Daten
Kommune
Krefeld
Größe
393 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.11.2014
Nr.
660 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 14 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
11.12.2014
Rat
11.12.2014
Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2010 für das Haushaltsjahr 2010 sowie Entlastung des
Oberbürgermeisters
Beschlussentwurf:
1. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2010 gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 194), in Kraft getreten am 31.12.2013, auf der Grundlage des
Abschlussergebnisses vom 02.05.2013.
2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeisters für seine Geschäftstätigkeit gem.
§ 116 (1) Satz 4 i. V. m. § 96 (1) Satz 4 GO NRW Entlastung.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 660 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 116 (6) GO NRW den
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld geprüft. Er hat sich bei dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 (8) GO NRW bedient.
Nach § 116 (1) Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 96 (1) GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens
31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Mit Beschluss des Rates vom 07.05.2013 wurde der
Gesamtabschluss dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung des
Gesamtabschlusses 2010 konnte erst in 2014 abgeschlossen werden, da sich erhebliche Verzögerungen aufgrund der Komplexität bei der erstmaligen Aufstellung und Prüfung ergeben haben.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i.V.m. §
101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk formuliert, der auf Seite 27 f. des Prüfungsberichtes
19/2013 wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat:
„Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Betriebe. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich
der gemeindlichen Betriebe. Er stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Krefeld hat keine Tatsachen ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss
gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.“
Der Oberbürgermeister hat gemäß § 116 (6) Satz 4 in Verbindung mit § 101 (2) Satz 1 GO NRW
eine Stellungnahme zu den Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in der Anlage 1 des Berichtes (Seite 31 f.) abgedruckt ist.
Der Bericht Nr. 19/2013 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 275/14)
wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Beschluss vom 23.10.2014 mit Mehrheit zum
Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) Satz 5 GO NRW erklärt.
Der Prüfungsbericht Nr. 19/2013 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei.