassen und im zweiten Jahr der Anwendung die
Verfahren der Ränge 7 bis 14 zur Satzung zu bringen, hat sich herausgestellt, dass die Aufteilung
der prioritär zu bearbeitenden Planverfahren in die zwei Prioritätengruppen 1 und 2 zu detailliert
Begründung
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ist. Daher empfiehlt die Verwaltung die bisherigen Prioritätengruppen 1 und 2 zur Prioritätengruppe 1 (Rang 1 bis 14) zusammenzufassen.
Zusätzlich sind u.a. folgende fachliche und organisatorische Aspekte zu berücksichtigen, die in
2015 Auswirkungen auf Arbeitskapazitäten der Bauleitplanung hatten:
•
Regelmäßig sind vorlaufend zu etwaigen Bebauungsplanverfahren Anfragen von Investoren, aus der Öffentlichkeit oder von anderen Fachbereichen durch den Fachbereich
Stadtplanung zu prüfen und hinsichtlich der Rahmenbedingungen mit anderen Fachbereichen bzw. Behörden abzustimmen. Dies kann z.B. Beratungstermine zur Wahl des geeigneten Planungsinstrumentes (vgl. Donksiedlung), landesplanerische Anfragen zu den Zielen der Raumordnung (vgl. Erweiterungsvorhaben Paketzentrum) oder Klärungen zu liegenschaftlichen Rahmenbedingungen (vgl. städt. Liegenschaft im Bebauungsplan Nr. 720
an der Wilhelmshofallee) einschließen.
•
Am 14.05.2015 genehmigte die Bezirksregierung Düsseldorf den neuaufgestellten Flächennutzungsplan mit Nebenbestimmungen. Die Maßgabe der Genehmigungsverfügung
zur Entfernung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen westlich Hüls aus dem
Flächennutzungsplan mit der Folge, dass die Steuerungswirkung gemäß § 35 Absatz 3
Satz 3 Baugesetzbuch entfällt, erforderte zwingend einen Beitrittsbeschluss des Rates
sowie die Anhörung von sieben Bezirksvertretungen und des Landschaftsbeirates. Die Abstimmung und Erstellung der Beschlussvorlage sowie Ihre Beratung hat Arbeitskapazitäten in der Bauleitplanung gebunden.
•
Mit Organisationsverfügung vom 11.08.2015 wurden die bisher im Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen angesiedelten Aufgaben „städtebauliche Verträge“ und „vereinfachte Bebauungsplanverfahren“ (inkl. Personal) in die Abteilung Bauleitplanung sowie
die Aufgabe „Städtebauförderung“ in die Abteilung Stadterneuerung integriert. Zugleich
wurde der Fachbereich Stadtplanung intern umstrukturiert. Zwar bedeutet die Umstrukturierung kurzfristig einen Mehraufwand. Mittelfristig wird u.a. durch die engere Verzahnung und parallele Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren und städtebaulichen Verträgen in der gleichen Abteilung eine Effizienzsteigerung erwartet.
Die Anzahl der in Summe zu bearbeitenden Bebauungsplanverfahren hat sich bisher nicht reduziert. Die Notwendigkeit zur Bearbeitung der Planverfahren anhand einer Prioritätenliste besteht
weiterhin. Die Punktbewertungen der Planverfahren sind im Bereich des oberen Drittels der Prioritätenliste allgemein angestiegen. Hierdurch wird deutlich, dass die Notwendigkeit mehr Planverfahren als bisher zum Abschluss zu bringen zunimmt. Die bestehenden personellen Kapazitäten sind jedoch gleich geblieben.
E.
Kriterienkatalog
Mit dem o.g. Beschluss vom 04.11.2014 hat der Rat den Kriterienkatalog (15 Kriterien zzgl. einem
Korrekturfaktor) als Grundlage für eine Prioritätenliste beschlossen (vgl. Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 521/14).
Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Kriterienkatalog bisher bewährt. Eine Veränderung der
Kriterien ist nicht erforderlich.
