Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:48
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Antrag der CDU-Fraktion vom 24.07.2014
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.09.2014
Nr.
357 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - T. 05 ro-schl Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
21.10.2014
Betreff
Runder Tisch „Bezahlbarer Wohnraum in Krefeld“
Antrag der CDU-Fraktion vom 24.07.2014
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 357 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
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Die Einrichtung eines Runden Tisches für „Bezahlbarer Wohnraum in Krefeld“ ist angelehnt an das
„Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ der Bundesregierung unter Federführung des Bundesbauministeriums. Wie in der Begründung des Antrages ausgeführt, ist es Ziel des Bündnisses, den steigenden Wohnraumbedarf in bestimmten Regionen zu decken und gleichzeitig soziale, demografische und
energetische Anforderungen zu berücksichtigen.
Durch Einbeziehung der betroffenen Fachbereiche der Verwaltung wird der Frage nachgegangen, inwieweit auf dem Krefelder Wohnungsmarkt eine steigende Wohnraumnachfrage feststellbar ist und sich
hieraus Anforderungen für bezahlbares Wohnen ergeben. Hierbei werden verschiedene Aspekte des
Wohnungsbedarfs und des Wohnraumangebotes, auch unter Kostengesichtspunkten betrachtet.
Schließlich soll eine Antwort gegeben werden auf die Frage, ob die Einrichtung eines Runden Tisches für
bezahlbares Wohnen aus Verwaltungssicht für erforderlich gehalten wird oder ob sich andere Aspekte für
einen Runden Tisch des Wohnens ergeben.
Wie bereits in der Vorlage zur Zweckentfremdungsverordnung dargelegt, sehen die städtische Wohnungsbaugesellschaft und die Verwaltung keine Verknappung des Wohnraums mit der Konsequenz sich
stark verteuernder Mieten in Krefeld. Der Wohnungsmarkt in Krefeld sei weniger angespannt als in den
meisten Ballungsräumen und die Wohnungsmieten auch im unteren und mittleren Preissegment bezahlbar.
1.
Wie stellt sich der Wohnungsmarkt in Krefeld hinsichtlich Angebot und Nachfrage dar?
Krefeld verfügt zum Ende 2012 über 117.537 Haushalte, die als potenzielle Wohnungsnachfrager auftreten. Dies entspricht einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 1,97 Personen / Haushalt.
Nach der städtischen Fortschreibung beträgt der Wohnungsbestand für Ende 2012 122.500 WE und
566 Wohnungen in Wohnheimen. Rein rechnerisch besteht ein Überhang an Wohnungen. Da jedoch
Angebot und Nachfrage wegen Miethöhe, Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung sowie durch
Leerstände (kurzfristig infolge Wohnungswechsel und längerfristig wegen Sanierungsbedarf) nicht
deckungsgleich sind, bedarf es eines erhöhten Wohnungsbestandes um Engpässe bei der Wohnungsnachfrage zu vermeiden.
Zum Vergleich weist der LEG - Wohnungsmarktreport NRW 2014 bei einem Wohnungsbestand in
2011 von 121.935 und in 2012 von 122.108 eine Leerstandquote von jeweils 6,3 % für beide Jahren
aus.
Der Zensus 2011, den Krefeld aufgrund der niedrigen Einwohnerzahl nicht anerkennt, weist zum 9.
Mai 2011 für Krefeld 119.155 Wohnungen und 5.774 Leerstände aus. Die Leerstandquote beträgt
4,85 %.
Im Wohnungsmarktbericht 2012 wird als Ergebnis der Zeitungsanalyse die durchschnittliche Miethöhe je Quadratmeter mit 5,81 Euro (nach 5,58 Euro in 2011) für Wohnungen (ohne Häuser) angegeben. Die jüngsten Auswertungen der Wohnungsangebote ergeben für Herbst 2013 eine Durchschnittsmiete von 5,86 und für Frühjahr 2014 von 5,93 Euro. Die Mietpreissteigerung bei Neuvermietung ist auch in Krefeld erkennbar, aber immer noch moderat im Städtevergleich. Die absolute Höhe
der Durchschnittsmiete signalisiert bisher keine zu erwartende Überhitzung des Mietwohnungsmarktes.
