Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:51
Stichworte
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- Antrag des Bürgers Kellers vom 26.01.2016 -
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.08.2016
Nr.
2340 /16 B
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 370 - KatS Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
08.09.2016
Betreff
Status des Katastrophenschutzes (KatS) in Krefeld
- Antrag des Bürgers Kellers vom 26.01.2016 -
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung zum Status des Katastrophenschutzes in Krefeld wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2340 /16 B
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
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Unter Hinweis auf die in Belgien an den Standorten Tihange und Doel betriebenen Druckwasserreaktoren beantragt der Bürger Kellers eine Stellungnahme zur Gefahrenabwehr in der Umgebung dieser kerntechnischen Anlagen und eine Information über den Status des Katastrophenschutzes in Krefeld.
I.
Allgemeine Informationen
Die Umgebung eines Kernkraftwerks im Leistungsbetrieb ist entsprechend einer Empfehlung der
Strahlenschutzkommission (SSK) „Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von
Kernkraftwerken“ zur Abgrenzung vorbereitender Maßnahmen in Planungsgebiete zu unterteilen. Aufgrund des Reaktorunglücks in Fukushima (Japan) vom 11.03.2011 erfolgte im Februar
2014 eine Anpassung der bereits seit dem Jahre 1999 bestehenden und im Jahre 2008 aktualisierten Rahmenempfehlungen, mit der auch diese Planungsgebiete neu bestimmt wurden.
Die Stadt Krefeld gehört danach weiterhin nicht zu den engeren Planungsgebieten im Umfeld um
ein Kernkraftwerk, für die bis zu einem Radius von max. 100 km besondere Planungsanforderungen vorgesehen sind. Jedoch sehen die genannten Rahmenempfehlungen erstmals für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Ereignisfall die Versorgung von festgelegten Personenkreisen (zurzeit Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie Schwangere) mit
Kaliumiodidtabletten zur Herstellung einer Iodblockade vor. Diese Maßnahme war für Krefeld
nach den bisher gültigen Rahmenempfehlungen nicht vorgesehen.
Kaliumiodidtabletten sättigen die Schilddrüse mit nicht-radioaktivem Iod und verhindern damit
bei rechtzeitiger Einnahme die Anreicherung von radioaktivem Iod in der Schilddrüse (Iodblockade) und die Entstehung von Schilddrüsenkrebs.
Auf die Wirkung anderer radioaktiver Stoffe hat die Iodblockade dagegen keinen Einfluss. Diese
Kaliumiodidtabletten dürfen nicht mit den zur Vorbeugung von Iodmangelerscheinungen oder
zur Behandlung von Schilddrüsenkrankheiten vorgesehenen Tabletten verwechselt werden, da
deren Iodgehalt viel zu gering ist, um sie zur Iodblockade einzusetzen.
Ende Februar 2016 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK)
darauf hingewiesen, dass für die Iodblockade nach der räumlichen Ausweitung auf das gesamte
Bundesgebiet die bevorrateten Tabletten nicht ausreichen. Da eine Deckung des Mehrbedarfs
durch den Bund nicht zeitnah erfolgen wird, hat das Land NRW sich entschlossen, den Mehrbedarf an Kaliumiodidtabletten selbst zu beschaffen. Die Auslieferung des Mehrbedarfs an Tabletten soll unmittelbar an die Kreise und Kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörde
erfolgen.
Bei der Stadt Krefeld sind zurzeit noch keine Kaliumiodidtabletten bevorratet. Für Krefeld ist die
Einlagerung geplant. Bisher wurde der Bedarf für Krefeld durch das MIK nach einem von dort
erstellten Berechnungsschlüssel festgestellt und soll durch das Land NRW auf dessen Kosten
zentral beschafft werden. Die Einlagerung der Kaliumiodidtabletten ist nach Auslieferung zentral
bei der Feuerwehr Krefeld vorgesehen.
Das MIK NRW hat im Juni und Juli 2016 im Rahmen von Informationsveranstaltungen für den
Bereich Katastrophenschutz konkretere Handlungsempfehlungen und Hintergrundinformationen
sowie Erkenntnisse aus bereits vorgenommenen Vorplanungen weitergegeben. Hierbei ging es
für die betroffenen kreisfreien Städte und Kreise in der Fernzone (gesamtes Bundesgebiet) in
erster Linie um die Umsetzung des Aspektes „Jodblockade“. Nach eigener Aussage stuft das MIK
NRW die Eintrittswahrscheinlichkeit der Verteilung von Kaliumiodidtabletten in dieser Fernzone,
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zu der auch die Stadt Krefeld gehört, als verschwindend gering ein. Dennoch sei laut MIK „eine
Planung für die Schublade“ vorzunehmen.
II. Für Krefeld zu planende Aufgaben
1. Information der Bevölkerung im Ereignisfall sowie
2. Mitteilung an die betroffenen Teile der Bevölkerung über die Einnahme
der Kaliumiodidtabletten im konkreten Fall
3. Festlegung von Ausgabestellen für die Kaliumiodidtabletten
4. Organisation dieser Ausgabestellen
Information der Bevölkerung im Ereignisfall und Mitteilung an die betroffenen Personen über
die Einnahme der Kaliumiodidtabletten (Aufgaben 1+2)
Der Stadt Krefeld kommt demnach die Aufgabe der grundlegenden Information für die Öffentlichkeit für ihr Gebiet zu. Die Stadt Krefeld erfüllt die Aufgabe der Warnung und Information der
Bevölkerung bei Unfällen und besonderen Ereignissen über die Zentrale Bürgerinformation für
Unglücks- und Notfälle.
Bei der Feuerwehr Krefeld besteht hierfür ein Sondereinsatzplan „Warnung der Bevölkerung“,
der in diesem Fall aktiviert würde. Die Warnung und Information der Bevölkerung umfasst dabei
fünf verschiedene Module:
- Sirenenalarm
- Sprachansage Infotelefon 19700
- Call-Center 19700
- Internetauftritt und Radiodurchsage
- WarnApp NINA (Einführung Ende 2016)
Die Stadt Krefeld verfügt seit 2006 über ein modernes sukzessive weiter auszubauendes System
von elektronischen Hochleistungssirenen, über das bei Gefahr für die Bevölkerung der entscheidende „Weckeffekt“ geliefert wird.
Neben dem Sirenennetz wird von der Stadt Krefeld eine modern gestaltete Bürgerinformation
bei besonderen Gefahren vorgehalten. Heute können zu jeder Tageszeit unter der Rufnummer
19700 die notwendigen Informationen als Sprachansage abgerufen werden.
Die Sprachansage kann im Bedarfsfall schnell um eine persönliche Telefonberatung erweitert
werden (Call-Center), die für den besorgten Bürger leicht über Tastenauswahl zu handhaben ist.
Darüber hinaus stehen diese Informationen im Gefahrenfall auch auf der Internetseite der Stadt
Krefeld zur Verfügung. Eine eigens eingerichtete Schalt-Technik beim Lokalsender gibt der Feuerwehr darüber hinaus die Möglichkeit, rund um die Uhr schnell Warnungen und Verhaltensweisen an die betroffene Bevölkerung über "Radio Welle Niederrhein“ auszusenden.
Bei akuter Gefahr, beispielsweise bei Evakuierungen anlässlich von Bombenräumungen, warnt
die Polizei darüber hinaus durch Lautsprecherdurchsagen in dem konkret gefährdeten Gebiet.
Zusätzlich wird in Kürze die WarnApp NINA in Krefeld zur Verfügung stehen. NINA steht für Notfall-Informations- und Nachrichten-App. Technischer Ausgangspunkt für NINA ist das modulare
Warnsystem des Bundes (MoWaS). Dieses wird vom Bund für bundesweite Warnungen des Zi-
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vilschutzes betrieben. Ab voraussichtlich Herbst 2016 kann die Stadt Krefeld dieses Warnsystem
nutzen und Warnmeldungen für lokale Gefahrenlagen herausgeben. Mit NINA wird dann parallel
zu den vorgenannten Möglichkeiten aktiv über aktuelle Gefahren informiert, denn eine sogenannte Push-Funktion von NINA macht auf neue Warnungen aufmerksam. Der Bürger kann die
Warn-App NINA für die Betriebssysteme iOS (ab Version 8.0) und Android (ab Version 4) nutzen.
