Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:48
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.03.2017
Nr.
3768 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
04.04.2017
Betreff
Schulorganisatorische Konsequenzen aus der Entwicklung der Anmeldezahlen für die
Innenstadtgymnasien
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwicklung der Anmeldezahlen des
Fichte-Gymnasiums zur Kenntnis.
2. Die Schulverwaltung wird beauftragt, für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 6.9.2017 und des Rates am 19.9.2017 eine Beschlussfassung über die sukzessive
Auflösung des Fichte-Gymnasiums vorzubereiten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3768 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Ausgangslage:
In den letzten Jahren ergab sich am Fichte-Gymnasium folgende Entwicklung der Erstanmeldungen:
Während es auch an verschiedenen anderen Krefelder Gymnasien in der Vergangenheit durchaus Schwankungen beim Anmeldeinteresse gab, haben sich für das Fichte-Gymnasium die Entwicklungen zwischenzeitlich verstetigt. Es ist zunehmend festzustellen, dass die Gymnasien in
den geografisch äußeren Bezirken der Stadt stärker nachgefragt werden als das in der Innenstadt
vorgehaltene Schulangebot. Ungeachtet der Frage, wie man eine solche Entwicklung bewertet,
bestehen Steuerungsinstrumente seitens des Schulträgers allenfalls in sehr geringem Umfang.
Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2017/18 für das Fichte-Gymnasium, hat
die Bezirksregierung Düsseldorf, als Schulaufsicht, den Sachverhalt in mehreren intensiven Gesprächen mit der Krefelder Stadtverwaltung erörtert. Für die Schulverwaltung ergibt sich daraus
konkreter Handlungsbedarf.
Maßgeblich hierbei sind folgende schulgesetzliche Vorgaben:
Gemäß § 81 Absatz 1 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, angemessene Klassen- und
Schulgrößen zu gewährleisten. Hiervon ist auszugehen, wenn zum einen die Klassen im Gebiet
des Schulträgers ungefähr gleich groß sind und möglichst durchgängig der Klassenfrequenzrichtwert gemäß § 6 Absatz 4 der Ausführungsverordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG erreicht wird. Dieser beträgt für Gymnasien in den Klassen fünf bis sieben 27 Schülerinnen und Schüler.
In den vergangenen Jahren konnte dies am Fichte-Gymnasium trotz sinkender Anmeldezahlen
noch sichergestellt werden.
In § 82 Absatz 1 SchulG sind die Mindestgrößen der Schulformen geregelt, die einen geordneten
Schulbetrieb sicherstellen sollen. Gymnasien müssen bei Fortführung hiernach mindestens zwei
Parallelklassen pro Jahrgang haben. Es gilt gemäß § 6 Abs. 5 der Ausführungsverordnung zu § 93
Abs. 2 SchulG in den Klassen fünf bis sieben für eine Parallelklasse die Bandbreite 25 bis 29, so
Begründung
Seite 3
dass mindestens 50 (2 x 25) Anmeldungen vorliegen müssen, um eine bestehende Schule fortführen zu können.
Angemeldet wurden jedoch in diesem Jahr nur 40 Schülerinnen und Schüler (vgl. Vorlage
3734/17). Mit weiteren Anmeldungen in relevanter Anzahl ist nicht zu rechnen.
2. Konsequenzen:
Gemäß § 82 Absatz 6 SchulG kann ein Gymnasium bei Unterschreitung dieser Mindestgröße nur
dann fortgeführt werden, „wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies nur
vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einem anderen Gymnasium mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann“. Beide
Voraussetzungen treffen beim Fichte-Gymnasium nicht zu, so dass eine Schließung der Schule
nach der Gesetzeslage unumgänglich ist.
3. Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Die Entscheidungen zur Klassenbildung müssen als Grundlage für die Aufnahme- bzw. Abweisungsentscheidungen in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 4.4.2017
getroffen werden (vgl. Vorlage 3734/17).
Angesichts dieses sehr knappen Zeitfensters hält die Verwaltung es für wichtig, die sich abzeichnenden schulorganisatorischen Entscheidungen im Interesse der am Fichte-Gymnasium angemeldeten 40 Schülerinnen und Schüler von dem Beschluss über die Bildung der Eingangsklassen
für das Schuljahr 2017/2018 zu entkoppeln. Es wurden daher auf unterschiedlichen Ebenen intensive Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf geführt, um zu erwirken, dass trotz der
geringen Anmeldezahlen im Schuljahr 2017/2018 noch Schülerinnen und Schüler aufgenommen
werden dürfen, um den angemeldeten Schülerinnen und Schülern die gewünschte Schule noch
zu ermöglichen.
Seitens der Bezirksregierung wurde in Aussicht gestellt, wegen der Kurzfristigkeit der zu treffenden Entscheidungen für eine Fortführung des Fichte-Gymnasiums unter Bildung von zwei Eingangsklassen zum Schuljahr 2017/2018 letztmalig eine Duldung auszusprechen, unter der Bedingung, dass der Schulträger Stadt Krefeld den aus der Gesetzeslage resultierenden Prozess der
sukzessiven Auflösung der Schule zum nachfolgenden Schuljahr 2018/2019 einleitet.
Die Verwaltung schlägt insofern vor,
1.
und
für das Schuljahr 2017/18 die Bildung von zwei Eingangsklassen am Fichte-Gymnasium zu
beschließen (Vorlage 3734/17)
Begründung
2.
Seite 4
die Schulverwaltung für die Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am
6.9.2017 und des Rates am 19.9.2017 mit der Vorbereitung einer Beschlussfassung über
die sukzessive Auflösung des Fichte-Gymnasiums zu beauftragen, wobei gemeinsam mit
Schule und Schulaufsicht ein Konzept für das Auslaufen des Fichte-Gymnasiums ab dem
Schuljahr 2018/19 zu entwickeln ist und die voraussichtlichen Auswirkungen auf die übrige gymnasiale Schullandschaft Krefelds darzustellen sein werden.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich vor dem Hintergrund der feststehenden Termine für Tage der offenen Tür, Elternberatung und Anmeldeverfahren bei entsprechender Beauftragung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung hierfür folgende – sehr ambitionierte
- Zeitplanung ergibt:
4.4.2017
5.4. – 28.7.2017
6.9.2017
19.9.2017
bis Oktober 2017
November 2017
Beauftragung Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Zeitfenster für schulorganisatorischen Prozess unter Berücksichtigung der
Osterferien (8.-23.4.) und der Sommerferien (15.7.-29.8.)
Beratung Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Beratung Rat
Genehmigung durch die Bezirksregierung
Tage der offenen Tür an den Schulen für das Schuljahr 2018/19