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Verwaltungsvorlage (Schulorganisatorische Konsequenzen aus der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Innenstadtgymnasien)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
389 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:48
Verwaltungsvorlage (Schulorganisatorische Konsequenzen aus der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Innenstadtgymnasien) Verwaltungsvorlage (Schulorganisatorische Konsequenzen aus der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Innenstadtgymnasien) Verwaltungsvorlage (Schulorganisatorische Konsequenzen aus der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Innenstadtgymnasien) Verwaltungsvorlage (Schulorganisatorische Konsequenzen aus der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Innenstadtgymnasien) Verwaltungsvorlage (Schulorganisatorische Konsequenzen aus der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Innenstadtgymnasien)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.03.2017 Nr. 3768 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 04.04.2017 Betreff Schulorganisatorische Konsequenzen aus der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Innenstadtgymnasien Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwicklung der Anmeldezahlen des Fichte-Gymnasiums zur Kenntnis. 2. Die Schulverwaltung wird beauftragt, für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 6.9.2017 und des Rates am 19.9.2017 eine Beschlussfassung über die sukzessive Auflösung des Fichte-Gymnasiums vorzubereiten. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3768 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Ausgangslage: In den letzten Jahren ergab sich am Fichte-Gymnasium folgende Entwicklung der Erstanmeldungen: Während es auch an verschiedenen anderen Krefelder Gymnasien in der Vergangenheit durchaus Schwankungen beim Anmeldeinteresse gab, haben sich für das Fichte-Gymnasium die Entwicklungen zwischenzeitlich verstetigt. Es ist zunehmend festzustellen, dass die Gymnasien in den geografisch äußeren Bezirken der Stadt stärker nachgefragt werden als das in der Innenstadt vorgehaltene Schulangebot. Ungeachtet der Frage, wie man eine solche Entwicklung bewertet, bestehen Steuerungsinstrumente seitens des Schulträgers allenfalls in sehr geringem Umfang. Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2017/18 für das Fichte-Gymnasium, hat die Bezirksregierung Düsseldorf, als Schulaufsicht, den Sachverhalt in mehreren intensiven Gesprächen mit der Krefelder Stadtverwaltung erörtert. Für die Schulverwaltung ergibt sich daraus konkreter Handlungsbedarf. Maßgeblich hierbei sind folgende schulgesetzliche Vorgaben: Gemäß § 81 Absatz 1 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Hiervon ist auszugehen, wenn zum einen die Klassen im Gebiet des Schulträgers ungefähr gleich groß sind und möglichst durchgängig der Klassenfrequenzrichtwert gemäß § 6 Absatz 4 der Ausführungsverordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG erreicht wird. Dieser beträgt für Gymnasien in den Klassen fünf bis sieben 27 Schülerinnen und Schüler. In den vergangenen Jahren konnte dies am Fichte-Gymnasium trotz sinkender Anmeldezahlen noch sichergestellt werden. In § 82 Absatz 1 SchulG sind die Mindestgrößen der Schulformen geregelt, die einen geordneten Schulbetrieb sicherstellen sollen. Gymnasien müssen bei Fortführung hiernach mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Es gilt gemäß § 6 Abs. 5 der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG in den Klassen fünf bis sieben für eine Parallelklasse die Bandbreite 25 bis 29, so Begründung Seite 3 dass mindestens 50 (2 x 25) Anmeldungen vorliegen müssen, um eine bestehende Schule fortführen zu können. Angemeldet wurden jedoch in diesem Jahr nur 40 Schülerinnen und Schüler (vgl. Vorlage 3734/17). Mit weiteren Anmeldungen in relevanter Anzahl ist nicht zu rechnen. 2. Konsequenzen: Gemäß § 82 Absatz 6 SchulG kann ein Gymnasium bei Unterschreitung dieser Mindestgröße nur dann fortgeführt werden, „wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einem anderen Gymnasium mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann“. Beide Voraussetzungen treffen beim Fichte-Gymnasium nicht zu, so dass eine Schließung der Schule nach der Gesetzeslage unumgänglich ist. 3. Vorschlag zum weiteren Vorgehen: Die Entscheidungen zur Klassenbildung müssen als Grundlage für die Aufnahme- bzw. Abweisungsentscheidungen in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 4.4.2017 getroffen werden (vgl. Vorlage 3734/17). Angesichts dieses sehr knappen Zeitfensters hält die Verwaltung es für wichtig, die sich abzeichnenden schulorganisatorischen Entscheidungen im Interesse der am Fichte-Gymnasium angemeldeten 40 Schülerinnen und Schüler von dem Beschluss über die Bildung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2017/2018 zu entkoppeln. Es wurden daher auf unterschiedlichen Ebenen intensive Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf geführt, um zu erwirken, dass trotz der geringen Anmeldezahlen im Schuljahr 2017/2018 noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden dürfen, um den angemeldeten Schülerinnen und Schülern die gewünschte Schule noch zu ermöglichen. Seitens der Bezirksregierung wurde in Aussicht gestellt, wegen der Kurzfristigkeit der zu treffenden Entscheidungen für eine Fortführung des Fichte-Gymnasiums unter Bildung von zwei Eingangsklassen zum Schuljahr 2017/2018 letztmalig eine Duldung auszusprechen, unter der Bedingung, dass der Schulträger Stadt Krefeld den aus der Gesetzeslage resultierenden Prozess der sukzessiven Auflösung der Schule zum nachfolgenden Schuljahr 2018/2019 einleitet. Die Verwaltung schlägt insofern vor, 1. und für das Schuljahr 2017/18 die Bildung von zwei Eingangsklassen am Fichte-Gymnasium zu beschließen (Vorlage 3734/17) Begründung 2. Seite 4 die Schulverwaltung für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 6.9.2017 und des Rates am 19.9.2017 mit der Vorbereitung einer Beschlussfassung über die sukzessive Auflösung des Fichte-Gymnasiums zu beauftragen, wobei gemeinsam mit Schule und Schulaufsicht ein Konzept für das Auslaufen des Fichte-Gymnasiums ab dem Schuljahr 2018/19 zu entwickeln ist und die voraussichtlichen Auswirkungen auf die übrige gymnasiale Schullandschaft Krefelds darzustellen sein werden. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich vor dem Hintergrund der feststehenden Termine für Tage der offenen Tür, Elternberatung und Anmeldeverfahren bei entsprechender Beauftragung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung hierfür folgende – sehr ambitionierte - Zeitplanung ergibt: 4.4.2017 5.4. – 28.7.2017 6.9.2017 19.9.2017 bis Oktober 2017 November 2017 Beauftragung Ausschuss für Schule und Weiterbildung Zeitfenster für schulorganisatorischen Prozess unter Berücksichtigung der Osterferien (8.-23.4.) und der Sommerferien (15.7.-29.8.) Beratung Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beratung Rat Genehmigung durch die Bezirksregierung Tage der offenen Tür an den Schulen für das Schuljahr 2018/19