Die App ist kostenfrei erhältlich über iTunes und den Google play Store.
Die Meldungen werden in der WarnApp NINA stets für den Bereich angezeigt und auf der Karte
markiert, für den sie ausgesprochen worden sind. Dies können z. B. Stadtteile oder auch ganze
Bundesländer sein, aber auch ein durch die Behörden festgelegtes Gebiet. Bei aktivierter PushBenachrichtigung erhalten die Bürger die Warnmeldungen für ihre abonnierten Orte und für
ihren aktuellen Standort, unmittelbar nachdem die Warnmeldung herausgegeben wurde.
Der Bürger hat zukünftig mit der App die Möglichkeit unter dem Menüpunkt „Einstellungen“ die
Funktion "Push-Benachrichtigung für aktuellen Standort" zu aktivieren. Hierdurch erhalten die
Nutzer Warnungen zu ihrem aktuellen Standort. Weiter besteht die Option, die PushBenachrichtigungen nach eigenen Wünschen zu abonnieren. So kann man einen bestimmten
Warnton auswählen und den Vibrationsalarm an- oder ausstellen. So können die Bürger über ihr
Smartphone zukünftig über wichtige Ereignisse und Gefahren informiert werden. Hierfür benötigt das Smartphone allerdings eine aktive Datenverbindung, beispielsweise über ein WLANNetz.
Beim hier zugrunde liegenden Szenario eines Störfalls oder Unfalls in einer kerntechnischen Anlage werden jedoch landesweite Warnungen auszusprechen sein, die dann ebenfalls über die
vorgenannten Medien verbreitet würden. Hier hat das Land angekündigt, dass die jeweils auf
Landes- oder Bezirksebene zuständigen Katastrophenschutzbehörden die Aufgabe an sich ziehen
werden.
Je nach Ereignisablauf werden vermutlich Warn- und Informationstexte für folgende Situationen
vorzubereiten sein:
•
•
•
•
•
•
•
Mitteilung über Störung im Kernkraftwerk,
Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden bei bevorstehender Freisetzung,
Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden bei erfolgter Freisetzung,
Ausgabe von Kaliumiodidtabletten,
Einnahme von Kaliumiodidtabletten,
ggf. Evakuierung und
Entwarnung.
Was, wann genau im Ereignisfall kommuniziert und umgesetzt wird, hängt entschieden von Art
und Ablauf eines kerntechnischen Unfalls ab. So lässt sich beispielsweise die Entscheidung für
den optimalen Zeitpunkt der Iodblockade nur nach Bewertung der Gesamtlage des kerntechnischen Unfalls treffen. Diese Informationen müssen zentral von Bund oder Land erhoben, ausgewertet und den örtlichen Katastrophenschutzbehörden zur Verfügung gestellt sowie die entsprechend zu veranlassenden Maßnahmen vorgegeben werden.
So soll beispielsweise vom Bund ein radiologisches Lagebild erstellt werden, das Informationen
über die radiologische Lage und deren Bewertung, mögliche Prognosen sowie Empfehlungen zu
Schutzmaßnahmen beinhalten wird.
Die Aufgabe der Warnung und Information der Bevölkerung ist in Krefeld, wie bereits oben dargestellt, seid der Havarie des Tanklastschiffes „Stolt Rotterdam“ im Jahre 2001 kontinuierlich
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auf- und ausgebaut worden und derzeit auf einem bundesweit sehr hohen Niveau vorbereitet
und auch durch reale Einsätze in der Vergangenheit erprobt.
Ob und in welchem Umfang die Stadt Krefeld auch von möglichen Evakuierungsmaßnahmen bei
einem kerntechnischen Unfall betroffen wäre, kann derzeit nicht gesagt werden. Theoretisch
denkbar wären sowohl eine Evakuierung der eigenen Bevölkerung als auch die Aufnahme von
evakuierten Personen aus gefährdeten Gebieten. Das MIK erstellt zurzeit auf der Grundlage einer entsprechenden Empfehlung auf Bundesebene eine Rahmenempfehlung Evakuierung für die
Katastrophenschutzbehörden in NRW. Sobald diese vorliegt, werden weitere Informationen erfolgen.
Festlegung und Organisation der Ausgabestellen für Kaliumiodidtabletten
(Aufgaben 3 +4)
Von den weiteren in den oben genannten Planungsvorgaben des Landes vorgegebenen Maßnahmen wären somit die Festlegung von Ausgabestellen für die Kaliumiodidtabletten und die
Organisation dieser Ausgabestellen für das Stadtgebiet Krefeld noch zu organisieren.
Diese Aufgabe ist in den Rahmenempfehlungen des MIK den unteren Katastrophenschutzbehörden zugedacht worden. Die Stadt Krefeld als untere Katastrophenschutzbehörde kann diese Aufgabe jedoch nur in der Vernetzung von unterschiedlichen Fachbereichen der Verwaltung vorbereiten und nur durch einen umfangreichen Einsatz von Ressourcen der gesamten Verwaltung im
Ereignisfall umsetzen, da sie in einem Ereignisfall zur Verteilung von Jodtabletten nicht auf die
Ressourcen des operativen Katastrophenschutzes zurückgreifen können wird.
Der Katastrophenschutz hat zahlreiche andere Aufgaben der unmittelbaren Gefahrenabwehr zu
leisten, so z.B. Evakuierungen, Rettungs- bzw. Sanitäts- oder Betreuungsdienste, ggf. auch
Brandbekämpfungen oder technische Hilfeleistungen. Die Einsatzkräfte der Feuerwehren können für die Verteilung von Jodtabletten an die Bevölkerung ebenso wie die Einsatzkräfte der im
Katastrophenschutz mitwirkenden anerkannten Hilfsorganisationen sowie des Technischen
Hilfswerkes nicht eingeplant werden.
Deshalb müssen hierfür zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltung herangezogen werden.
Eine Verteilung im Ereignisfall über Ausgabestellen, die für die Bevölkerung fußläufig in maximal
30 Minuten erreichbar sein sollten, erfordert eine Logistik, die der Durchführung einer Kommunalwahl gleichkommt.
Der minimale Personalbedarf liegt bei 1/1000 der Bevölkerung einer Kommune (bei einer Stadt
mit 233.000 Einwohnern somit bei 233 Personen). Da nicht davon ausgegangen werden kann,
dass alle erforderlichen Akteure auch tatsächlich erreichbar sind, muss (ähnlich wie bei der Freiwilligen Feuerwehr und Katastrophenschutz) eine Ausfallreserve vorab kalkuliert werden. Sie
beträgt für die hier angedachte Aufgabe der Besetzung von Ausgabestellen mindestens 200%. In
einer Stadt mit 233.000 Einwohnern sind somit rund 700 Personen zu schulen und verfügbar
(„alarmierbar“) zu halten.
Die Erreichbarkeit der Verwaltungsmitarbeiter/innen auch außerhalb der üblichen Büroarbeitszeiten ist hierzu sicherzustellen. Davon unberührt bleibt das Problem einer zeitkritischen Organisation des Verteilungssystems im Ereignisfall.
III. Antworten der Verwaltung auf die konkreten Fragen
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Frage 1:
Wie viele Personen sind im Krefelder KatS aktiv?
Antwort:
Zu den operativen Ressourcen im Krefelder Katastrophenschutz gehören die Einsatzkräfte der
Feuerwehr Krefeld, die sich aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr zusammensetzt, sowie die mitwirkenden Einheiten der anerkannten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes
Kreuz und Malteser Hilfsdienst. Insgesamt stehen 722 Einsatzkräfte zur Verfügung.
Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Nach dem THW-Gesetz obliegt
dem THW als originäre Aufgabe, technische Hilfe im Zivilschutz, d.h. bei Kriegseinwirkungen zu
leisten. Die Einheiten stehen im Bedarfsfall nur auf Anforderung im Wege der Amtshilfe zur Verfügung. Der für Krefeld zuständige Geschäftsführerbereich ist in Mönchengladbach ansässig. Eine
unmittelbare Einbindung von Kräften des THW in den Katastrophenschutz nach Landesrecht ist
nicht vorgesehen.
Frage 2:
Wie viele Personen hiervon sind hauptberuflich bzw. ehrenamtlich tätig?
