Daten
Kommune
Krefeld
Größe
388 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.09.2015
Nr.
1788 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 14 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 und Entlastung des Oberbürgermeisters
gemäß § 96 (1) GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2013 gemäß § 96 (1) S. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015
(GV. NRW. S. 496), in Kraft getreten am 04.07.2015, auf der Grundlage des Abschlussergebnisses vom
02.09.2014 durch Beschluss fest.
2. Der Rat beschließt gemäß § 96 (1) S. 2 GO NRW den beim Jahresabschluss 2013 festgestellten Fehlbetrag von 37.174.707,93 Euro mit der Allgemeinen Rücklage der Bilanz zu verrechnen.
3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 (1) S. 4 GO NRW für das Haushaltsjahr
2013 Entlastung.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1788 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (1) S. 1 und 2 GO
NRW den Jahresabschluss 2013 geprüft. Die Prüfung wurde für den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 (8) GO NRW durch den Fachbereich Rechnungsprüfung durchgeführt.
In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und der Lagebericht gemäß §
101 (1) S. 3 und 4 GO NRW einbezogen. Weitere Prüfbereiche sind im Bericht Nr. 02/2015 (Anlage Nr. 1) unter Ziffer 1.6 - Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegung (Seite 10 f.) beschrieben.
Nach § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 konnte aber erst in 2015 erfolgen, da der Jahresabschluss dem Rat erst in dessen Sitzung am 04.11.2014 (Vorlage Nr. 375/14) vorgelegt wurde und
nach Beschluss des Rates dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet wurde. Die
Verzögerungen waren eine mittelbare Folge der verspäteten Vorlage der Jahresabschlüsse 2011
und 2012, die aufgrund der Umstellung der Buchhaltungssoftware auf den DZ-Kommunalmaster
(SAP) erst verspätet erstellt werden konnten.
Der Bericht Nr. 02/2015 enthält einen – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk gemäß
§ 101 (1) S. 6 GO NRW, der auf Seite 121 des Berichtes wiedergegeben ist und u.a. folgenden
Wortlaut hat:
„Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss entspricht auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften,
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Es kann somit festgestellt
werden, dass die Prüfung des Jahresabschlusses keine Tatsachen ergeben hat, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 entgegenstehen.“
Der Oberbürgermeister hat gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW eine Stellungnahme zu den Hinweisen
des Berichtes abgegeben, die in der Anlage 1 des Berichtes (Seite 122 ff.) abgedruckt ist.
Der Bericht Nr. 02/2015 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 1596/15)
wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Beschluss vom 09.09.2015 mit Mehrheit zum
Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt.
Der Prüfungsbericht Nr. 02/2015 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei.