Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:48
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.06.2015
Nr.
1488 /15/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - pl Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.06.2015
Betreff
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015
Beschlussentwurf:
Die gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2015 erhobenen Einwendungen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW wird über die Einwendungen wie folgt entschieden:
1. Den Einwendungen der Eheleute Irmgard und Hans-Jörg Draude wird mit Ausnahme der Einwendung gegen die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A gefolgt.
2. Den Einwendungen des Herrn Heinz-Jürgen Wagner wird nicht gefolgt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1488 /15/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW können Einwohner und Abgabepflichtige gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer
Anlagen innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.
Die Auslegung erfolgte ab dem 18.12.2014. Den Einwohnern und Abgabepflichtigen wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis
zum 16.01.2015 Einwendungen zu erheben.
Der von der Verwaltung am 11.12.2014 in den Rat eingebrachte Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2015 wurde zur
weiteren Beratung in die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Einwendungen beinhaltet die aktuellen Beschlüsse des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.06.2015.