Antwort:
Die Kräfte der Berufsfeuerwehr (231) sind hauptberuflich tätig, die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren (215) und der anerkannten Hilfsorganisationen (276) sind ehrenamtlich im Katastrophenschutz tätig.
Frage 3:
Welche Institutionen (DRK, THW, etc.) sind mit welcher Personalstärke eingeplant?
Antwort:
Neben den Einheiten der Feuerwehr Krefeld wirken im Katastrophenschutz der Stadt Krefeld das
Deutsche Rote Kreuz und der Malteser Hilfsdienst mit insgesamt vier Einsatzeinheiten mit. Diese
Einsatzeinheiten sind mit einem einheitlichen Landeskonzept in NRW hinterlegt und für einen
Einsatz im Bereich des Sanitäts- und Betreuungsdienstes ausgerichtet. Sie bestehen aus jeweils
33 Einsatzkräften und jeweils acht spezifischen Fahrzeugen und deren Ausstattung. Weiterhin
stellt der Malteser Hilfsdienst eine Einsatzgruppe zur Dekontamination von Einsatzkräften und
Verletzten in einer Personalstärke von 12 Personen und mit zwei Einsatzfahrzeugen.
Frage 4:
Wie viele der hier Aktiven sind Krefelder und tatsächlich vor Ort einsetzbar?
Antwort:
Die in den Einsatzeinheiten des DRK und des MHD eingesetzten Katastrophenschutzhelferinnen
und –helfer sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – alle in Krefeld oder den unmittelbar
angrenzenden Gemeinden wohnhaft. Die Erfahrung aus den tatsächlichen Einsätzen hat gezeigt,
dass die tatsächliche Verfügbarkeit bei unvermuteten Alarmierungen zwischen 40% und 79 %
der zum Einsatz aufgerufenen Kräfte differiert. Die Verfügbarkeit ab den frühen Abendstunden,
in der Nacht und an Wochenenden ist höher als die Tagesverfügbarkeit zu den üblichen Arbeitszeiten.
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Frage 5:
Wie ist die Notfall-Erreichbarkeit gewährleistet?
Antwort:
Alle Katastrophenschutzhelferinnen und –helfer sind ebenso wie die Kräfte der Feuerwehr über
ein redundantes Alarmierungsverfahren erreichbar.
Die Alarmierung wird über die Leitstelle der Feuerwehr Krefeld wie folgt sichergestellt:
a) „Telefontaktischer Alarm“
Alle Telefonnummern der Katastrophenschutzhelferinnen und –helfer sind bei der Feuerwehr
hinterlegt. Im Schadenfall wird von hier aus eine Sprachnachricht über ein Personalalarmierungssystem an die Mobiltelefone der Helferinnen und Helfer gesandt.
b) „digitale Funkmeldeempfänger“ (DME)
Die Helferinnen und Helfer sind zusätzlich mit einem DME ausgestattet. Sollte das Mobilfunknetz
ausfallen, kann auf diesem Weg über den autarken Funk der Feuerwehr Krefeld die Information
des aufgerufenen Personals sichergestellt werden.
Frage 6:
Im Falle von erhöhter, gesundheitsschädlicher Radioaktivität sollen sich Menschen zur Gefahrenabwehr in Gebäuden aufhalten. Ist dieser Aufenthalt zum Schutz der Gesundheit verpflichtend, oder gibt es eine Sondergenehmigung für KatS-Aktive, die sich innerhalb oder außerhalb
von Krefeld aufhalten, damit diese zum Einsatzort kommen können?
Antwort:
Zwar gehört es zu den allgemein anerkannten Pflichten beispielsweise von Feuerwehrmännern
oder Polizisten, unter bestimmten Bedingungen und im Rahmen einer Güterabwägung ein Risiko
für die eigene Gesundheit bei der akuten Menschenrettung einzugehen. Eine konkrete Regelung,
die sich auf die vorstehende Fragestellung beziehen würde, ist der Stadt Krefeld nicht bekannt.
Frage 7:
Wie wird der Gesundheitsschutz für KatS-Aktive sichergestellt, wenn diese im Katastrophenfall
durch gesundheitsschädlich radioaktiv belastetes Gebiet zum Einsatz begeben?
Antwort:
Es gilt der Grundsatz, dass bei allen Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte „konsequent auf
deren Eigenschutz zu achten“ ist. Dies wird zu einer deutlichen Einschränkung vieler Maßnahmen führen. Außer den Kräften der Feuerwehr sind nahezu keine anderen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes in der Lage, nach den festgelegten taktischen Regeln bei Einsätzen mit Gefahren durch radioaktive Stoffe und Materialien (A–Einsatz) vorzugehen und sich entsprechend
zu schützen. Die Kräfte der mitwirkenden Hilfsorganisationen verfügen weder über die entsprechende Schutzausstattung noch über die entsprechende Ausbildung, diese Schutzbekleidung
anzuwenden.
Frage 8:
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Werden im Falle eines Supergaus die Bereiche Löscharbeiten, Notfall- und Rettungsdienst mit
den täglich anfallenden Aufgaben weiterhin in vollem Umfang erfüllt, oder werden diese zurückgestellt, weil Mitarbeiter und/oder Fahrzeuge für den KatS abgestellt sind? Sofern eine Abstellung erfolgt, in welchem Umfang?
Antwort:
Die rechtliche Grundlage für den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen bildet das Gesetz
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17.12.2015 (BHKG).
Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden, die bei
Großeinsatzlagen oder in Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen.
Alltägliche Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz sind dabei nicht als eigenständig nebeneinander stehende Systeme zu betrachten. Vielmehr beschreibt das Gesetz ein aufwachsendes
System, das sowohl dem individuellen Schadenfeuer oder Notfall als auch einem Schadenereignis wirksam begegnen soll, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in
ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet.
Wie bereits oben ausgeführt, hat der Katastrophenschutz bei den hier in Rede stehenden Szenarien zahlreiche Aufgaben der unmittelbaren Gefahrenabwehr zu leisten, so beispielsweise Evakuierungen, Rettungs- bzw. Sanitäts- oder Betreuungsdienste, ggf. auch Brandbekämpfungen oder
technische Hilfeleistungen.
Die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden stellen Pläne für den Einsatz der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes auf. Bei verschiedenen Ereignissen werden die
vorhandenen Ressourcen der zuständigen Gebietskörperschaften zur Hilfeleistung allerdings
nicht ausreichen, obwohl sie gesetzeskonform geplant wurden. In diesen Fällen wird in erster
Linie Unterstützung bei den benachbarten Gebietskörperschaften angefordert. Darüber hinaus
kann in großen oder komplexen Lagen auch überörtliche Hilfe notwendig werden. Das ist heute
bereits sowohl bei örtlich begrenzten Großschadenslagen als auch bei ausgedehnten Flächenlagen oder Katastrophen der Fall, beispielsweise bei den Unwetterlagen im zurückliegenden Juni
oder bei den Hochwasserlagen an der Elbe im Jahre 2013.
Ziel aller Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei derartigen Ereignissen ist es, den Mangel an Ressourcen zu kompensieren und den Betroffenen schnellstmöglich eine adäquate Hilfe zukommen
zu lassen.
Zu diesem Zweck wurden landesweit einheitliche Konzepte und Einheiten entwickelt, denen im
Sinne eines Solidarprinzips das System der überörtlichen Hilfe als Grundprinzip des Katastrophenschutzes zugrunde liegt.
Bei den hier in Rede stehenden Einsatzmaßnahmen des Katastrophenschutzes wird es für die
Entsendung von Krefelder Kräften wie bei allen anderen Einsatzanlässen auch darauf ankommen, dass die Erfüllung eigener Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt werden darf.
Frage 9:
Gibt es in den Stadtteilen eine für die Einwohner und üblichen „Ortsfremden“ eine ausreichende
Anzahl an Schutzräumen, wird deren Funktionalität überwacht und sind diese klar erkennbar
ausgeschildert, sowie barrierefrei erreichbar?
