Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (SSB-2016 ..docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:52

Inhalt der Datei

Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung Sachstandsbericht 2016 Inhaltsverzeichnis Kom.ZFB im Überblick Finanzieller Rahmen Ziele und Zielgruppen Angebote Perspektiven 2017 Struktur der Kom.ZFB Organisation Personal Haushalt und Wirtschaftlichkeit Seite 3 Seite 14 Angebote der Kom.ZFB Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe • • • • • • Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U25 Schulbezogene Jugendsozialarbeit Soziale Arbeit an Schulen Hardenberg im Blickwinkel Jugend stärken im Quartier Jugendberufshilfe im Kooperationsverbund Fachliche Begleitung und Koordination Beschäftigungsförderung • • • • • Seite 20 Erwerbslosenberatungsstelle Auf dem Weg Neustart Neuland (neu) Zusatzjob – Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II Ergebnisse im Überblick Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 Seite 35 Seite 47 2 Kom.ZFB im Überblick Die Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom.ZFB) orientiert sich mit ihren beiden Schwerpunkttätigkeiten - Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und Beschäftigungsförderung - insbesondere an den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII (SGB) und verknüpft diese sinnvoll in rechtskreisübergreifenden Kooperationen mit denen des SGB II und III. Im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld 2015 – 2020 sind die Angebote, Qualitätsstandards, Ziele und Perspektiven der schul- und arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für die kommenden Jahre festgeschrieben worden. Im Rahmen der Beschäftigungsförderung nimmt die Kom.ZFB die städtischen Interessen der Arbeitsmarktpolitik wahr und arbeitet in diesem Zusammenhang eng mit den arbeitsmarktrelevanten Akteuren, dem Jobcenter und der Arbeitsagentur zusammen. Durch die kontinuierliche Akquise von Fördergeldern des Bundes, des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) können zusätzlich individuelle, familienstabilisierende und beschäftigungsfördernde Projekte im Sinne der Stadt Krefeld entwickelt und praktisch umgesetzt werden. Unter Berücksichtigung einer zielorientierten und wirtschaftlichen Umsetzung plant die Kom.ZFB mit ihren Kooperationspartnern bedarfsgerechte Projekte, jeweils angepasst an die stetigen Veränderungen in den Bereichen Schule und Beruf sowie Arbeitsmarkt und Beschäftigung. 2016 hat die Kom.ZFB insgesamt 3,034 Mio EUR Fördergelder akquiriert, zum Stichtag 13.04.2017 ist bereits absehbar, dass sich der städtische Zuschussbedarf gegenüber dem geplanten Zuschussbedarf i.H.v. 0,948 Mio EUR erheblich reduzieren wird. Abgesehen von möglichen Veränderungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten beträgt das voraussichtliche Jahresergebnis zum Stichtag ca. 0,672 Mio EUR, d.h. für jeden eingesetzten städtischen Euro erhält die Kommune zusätzlich ca. 4,52 EUR über Drittmittel. (Näheres ab Seite 15 ff.) Finanzieller Rahmen Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 3 Als kommunale Pflichtaufgabe hat die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII Angebote vorzuhalten, die die soziale, schulische und berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen. Nach vorläufigen Berechnungen wird der städtische Eigenanteil für 2016 im Bereich der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe voraussichtlich ca. 0,427 Mio EUR betragen. Die beratenden, stabilisierenden und beschäftigungsfördernden Angebote für erwachsene Erwerbslose führen an den Arbeitsmarkt heran und unterstützen mit der Gemeinwohlarbeit (Zusatzjob) die städtischen Fachbereiche in ihren Aufgaben. Für 2016 ist im Bereich der Beschäftigungsförderung mit einem städtischen Eigenanteil in Höhe 0,245 Mio EUR zu rechnen. Dem steht eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Zusatzjobs in Höhe von 0,466 Mio EUR gegenüber. (Näheres auf Seite 17 ff ) Die intensive Kooperation zwischen der Kom.ZFB und der Abteilung 51/3 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien und Bezirkssozialarbeit hat zu einem verbesserten Schnittstellenmanagement beigetragen. Die sozialpädagogischen Fachleistungen in der gemeinsamen Schnittstelle sind abgestimmt und werden abteilungsspezifisch umgesetzt. Dies wiederum hat eine Reduzierung der notwendigen Aufwendungen für Fachleistungsstunden bewirkt. Modellhaft ist zunächst für den Bezirk Mitte ein Verfahren entwickelt worden, das einerseits die Zusammenarbeit standardisiert und außerdem die Leistungen der Kom.ZFB transparent darstellt. 2016 sind insgesamt 953 Fachleistungseinheiten (299 bei über 25 Jährigen und 654 bei unter 25 Jährigen) für die im Rahmen der Hilfeplanung geleistete Hilfe zur Erziehung durch die Kom.ZFB übernommen worden. Darüber hinaus bietet die Kom.ZFB präventive Hilfen mit 1075 Fachleistungseinheiten (398 bei über 25 Jährigen und 677 bei unter 25 Jährigen) an, die vor der Inanspruchnahme von Hilfen durch die Abteilung Familien erbracht werden. Insgesamt ergeben sich so Reduzierungen der Aufwendungen i.H.v. ca. 61.000 EUR (siehe auch Seiten 19 und 20). Das Verfahren soll baldmöglichst auch in den anderen Bezirken eingeführt werden. Ziele und Zielgruppen Die grundsätzlichen Ziele der Kom.ZFB Angebote sind die soziale, schulische und berufliche Integration von jungen und erwachsenen Menschen. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 4 Hierzu zählen insbesondere junge Menschen und SGB II-Beziehende mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Sie weisen oftmals eine Vielzahl von sozialen, persönlichen und auch qualifikatorischen (Vermittlungs-) Hemmnissen auf - z.B. Jugendliche und junge Erwachsene mit einem schwachen oder fehlendem Schul- und/oder Berufsabschluss, benachteiligte Schüler/innen sowie Schulmüde/Schulverweigernde, Erwerbslose/Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, junge Familien und Neuzugewanderte. Im Rahmen der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe werden jungen Menschen Hilfen zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung sowie ihre Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern. Ebenso ist die schulische Reintegration von Schulverweigernden von besonderer Bedeutung. In der Beschäftigungsförderung wird der Fokus auf den Erhalt und die (Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet. Anfangs stehen die persönliche und/oder familiäre Stabilisierung sowie der Aufbau individueller und sozialer Netzwerke zur gesellschaftlichen Integration im Vordergrund, um zunächst eine stabilere Basis für die angestrebte Integration in Ausbildung/Arbeit zu entwickeln. Insbesondere bei den jungen Familien und Alleinerziehenden ist es erforderlich, die Wechselwirkung von Familienleben und existenzsichernder Beschäftigung in den Blick zu nehmen. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten nach den qualitativen Standards und Leitlinien des Handlungskonzeptes Casemanagement sowie auf der Basis von Berufswege- bzw. Berufsförderplänen. Ressourcenorientierung und Partizipation, Grundsätze von Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie Gender- und Cultural-Mainstreaming sind ebenfalls maßgebliche Leitlinien. Angebote der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe Mit dem Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen“ (Nachfolge von Bildung und Teilhabe/Schulsozialarbeit) kann die Krefelder schulbezogene Jugendsozialarbeit an ausgewählten Grund- und Förderschulen, den Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie den Berufskollegs bis Ende 2018 fortgeführt werden. Das Land NRW hat die Finanzierung des Programms „Soziale Arbeit an Schule“ über 2017 hinaus auch für 2018 sichergestellt. In Verbindung mit der Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 5 Jugendberufshilfe/Beratungsstelle U25 trägt das Präventionsangebot zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Schülerinnen und Schüler, zur Förderung ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie zur schulischen und beruflichen Orientierung bei. In 2016 sind 594 Schüler/innen (davon 253 weiblich) durch die Jugendsozialarbeit beraten und unterstützt worden. (Näheres ab Seite 26) Das bis 2018 aus Bundesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds bewilligte Projekt „Jugend stärken im Quartier“ ermöglichte die Einrichtung einer Anlauf- und Koordinierungsstelle für junge Menschen im Krefelder Süden (Sozialagentur Heeder). Sie übernimmt sowohl eine Brückenfunktion zwischen den unterschiedlichen Rechtskreisen als auch zu den verschiedenen Institutionen, Verbänden und Schulen. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote richten sich an Jugendliche mit besonderem Förderbedarf zwischen 12 und 27 Jahren, insbesondere Jugendliche mit Migrationshintergrund, Neuzugewanderte, Schulverweigernde und schulische Seiteneinsteiger/innen. Die Arbeit mit Neuzugewanderten und Flüchtlingen ist deutlich angestiegen, von 25 % in 2015 auf 45 % in 2016. (Näheres ab Seite 30) „Hardenberg im Blickwinkel“ (KR-Mitte/Hardenbergviertel) richtet sich an junge Menschen mit unterschiedlichen, beeinträchtigenden Merkmalen, z.B. ohne persönliche und berufliche Perspektive, alleinerziehend, ALG II Bezug, mit Migrationshintergrund. Neben der intensiven Einzelarbeit werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 – 27 Jahren durch werkpädagogische Angebote persönlich stabilisiert und beruflich orientiert. Im sozialräumlichen Verständnis erfolgt dies in enger Abstimmung mit den bezirklichen Netzwerkpartnern. Die örtliche Nähe zur Jugendberufsagentur unterstützt dabei die Anbindung an das Regelsystem. Aufgrund der positiven Ergebnisse ist das Projekt in Abstimmung mit dem Jobcenter um ein weiteres Jahr verlängert worden. (Näheres ab Seite 28) An der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) ist die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe rechtskreisübergreifend beteiligt. Die kommunale Koordinierung eines nachhaltigen und systematischen Übergangs von der Schule in den Beruf wird durch den Pädagogischen Dienst beim Fachbereich 40 sichergestellt. Mit dem besonderen Fokus auf die benachteiligten Jugendlichen beteiligt sich die Jugendsozialarbeit mit einem halben Stel- Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 6 lenanteil an der kommunalen Koordinierung und sichert so die Verbindung zwischen Schule und Jugendhilfe. (Näheres Seite 33) Auch in der Jugendberufsagentur ZIP (Zentrum für Information und Perspektive) ist die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe vertreten. Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Stadt Krefeld (Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) arbeiten rechtskreisübergreifend unter einem Dach mit dem Ziel der gebündelten Unterstützung der jungen Menschen, der Weiterentwicklung der Beratungsund Förderangebote und der Sicherstellung von Übergängen in Ausbildung/Beruf. (Näheres Seite 32) Gelingende rechtskreisübergreifende Kooperationen bieten optimale Voraussetzungen, um im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bildungschancen und Übergänge in Ausbildung und Arbeit sicher zu stellen. In diesem Zusammenhang übernimmt die Jugendsozialarbeit eine wichtige Lotsenfunktion und fungiert als Bindeglied zwischen den Rechtskreisen. Angebote der Beschäftigungsförderung Als integraler Bestandteil von Sozial-, Familien- und Jugendpolitik trägt Beschäftigungsförderung mit den modularen Ansätzen Beratung, berufliche Orientierung und Beschäftigung deutlich zur gesellschaftlichen Teilhabe und arbeitsmarktlichen Integration bei. Die Projekte für Alleinerziehende, Mütter und erwerbslose, junge Familien sind seit nunmehr 5 Jahren kontinuierlich und in enger Kooperation mit dem Jobcenter auf- und ausgebaut worden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 7 In den Bezirken Mitte und Süd stellt sich die Lebenssituation für Alleinerziehende besonders schwierig dar, beziehen hier doch deutlich mehr als 50 % der Alleinerziehenden Transferleistungen aus dem SGB II. Alleinerziehende tragen ein erhöhtes Armutsrisiko und leben häufig isoliert, entsprechend erleben die heranwachsenden Kinder die gesellschaftliche Teilhabe oftmals nur unzu- reichend. Auch erwerbslose, junge Familien können gleichermaßen betroffen sein. In den familienstabilisierenden und beschäftigungsfördernden Projekten „Auf dem Weg“, „Neustart“ und „Neuland“ werden bedarfsgerechte Formen der Beratung, Unterstützung und Integration in einem rechtskreisübergreifenden Verständnis angeboten. In Kooperation mit ausgewählten Familienzentren finden Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Ort zu folgenden Themen statt: Entwicklung individueller Perspektiven, berufliche Orientierung, Integration in den Arbeitsmarkt und Stärkung der Erziehungskompetenz. Insbesondere die Kombination der Förderung eigener beruflicher Perspektiven mit der Stärkung der Familienalltags- und Erziehungskompetenz ermöglichen positive Entwicklungen - sowohl für die Mütter bzw. die Eltern als auch für die Kinder. Die berufliche Orientierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt bietet perspektivisch eine eigene, unabhängige Existenzsicherung. (Näheres ab Seite 40) Als Bestandteil der Gemeinwohlarbeit verfolgt die Kom.ZFB mit den Arbeitsgelegenheiten oder auch „Zusatzjobs“ gleich zwei Ziele. Einerseits wird für die Langzeitarbeitslosen neben der Förderung der sozialen Teilhabe auch der Erhalt bzw. die (Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit verbessert und andererseits werden durch Zusatzjobs immer auch wertschöpfende Effekte für die Stadt Krefeld erzielt. Besonders Seniorenheime, Familienzentren, Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereine und die Grünpflege profitieren von diesen zusätzlichen Beschäftigungsangeboten, denn aufgrund der angespannten Haushaltslage könnten einige kommunale Aufgaben ohne Zusatzjobs nicht in dieser Qualität und Zuverlässigkeit durchgeführt werden. Die Stadt Krefeld hat 251 Zusatzjobber/innen (82 weiblich) in ihren Fachbereichen und den gemeinnützigen Vereinen eingesetzt. In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohl- Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 8 fahrtsverbände (AGW) waren insgesamt 470 Personen (215 weiblich) eingesetzt. (Näheres ab Seite 44) Allein für die städtischen Einrichtungen leisteten Zusatzjobkräfte in 2016 insgesamt 71.084 Arbeitsstunden. Bezieht man die AGW und die gemeinnützigen Vereine mit ein, so leisteten die Zusatzjobkräfte insgesamt 202.406 Arbeitsstunden für das Gemeinwohl der Krefelder Bürgerinnen und Bürger. Auch zukünftig werden bei der Stadt Krefeld und der AGW Zusatzjobs in einem Umfang von 200 Plätzen zur Verfügung gestellt. Die durch das Land NRW und Europäische Union geförderte „Beratungsstelle für Erwerbslose“ erweitert das Angebotsspektrum mit ihrer transferunabhängigen Beratung. Sie richtet sich ergänzend und schwerpunktmäßig an Alleinerziehende, erwerbslose Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund, die mit herkömmlichen Methoden kaum einen Zugang zum Arbeitsmarkt finden würden. Verlässliche und konstruktive Kooperationen sowie die Einbindung der Ressourcen Dritter sind die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung der vielfältigen Angebote. Hervorzuheben sind die guten Kooperationen mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den Betrieben und ihren Verbänden/Kammern, den freien Trägern der Jugendhilfe, den regionalen Bildungsträgern, den verschiedenen Fachbereichen sowie den Schulen, dem Fachbereich Schule, dem Schulamt und der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände. Auch überregional gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Regionalagentur Niederrhein, den verschiedenen Beschäftigungsgesellschaften, Landesverbänden sowie den Bundes- und Landesministerien positiv. Die Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Schule, Schulamt und Schulverwaltung sind kontinuierlich weiter ausgebaut worden – über die NRW Landesprogramme „Soziale Arbeit an Schulen“ und „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die Abstimmungen mit dem Kommunalen Integrationszentrum und dem Fachbereich Soziales verlaufen insbesondere in der Arbeit mit geflüchteten und neuzugewanderten Menschen ausgesprochen konstruktiv. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 9 Gerade bei der Zielgruppe der benachteiligten Menschen ist ein abgestimmtes und vernetztes Arbeiten notwendig, da die Vielfältigkeit das Angebot häufig unübersichtlich macht und Parallelstrukturen vermieden werden sollten. Die organisatorische Neuausrichtung der Kom.ZFB ist im April 2016 vom Verwaltungsvorstand beschlossen worden. Damit nimmt die Kom.ZFB als weitere Abteilung an der im FB 51 inzwischen etablierten bezirklichen Gliederung teil. Die bisherige Aufgabenteilung nach Angeboten für unter 25-Jährige und über 25-Jährige wird in der bezirklichen Struktur Süd/Ost und Mitte/Nord-West aufgehen. Die benannten Zielgruppen der Kom.ZFB werden nunmehr bezirklich und sozialräumlich beraten, unterstützt, orientiert, qualifiziert und in Ausbildung/Arbeit integriert. Die sozialräumliche Verzahnung und Kooperation mit anderen Trägern werden weiter ausgebaut und intensiviert. Die einheitliche Organisationsstruktur im Fachbereich verbessert die abteilungsübergreifend abgestimmte und zielgerichtete Planung im jeweiligen Bezirk und vermeidet insbesondere ineffiziente Parallelstrukturen. Durch abgestimmte Verfahren werden die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendgerichtshilfe, des Kinder- und Jugendschutzes und der Bezirkssozialarbeit ergänzt. Der vorliegende Sachstandsbericht erfolgt noch in der bisherigen Struktur U25 und Ü25. Die Umstellungen bzgl. Haushalt und Kennzahlen sind in der Bearbeitung und werden im kommenden Sachstandsbericht 2017 dargestellt. Perspektiven 2017 Die kommunale Steuerung und Koordinierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit incl. der freien Träger wird auch weiterhin in enger Kooperation mit dem FB 40 und der Schulaufsicht erfolgen. Die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen den allgemeinbildenden Schulen in Krefeld und dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung stellt hierbei eine wesentliche Grundlage dar. Ein gemeinsam zu entwickelndes Rahmenkonzept Schulbezogene Jugendsozialarbeit soll sich auf die zukünftige inhaltliche wie qualitative Ausrichtung und Umsetzung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit konzentrieren, unter Berücksichtigung der anstehenden Verände- Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 10 rungen in der Schullandschaft und der steigenden Anforderungen durch Inklusion und Integration. Das Leitziel von Jugendhilfe und Schule ist es, die schulbezogene Jugendsozialarbeit als ein gemeinsames Handlungsfeld anzusehen, mit einem gemeinsamen Verständnis, gleichen Handlungsstrategien und einheitlichen Standards. Es ermöglicht ein von Schule und Jugendhilfe abgestimmtes und gemeinsam verantwortetes Verfahren für die zukünftige „Krefelder schulbezogene Jugendsozialarbeit“. Mit diesem Rahmenkonzept erfüllt der FB Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung zugleich die Aufgabe des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2015 – 2020, ein Gesamtkonzept zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit zu erstellen. Verstetigung der Angebote für Alleinerziehende, Mütter und junge Familien Zukünftig werden die verschiedenen Projekte für Alleinerziehende, Mütter sowie junge, erwerbslose Familien in dem neuen Beratungszentrum „Neue Wege“ zusammengeführt werden. Bedarfsgerechte Beratung, Module zur Stärkung der Familienalltags- und der Erziehungskompetenz, berufliche Orientierung und Vermittlung in Qualifizie- rung/Ausbildung/Beschäftigung werden hier gebündelt angeboten. Das Beratungszentrum ist in enger Kooperation mit dem Jobcenter und einer geplanten Förder-Laufzeit von zwei Jahren entwickelt worden. Die räumliche Anbindung an die Sozialagentur Heeder wird die Zusammenarbeit mit der Abteilung 51.3 (insbesondere in den Bezirken Mitte und Süd) fördern. Gerade in diesen beiden Bezirken leben viele Alleinerziehende und mehr als 50 % von ihnen erhalten Transferleistungen nach dem SGB II. Beschäftigungsangebote für geflüchtete und neuzugewanderte Menschen Am 1. August 2016 startete bundesweit das neue Programm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahme – FIM“, das analog der Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjob) aufgebaut ist. Die Teilnehmenden-Plätze sind quotiert, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können in Krefeld bis zu 269 nicht anerkannte Flüchtlinge mit einer hohen Bleibeperspektive teilnehmen. Bei der Agentur für Arbeit werden im ersten Schritt zunächst 40 Maßnahmeplätze für die verschiedensten Einsatzbereiche bei der Stadt Krefeld und der AGW beantragt. Mit Anerkennung ihrer Asylanträge und nach Abschluss der obligatorischen Sprach- und Integrationsmaßnahmen werden zunehmend auch geflüchtete und Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 11 neuzugewanderte Menschen in die reguläre, beschäftigungsfördernde Maßnahme „Zusatzjob“ einmünden. Hier können sie erste Erfahrungen in der Arbeitswelt erlangen, die gelernten Deutschkenntnisse praktisch anwenden und die weitere berufliche Orientierung und Qualifizierung perspektivisch erarbeiten. Fazit Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein wichtiger Qualitätsbaustein von Bildungslandschaften und kommunalen Präventionsketten. In diesem Rahmen übernimmt sie nicht nur eine Lotsenfunktion für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld, sondern auch für rechtskreisübergreifende Belange. Rechtskreisübergreifende Kooperationen vermeiden Doppelstrukturen und schaffen abgestimmte Vorgehensweisen, sodass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen tatsächlich davon profitieren können. Beschäftigungsförderung trägt als integraler Bestandteil von Sozial-, Familien- und Jugendpolitik mit den modularen Ansätzen Beratung, berufliche Orientierung und Beschäftigung zur gesellschaftlichen Teilhabe und arbeitsmarktlichen Integration bei. Die präventiven und familienstabilisierenden Angebote - insbesondere für Alleinerziehende sowie erwerbslose, junge Familien - ermöglichen eine frühzeitige Förderung und umfassende Unterstützung. Die Verzahnung von Familien-/Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung schafft Synergieeffekte, womit die gesellschaftliche Teilhabe und Integration nachhaltig begünstigt wird. Um eine gelingende Integration so früh wie möglich zu erzielen, werden die beschäftigungsfördernden Maßnahmen zukünftig auch verstärkt Neuzugewanderten angeboten. Darüber hinaus unterstützen beschäftigungsfördernde Angebote die kommunale Aufgabenerledigung. Die Stadt Krefeld nimmt seit dem 1.3.2017 an dem landesweiten Projekt „Kein Kind zurücklassen!“ teil und verfolgt dabei das Ziel, entlang der Lebensbiographie der Kinder und ihrer Familien alle Regel-, Unterstützungs- und Freizeitangebote strukturell so zu vernetzen, dass jedes Kind, das einer Unterstützung bedarf, wahrgenommen und gefördert werden kann. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 12 Sowohl in der Jugendsozialarbeit als auch mit ihren präventiven und familienstabilisierenden Beschäftigungsangeboten berücksichtigt die Kom.ZFB diese zielgerichtete Handlungsleitlinie bereits seit einigen Jahren und wird in diesem Sinne positiv zur Umsetzung der Landesinitiative beitragen können. Der Zuschussbedarf der Kom.ZFB wird voraussichtlich von 0,968 Mio. EUR in 2015 auf ca. 0,672 Mio. EUR in 2016 sinken. Aufgrund der weiterhin sehr positiven Refinanzierung wird der geplante Zuschussbedarf um ca. 0,276 Mio. EUR unterschritten. Um das breite Angebotsspektrum der Kom.ZFB auch zukünftig bedarfsgerecht, vielfältig und refinanzierbar vorhalten zu können, werden die Bundes-, Landes- und EU-Programme weiterhin intensiv auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 13 Struktur der Kom.ZFB Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 14 Personal Zur Aufgabenerledigung der Beschäftigungsförderung sind im Jahr 2016 durchschnittlich ca. 35 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Im Stellenbewertungsplan werden zurzeit 10,8 projektunabhängige Stellen ausgewiesen. Die Fluktuation bei den projektabhängigen Funktionen kann durch geeignete Maßnahmen eingedämmt werden. Einige dieser Kräfte können in unbefristete Arbeitsverhältnisse innerhalb der Stadtverwaltung Krefeld oder anderen Institutionen übernommen werden. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten der Kom.ZFB beträgt im Jahr 2016 insgesamt 77,7 %, 10 Mitarbeiterinnen werden in Teilzeit beschäftigt. Haushalt und Wirtschaftlichkeit Die Kom.ZFB wird in der Produktgruppe 4-051-04 “Beschäftigungsförderung” des produktorientierten Haushalts abgebildet. Der Bereich der Beschäftigungsförderung wird dort in den beiden Produkten 05104010000 “U 25 / Jugendberufshilfe” und 05104020000 “Ü 25” dargestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Sachstandsberichtes steht das endgültige Jahresergebnis des Jahres 2016 noch nicht fest, daher beziehen sich die nachfolgend angegebenen Werte auf das Ergebnis zum Stichtag 13.04.2017 zzgl. weiterer, noch erwarteter Aufwandsbuchungen. Im Jahre 2016 werden in der Produktgruppe 4-051-04 „Beschäftigungsförderung“ Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung voraussichtlich in Höhe von insgesamt ca. 3,706 Mio EUR entstehen. Gleichzeitig werden voraussichtlich Gesamterträge einschließlich der Erträge der internen Leistungsverrechnung i.H.v. ca. 3,034 Mio EUR erwirtschaftet. Der berechnete Zuschussbedarf i.H.v. 0,672 Mio EUR enthält u.a. berücksichtigte Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung i.H.v. ca. 0,734 Mio. EUR. Entwicklung des Zuschussbedarfes Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 15 2011 2012 2013 2014 2015 2016 U25 / Jugendberufshilfe 989.246 551.739 612.378 507.588 576.901 427.026 Ü25 575.885 126.459 220.109 107.012 391.189 245.030 Gesamt 1.565.131 678.198 832.486 614.600 968.090 672.056 Im Bereich Ü25 ist gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Reduzierung des Zuschussbedarfes festzustellen. Optimierte Abstimmungen mit dem Jobcenter Krefeld führten zu einer gestiegenen Auslastung und zu einer günstigeren Refinanzierung der in diesem Bereich durchgeführten Maßnahmen. Die Reduzierung des Zuschussbedarfes im Bereich U25 / Jugendberufshilfe resultiert dagegen lediglich aus der personellen Fluktuationen, verbunden mit unterjährigen Vakanzen und entsprechenden Personalkosten (siehe Seite 15). Im Vergleich zum Vorjahresbericht weicht das Jahresergebnis für das Jahr 2015 ab. Der im Verhältnis zu den Jahresabschlussbuchungen früh gewählte Fertigungstermin des Vorjahresberichtes sowie ein unerwarteter Anstieg der Aufwendungen führten zu einem nicht im angekündigten Maße positiven Ergebnis. Das Jahresergebnis 2015 unterschreitet den geplanten Zuschussbedarf letztlich um insgesamt 0,094 Mio EUR. Die Ursachen der Veränderungen sind im aktuellen Bericht berücksichtigt. Wirtschaftlichkeit Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 16 Im Jahr 2016 wird es voraussichtlich erneut gelingen, den städtischen Zuschussbedarf gegenüber der Planung zu unterschreiten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand 13.04.2017) ist unter Berücksichtigung der bereits erfolgten und der darüber hinaus noch erwarteten Buchungen mit einem voraussichtlichen Zuschussbedarf in Höhe von ca. 0,672 Mio EUR gegenüber einem geplanten Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 0,948 Mio EUR zu rechnen. Es werden somit voraussichtlich ca. 0,276 Mio EUR gegenüber der Planung eingespart. Erreicht wird dieses positive Ergebnis vor allem durch die Akquise von Fördermitteln und einem höheren Auslastungsgrad der Maßnahmen. Insgesamt können Drittmittel in Höhe von insgesamt ca. 3,034 Mio EUR (gegenüber 2,504 Mio EUR in 2015) für die Stadt Krefeld eingeworben werden. Jeder der von der Stadt bei der Kom.ZFB eingesetzte EUR erbrachte demnach zusätzliche 4,52 EUR an Drittmitteln. Der Bereich „Ü25“ erbringt darüber hinaus durch die monatliche Arbeitsleistung von ca. 100 Zusatzjob-Kräften eine erhebliche Unterstützung für den städtischen Bereich. In 2016 werden insgesamt 71.084 Arbeitsstunden (gegenüber 66.982 in 2015) von Zusatzjob-Kräften im Bereich der Stadt Krefeld geleistet. Entsprechend dem von der Berufsgenossenschaft Garten- und Landschaftsbau für ZusatzjobKräfte zu Grunde gelegten „reinen“ Arbeitswert i.H.v. 6,56 EUR / Std. ergibt sich eine Mindest-Wertschöpfung durch verrichtete Arbeitsstunden in Höhe von 466.311 EUR für die Stadt Krefeld. verrichtete ArbStd. in Bereichen der Stadt 71.084 Arbeitswert gem. Berechnung der GaLa BerufsGen. 6,56 EUR / Arbeitsstunde Mindest-Wertschöpfung durch 466.311 EUR Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 17 verrichtete Arbeitsstunden Der Einsatz von zusätzlichen Arbeitskräften sorgt beispielsweise im Grünflächenbereich für ein positiveres Erscheinungsbild und kann so einem möglichen Attraktivitätsverlust in Folge der derzeit schwierigen finanziellen Situation der Stadt entgegenwirken. Darüber hinaus verfolgen Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und die Projekte „Auf dem Weg“, „Neustart“ und „Erwerbslosenberatungsstelle“ mit ihren frühzeitigen Unterstützungsangeboten für eine Abfederung höherer Folgekosten. Im Rahmen einer eng abgestimmten Zusammenarbeit zwischen dem Bereich der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe mit der Abteilung Familien (51/3), wurde für den Bezirk Mitte in 2016 die Übernahme von ca. 1.330 Fachleistungsstunden festgestellt. mit Auftrag von 51/3 und eingebunden in die Hilfeplanung Leistungsart SGB VIII präventiv = ohne Auftrag von 51/3 Einheiten Leistungsart SGB VIII Einheiten §16 99 §16 139 §31 86 §31 91 §27 408 §27 346 §41 61 §41 101 Gesamtergebnis 677 Gesamtergebnis 654 Aufgrund eines anzusetzenden Betrages i.H.v. 30 EUR pro Fachleistungseinheit kann hier insgesamt von einer zusätzlichen Einsparung im Bereich der HzE i.H.v. ca. 40.000 EUR ausgegangen werden (siehe auch Seite 24). In der abgestimmten Zusammenarbeit der Projektmitarbeiterinnen der Maßnahmen „Auf dem Weg“, „Neustart“ und „Erwerbslosenberatungsstelle“ mit der Abteilung 51/3 werden zusätzlich ca. 700 Fachleistungseinheiten übernommen. mit Auftrag von 51/3 und eingebunden in die Hilfeplanung Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 präventiv = ohne Auftrag von 51/3 18 Leist.art SGB VIII Einheiten Leist.art SGB VIII Einheiten §31 175 §31 115 §16 124 §16 283 Gesamtergebnis 299 Gesamtergebnis 398 Unter Berücksichtigung des anzusetzenden Betrages i.H.v. 30 EUR pro Fachleistungseinheit kann hier insgesamt von einer weiteren Einsparung im Bereich der HzE i.H.v. ca. 21.000 EUR ausgegangen werden (siehe auch Seite 38). Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfe Angebote für Jugendliche U25 Kurzübersicht Jugendberufshilfe – Beratungsstelle Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 S. 25 19 Zielgruppe Ziele Finanzierung Zeitraum Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die vom Regelsystem nicht oder nur schwer erreicht werden, mit multiplen Benachteiligungen insbesondere Schul-, Ausbildungs- und Maßnahmenabbrecher/innen ohne persönliche und berufliche Perspektive Unterstützung von Chancen– und Bildungsgerechtigkeit, Verbesserung der Lern– und Lebenssituation, Persönlichkeitsförderung, soziale, schulische und berufliche Orientierung und Integration LVR Landesmittel und kommunale Mittel laufend Schulbezogene Jugendsozialarbeit– Soziale Arbeit an Schule (SAaS) S. 26 Zielgruppe Schülerinnen und Schüler mit multiplen Benachteiligungen insbesondere Schulverweigernde, deren Abschluss massiv gefährdet ist sowie Schüler/innen im Übergang von der Schule in den Beruf Ziele Finanzierung Zeitraum Unterstützung von Chancen– und Bildungsgerechtigkeit, Verbesserung der Lern– und Lebenssituation, Persönlichkeitsförderung, soziale, schulische und berufliche Orientierung und Integration Landesmittel und kommunale Mittel (aus Bundesrestmittel der BuT/Schulsozialarbeit) 01.01.2015 bis 31.12.2017 Hardenberg im Blickwinkel (HIB) Zielgruppe Ziele Finanzierung Zeitraum S. 27 Benachteiligte Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr aus dem Sozialraum Hardenbergviertel und dem Bezirk Mitte, die durch die bestehenden Angebote der Sozialgesetzbücher II, III und VIII nicht erreicht werden Soziale und berufliche Integration und Teilhabe Jobcenter Krefeld (§16f SGB II) und Stadt Krefeld 01.09.2016 – 31.08.2017 JUGEND STÄRKEN im Quartier S. 28 Zielgruppe Junge Menschen von 12 bis 27 Jahren, vornehmlich Jugendliche mit Migrationshintergrund, Neuzugewanderte und schulabsente Jugendliche der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule Ziele Schulische, berufliche und soziale Integration, Überwindung individueller Hürden auf dem Weg Richtung Ausbildung und Arbeit in ein selbstbestimmtes Leben Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 20 Finanzierung Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSJ), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Europäische Union (EU) sowie der Stadt Krefeld Zeitraum 01.09.2015 bis 31.12.2018 Jugendberufshilfe im Kooperationsverbund S. 32 Jugendberufsagentur – Zentrum für Information und Perspektiven (ZIP) Benachteiligte Jugendliche Zielgruppe Rechtskreisübergreifende Beratung und Förderung Ziele Integration in Ausbildung/Beschäftigung Finanzierung Jobcenter und Stadt Krefeld Zeitraum Seit Februar 2014 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) Schüler und Schülerinnen ab der 8. Klasse Zielgruppe Systematisierung des Übergangs Schule - Beruf Ziele Ausbau der schulischen Berufs- und