Im LEG - Wohnungsmarktreport NRW 2013 heißt es, dass die Angebotsmiete in Krefeld seit 2012 ansteigt:
„Von 2009 – 2011 lagen die durchschnittlichen Angebotsmieten mit 5,58 bis 6,62 Euro pro Quadratmeter und Monat auf relativ homogenem Niveau. Im Jahr 2012 mussten wohnungssuchende Haushalte jedoch einen Preisanstieg akzeptieren. Die mittlere Angebotsmiete legte binnen Jahresfrist um
3,8 % auf 5,83 Euro pro Quadratmeter zu.
Begründung
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Dass Mietergruppen, die im teuren Großraum Düsseldorf nicht fündig werden, zunehmend auch Krefeld ins Blickfeld nehmen, dürfte an der Entwicklung einen gewissen Anteil haben. Anbieter höherwertiger Mietobjekte haben auf die intensivierte Nachfrage reagiert und die Mieten angehoben – um
8,8 % auf 8,50 Euro pro Quadratmeter. Auch preiswerte Wohnungen wurden teurer angeboten. Die
Mieten für Objekte des unteren Marktsegments kletterten im Berichtszeitraum um 2,8 % auf 4,62
Euro pro Quadratmeter.“
Nach dem jüngsten LEG – Wohnungsmarktreport NRW 2014 fielen die Mietaufschläge moderater aus
als im Jahr zuvor: „Über alle Lagen und Preisklassen hinweg wurden Wohnungen zur Neuvermietung
um 2,9 % teurer. 2012 hatte der Aufschlag noch bei 3,8 % gelegen. Im Durchschnitt werden in Krefeld
nun 6 Euro pro Quadratmeter und Monat für eine Mietwohnung verlangt.“
Im unteren Mietwohnungsmarktsegment betrug die Erhöhung in 2013 2,2 %, nach 2,8 % in 2012. Einfache Wohnungen kommen danach in 2013 auf 4,72 Euro pro Quadratmeter.
Die Wohnungsmarktzahlen deuten insgesamt nicht auf einen überhöhten oder stark steigenden
quantitativen Wohnraumbedarf hin. Dagegen können in Wohnungsteilmärkten Engpässe, wie bei
barrierefreien / -armen Wohnungen auftreten. Von drastischen Mietpreissteigerungen insbesondere
im unteren Preissegment und bei der Durchschnittsmiete kann nicht gesprochen werden.
2.
Welche Anforderungen ergeben sich für die Wohnungsbauförderung in Krefeld, um bestimmte Zielgruppen besser mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen?
Die Aufgabe der Wohnraumförderung in Krefeld besteht in der Hauptsache in der Akquise und Beratung potentieller Investoren. Neben der Tätigkeit im Fachbereich wird die Beratung zusätzlich donnerstags von 11.00 – 13.00 Uhr im Stadtumbaubüro, insbesondere in Bezug auf die barrierefreie Umgestaltung oder energetische Nachrüstung von Wohnraum, angeboten. Darüber hinaus wird die
Wohnraumförderung im Rahmen der Wohnberatung in Zusammenarbeit mit dem FB 50 beratend tätig. Die Annahme des Förderangebotes des Landes gestaltet sich z. Z. wegen des Niedrigzinsniveaus
am Kapitalmarkt als schwierig, zumal auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau ähnlich günstige Darlehen sowohl für Neubauen als auch für Maßnahmen im Bestand anbietet, allerdings ohne Bindungszwänge und Mietpreisbeschränkungen. So war die Wohnstätte Krefeld in den letzten Jahren fast ausschließlich Abnehmer für die vom Land bereit gestellten Mittelkontingente.
3.
Welche Bedeutung hat der Stadtumbau West in diesem Zusammenhang?
Seitens der Planungsverwaltung wird es für erforderlich gehalten, die Innenverdichtung in einem vertretbaren Verhältnis zum Wohnungsneubau im Außenbereich weiter zu führen. Ein besonderes Gewicht liegt deswegen beim Stadtumbau West für das Innenstadtwohnen. Die Weiterführung des
Stadtumbaubüros mit seinen Angeboten an Wohnungseigentümer zur energetischen und barrierefreien Sanierung des Altbestandes ist in diesem Zusammenhang unter fachlichen Gesichtspunkten
absolut notwendig.
4.
Wie stellt sich die Entwicklung der wohnungssuchenden Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in
Krefeld dar?
Die Zahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine ist zwar gegenüber 2009 deutlich gesunken.
Seit 2010 verharrt sie aber auf dem erreichten Niveau. Die Anzahl der wohnungssuchenden Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zeigt ebenfalls keine Steigerung. In den Jahren 2012 und 2013 ist
sie rückläufig. Die Wohnraumvermittlung vermittelt ausschließlich Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein, die öffentlich geförderte Wohnungen suchen. Wohnungsvermittlungen in freifinanzierte Wohnungen werden nicht vorgenommen.
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5.
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Wie ist die Entwicklung der Antragstellung für Wohngeld?
Aus der amtlichen Wohngeldstatistik werden die Wohngeldbewilligungen aufgeführt. Danach zeigt
sich, dass die Zahl der Wohngeldbewilligungen über die letzten fünf Jahre deutlich zurückgeht. In
2012 und 2013 ist sie jedoch auf niedrigerem Niveau konstant geblieben. Eine mögliche Erklärung für
den Rückgang der Wohngeldbewilligungen sieht die Fachverwaltung zum einen in der guten Konjunktur, so dass mit einem höheren Arbeitseinkommen keine Wohngeldzahlungen mehr möglich
sind. Zum anderen sind die Parameter der Wohngeldberechtigung den tariflichen und gesetzlichen
Einkommenserhöhungen in den letzten Jahren nicht angepasst worden.
6.
Zeigen sich aus dem Verlauf der Wohnungsnachfrager und der Antragsteller für Wohngeld der letzten Jahre Tendenzen, die auf eine erhöhte und für die Zukunft verstärkte Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum schließen lassen?
Dadurch, dass die Antragstellungen für Wohnberechtigungsscheine in den beiden letzten Jahren konstant geblieben sind, dürfte die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum zumindest nicht rückläufig
sein. Die anfänglich sinkenden Wohngeldzahlen sind nicht automatisch ein Anzeichen für eine sinkende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Ihr Stagnieren seit 2012 deutet nicht auf einen weiteren Rückgang. Entscheidend für die zukünftige Entwicklung wird sein, ob und wie lange der wirtschaftliche Aufschwung anhält und sich positiv auf Beschäftigung und Arbeitseinkommen auswirkt.
7.
Gesetzliche und demografische Anforderungen führen zu einem erhöhten Sanierungsbedarf, z. B. zur
Steigerung der Energieeffizienz und für barrierefreies Wohnen und damit zwangsläufig zu höheren
Mieten. Mit welchen Maßnahmen lassen sich bezahlbare Mieten und die soziale Sicherung des Wohnens erreichen?
Es gibt nicht nur die einzelne Maßnahme oder das einzelne Instrument, das dazu beiträgt, Wohnungen mit bezahlbaren Mieten und somit die soziale Sicherung des Wohnens zu gewährleisten. Hierzu
ein Beispiel: Was nützt das Angebot eines günstigen Baugrundstückes, wenn potenzielle Investoren
ihre finanziellen Mittel aufgrund der derzeitigen Zinspolitik eher für lukrativere Investitionen einsetzen als für den Bau von Mietwohnungen?
Daher ist es aus Sicht der Sozialverwaltung unerlässlich, Pakete in Absprache mit Investoren zu
schnüren, die den Bau von Mietwohnungen im unteren bis mittleren Preissegment interessant machen. Es könnte notwendig sein, neben günstigen Baugrundstücken (der Verkauf erfolgt zum Verkehrspreis, nicht an den Bieter mit dem höchsten Angebot) auch lukrative Förderprogramme anzubieten. Dazu muss der Wohnungsbau in der Kommune hoch angesiedelt sein, er muss zur Chefsache
werden, damit von der Idee bis zur Baugenehmigung die notwendigen Abstimmungsprozesse beschleunigt werden können.
Neben den bereits angeführten Maßnahmen, sind die Sicherung und der Erhalt von preiswerten
Wohnungen zu erwähnen. Luxussanierungen führen zu einer Verdrängung der auf preiswerten
Wohnraum angewiesenen Mieter.
8.
In welchem Umfang halten Sie die Belebung des sozialen Wohnungsbaus für erforderlich?