Antwort:
Begründung
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Nach der grundgesetzlichen Regelung ist der Bau und die Bereitstellung von Schutzräumen Aufgabe des Zivilschutzes und dem Bund als ausschließliche Zuständigkeit zugewiesen. Mit dem Ende des kalten Krieges hat der Bund den Bau und die Förderung des Schutzraumbaus Mitte der
1990er Jahre ersatzlos aufgegeben. Alle bis dahin bestehenden Bunkeranlagen, die ursprünglich
für den Schutz gegen die atomare Bedrohung gedacht waren, wurden aus der sogenannten Zivilschutzbindung entlassen und für eine zivile / private Nutzung freigegeben. Auch die zuletzt in
den 1970er Jahren erbaute Tiefgarage unter dem Rathausvorplatz, die mit erheblichen Finanzmitteln des Bundes für eine Nutzung als Schutzraum für bis zu 5.000 Personen technisch vorgerüstet wurde, steht als Schutzraum de facto nicht mehr zur Verfügung, da der Bund die Mittel für
dessen Bewirtschaftung seit Mitte der 1990er Jahre ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stellt
und die Anlage daher technisch nicht funktionsfähig ist.
In Krefeld stehen somit keine öffentlichen Schutzräume mehr zur Verfügung.
Frage 10:
Wie viele fest installierte / mobile Dekontaminierungsmodule sind in Krefeld verfügbar und welche Kapazität weisen diese aus?
Antwort:
Die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren im Bereich des ABC-Dienstes
orientiert sich zunächst an der Feuerwehrdienstvorschrift 500 -FwDV 500 (Einheiten im ABCEinsatz), welche im Kern nicht auf die besonderen Maßnahmen nach einem Störfall in kerntechnischen Anlagen ausgerichtet ist.
Auch die Ergänzung des Bundes im Bereich der ABC-Gefahrenabwehr versetzt die
Feuerwehren allgemein und die Feuerwehr Krefeld speziell nicht in die Lage, eine Gefahrenabwehr durchzuführen, die den Rahmenempfehlungen der SSK entspricht. Derzeit bestehen noch
erhebliche Divergenzen zwischen den Aufgabezuweisungen entsprechend den o. g. Rahmenempfehlungen und den tatsächlichen Möglichkeiten des Katastrophenschutzes. Die den Ländern
durch den Bund für den ABC-Dienst bislang zur Verfügung gestellten DekontaminationsKapazitäten sind auf die Dekontamination von Einsatzkräften oder Verletzten ausgelegt und reichen nicht aus, um die Bevölkerung in größerem Umfang zu dekontaminieren.
In Krefeld ist eine Einheit zur Dekontamination von Verletzten im Aufbau, die jedoch maximal
auf die Dekontamination von 25 bzw. 50 kontaminierten Verletzten innerhalb einer Stunde ausgelegt ist. Hierbei handelt es sich um eine Einheit, die einer medizinischen Versorgung von Verletzten bei der Freisetzung von ABC-Gefahrstoffen vorgeschaltet ist.
Die Dekontamination von Verkehrswegen und Häusern ist mit den derzeit verfügbaren Instrumenten des KatS nicht durchführbar.
Bei den vorgesehenen Möglichkeiten zur Dekontamination der Bevölkerung sind die Anforderungen daher sehr niedrig anzusetzen. Die in Fußnote 7 der Rahmenempfehlung Evakuierungsplanung erwähnten Notfallstationen sind in der durch die SSK beschriebenen Qualität i.d.R. nicht
verfügbar. Es wird unter den gegebenen Umständen und mit Blick auf die sehr knappen Personalressourcen nur möglich sein, die Sanitärbereiche von Sporteinrichtungen etc. für eine (Not)Dekontamination zur Verfügung zu stellen. Eine fachlich einwandfreie Dekontamination, die den
Anforderungen des Strahlenschutzes gerecht wird, kann nicht erwartet werden.
Hierzu reicht allein die Zahl der bei den Katastrophenschutzbehörden verfügbaren Dekontaminations-Nachweisgeräte nicht aus. Für den erforderlichen Wäsche-Wechsel der „dekontaminier-
Begründung
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ten“ Personen verfügen die KatS-Behörden i.d.R. nicht über ausreichende Material-Ressourcen
(Einmal-Wäsche, Trainingsanzüge etc.).
Fragen 11 + 12:
Sollen diese Module zunächst den KatS-Aktiven vorbehalten bleiben, oder werden diese auch
von Anfang an der Bevölkerung zugänglich gemacht?
Sind die Kapazitäten dementsprechend als ausreichend zu bewerten?
Antworten:
s. Antwort zu Frage 10