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Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 für das Haushaltsjahr 2010 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
393 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:50
Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 für das Haushaltsjahr 2010 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 für das Haushaltsjahr 2010 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 für das Haushaltsjahr 2010 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.11.2014 Nr. 660 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 14 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 11.12.2014 Rat 11.12.2014 Betreff Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 für das Haushaltsjahr 2010 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters Beschlussentwurf: 1. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2010 gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 194), in Kraft getreten am 31.12.2013, auf der Grundlage des Abschlussergebnisses vom 02.05.2013. 2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeisters für seine Geschäftstätigkeit gem. § 116 (1) Satz 4 i. V. m. § 96 (1) Satz 4 GO NRW Entlastung. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 660 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 116 (6) GO NRW den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld geprüft. Er hat sich bei dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 (8) GO NRW bedient. Nach § 116 (1) Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 96 (1) GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Mit Beschluss des Rates vom 07.05.2013 wurde der Gesamtabschluss dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 konnte erst in 2014 abgeschlossen werden, da sich erhebliche Verzögerungen aufgrund der Komplexität bei der erstmaligen Aufstellung und Prüfung ergeben haben. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk formuliert, der auf Seite 27 f. des Prüfungsberichtes 19/2013 wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat: „Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Betriebe. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Betriebe. Er stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Krefeld hat keine Tatsachen ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.“ Der Oberbürgermeister hat gemäß § 116 (6) Satz 4 in Verbindung mit § 101 (2) Satz 1 GO NRW eine Stellungnahme zu den Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in der Anlage 1 des Berichtes (Seite 31 f.) abgedruckt ist. Der Bericht Nr. 19/2013 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 275/14) wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Beschluss vom 23.10.2014 mit Mehrheit zum Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) Satz 5 GO NRW erklärt. Der Prüfungsbericht Nr. 19/2013 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei.