Daten
Kommune
Krefeld
Größe
321 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag des Bürgers Kellers vom 07.03.2018
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5071 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 361-T1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 09.05.2018
Betreff
Anschluss- und Benutzungsgrad Gelbe Tonne / Gelber Sack
Antrag des Bürgers Kellers vom 07.03.2018
Beschlussentwurf:
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5071 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Bürger Keller beantragt mit Schreiben vom 07.03.2018 die Aufnahme des o.g. Punktes in die
Tagesordnung mit dem Ziel, die Verwaltung mit der Erstellung eines schriftlichen Berichtes über
den Anschlussgrad an die Gelbe Tonne, die Kosten der zusätzlichen Aufstellung und Leerung von
„Gelben Containern“ und der Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
unter denen ein vollständiger oder partieller Ersatz des Systems „Gelber Sack“ durch „Gelbe
Container“ möglich ist, zu beauftragen.
Hierzu berichtet die Verwaltung wie folgt:
1.
Ausgangssituation:
In der Stadt Krefeld werden auf der Grundlage der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 21.08.1998 Verpackungsabfälle aus Glas, Papier und Leichtverpackungen getrennt gesammelt. Zur Umsetzung der VerpackV haben die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sogenannte Duale Systeme (z.B. Der Grüne Punkt –
Duales System Deutschland GmbH, Belland, Landbell etc.) eingerichtet. Diese beauftragen private Entsorgungsunternehmen mit der Durchführung der Entsorgung von Verpackungsabfällen.
Für die Sammlung von Leichtverpackungen ist für den Vertragszeitraum vom 01.01.2017 bis
31.12.2019 die GSAK- Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
beauftragt worden.
2.
Anschlussgrad an die Gelbe Tonne
Mit Stand vom März 2018 waren im Stadtgebiet insgesamt 38.800 Gelbe Tonnen aufgestellt.
Diese verteilen sich auf
16.000 Stück
21.500 Stück
1.500 Stück
120 l MGB
240 l MGB
1.100 l MGB
mit jeweils 14-täglicher Leerung.
Ausgehend von einem Restabfallbehälterbestand von insgesamt 55.000 Stück, der mit einem
Anschlussgrad der Grundstücke von 100 % gleichgesetzt werden kann, sind damit derzeit 70,5 %
der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke mit einer Gelben Tonne ausgestattet.
Da die Bereitstellung der Gelben Tonne auf freiwilliger Basis erfolgt, erhalten alle Haushalte ohne Gelbe Tonne einmal jährlich 26 gelbe Säcke. Zusätzliche Gelbe Säcke können an folgenden
Stellen erhalten werden:
•
•
•
•
•
Wertstoffhof
Service-Center der SWK
Rathaus
Stadthaus
Sammelfahrzeuge der GSAK
Begründung
Seite 3
Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Krefelder Haushalte für die Erfassung von Leichtverpackungen entweder mit einer Gelben Tonne oder mit Gelben Säcken ausgestattet sind und somit
ein Anschlussgrad von 100 % erreicht werden kann.
Bezogen auf die im Entsorgungsmagazin ausgewiesenen Bezirke kann folgende Verteilung von
Haushalten mit Gelben Säcke bzw. Gelben Tonnen festgestellt werden:
Bezirk (Beschreibung)
1 und 2 (Hüls)
3 und 4 (Nord, Bockum)
5 und 6 (Bockum)
7 und 8 (Mitte, Süd)
9 und 10 (Mitte, Verberg,
Traar)
11 und 12 (Uerdingen, Linn)
13 und 14 ( Uerdingen,
Oppum)
15 und 16 (Gellep-Stratum,
Fischeln)
17 und 18 (Fischeln, Stahldorf, Forstwald)
19 und 20 (Benrad, Forstwals, Fischen)
Anzahl Haushalte mit Gelber
Tonne
4.040
4.170
4.360
3.720
3.310
Anzahl Haushalte mit Gelben
Sack
1.600
1.750
1.700
1.400
1.600
4.100
3.900
1.600
1.500
4.200
1.450
3.800
1.450
3.960
1.100
Eine weitergehende Differenzierung zum Anschlussgrad ist aufgrund der Datenlage nicht möglich.
3.
Kosten der zusätzlichen Aufstellung und Leerung von „Gelben Containern“ im Bereich
bereits bestehender Altpapier-, Altglas- und Altkleidersammelstellen
Bei der Sammlung von Leichtverpackungen über die Dualen Systeme handelt es sich um Sammelsysteme, die von den Dualen Systemen außerhalb der kommunalen Abfallentsorgung betrieben und finanziert werden.
Hinsichtlich einer Finanzierung der Sammlung von Leichtverpackungen über die Abfallgebühr
wäre zunächst die gebührenrechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Grundlage für die Gebührenbedarfsberechnung zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren sind nämlich nur solche, nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähige Kosten, die zur Erfüllung der Abfallentsorgungspflicht im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung zur Durchführung der
Abfallentsorgung erforderlich und nicht vermeidbar sind.
Eine Finanzierung der Maßnahme über die Abfallgebühren dürfte daher gebührenrechtlich unzulässig sein, so dass eine Finanzierung über die Dualen Systeme erforderlich wäre.
Begründung
4.
Seite 4
Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter denen ein vollständiger oder partieller Ersatz des Systems „Gelber Sack“ durch „Gelbe Container“ möglich ist
Nach Auffassung der Verwaltung und der GSAK hat sich das Sammelsystem für Leichtverpackungen über den Gelben Sack und über die Gelbe Tonne bewährt.
So werden die Gelbe Tonne und der Gelber Sack bei einem Anschlussgrad von 100% stadtweit
und abfallgebührenneutral gut angenommen.
Ein vollständiger oder partieller Ersatz könnte zwar in Einzelfällen zu einer Verringerung der Zwischenlagerungszeit von Gelben Säcken/Gelben Tonnen auf den Grundstücken führen.
Nach Einschätzung der Verwaltung wäre diese Umstellung jedoch mit rückläufigen Sammelmengen, Belastungen des Stadtbildes durch zusätzliche aufgestellte Container und auftretenden Verschmutzungen an Containerstandorten verbunden.
Vor dem Hintergrund der im Abfallwirtschaftskonzept ausgeführten Überlegungen zur Einführung einer Wertstofftonne erscheint die Maßnahme aus abfallwirtschaftlicher Sicht wenig geeignet.
5.
Ausblick
Die Sammlung von Leichtverpackungen im Stadtgebiet Krefeld erfolgt durch das im Rahmen einer Ausschreibung von den Dualen Systemen beauftragten Unternehmen - derzeit der GSAK. Der
Vertrag läuft Ende 2019 aus. Hinsichtlich einer Anpassung des Sammelsystems ab dem Jahr 2020
wäre daher mit den Dualen Systemen zu verhandeln.
Auf der Basis der Vorlage-Nr: 4002/17 hat der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft in seiner 17. Sitzung am 21.06.2017 über das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahmen Getrennterfassung von werthaltigen Abfällen beraten.
Die Verwaltung hatte hierbei ausgeführt:
„Hinsichtlich der Erfassung von Verpackungen beim privaten Endverbraucher sind für das Stadtgebiet Krefeld folgende Verträge/Vereinbarungen abgeschlossen worden:
1.
2.
3.
4.
Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt Krefeld und Der Grüne Punkt – Duales
System Deutschland (DSD), Laufzeit bis 31.12.2019, 3 Monate vor Jahresende kündbar
Systembeschreibungen zur Erfassung von Verpackungen aus Glas- und LVP, Laufzeit bis
31.12.2019
Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehälter zwischen der Stadt Krefeld und Der Grüne Punkt – Duales System
Deutschland, Laufzeit bis 31.12.2019, 3 Monate vor Jahresende kündbar
Verträge zur Erfassung von Verpackungen aus Glas (Vertrag zwischen Fa. Belland Vision
und Fa. Rhenus) sowie LVP (Vertrag zwischen DSD und GSAK), Laufzeit bis 31.12.2019
Begründung
Seite 5
Da das Verpackungsgesetz am 01.01.2019 in Kraft tritt, beabsichtigt die Verwaltung, mit der
Gemeinsamen und der Zentralen Stelle über die Bedingungen der Umsetzung des Verpackungsgesetzes ab dem 01.01.2019 zu verhandeln….“
Die Verhandlungen über die Umsetzung des Verpackungsgesetzes sollen mit den jeweilig von
den Dualen Systemen benannten Vertretern und Ansprechpartner erfolgen. Da eine Benennung
dieser Vertreter bisher noch nicht erfolgt ist, konnte eine weitergehende Konkretisierung der
Umsetzung noch nicht erfolgen.
Die Verwaltung wird den Ausschuss über das weitere Verfahren zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes berichten.