Der Bestand an Sozialwohnungen in Krefeld hat in den letzten Jahren ständig abgenommen. Eine Belebung der Investitionstätigkeit im sozialen Wohnungsbau erscheint daher dringend geboten. Diese
könnte nach Auffassung der Liegenschaftsverwaltung durch die Bereitstellung preiswerter und gegebenenfalls zweckgebundener Grundstücke oder die Aufbereitung von Brachflächen vorangetrieben
werden.
In welchem Umfang die Belebung des sozialen Wohnungsbaus erforderlich ist, ist nur schwer einzuschätzen. So sind in der Wohnraumvermittlung immer wieder Trendverschiebungen erkennbar, die
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mit dem Wandel in der Gesellschaft zu verbinden sind. Waren z. B. vor Jahren Zweiraumwohnungen
Ladenhüter, sind es heute begehrte Objekte, da es mehr Einzelhaushalte gibt. Letztlich fehlen aber
verlässliche Zahlen über Wohnungen in den einzelnen Preissegmenten und den tatsächlichen Leerständen in Krefeld.
9.
Ist hierfür die Einrichtung eines runden Tisches wie vorgeschlagen hilfreich?
Nach den letzten Erhebungen im Wohnungsmarktbericht (Jahr 2012) betrug die Durchschnittsmiete
in Krefeld 5,81 Euro/m² und lag damit etwa auf dem Niveau der Städte Duisburg (5,32 Euro/m²) und
Mönchengladbach (5,80 Euro/m²). Die Mietsteigerung gegenüber dem Jahr 2007 betrug lediglich
0,21 Euro/m² monatlich. Die Wohnstätte Krefeld als größter Wohnungsvermieter innerhalb Krefelds
bestätigt eine durchschnittliche Miethöhe von 4,89 Euro/m². Es fehlt demnach aus Sicht des Fachbereiches 21 nicht an bezahlbarem, sondern an ausreichend barrierefreiem und energetisch nachgerüstetem Wohnraum. Die Einrichtung eines Runden Tisches „Bezahlbarer Wohnraum in Krefeld“ erscheint unter dem Gesichtspunkt „bezahlbarer Wohnraum“ zur Zeit entbehrlich.
10. Welchen Stellenwert werden das Wohnen im Alter und die Anforderungen der Barrierefreiheit von
Gebäuden und Wohnungen zukünftig (in Krefeld) einnehmen?
Aus Sicht der Wohnraumförderung: Die Deckung des Bedarfs an Wohnungen für ältere Menschen
sowie die Barrierefreiheit von Wohnraum haben bei der Wohnraumförderung einen hohen Stellenwert. Beim Neubau von Sozialwohnungen werden bereits seit 1998 ausschließlich barrierefreie Wohnungen gefördert. Die steigende Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum sollte aus hiesiger Sicht
aber nicht nur über den Bau neuer Wohnprojekte aufgefangen werden. Deshalb ist auch der barrierefreie Umbau oder die Modernisierung im Bestand von hoher Bedeutung. Das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 - 2017 bietet Verlässlichkeit für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Gefördert werden neben der Neuschaffung auch
die Beseitigung von Barrieren und die energetische Nachrüstung von Wohnraum durch zinsgünstige
Darlehen. Durch die Erhöhung der Höchstdurchschnittsmiete auf 5,25 Euro/m² monatlich und der
Gewährung von Tilgungsnachlässen wurden die Förderkonditionen deutlich attraktiver gestaltet. Als
Ersatz für die Rückgänge im sozialen Wohnungsbau durch auslaufende Bindungen bietet das Land zusätzlich die Förderung mit mittelbarer Belegung an (Mietpreis- und Belegungsbindung im Bestand bei
Förderung freifinanzierter Wohnungen).
Aus Sicht der Sozialverwaltung: Das Wohnen im Alter, im bezahlbaren Wohnraum, mit all seinen
notwendigen Facetten dürfte in den kommenden Jahren ein zentrales Thema in Krefeld werden.
Hinsichtlich der Bedarfe muss auf die Pflegeplanung für die Stadt Krefeld verwiesen werden. Zitat:
„Das Pestel-Institut in Hannover hat in diesem Zusammenhang im Auftrag der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie der IG Bau den Wohnbedarf älterer Menschen für zahlreiche Kommunen in
Deutschland ermittelt. In der Studie aus dem Jahr 2010 wurde ermittelt, dass in Krefeld bis zum Jahr
2025 ein Bedarf von 6.084 barrierefreien Wohnungen gegeben ist.“ Dazu weiter „Auch nach Auskunft
aller in dieses Thema involvierten Stellen innerhalb der Stadtverwaltung Krefeld ist eine abschließende Aufstellung und Beurteilung der verfügbaren Seniorenwohnungen nicht möglich, da sich der
Wohnungsmarkt in ständiger Bewegung befindet und es keinen vollständigen Überblick über das Angebot gibt.“
Es wurden schon erste Schritte unternommen diesem Thema zu begegnen, z.B. durch die Schaffung
der „Kontaktstelle Neue Wohnformen“, die durch den Fachbereich Marketing und Stadtentwicklung
ins Leben gerufen wurde. Dennoch wird es notwendig sein, das bezahlbare Wohnen im Alter weiter
und stärker zu thematisieren.
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11. Würde nach Ihrer Auffassung ein runder Tisch wie vorgeschlagen helfen, mehr bezahlbaren Wohnraum in Krefeld zu schaffen und zur Behebung von Wohnungsengpässen insbesondere für sozial
schwächere Wohnungsnachfrager beitragen?
Für die Sozialverwaltung kann ein runder Tisch ein Baustein sein, mehr bezahlbaren Wohnraum zu
schaffen, wenn insbesondere die alternde Gesellschaft betrachtet wird. Hilfreich wäre, wenn im Vorfeld die Bedarfe sowohl für den bezahlbaren Wohnraum im Alter als auch für den allgemein notwendigen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte erhoben würden. Auf
Grundlage dessen könnte der runde Tisch schließlich effektiv und zielführend an der grundlegenden
Thematik des bezahlbaren Wohnraums in Krefeld arbeiten.
12. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Förderung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes im
Gebäudebestand und der Miethöhe?
Im Gebäudebestand hat sowohl der Klimaschutz als auch die Energieeffizienz eine große Bedeutung.
Es besteht eine große Abhängigkeit zwischen den beiden Punkten und der Höhe der Mieten. Je energieeffizienter ein Gebäude errichtet wird, desto mehr Investitionen müssen getätigt werden und desto größer werden der Technikbedarf und damit die Wartungskosten.
13. Welchen Beitrag kann die Verwaltung mit ihrem eigenen Mietwohnungsbestand zur Erreichung des
Zieles, in Krefeld ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, leisten?
Aus Sicht des Gebäudemanagements sollen nur noch die Gebäude unterhalten und betrieben werden, die für das Kerngeschäft der Verwaltung nötig sind. Hierzu zählen keine Mietwohnungen, wofür
eher die Wohnstätte der richtige Ansprechpartner ist.
14. Wie sehen Sie die Zukunft des städtischen Wohnungsbestandes vor dem Hintergrund der Entwicklung der städtischen Finanzlage?
Die wenigen Wohnungen des städtischen Immobilienbestandes haben einen so hohen Instandhaltungsstau, dass sie weder Energieeffizienz- noch Klimaschutzaspekte erfüllen. Dies wird aufgrund
des Nothaushaltes eher noch ausgeprägter als besser. Da die Vorhaltung von Wohnungen nicht zu
den Kernaufgaben der Verwaltung gehört, ist vorgesehen, auch den "Restbestand" zu veräußern.
15. In welchem Umfang halten Sie den Neubau von Wohnungen in Krefeld vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für erforderlich?
Nach einer Untersuchung des Fachbereiches 62 im November 2010 befanden sich rd. 7.700 Grundstücke mit Einfamilienhausbebauung im Eigentum von Personen, die älter als 65 Jahre waren. Insbesondere betraf dies die Stadtteile Fischeln (ca. 1.300 Fälle), Bockum (ca. 1.200 Fälle) und Hüls (rd. 700
Fälle). Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil dieser Eigentümer in naher Zukunft das zu groß
und zu arbeitsaufwendig gewordene Haus – nebst Garten – zugunsten einer barrierefreien Etagenwohnung aufgibt. Zur Deckung dieses Bedarfs steht in Krefeld nach Auffassung der Planungsverwaltung kaum ein Angebot zur Verfügung.
