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Verwaltungsvorlage (Anschluss- und Benutzungsgrad Gelbe Tonne / Gelber Sack)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
321 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:47

Inhalt der Datei

Antrag des Bürgers Kellers vom 07.03.2018 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5071 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 361-T1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 09.05.2018 Betreff Anschluss- und Benutzungsgrad Gelbe Tonne / Gelber Sack Antrag des Bürgers Kellers vom 07.03.2018 Beschlussentwurf: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5071 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Bürger Keller beantragt mit Schreiben vom 07.03.2018 die Aufnahme des o.g. Punktes in die Tagesordnung mit dem Ziel, die Verwaltung mit der Erstellung eines schriftlichen Berichtes über den Anschlussgrad an die Gelbe Tonne, die Kosten der zusätzlichen Aufstellung und Leerung von „Gelben Containern“ und der Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter denen ein vollständiger oder partieller Ersatz des Systems „Gelber Sack“ durch „Gelbe Container“ möglich ist, zu beauftragen. Hierzu berichtet die Verwaltung wie folgt: 1. Ausgangssituation: In der Stadt Krefeld werden auf der Grundlage der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 21.08.1998 Verpackungsabfälle aus Glas, Papier und Leichtverpackungen getrennt gesammelt. Zur Umsetzung der VerpackV haben die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sogenannte Duale Systeme (z.B. Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Belland, Landbell etc.) eingerichtet. Diese beauftragen private Entsorgungsunternehmen mit der Durchführung der Entsorgung von Verpackungsabfällen. Für die Sammlung von Leichtverpackungen ist für den Vertragszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 die GSAK- Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG beauftragt worden. 2. Anschlussgrad an die Gelbe Tonne Mit Stand vom März 2018 waren im Stadtgebiet insgesamt 38.800 Gelbe Tonnen aufgestellt. Diese verteilen sich auf 16.000 Stück 21.500 Stück 1.500 Stück 120 l MGB 240 l MGB 1.100 l MGB mit jeweils 14-täglicher Leerung. Ausgehend von einem Restabfallbehälterbestand von insgesamt 55.000 Stück, der mit einem Anschlussgrad der Grundstücke von 100 % gleichgesetzt werden kann, sind damit derzeit 70,5 % der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke mit einer Gelben Tonne ausgestattet. Da die Bereitstellung der Gelben Tonne auf freiwilliger Basis erfolgt, erhalten alle Haushalte ohne Gelbe Tonne einmal jährlich 26 gelbe Säcke. Zusätzliche Gelbe Säcke können an folgenden Stellen erhalten werden: • • • • • Wertstoffhof Service-Center der SWK Rathaus Stadthaus Sammelfahrzeuge der GSAK Begründung Seite 3 Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Krefelder Haushalte für die Erfassung von Leichtverpackungen entweder mit einer Gelben Tonne oder mit Gelben Säcken ausgestattet sind und somit ein Anschlussgrad von 100 % erreicht werden kann. Bezogen auf die im Entsorgungsmagazin ausgewiesenen Bezirke kann folgende Verteilung von Haushalten mit Gelben Säcke bzw. Gelben Tonnen festgestellt werden: Bezirk (Beschreibung) 1 und 2 (Hüls) 3 und 4 (Nord, Bockum) 5 und 6 (Bockum) 7 und 8 (Mitte, Süd) 9 und 10 (Mitte, Verberg, Traar) 11 und 12 (Uerdingen, Linn) 13 und 14 ( Uerdingen, Oppum) 15 und 16 (Gellep-Stratum, Fischeln) 17 und 18 (Fischeln, Stahldorf, Forstwald) 19 und 20 (Benrad, Forstwals, Fischen) Anzahl Haushalte mit Gelber Tonne 4.040 4.170 4.360 3.720 3.310 Anzahl Haushalte mit Gelben Sack 1.600 1.750 1.700 1.400 1.600 4.100 3.900 1.600 1.500 4.200 1.450 3.800 1.450 3.960 1.100 Eine weitergehende Differenzierung zum Anschlussgrad ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. 3. Kosten der zusätzlichen Aufstellung und Leerung von „Gelben Containern“ im Bereich bereits bestehender Altpapier-, Altglas- und Altkleidersammelstellen Bei der Sammlung von Leichtverpackungen über die Dualen Systeme handelt es sich um Sammelsysteme, die von den Dualen Systemen außerhalb der kommunalen Abfallentsorgung betrieben und finanziert werden. Hinsichtlich einer Finanzierung der Sammlung von Leichtverpackungen über die Abfallgebühr wäre zunächst die gebührenrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Grundlage für die Gebührenbedarfsberechnung zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren sind nämlich nur solche, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige Kosten, die zur Erfüllung der Abfallentsorgungspflicht im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zur Durchführung der Abfallentsorgung erforderlich und nicht vermeidbar sind. Eine Finanzierung der Maßnahme über die Abfallgebühren dürfte daher gebührenrechtlich unzulässig sein, so dass eine Finanzierung über die Dualen Systeme erforderlich wäre. Begründung 4. Seite 4 Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter denen ein vollständiger oder partieller Ersatz des Systems „Gelber Sack“ durch „Gelbe Container“ möglich ist Nach Auffassung der Verwaltung und der GSAK hat sich das Sammelsystem für Leichtverpackungen über den Gelben Sack und über die Gelbe Tonne bewährt. So werden die Gelbe Tonne und der Gelber Sack bei einem Anschlussgrad von 100% stadtweit und abfallgebührenneutral gut angenommen. Ein vollständiger oder partieller Ersatz könnte zwar in Einzelfällen zu einer Verringerung der Zwischenlagerungszeit von Gelben Säcken/Gelben Tonnen auf den Grundstücken führen. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre diese Umstellung jedoch mit rückläufigen Sammelmengen, Belastungen des Stadtbildes durch zusätzliche aufgestellte Container und auftretenden Verschmutzungen an Containerstandorten verbunden. Vor dem Hintergrund der im Abfallwirtschaftskonzept ausgeführten Überlegungen zur Einführung einer Wertstofftonne erscheint die Maßnahme aus abfallwirtschaftlicher Sicht wenig geeignet. 5. Ausblick Die Sammlung von Leichtverpackungen im Stadtgebiet Krefeld erfolgt durch das im Rahmen einer Ausschreibung von den Dualen Systemen beauftragten Unternehmen - derzeit der GSAK. Der Vertrag läuft Ende 2019 aus. Hinsichtlich einer Anpassung des Sammelsystems ab dem Jahr 2020 wäre daher mit den Dualen Systemen zu verhandeln. Auf der Basis der Vorlage-Nr: 4002/17 hat der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft in seiner 17. Sitzung am 21.06.2017 über das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahmen Getrennterfassung von werthaltigen Abfällen beraten. Die Verwaltung hatte hierbei ausgeführt: „Hinsichtlich der Erfassung von Verpackungen beim privaten Endverbraucher sind für das Stadtgebiet Krefeld folgende Verträge/Vereinbarungen abgeschlossen worden: 1. 2. 3. 4. Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt Krefeld und Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland (DSD), Laufzeit bis 31.12.2019, 3 Monate vor Jahresende kündbar Systembeschreibungen zur Erfassung von Verpackungen aus Glas- und LVP, Laufzeit bis 31.12.2019 Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehälter zwischen der Stadt Krefeld und Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland, Laufzeit bis 31.12.2019, 3 Monate vor Jahresende kündbar Verträge zur Erfassung von Verpackungen aus Glas (Vertrag zwischen Fa. Belland Vision und Fa. Rhenus) sowie LVP (Vertrag zwischen DSD und GSAK), Laufzeit bis 31.12.2019 Begründung Seite 5 Da das Verpackungsgesetz am 01.01.2019 in Kraft tritt, beabsichtigt die Verwaltung, mit der Gemeinsamen und der Zentralen Stelle über die Bedingungen der Umsetzung des Verpackungsgesetzes ab dem 01.01.2019 zu verhandeln….“ Die Verhandlungen über die Umsetzung des Verpackungsgesetzes sollen mit den jeweilig von den Dualen Systemen benannten Vertretern und Ansprechpartner erfolgen. Da eine Benennung dieser Vertreter bisher noch nicht erfolgt ist, konnte eine weitergehende Konkretisierung der Umsetzung noch nicht erfolgen. Die Verwaltung wird den Ausschuss über das weitere Verfahren zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes berichten.