Daten
Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.08.2014
Nr.
158 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66 Fachbereich Tiefbau, 66/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
21.10.2014
Betreff
B-Plan 743, Gewerbepark Am Verschubbahnhof
Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage
Beschlussentwurf:
Die Planung und die Herstellung der Erschließungsanlage Gewerbepark Am Verschubbahnhof wird beschlossen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrags mit der
aurelis Real Estate GmbH & Co KG
Mercatorstraße 23
47051 Duisburg
wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 158 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P06602030000-Straßenbau und -instandsetzung
52212000-Unterhaltung des Infrastrukturvermögens
57110009-Abschreibungen
-
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
12.690,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
20.900,00 EUR
Kosten insgesamt
33.590,00 EUR
abzüglich
20.900,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 12.690,00 EUR
Bemerkungen
Die jährlichen Unterhaltungskosten werden wie folgt ermittelt:
Für die Straßenfläche:
ca. 5.830,-- EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung
Für die Beleuchtung:
ca. 360,-- EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung
Für die Grünflächen:
ca. 430,-- EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Hinzu kommen jährlich
Betriebskosten Beleuchtung
Gebühren + Betrieb
öffentlicher Kanalanschluss
ca. 670,-- EUR/Jahr
ca. 5.400,-- EUR/Jahr
------------------------ca. 12.690,-- EUR/Jahr
Durch die Übernahme der Erschließungsanlage wird eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch die kapitalbedingten Kosten für "Aufwendungen für Abschreibungen" (AfA) in Höhe von ca. 20.900,00 EUR/Jahr
ab Inbetriebnahme entstehen.
In gleicher Höhe wird ein Sonderposten eingestellt, der über die gewöhnliche Nutzungsdauer der Erschließungsanlage aufgelöst wird.
Begründung
Seite 2
Durch fortschreitenden Strukturwandel bei der Deutschen Bahn dienen seit Jahren brachliegende Flächen nicht mehr dem bahnbetrieblichen Ablauf.
Die Fläche des ehemaligen Verschubbahnhofs in Krefeld Oppum ist in diesem Sinne bereits seit
längerer Zeit als Betriebsgelände entbehrlich.
Diese Fläche zwischen Bahngleisen, Dießemer Bruch und der Straße Am Verschubbahnhof und
weiterführend bis vor die Straßenunterführung bei Trift-Weiden ist bahnbetrieblich freigestellt
und kann einer städtischen infrastrukturellen Nutzung zugeführt werden.
Rechtsgrundlage ist der rechtskräftige B-Plan 743.
Die Grundstückseigentümerin aurelis Real Estate GmbH&Co.KG will das Gelände zur gewerblichen Nutzung vermarkten und als Erschließungsträger die erforderliche öffentliche Erschließungsanlage erstellen.
Die gewerblichen Flächen werden über eine neue Stichstraße erschlossen, die senkrecht an Am
Verschubbahnhof gegenüber Haus Nr. 65 anbindet.
Die neue Straße führt zunächst ca. 70 m als Rampe auf die gegenüber dem Bestand höher liegende Fläche und verläuft anschließend rechtwinklig nach Osten auf einer Länge von ca. 350 m
etwa mittig durch das zukünftige Erschließungsgebiet.
Die Fahrbahn der Erschließungsstraße wird in Asphaltbauweise erstellt und erhält eine Breite
von 6,50 m.
Auf der nördlichen Seite wir ein Gehweg von 2,25 m angelegt.
Längs der südlichen Seite ist im Anschluss an die Fahrbahn ein 2,00 m breiter Parkstreifen mit 12
zwischenliegenden Baumbeeten geplant.
Daran anschließend ist ein 1,25 m breiter gepflasterter Streifen als Ausstiegshilfe bzw. Behelfsgehweg vorgesehen.
Im Osten erhält die Erschließungsstraße eine Wendeanlage für LKWs.
Zurzeit erfolgt die Vermarktung der Grundstücke, so dass die Zuschnitte der Grundstücke und
die Anzahl und Anordnung der notwendigen Zufahrten noch nicht endgültig feststehen.
Die Erschließungsstraße wird über eine zwischen Fahrbahn und Parkstreifen liegende Rinne in
Straßenabläufe entwässert. Das Regenwasser wird einem neuen Mischwasserkanal zugeführt,
der nach den Vorgaben der SWK AQUA an das städtische Abwassernetz angeschlossen wird.
Die Straßenbeleuchtung erfolgt mit 17 Leuchten.
Die Herstellungskosten für die Erschließungsanlage (Straße, Entwässerung, Begrünung, Beleuchtung) belaufen sich auf
Gesamt
1.046.000,00 EUR.
Diese Herstellungskosten werden vom Erschließungsträger getragen.
Der Erschließungsträger überträgt der Stadt kostenfrei und altlastenfrei die erforderlichen Flächen der genannten öffentlichen Anlagen.
Hierzu wird ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Für die Stadt fallen somit keine Herstellungskosten an.
Nach Fertigstellung der Erschließungsanlage wird diese von der Stadt übernommen.