16. Wie verhalten sich die Flächenausweisungen im neuen FNP zu diesen Anforderungen?
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurden mögliche Neubaugebiete einer
Bewertung unterzogen (siehe Begründung Teil A, S. 78 ff). Ein Bewertungskriterium war die „Zahl der
freiwerdenden Einfamilienhäuser im Stadtteil“. Dadurch erfuhren potentielle Neubaugebiete in
Stadtteilen mit hoher Zahl an Einfamilienhäusern mit älteren Eigentümern (s. o.) besondere Berücksichtigung.
Hinsichtlich der Höhe von Potentialflächen für Wohnungsbau im neuen Flächennutzungsplan kommt
– ausgehend von einer Einwohnerzahl von 235.000 – eine Berechnung auf 154 Hektar bis zum Jahre
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2030 (siehe Begründung Teil A, S. 74f). Dem stehen lediglich ca. 117 Hektar im neuen, beschlossenen
Flächennutzungsplan dargestellte Potentialflächen gegenüber. Es ergibt sich damit ein Defizit von
über 30 Hektar, was –ausgehend von 30 Wohneinheiten pro Hektar – rd. 1.100 Wohneinheiten entspricht.
17. Welche Flächenreserven sind im neuen Regionalplan zu erwarten?
Es ist davon auszugehen, dass die Flächenreserven für Wohnungsbau des neuen Regionalplanes annähernd denen des nunmehr beschlossenen neuen Flächennutzungsplans entsprechen.
18. Ergeben sich im Hinblick auf das Ziel mehr bezahlbaren Wohnraum für bestimmte Zielgruppen bereitzustellen, verstärkte Anforderungen für mehr Neubau?
Aus der geschilderten Situation ergibt sich ein verstärkter Neubaubedarf an barrierefreien Stadtwohnungen.
19. Wie kann nachhaltiges und kostenbewusstes Planen und Bauen seitens der Verwaltung unterstützt
werden?
Die Verwaltung kann kostenbewusstes Planen und Bauen durch die Struktur und Lage von Neubaugebieten (Stichwort Infrastrukturfolgekosten) und durch eine aktive gezielte Bodenvorratspolitik unterstützen.
20. Halten Sie bei der derzeitigen und absehbaren Entwicklung insbesondere des Mietwohnungsmarktes
ein „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ in der vorgeschlagenen Form eines runden Tisches
für erforderlich?
Unter planerischen Gesichtspunkten kann es hilfreich sein, alle auf dem Wohnungsmarkt tätigen Akteure (Politik, Projektentwickler, Verwaltung) an einen Tisch zu bringen. Dies kann auch gezielt punktuell erfolgen.
Fazit:
Für die Einrichtung eines Runden Tisches „Bezahlbarer Wohnraum in Krefeld“ besteht unter den Gesichtspunkten bezahlbarer und quantitativ ausreichend verfügbarer Wohnraum und damit die soziale
Sicherung des Wohnens betreffend in der vorgeschlagenen Form nach Auffassung der Verwaltung derzeit
keine Notwendigkeit.
Gleichwohl sollte der seit Jahren rückläufige Bestand an Sozialwohnungen aufgefangen werden, um auf
längere Sicht ausreichend Wohnraum für sozial schwächere Haushalte anbieten zu können. Die
Wohnstätte ist bei der Inanspruchnahme dieser Fördermittel vorbildlich für andere Wohnungsbaugesellschaften. Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stehen ausreichend öffentliche Mittel zur Verfügung, die bei der und über die Wohnraumförderung der Stadt beantragt werden können.
Unter demografischen Gesichtspunkten besteht wachsender Bedarf an barrierefreien und barrierearmen
Wohngebäuden und Wohnungen. Dies betrifft die Sanierung bestehenden Wohnraums wie auch den
Neubau von (Miet-)Wohnungen.
Die Fortführung des Programms Stadtumbau West für die Krefelder Innenstadt bietet die Chance, das
Innenstadtwohnen und das altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnen wirksam zu fördern.
Die Verstärkung des Klimaschutzes und die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden führen zu
Mehrkosten bei Sanierungen und im Neubau sowie zu höheren Mieten. Daraus erwächst ein Bedarf an
Maßnahmen, die die Kostensteigerungen beim Bauen nachhaltig eindämmen.
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