Daten
Kommune
Krefeld
Größe
317 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:51
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 17.12.2014
Nr.
863 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0 bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.03.2015
Rat
26.03.2015
Betreff
Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie
Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit sowie Nachbewilligungen im
Teilergebnisplan 2014 für die Zuführung der Überschüsse der v.g. Einrichtungen zum Sonderposten - Bildung einer
Rückstellung
Beschlussentwurf:
Folgenden, veranschlagten Ergebnissen der kostenrechnenden Einrichtungen Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit sowie Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
ergebenden Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2014 wird zwecks Bildung einer Rückstellung zugestimmt:
P03691010000 - Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit - 4.897.000,00
EUR
Sachkonto 54995500 - Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten
P03692010000 - Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit - 971.000,00 EUR
Sachkonto 54995500 - Einstellung und Zuschreibung in die Sonderposten
Die Deckungsvorschläge sind in der Erläuterung aufgeführt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 863 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P03691010000; P03692010000
54995500
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Die Nachbewilligungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 dem Sachkonto 28910000 - Sonstige andere Rückstellungen zugeführt.
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld plant ihren Jahresabschluss 2014 zum 31.03.2015 fertig zu stellen. Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Überschüsse der gebührenerhebenden Bereiche Abfallwirtschaftsplanung
und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (§ 43 Abs. 6 GemHVO) zugeführt.
Der Bestand der Sonderposten für den Gebührenausgleich stellt sich zum 31.12.2014 wie folgt dar:
Sonderposten Abfallbeseitigung
Bestand zum 31.12.2013:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt:
11.557.018,00 EUR
Aktueller Bestand zum 31.12.2014:
-1.462.000,00 EUR
10.095.018,00 EUR
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2015:
-3.500.000,00 EUR
Sonderposten Straßenreinigung
Bestand zum 31.12.2013:
Hiervon als Auflösung in der Gebührenkalkulation 2014 berücksichtigt:
2.197.048,78 EUR
Aktueller Bestand zum 31.12.2014:
-1.165.000,00 EUR
1.032.048,78 EUR
Nachrichtlich Entnahme zugunsten der Gebührenkalkulation 2015:
-1.032.000,00 EUR
Sonderposten Winterdienst
Bestand zum 31.12.2013:
Nachrichtlich Verlust zum 31.12.2013 (nicht bilanziell abgebildet)
0,00 EUR
-350.000,00 EUR
Nachrichtlich Verlustvortrag zulasten der Gebührenkalkulation 2015:
15.000,00 EUR
Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW (Kommunales Abgabengesetz NRW) müssen Gebührenüberschüsse innerhalb
von vier Jahren an die Gebührenzahler zurückgeführt werden und dürfen nicht den allgemeinen Haushalt
finanzieren. Gebührenfehlbeträge können ebenfalls innerhalb von 4 Jahren an den Gebührenzahler weitergegeben werden.
Die Gebührenüberschüsse werden in den kommenden vier Jahren genutzt, um Schwankungen in der Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenzahler abzumildern und so die Gebühren zu verstetigen.
Die Abbildung der Gebührenüberschüsse hat periodengerecht zu erfolgen, das heißt zum 31.12. des Jahres, in dem der Überschuss entstanden ist. Gebührenfehlbeträge können in diesem Sonderposten nicht
abgebildet werden.
Die Ermittlung der Gebührenüberschüsse oder -fehlbeträge erfolgt durch die Stadt Krefeld als Spitzabrechnung. Die aus den Gebühren erzielten Erträge werden den angefallenen gebührenrelevanten Aufwendungen gegenübergestellt. Zur Erfüllung ihrer Entsorgungs- und Reinigungspflichten im Rahmen der
Vorschriften des KAG bedient sich die Stadt Krefeld der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH (GSAK).
Die GSAK erhält unterjährige pauschale Abschläge für ihre Leistungen, die im Folgejahr endabgerechnet
werden. Die Endabrechnung wird voraussichtlich erst Anfang Mai vorgelegt.
Eine Zuführung zu den Sonderposten auf Grundlage der Spitzabrechnung der GSAK wird damit bis zur
Fertigstellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Krefeld zum 31.03.2015 nicht möglich sein.
Begründung
Seite 3
Um jedoch eine periodengerechte Zuordnung möglicher Überdeckungen im Jahresabschluss 2014 sicher
zu stellen, wird die voraussichtliche Überdeckung geschätzt und einer Rückstellung zugeführt.
Nach Vorlage der Endabrechnung der GSAK werden die Jahresabschlüsse der gebührenerhebenden Bereiche gefertigt und dem Rat der Stadt Krefeld zur Kenntnis gegeben. Anschließend wird die Rückstellung
in der erforderlichen Höhe aufgelöst und den jeweiligen Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt. Nicht benötigte Mittel der Rückstellung würden ergebniswirksam aufgelöst und sind gebührenrechtlich irrelevant.
Überdeckung 2014 Abfallwirtschaftsplanung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
Im Rahmen der Rückstellungsbildung wird anhand der bisherigen Erträge und Aufwendungen eine Überdeckung in Höhe von 4.897.000,00 EUR erwartet und daher veranschlagt.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Mehrerträgen/ Wenigeraufwendungen:
Abfallbeseitigung
Innenauftrag
P03691010000
P03691010000
P03691010000
Kostenart
44851100
44851400
45420000
P03691010000
52350000
Bezeichnung
Betrag
Erst. verb.Unternehmen
Erst. verb.Unternehmen
Erträge aus der Veräußerung von bew. AV
Erst. Lfd. Verw.-tätigk
537.402,97
4.122.898,10
2.912,00
233.786,93
4.897.000,00
Die Deckungsvorschläge werden auf dem Innenauftrag P03691010000 – Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, Sachkonto 54995500 Einstellung und Zuschreibung in die
Sonderposten zur Verfügung gestellt und anschließend dem Sachkonto 28910000 – Sonstige andere
Rückstellungen zugeführt.
Überdeckung 2014 Straßenreinigung, Winterdienst und Sauberkeit
Im Rahmen der Rückstellungsbildung werden Sommerdienst und Winterdienst gemeinsam veranschlagt.
Es wird anhand der bisherigen Erträge und Aufwendungen eine Überdeckung in Höhe von 971.000,00
EUR erwartet. Die spätere Zuführung zum Sonderposten erfolgt getrennt nach Gebührentatbestand.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Mehrerträgen/ Wenigeraufwendungen:
Straßenreinigung und Winterdienst
Innenauftrag
Kostenart
P03692010000
44851100
P03692010000
52350000
P03691010000
52350000
Bezeichnung
Betrag
Erst. verb.Unternehmen
Erst. Lfd. Verw.-tätigk
Erst. Lfd. Verw.-tätigk
858.584,52
31.688,00
80.727,48
971.000,00
Die Deckungsvorschläge werden auf dem Innenauftrag P03692010000 – Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit, Sachkonto 54995500 Einstellung und Zuschreibung in die
Begründung
Seite 4
Sonderposten zur Verfügung gestellt und anschließend dem Sachkonto 28910000 – Sonstige andere
Rückstellungen zugeführt.
Fazit
Für die Bildung einer Rückstellung für zu erwartende Überschüsse in Höhe von insgesamt 5.868.000,00
EUR der einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen ergibt sich im Teilergebnisplan 2014 der im Beschlussentwurf aufgeführte außerplanmäßige Aufwand, der der Zustimmung des Rates bedarf.