Kriterienkatalog (nachrichtlich):
A. Städtebauliche Kriterien
A1: Besondere Bedeutung für die Bedeutung für die Krefelder Stadtentwicklung
A2: Lösung komplexer städtebaulicher Probleme
Begründung
Seite 9
A3: Umsetzung der Ziele des FNP
A4: Innenentwicklung
A5: Korrektur städtebaulicher Fehlentwicklungen nach § 34 BauGB
A6: Lösung verschiedener städtebaulicher Probleme
B. Verfahrensbedingte Kriterien
B1: Abschluss begonnener Verfahren
B2: Zeitgenaue Bearbeitung von Planverfahren
B3: Herstellen von Rechtssicherheit
B4: Veränderungssperren
C. Kriterien der Projektentwicklung
C1: Besondere Bedeutung der Investition
C2: Besonderes städt. Vorhaben
C3: Entwicklung Flächen im Eigentum der Stadt
C4: Entwicklung Flächen im Eigentum städt. Töchter
C5: Planungsvereinbarungen
Korrekturfaktor „0“: Verfahrensfortführung z.Zt. wegen ungeklärter Rahmenbedingungen "seitens Dritter" nicht möglich
F.
Flächennutzungsplan
Am 23.10.2015 ist der neue Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld wirksam geworden und löst
damit den bisher geltenden Flächennutzungsplan ab. Im neuen Flächennutzungsplan sind u.a.
neue Bauflächen dargestellt, für die noch keine Bebauungsplanverfahren eingeleitet sind. Diese
Flächen waren in bisher nachrichtlich am Ende der Prioritätenliste aufgeführt (Rang 84-96) und
bereits nach dem Kriterienkatalog bewertet.
Anlässlich der Wirksamkeit des neuen Flächennutzungsplanes sollen diese Flächen nun in die
reguläre Prioritätenliste aufgenommen werden. Die Kategorie "FNP-Flächen" wird in der Prioritätenliste aufgelöst. Die Flächen, die bisher nach dem Muster „FNP: Titel (Darstellung der Art der
Nutzung)“ bezeichnet worden sind, werden nun nach dem Muster „BP XXX: Titel (FNP, Darstellung der Art der Nutzung)“ bezeichnet. Ihre Herleitung als neue Baufläche aus dem Flächennutzungsplan bleibt somit nachvollziehbar.
Da der Bedarf für die neuen Bauflächen im Hinblick auf den Planungshorizont des neuen Flächennutzungsplanes von 15 Jahren ermittelt wurde, ist es nicht erforderlich alle neuen Bauflächen direkt in die prioritäre Bearbeitung zu nehmen. Außerdem erfordern einige Flächen weitere
Vorarbeiten bevor ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden sollte.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Wohnbauflächen „Fischeln Friedhof“ und „Bockum Friedhof“, die jeweils mit 12 Punkten – deutlich mit Abstand zu den anderen Flächen – bewertet sind,
direkt in die Prioritätenliste aufzunehmen. Die übrigen Flächen sollen zunächst mit dem Korrekturfaktor „0“ belegt werden, da hier regelmäßig noch Fragen der Projektentwicklung (Eigentumsverhältnisse, Träger der Kosten der Flächenentwicklung) zu klären und städtebaulich Konzepte zu entwickeln sind.
G.
Aktualisierung der Verfahrensstände und Rahmenbedingungen
Bei folgenden Bebauungsplanverfahren haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert, so dass sie mit dem Korrekturfaktor „0“ belegt werden müssen bzw. der Korrekturfaktor
entfällt:
Begründung
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•
•
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Seite 10
Zur Weiterbearbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 332 (Gatherhofstraße /
Forstwaldstraße, zuvor Rang 16) ist eine Klärung der vertretbaren Abstände zwischen
vorhandener bzw. geplanter Hochspannungsleitung und der geplanten Wohnbebauung
erforderlich. Bundes- oder landesrechtlich belastbare Vorgaben der erforderlichen, im
Bebauungsplanverfahren sicher anwendbaren Abstände stehen zurzeit aus. Daher schlägt
die Verwaltung vor, das Planverfahren mit dem Korrekturfaktor „0“ zu belegen.
Für die Entwicklung des Grundstücksbereiches im Bebauungsplan Nr. 706 (Kerrygold, Einleitender Beschluss vom 09.02.2006, zuvor Rang 33) wurden bisher regelmäßig Anfragen
von Kaufinteressenten bzw. Projektentwicklern zu Rahmenbedingungen beantwortet.
Seitens des Grundstückseigentümers wurde bisher jedoch kein Käufer / Investor für die
Liegenschaft gefunden. Da zurzeit kein Erfordernis besteht, das Planverfahren weiter zu
bearbeiten, wird es mit dem Korrekturfaktor „0“ belegt bis die Rahmenbedingungen
durch den Grundstückseigentümer geklärt sind.
Zum Bebauungsplan Nr. 776 (Gatherhofstraße, ehem. Telekomgelände, zuvor Rang 26)
hat der Grundstückseigentümer im Oktober 2015 schriftlich erklärt, dass er die Entwicklung des Areals zu Wohnbebauung nicht weiter verfolgt. Da zurzeit kein Erfordernis besteht, das Planverfahren (Stand: frühzeitige Beteiligungen, Lärmgutachten liegt vor) weiter zu bearbeiten, wird es mit dem Korrekturfaktor „0“ belegt bis die Rahmenbedingungen durch den Grundstückseigentümer geklärt sind.
Zum Bebauungsplan Nr. 782 (zuvor Rang 35) wurde ein Schallgutachten erstellt mit dem
Ergebnis, dass zur Verwirklichung eines Mischgebietes mit Wohnanteilen angesichts der
unmittelbar angrenzenden Bahnstrecke und Bundesstraße B 288 Schallschutzmaßnahmen erforderlich wären, die weder städtebaulich noch denkmalrechtlich noch wirtschaftlich vertretbar sind. Daher wird zurzeit versucht, einen Kaufinteressenten für die Liegenschaft zu finden, der die denkmalgeschützten Gebäude gewerblich nutzt. Für eine gewerbliche Nutzung ist kein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Planverfahren mit dem Korrekturfaktor „0“ zu belegen.
Mit Fertigstellung der neuen Hauptfeuerwache soll die bisherige Hauptfeuerwache an der
Florastraße entwickelt und veräußert werden. Im Vorlauf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 800 werden zurzeit Wettbewerbs- bzw. Bieterverfahren vorbereitet. Da hieran
seitens der Bauleitplanung aktiv gearbeitet wird, soll der Korrekturfaktor entfallen (zuvor
Rang 54).
Für den Bebauungsplan Nr. 793 (Lutherplatz, zuvor Rang 64) wurde im Oktober 2013 der
Einleitende Beschluss vorbereitet, jedoch nicht gefasst. Da inzwischen das Familienhaus
der Herzklinik an anderer Stelle des Klinikgeländes errichtet worden ist, entfällt der Planungsanlass für diesen Bebauungsplan. Das Planverfahren wird aus der Prioritätenliste
entfernt. Ein Beschluss zur Einstellung des Verfahrens ist nicht erforderlich.
Mit Datum vom 31.07.2014 hat ein Vorhabenträger einen Antrag auf Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Grundstück zwischen Wedelstraße und
Wilhelm-Stefen-Straße in Fischeln gestellt und mit Schreiben vom 20.10.2015 weitere zur
Bearbeitung des Antrags erforderliche Unterlagen eingereicht. Da Anträge zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen nach § 12 BauGB nach Prüfung der Verwaltung dem Rat zur
Entscheidung über die Annahme des Antrages vorzulegen sind, wird die Vorbereitung zur
Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 802(V) bearbeitet.
Zu folgenden Bebauungsplanverfahren wurden Veränderungssperren beschlossen bzw. sind faktisch das 3. bzw. 4 Jahr der Veränderungssperre angebrochen, mit der Folge, dass die Dringlichkeit zur Fortführung der Planverfahren im Kriterium B4 des Kriterienkataloges höher bewertet
wird (auf 4 bzw. 6 Punkte):
Begründung
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H.
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Bebauungsplan Nr. 321 2. Ergänzung – Gewerbegebiet Bockum Nord
Bebauungsplan Nr. 675 – südlich Untergath, beiderseits Hafelsstraße
Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße / Weyerhofstraße
Bebauungsplan Nr. 770 – Niedieckstraße / Mevissenstraße
Bebauungsplan Nr. 772 – RheinBlick zwischen Dujardinstraße, Hohenbudberger Straße
und Rhein
Bebauungsplan Nr. 773 – Birkschenweg / Westparkstraße / Kleinewefersstraße / Weyerhofstraße
Prioritätenliste (Ranking)
Die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld stellt eine
Arbeitsliste für die Verwaltung dar. Sie dient der Arbeitsstrukturierung und soll die vorhandenen
Kapazitäten der Verwaltung zielgerichtet bündeln.
Die Verwaltung legt dem Stadtrat die aktualisierte Prioritätenliste (vgl. Anlage zu dieser Vorlage)
zur Beschlussfassung vor.
Erläuterungen (wie bisher; nachrichtlich):
Ranking: Das Planverfahren mit der höchsten Punktsumme (siehe Spalte Punktsumme) aufgrund
der Bewertung nach dem Kriterienkatalog hat die höchste Priorität (Rang 1). Planverfahren mit
gleicher Punktsumme stehen auf dem gleichen Rang.
Projekt: Für die Bebauungsplanverfahren (BP = Bebauungsplan) wird zusätzlich zur Bebauungsplan-Nummer ein Kurztitel angegeben. Dieser entspricht aus Gründen der Vereinfachung i.d.R.
nicht dem vollständigen formellen Bebauungsplantitel.
Korrektur: Planverfahren, bei denen Rahmenbedingungen seitens Dritter noch nicht geklärt, aber
für das Voranbringen des Planverfahrens unerlässlich sind, werden zusätzlich zur Punktbewertung nach den Kriterien als Korrekturfaktor "auf 0 gesetzt". Dadurch stehen diese Verfahren bis
zur Klärung der Rahmenbedingungen in der Priorität hintenan, ihre Punktbewertung bleibt aber
zugleich transparent.
Punktsumme: Im Kriterienkatalog (15 Kriterien: A1 bis A6, B1 bis B4, C1 bis C5) wird die unterschiedliche Gewichtung der Kriterien mit einer je Kriterium definierten Punktzahl bewertet
(Punktwerte 1 bis 6). Die Punkte werden für jedes Bebauungsplanverfahren vergeben, wenn das
Kriterium erfüllt ist. Die Punkte der zutreffenden Kriterien werden für jedes Bebauungsplanverfahren aufsummiert.
Zielsetzung: Die städtebauliche Zielsetzung wird schlagwortartig für die Prioritätenliste zur Information benannt. Die Zielsetzung wird in den formellen Beschlusslagen der Planverfahren (Einleitender Beschluss bzw. Aufstellungsbeschluss) definiert.
Verfahrensstand: in der Prioritätenliste ist zur Information der letzte formelle Verfahrensschritt
angegeben. Hierzu sind folgende Abkürzungen verwendet:
EB = Einleitender Beschluss (Datum des Ratsbeschlusses)
FÖB = Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Datum der Veranstaltung bzw. letzter Tag des Aushangs)
Begründung
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FÖB-Beschl. = Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Datum des Beschlusses im
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung)
OFF = Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB (Datum des letzten Tages
der öffentlichen Auslegung)
SB = Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Handhabung der Prioritätenliste
Die Verfahren der Prioritätengruppe 1 (Rang 1 bis 14) sollen prioritär bearbeitet werden. Dies
schließt auch die ggf. notwendige, aktive Klärung von Rahmenbedingungen durch die Stadt Krefeld ein. Ziel ist es, diese Planverfahren in einem Zeitraum von ca. zwei Jahren abzuarbeiten.
Die Verfahren der Prioritätengruppe 2 (Rang 15 bis 47) werden i.d.R. nur nachrangig bearbeitet.
Eine Bearbeitung ist möglich, wenn über die Bearbeitung der Verfahren aus der Prioritätengruppe 1 hinaus Kapazitäten frei sein sollten. Dies gilt auch für die Prüfung von durch Dritte eingereichte Planunterlagen (Planentwürfe und Begründungen). Hiervon unabhängig werden eingereichte Unterlagen wie z.B. Fachgutachten zu diesen Planverfahren zur Prüfung an zu zuständigen Fachbereiche bzw. Behörden weitergeleitet.
Die Verfahren der Prioritätengruppe 3 (ab Rang 48) können bis auf weiteres nur relativ bearbeitet werden.
Fortschreibung der Prioritätenliste
Die bisherige Handhabung zur Fortschreibung und Aktualisierung der Prioritätenliste wird beibehalten:
Nach Beschlussfassung der Prioritätenliste durch den Stadtrat überträgt dieser dem Ausschuss
für Stadtplanung und Stadtsanierung die regelmäßige, unterjährige Fortschreibung der Prioritätenliste. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung regelmäßig
nicht-öffentlich zum Sachstand der Planverfahren aus der Prioritätengruppe 1.
Sofern neue Planverfahren eingeleitet werden, legt die Verwaltung mit der Vorlage des Einleitenden Beschlusses eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vor. Mit dem Einleitenden
Beschluss entscheidet der Rat nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung über die Platzierung des Verfahrens in der Prioritätenliste.
Zur Aktualisierung der Prioritätenliste (Herausnahme abgeschlossener Verfahren, Aktualisierung
der Verfahrensstände, Veränderung von Rahmenbedingungen) legt die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung und dem Rat die jeweils aktuelle Prioritätenliste
einmal im Kalenderjahr zur Beschlussfassung vor.