Studienorientierung Finanzierung Land NRW und Stadt Krefeld Zeitraum 01.07.2014 – 31.12.2017 Fachliche Begleitung und Koordination S. ?? Jugendwerkstatt Fichtenhain S. 33 Zielgruppe Besonders benachteiligte arbeitslose Jugendliche ohne persönliche und berufliche Perspektive Ziele Heranführung und Integration in den 1. Arbeitsmarkt mit Hilfe praktischer Ausbildungsvorbereitung und intensiver begleitender Beratung Finanzierung Mittel des LVR und der Stadt Krefeld Zeitraum laufend Casemanagement für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren Langzeitarbeitslose Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II beZielgruppe ziehen und über das beschäftigungsorientierte Fallmanagement des Jobcenters nicht erreicht werden Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit, Heranführung an Ziele den Arbeits- und Ausbildungsmarkt Jobcenter Finanzierung 01.01.2016 – 31.12.2016 (Verlängerung in 2017) Zeitraum Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 21 Eine Schwerpunkttätigkeit der Kommunalen Zentralstelle für Beschäftigungsförderung ist die Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe. Ihr gesetzlicher Auftrag ist die Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis zum 27. Lebensjahr) mit besonderem Unterstützungsbedarf aus Krefeld. Zunehmend wird die Zielgruppe der zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit in die Angebote aufgenommen. Die schul- und arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe wird in Beratungsangeboten und Projekten mit unterschiedlichen Schwerpunkten umgesetzt. In §13 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wird diese Aufgabe wie folgt definiert: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische oder berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“ Daraus ergeben sich für die Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe, folgende Ziele und Aufgaben: • Sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener in Bezug auf schulische und arbeitsweltbezogene/berufliche Bildung und Chancengleichheit • Persönliche Stabilisierung und Heranführung an soziale und kulturelle Teilhabe • Durchführung präventiver, schulbezogener Angebote, um somit ein Scheitern so früh als möglich zu verhindern • Unterstützung bei der Integration in Ausbildung, Arbeit oder berufsfördernde Angebote • Entwicklung bzw. Fortführung von Kooperationen und Netzwerken, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind Die Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe fungiert als Bindeglied zwischen der Zielgruppe, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Regelsystemen. In ihrer Neutralität arbeitet sie seit vielen Jahren vernetzt und kooperativ mit Schule, Betrieben, anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe, der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, Bildungsträgern und anderen Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 22 sozialen Institutionen. Sie übernimmt mit ihren Erfahrungen und ihrer Kompetenz eine Schnittstellenfunktion zwischen den Sozialgesetzbüchern II, III, VIII und dem Schulgesetz NRW. Auf die Optimierung von Verfahrensabläufen und der Vermeidung von Doppelstrukturen wird ein besonderes Augenmerk gelegt. Mit ihren frühzeitigen Unterstützungsangeboten verfolgt die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe die Abfederung entstehender höherer Folgekosten. Im Rahmen eines modellhaften Kooperationsprozesses mit der Abteilung Familien wurde für den Bezirk Mitte in 2016 die Übernahme von ca. 1.330 Fachleistungsstunden durch die intensive Beratungs- und Casemanagementarbeit der Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe festgestellt. Unter Berücksichtigung des zwischen den Abteilungen 51/3 und 51/4 abgestimmten Betrages von 30 EUR pro Fachleistungseinheit kann hier von einer Einsparung im Bereich der HZE in Höhe von ca. 40.000 EUR ausgegangen werden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 23 Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U25 Die Beratungsstelle U25 der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII ist Anlauf- und Klärungsstelle für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen oder einem schwachen Schulabschluss und/oder einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Entwicklung ihrer Lebens- und Berufsperspektiven haben. Im Rahmen von Einzelfallhilfe und mit einer individuellen Förderplanung werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ressourcen- und lösungsorientiert beraten, begleitet, gecoacht und unterstützt. Ziel ist es, gemeinsam mit ihnen individuelle schulische und/oder berufliche Ziele zu entwickeln und sie nachhaltig in Ausbildung, Arbeit oder weiterführende, berufsvorbereitende Angebote zu vermitteln und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Neben der schulischen und/oder beruflichen Perspektivlosigkeit, haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen oft weitere soziale, gesundheitliche und/oder persönliche Beeinträchtigungen. Häufig werden sie durch die bestehenden Unterstützungssysteme der Sozialgesetzbücher II und III nicht oder nicht mehr erreicht. Es werden daher Einzel-und Gruppenangebote zur Persönlichkeitsentwicklung (z.B. Gewaltprävention) und zur beruflichen Orientierung angeboten. Dazu werden sie bei Bedarf auch in ihrem Sozialraum aufgesucht. Die für die Zielgruppe bestehenden Förderangebote, die eine berufliche und soziale Integration ermöglichen, werden in Kooperation mit dem ZIP – Zentrum für Information & Perspektive, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, der Kommunalen Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Jugendhilfe weiter entwickelt. Ziel dieser Kooperationen ist es, vorhandene Angebote zu bündeln, Parallelstrukturen zu vermeiden und die individuelle Förderung von Jugendlichen zu optimieren. Über die Beratungsstelle U25 nutzten im Jahr 2016 insgesamt 112 Jugendliche und junge Erwachsene (58 weiblich) das Angebot, Beratungs- und Informationsgespräche wahrzunehmen. Nach intensiver Einzelfallhilfe konnten sich 10 Jugendliche (5 weiblich) in den ersten Arbeitsmarkt und 35 (13 weiblich) in berufsfördernde Angebote integrieren. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 24 Schulbezogene Jugendsozialarbeit – Soziale Arbeit an Schulen (SAaS) Auf der Grundlage der Umsetzungshinweise der Ministerien für „Arbeit, Integration und Soziales“, „Familien, Kinder, Kultur und Sport“ sowie des Schulministeriums des Landes Nordrhein - Westfalen ist die schulbezogene Jugendsozialarbeit im Rahmen des Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen“ als Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik zu verstehen. Sie verfolgt das Ziel, die Zielgruppe durch Bildung bei der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zum Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und Exklusion zu leisten. Entsprechend ihres Auftrages zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule aus § 7 des 3. Ausführungsgesetzes zum KJHG wird die schulbezogene Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII im Rahmen des Landesprogramms an Krefelder Hauptschulen und Berufskollegs durch die Kom.ZFB fortgeführt. Auf der Grundlage der bestehenden Kooperation Jugendhilfe/Schule mit abgestimmten Aufgaben, Schnittstellen und Verfahrensabläufen verfolgt die Jugendsozialarbeit die Ziele:  Chancen- und Bildungsgerechtigkeit zu unterstützen,  die Lern- und Lebenssituation benachteiligter junger Menschen zu verbessern,  Förderung der schulischen und sozialen Integration. Zielgruppen sind hier insbesondere aktive und passive Schulverweigerer, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern sie aufgrund von Sprachbarrieren nicht unterstützen können und Schüler und Schülerinnen, die die Schulen ohne oder mit einem schwachen Schulabschluss verlassen werden. Mit intensiver Einzelfallhilfe werden die Jugendlichen unterstützt, individuelle schulische und berufliche Ziele zu entwickeln, um nachhaltig die Schule zu besuchen und in Ausbildung, Arbeit oder weiterführende, berufsvorbereitende Angebote einzumünden. Sprach- und Lernförderung, soziale Lerntrainings, theater-, erlebnis- und freizeitpädagogische, geschlechtsspezifische, inklusive, kultursensible sowie gewaltpräventive Angebote mit schulischen oder externen Kooperationspartnern werden der Zielgruppe zum Erwerb bzw. Training von Schlüsselqualifikationen und zur Persönlichkeitsstabilisierung angeboten. Die Jugendlichen und ihre Eltern werden über weitere Beratungsangebote informiert und bei der Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 25 Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden in den Hilfeprozess eingebunden und bei Bedarf in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt. Mit Lehrkräften und Kooperationspartnern des SGB II, III und VIII wird unterstützend und zielführend zusammen gearbeitet. Die an den Hauptschulen und den Berufskollegs installierten „Sozialteams“, bestehend aus allen an der Schule tätigen sozialpädagogischen Fachkräften inklusive der Landesbediensteten, sind verantwortlich für die Steuerung der Einzelfallhilfe sowie die gemeinsame Initiierung und Durchführung von Projekten unter Einbeziehung sozialraumrelevanter Partner. Damit ist gewährleistet, dass Parallelarbeit und Doppelstrukturen vermieden werden. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit übernimmt hier eine Lotsenfunktion – sowohl für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld als auch für rechtskreisübergreifende Hilfen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, der unteren Schulaufsicht, dem Schulverwaltungsamt, dem Schulamt für die Stadt Krefeld sowie den Schulen hat sich weiter deutlich intensiviert. Die Steuerungsgruppe „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“, bestehend aus Vertreterinnen der oben genannten Akteure, arbeitet an einem Rahmenkonzept „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“ für die Krefelder Schulen. Für alle an den Schulen tätigen sozialpädagogischen Fachkräften initiierte die Steuerungsrunde im November 2016 einen Fachtag zum Thema: „Sexualisierte Gewalt unter Schülern und Schülerinnen“. In 2016 wurden mit insgesamt 482 Schüler/innen (195 weiblich) Beratungs- und Informationsgespräche durchgeführt. Im Rahmen des Casemanagements wurden 274 (134 weiblich) Jugendlichen langfristig beraten und begleitet, wovon 28 Jugendliche (14 weiblich) in den ersten Arbeitsmarkt und 59 (34 weiblich) in berufsfördernde Qualifizierungsangebote einmündeten. Von den 81 Jugendlichen (29 weiblich), mit denen aufgrund von Schulverweigerung intensiv gearbeitet wurde, wurden 19 Jugendliche (8 weiblich) wieder in das Schulsystem integriert. Insgesamt verbleiben 369 Jugendliche (135 weiblich) im System Schule und werden durch die schulbezogene Jugendsozialarbeit weiter begleitet. Im Rahmen des Übergangs Schule-Beruf wurden 28 (14 weiblich) in Ausbildung bzw. den 1. Arbeitsmarkt und 59 (34 weiblich) in berufsorientierende Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen vermittelt. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 26 Hardenberg im Blickwinkel (HIB) Seit dem 01.09.2015 führt die Kom. ZFB das Projekt „Hardenberg im Blickwinkel“ durch, das aus Mitteln des Jobcenters (§ 16f SGB II) sowie städtischen Mitteln (§ 13 SGB VIII) finanziert wird. Das Hardenbergviertel liegt im Stadtbezirk Mitte und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Jugendberufsagentur-ZIP. Es ist gekennzeichnet durch einen erhöhten Anteil an ALG II Beziehenden, Menschen mit Migrationshintergrund und Alleinerziehenden. Oftmals handelt es sich dabei um Jugendliche und junge Erwachsene die vom Regelsystem überhaupt nicht mehr erreicht werden und ansonsten ‚verloren‘ gehen. Bei dieser Zielgruppe der 16 – 27 Jährigen ist ein verstärkter Unterstützungsbedarf festzustellen und sie weist oftmals multiple Problemlagen auf. Sie verfügt häufig über keine berufliche Orientierung und bedarf einer Stabilisierung ihrer Persönlichkeit. Durch intensive Einzelfallhilfe und bedarfsgerechte Gruppenangebote werden die Stärken des Einzelnen herausgearbeitet, um mit den jungen Menschen persönliche und berufliche Perspektiven zu entwickeln. Insbesondere durch sogenante bezirkliche Mikroprojekte (z.B. Medienprojekt, Begegnungstreffs, Workshops) sollen die jungen Menschen aktiv in werkpädagogischer Form eingebunden werden, um über das Heranführen an Tagesstruktur, Beschäftigung und berufliche Orientierung den Aspekt der Teilhabe zu erfahren. Die notwendigen Unterstützungsangebote werden in Abstimmung mit den Netzwerk- und Kooperationspartnern im Bezirk entwickelt und umgesetzt. Durch Sprechzeiten, die in der Jugendberufsagentur von HIB angeboten werden, wird die Heranführung und Anbindung an das Regelsystem herbeigeführt. Als integrierter Bestandteil der Jugendberufsagentur fördert HIB die Zusammenarbeit im Hinblick auf die benachteiligten Jugendlichen. Die Schnittstelle der am Übergangsmanagement beteiligten Institutionen (Agentur für Arbeit, Jobcenter Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Berufskollegs und anderen Fachdiensten) wird dadurch weiter optimiert. Der persönliche und intensive Kontakt der Teilnehmenden zu den Beraterinnen stellte sich als sehr wichtig heraus, um darüber eine Anbindung an Einzelberatungen und Gruppenangebote herzustellen. Die Zielgruppe benötigte eine kleinschrittige Heranführung, um sich auf Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 27 Aktivitäten in einer Gruppe einzulassen. Dies erfolgte z.B. über das niederschwellige Angebot im „Begegnungs-Treff“. In entspannter Atmosphäre und ohne Druck erhielten die jungen Menschen Raum, ihre Persönlichkeit einzubringen und unterschiedliche Aktivitäten auszuprobieren, z.B. Teamübungen, Kochen, Bowling, Tanzworkshop. Mit den Teilnehmenden wurden Aktivitäten und Mikroprojekte über den Begegnungs-Treff hinaus geplant und umgesetzt, wie beispielsweise ein Medienangebot. Das Medienprojekt fand wöchentlich in der Jugendeinrichtung ‚SpieDie‘ im Hardenbergviertel statt. Eine Honorarkraft und eine Fachberaterin aus dem Projekt HIB initiierten mit den jungen Menschen einen Beitrag, um über den „jugendlichen Blickwinkel“ das Hardenbergviertel darzustellen. Die Angebote im Stadtteil und in Krefeld wurden für die jungen Menschen transparenter, zugänglicher und erlebbarer. In einer öffentlichkeitswirksamen Ausstellung im Hardenbergviertel wurden die verschiedenen Fotografien präsentiert. Vor und während der Fotoausstellung haben die Teilnehmenden aktiv bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung im Rahmen von Bewirtung, Catering und Theaterperformance mitgewirkt und somit zu der erfolgreichen Ausstellung beigetragen. Die Theaterperformance entstand aus einem Mikroprojekt, welches von einer Fachberaterin des Projekts HIB angeboten wurde. Die Thematik der Theaterperformance wurde mit den Teilnehmenden zusammen erarbeitet. Inhalt des kurzen Theaterintros war die Entwicklung der jungen Menschen während der Teilnahme am Projekt HIB. Sie setzen sich mit ihren Ängsten und Zweifeln auseinander und realisierten ihre Möglichkeiten und Chancen. In 2016 wurden insgesamt 66 (25 weiblich) junge Menschen über die Fachkräfte von HIB in Klärungsgesprächen beraten. Davon wurden 42 junge Menschen (17 weibliche und 21 mit Migrationshintergrund) intensiv über die Einzelfallhilfe- Casemanagement begleitet und unterstützt. Für 22 Teilnehmende konnten konkrete berufliche Schritte entwickelt und umgesetzt werden. 10 Teilnehmende (5 weiblich) mündeten in den 1. Arbeitsmarkt ein und 12 Teilnehmende (10 weiblich) nahmen an berufsfördernden Angeboten teil. Aus der alten Förderphase verblieben fünf Teilnehmende im Anschlussprojekt und werden in der neuen Projektlaufzeit weiterhin beraten und unterstützt. JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ) Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 28 Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird seit Jahresbeginn 2015 zunächst für vier Jahre in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen von 185 Kommunen in 15 Bundesländern umgesetzt. Dafür stehen rund 115 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und 5 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Das ressortübergreifende ESF-Vorhaben unterstützt junge Menschen mit Startschwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf mit aufsuchender Arbeit, Beratung und Einzelfallhilfe (Jugendsozialarbeit). Informationen zum Programm finden sich unter www.jugend-staerken.de. Im Rahmen von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ koordiniert und begleitet die Kom.ZFB seit September 2015 in Kooperation mit dem Sozialwerk Krefelder Christen (SWKC) folgende Angebote im Stadtgebiet Krefeld Süd (Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf): 1. „Checkpoint Süd“, Sozialagentur Heeder - Anlauf- und Koordinierungsstelle 2. „Kom(m)it“, Sozialagentur Heeder - Beratungsstelle (Casemanagement) 3. „Schulverweigerung-Die 2. Chance“, Kurt-Tucholsky-Gesamtschule (KTG) Neben der Klärungs- und Beratungsarbeit bieten die Angebote eine Brückenfunktion zwischen den unterschiedlichen Fördersystemen der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III, VIII sowie dem Schulgesetz NRW und entwickeln die Vernetzung der Hilfesysteme wie z.B. mit Schule, dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Fachbereich Soziales und weiteren Beratungsinstitutionen. Durch das Handlungskonzept „Casemanagement“ mit seinem niederschwelligen und aufsuchenden Ansatz werden die unterschiedlichen Fördersysteme fallweise gebündelt und sinnvoll aufeinander abgestimmt, damit Parallelstrukturen und Doppelbetreuung vermieden werden. Dem Leitziel Partizipation folgend sollen die Menschen in ihrem Stadtteil nicht nur an Mikroprojekten teilnehmen, sondern teilhaben. Die Mikroprojekte werden bedarfs- und ressourcenorientiert mit den Teilnehmenden entwickelt und umgesetzt. Sie verfolgen dabei Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 29 das Ziel, die Attraktivität des Stadtteils z.B. durch die Verbesserung der Infrastruktur zu gestalten und weiter zu entwickeln. Junge Menschen mit Migrationshintergrund (Neuzugewanderte, Seiteneinsteiger) werden hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe besonders in den Blick genommen. Bedingt durch die Flüchtlingssituation hat der Beratungsbedarf Neuzugewanderter im Berichtszeitraum zugenommen und das Zielgebiet konnte bedarfsgerecht auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Schwerpunkte der Beratung sind weiterhin die Themen „Übergang Schule-Beruf“ und „soziale Integration“. Mit niederschwelligen Angeboten in Kooperation mit dem Fachbereich Soziales und dem Bayer Sportpark wurde auf das Beratungsangebot der Koordinierungsstelle aufmerksam gemacht. Durch den so entstandenen persönlichen Kontakt zu den Fachkräften des Projekts konnten institutionelle Hemmschwellen abgebaut werden. In 2016 wurden durch die Anlauf- und Koordinierungsstelle in der Sozialagentur Fabrik Heeder 77 junge Menschen (29 weiblich, 33 mit Migrationshintergrund) im Rahmen von Klärungsgesprächen erreicht. 60 (21 weiblich, 27 mit Migrationshintergrund) Teilnehmende mündeten in das Casemanagement ein. 17 Teilnehmende (6 weiblich, 7 mit Migrationshintergrund) wurden im Berichtszeitraum durch die sozialpädagogischen Fachkräfte vermittelt, davon 6 (1 weiblich, 2 mit Migrationshintergrund) auf den 1. Arbeitsmarkt, 11 (5 weiblich, 5 mit Migrationshintergrund) in Qualifizierungs-/Beschäftigungsmaßnahmen und eine Teilnehmerin in einen Minijob. Von 10 Jugendlichen (3 weiblich, 5 mit Migrationshintergrund), die die Schule aktiv oder passiv verweigert haben, sind 5 (2 weiblich, 2 mit Migrationshintergrund) dauerhaft in das Schulsystem reintegriert worden. Jugendberufshilfe im Kooperationsverbund Um eine aufeinander abgestimmte Planung hinsichtlich der Förderung junger Menschen zu erzielen, werden in den Kooperationsverbünden mit der neuen Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und der Jugendberufsagentur „ZIP“ unterschiedliche Förderphilosophien zusammengebracht und umgesetzt. Jugendberufsagentur - Zentrum für Information und Perspektiven Seit drei Jahren beteiligt sich die kommunale Jugendberufshilfe an der Jugendberufsagentur-ZIP. Das ZIP ist in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit angesiedelt. Aus Sicht der Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 30 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe ist das ZIP eine sinnvolle Ergänzung der eigenen Angebote, da alle Rechtskreise SGB II, III, VIII sowie die kommunale Koordinierung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ dort miteinander verzahnt werden. Somit sind optimale Voraussetzungen geschaffen, um im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bildungschancen und Übergänge in Ausbildung und Beruf sicher zu stellen. Mit diesem Angebot sieht sich die Jugendberufshilfe auch als Bindeglied zu den anderen Fachabteilungen der kommunalen Jugendhilfe wie auch zu den freien Trägern der Jugendsozialarbeit in Krefeld. Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens führte auf der Basis eines Beschlusses des Ausbildungskonsens NRW vom 18. November 2011 ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule – Beruf ein. Die wesentlichen Prinzipien, nach denen der Übergang Schule – Beruf neu aufgestellt wird, lauten Vereinfachung, Systematisierung, Nachhaltigkeit und Anschlussorientierung. Angesichts des demografischen Wandels und des zu erwartenden Fachkräftemangels wird die schulische Berufs- und Studienorientierung für alle Jugendlichen ausgebaut. Damit sollen auch die hohen Abbrecherquoten derjenigen abgebaut werden, die zwar auf den ersten Blick erfolgreich in eine Ausbildung bzw. ein Studium einmünden, letztlich aber aufgrund einer mangelnden Berufs- und Studienorientierung ihre Fehlentscheidungen anschließend korrigieren müssen. Es bleibt festzuhalten, dass die Maßnahmen der Jugendsozialarbeit für sozial benachteiligte junge Menschen nach SGB VIII § 13 auch in diesem Kontext weiterhin notwendig sind. Die Umsetzung dieses Prozesses wird durch die kommunale Koordinierung, in der die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe mit einer halben Stelle beteiligt ist, sichergestellt. Sie sorgt dafür, dass mit den relevanten Akteuren ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden. Fachliche Begleitung und Koordination Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 31 Jugendwerkstatt Fichtenhain Als Angebot der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit ist es das Ziel der Jugendwerkstatt, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf durch werkpädagogische Angebote zu stabilisieren und somit wieder an das Schul- bzw. Beschäftigungssystem heranzuführen. Insbesondere für die Zielgruppe der Zugewanderten ist dies auch eine Möglichkeit, erste Erfahrungen in der beruflichen Orientierung zu erlangen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, in den Bereichen Metall, Schreinerei, Gärtnerei, Mobile Werkstatt, Malerei sowie dem Jugendcafé praktische Erfahrungen zu sammeln. Im Sommer 2015 ist die Förderung des Stützlehrers über den Europäischen Sozialfonds weggefallen. In 2016 konnte über Bildungs- und Teilhabemittel und über die Willy-Leiber-Stiftung befristet für ein Jahr (01.05.2016-31.04.2017) ein Stützlehrer mit einem Stundenkontingent von 6 Stunden in der Woche eingestellt werde. Dieser ermöglichte eine individuelle Förderung in Kleingruppen, die den jungen Menschen einen Einstieg in eine mögliche berufsvorbereitende Maßnahme, Schule, Arbeit oder Ausbildung erleichterte. Träger der Jugendwerkstatt ist der evangelische Gemeindeverband. Insgesamt stehen 24 Plätze für die Zielgruppe der Jugendberufshilfe bereit. Finanziert wird das Angebot über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes sowie über § 13 SGB VIII. „Casemanagement“ für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre Das Projekt „Casemanagement“ wird über das Jobcenter Krefeld nach § 17 SGB II gefördert. Der Kom.ZFB kommt hierbei eine fachliche Begleitung des Projektes zu. Langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr mit multiplen sozialen und psychischen Benachteiligungen und Auffälligkeiten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und durch andere Beratungsangebote nicht erreicht werden können, sollen mit Hilfe intensiver und individueller Beratung und Begleitung, insbesondere durch aufsuchende Arbeit, sozial stabilisiert sowie beruflich orientiert und damit an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie an berufsfördernde Angebote herangeführt werden. Das Jobcenter finanziert 93 Plätze. Träger der Maßnahme sind der Internationale Bund, das Sozialwerk Krefelder Christen e.V. und InVia-Katholische Mädchensozialarbeit e.V.. Im Rahmen von Netzwerkarbeit und dem sozialräumlichen Ansatz bindet die Kom. ZFB das Projekt Casemanagement und somit die Träger intensiv in die Jugendsozialarbeit ein. Die fachliche Beratung wird über den „Runden Tisch-Casemanagement“ gesteuert. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 32 Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 33 Beschäftigungsförderung Angebote für Erwachsene - Ü25 Kurzübersicht Erwerbslosenberatungsstelle (EBS) S. 39 Zielgruppe Erwerbslose unabhängig vom Bezug von Transferleistungen Ziele Berufliche Orientierung, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung Finanzierung ESF-Fördermittel der Europäischen Union und des Landes NRW, Stadt Krefeld Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2017, Fortführung in ESF-Förderphase 2015-2020 Auf dem Weg – Unterstützende Begleitung für Alleinerziehende und junge Familien S. 40 Zielgruppe Erwerbslose Alleinerziehende und junge Familien im ALG II-Bezug Ziele Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit und der Erziehungskompetenz, Soziale Integration und Hilfen zur Existenzsicherung, Berufliche Orientierung und Eröffnung beruflicher Perspektiven, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.04.2015 – 31.03.2016, 01.04.2016 – 31.03.2017 Neustart – Beratung für erwerbslose Frauen in „Elternzeit“ mit Kindern unter drei Jahren, insbesondere Alleinerziehende S. 41 Zielgruppe Erwerbslose Frauen (Alleinerziehende) im ALG II-Bezug Ziele Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit Stärkung der Erziehungs- und Familienalltagskompetenz Soziale Integration, Berufliche Orientierung, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.09.2014 – 31.08.2015, 01.09.2015 – 31.08.2016 Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 34 Neuland – Beratung für erwerbslose Erziehende mit Kindern unter sechs Jahren, insbesondere (Allein-)Erziehende mit Migrationshintergrund S. 43 Zielgruppe Erwerbslose Frauen (Alleinerziehende) im ALG II-Bezug, insbesondere Erziehende mit Migrationshintergrund Finanzierung Interkultureller Austausch, Verbesserung der Sprachkenntnisse, Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit, Stärkung der Erziehungs- und Familienalltagskompetenz, Soziale Integration, Berufliche Orientierung, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.09.2016 – 31.08.2017 mit Verlängerungsoption für 1 Jahr Ziele Zusatzjobs – Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand nach §16d SGB II Zielgruppe Erwerbslose im ALG II-Bezug S. 44 Ziele Beschäftigung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, soziale Integration Förderung des Gemeinwohls Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16d SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.03.2015 – 28.02.2016, 01.03.2016 – 28.02.2017 Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 35 Mit seinem beschäftigungsfördernden Angebotsspektrum für die unterschiedlichen Zielgruppen (insbesondere Langzeiterwerbslose, Alleinerziehende, junge Familien) verfolgt das Sachgebiet „Ü 25“ der Kom.ZFB insbesondere die Ziele: • Stabilisierung und soziale Integration von Erwerbslosen • Erhalt bzw. Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit • Heranführung an den Arbeitsmarkt • Vermittlung in weiterführende Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen • Integration in Ausbildung und den 1. Arbeitsmarkt • Sicherung der Gemeinwohlarbeit • Förderung der Familienalltags- und Erziehungskompetenz Die Beratungs- und Beschäftigungsangebote sind qualitativ so aufeinander abgestimmt, dass den Teilnehmenden die Chance eröffnet wird, Projekte vom Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bis hin zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu absolvieren. Neben der persönlichen Stabilisierung und sozialen Integration von Erwerbslosen rückt die Förderung junger Familien und Alleinerziehender in ihrer Familienalltags– und Erziehungskompetenz sowie die Integration von Migrant/innen in der Projektentwicklung zunehmend in den Fokus. Im Vorfeld des möglichen Einsatzes erzieherischer Hilfen dienen die präventiven Angebote für junge Familien und Alleinerziehende dabei zugleich zur Abfederung zukünftig entstehender Kosten. Die Teilnehmenden münden sowohl über ein abgestuftes Zuweisungsverfahren des Jobcenters als auch durch den vermittelten Kontakt von Beratungsstellen, Familienzentren und anderen Kooperationspartnern des Hilfesystems in die Projekte ein. Jedem Projekt sind Sozialberater/innen zugeordnet, die während des gesamten Prozesses folgende teilnehmer/innenorientierte Unterstützungsleistungen anbieten: Information, (Eingangs-) Beratung, Profiling, Matching, Coaching, Krisenintervention, Konfliktmanagement, aufsuchende Arbeit, Perspektivenplanung, Akquise und assistierte Vermittlung sowie Netzwerkarbeit. Grundsätzlich ist der Beratungsansatz stärken-, ressourcen- und lösungsorientiert ausgerichtet. Der Berufswegeplan ist das zentrale, standardisierte Begleit- und Dokumentationsinstrument der Sozialberater/innen. Darin werden u.a. die mit den Teilnehmenden vereinbarten (Teil-) Ziele, die Beratungsgespräche, die Qualifizierungsbedarfe und die weiteren beruflichen, aber auch persönlichen Schritte verbindlich festgehalten. Darüber hinaus sind Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 36 Fallbesprechungen und kollegiale Beratungen wesentliche Bestandteile der pädagogischen Arbeit. Um die Projekte erfolgreich durchzuführen, findet eine enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Kooperationspartnern statt: Jobcenter Krefeld, Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtverbände, regionalen Bildungsträgern, Beratungsstellen, diversen Fachbereichen der Stadt Krefeld und Betrieben des 1. Arbeitsmarktes. Hinsichtlich der Prävention möglicher erzieherischer Hilfen nach dem SGB VIII (HZE) gewinnt die enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Familien des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigung perspektivisch an Bedeutung. Im Rahmen einer intensiven Kooperation mit der Abteilung Familien, werden seit April 2015 für den Bezirk Mitte modellhaft die familienunterstützenden Leistungen (HZE) erhoben. Im Jahr 2016 wurden so durch die Projekte „Auf dem Weg“ „Neustart“ und „Erwerbslosenberatungsstelle“ ca. 700 Fachleistungseinheiten übernommen. Unter Berücksichtigung des zwischen den Abteilungen 51/3 und 51/4 abgestimmten Betrages von 30 EUR pro Fachleistungseinheit kann hier von einer Einsparung im Bereich der HZE in Höhe von ca. 21.000 EUR ausgegangen werden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 37 Erwerbslosenberatungsstelle Angebote für Erwachsene - Ü25 Seit dem 02.01.2011 hat die durch das Land NRW und die Europäische Union geförderte „Beratungsstelle für Erwerbslose“ ihre Arbeit aufgenommen. Als Bestandteil der Kom.ZFB ist sie mit den unterschiedlichen Arbeitsmarktakteuren sehr gut vernetzt und kann ihre Arbeit zunächst bis zum 31.12.2017 fortsetzen. Eine weitere Verlängerung ist bis zum Ende der ESFFörderphase 2020 vorgesehen. Das Angebot richtet sich an alle Erwerbslose zwischen 16 und 64 Jahren, unabhängig vom Erhalt von Transferleistungen. Die Beratung wendet sich an Personen aus besonders belasteten Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Alleinerziehenden, Langzeitarbeitslosen im SGB II Bezug und Menschen mit Migrationshintergrund sowie Zugewanderte. Neben der allgemeinen Sozialberatung bietet die Erwerbslosenberatungsstelle diesen Personen vor allem eine berufliche Orientierung und Perspektivenplanung sowie eine schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Mit Hilfe individueller berufsbezogener Beratung und Begleitung sollen die oben beschriebenen Teilnehmenden informiert, beraten, beruflich orientiert und zielgerichtet an den Arbeitsmarkt herangeführt bzw. in das Beschäftigungssystem integriert werden. In einem ersten Gespräch werden die Teilnehmenden über das Beratungsangebot umfassend informiert und der weitere Beratungsbedarf ermittelt. Grundlegendes Instrument der Beratung ist der Berufswegeplan, in dem erste Ziele und Handlungsschritte vereinbart werden. Während sich die Zielvereinbarung auf berufliche Orientierung bezieht, beinhalten die Handlungsschritte persönliche und/oder qualifikatorische Maßnahmen, um vermittlungshemmende Merkmale abzubauen und auf künftige Anforderungen von Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsaufnahmen vorzubereiten. Der weitere Beratungsprozess zeichnet sich durch die stetige Überprüfung der vereinbarten Ziele, die Ressourcen- und Kompetenzermittlung sowie die Anpassung der erforderlichen Handlungsschritte aus. Als beschäftigungsförderndes Instrument wird das „Selbstvermittlungscoaching“ mittlerweile als regelmäßiger Bestandteil in der Erwerbslosenberatungsstelle durchgeführt. Teilnehmende sind in der Regel Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose im SGB II Bezug und MenSachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 38 schen mit Migrations- und Zuwanderungsgeschichte, die mit den herkömmlichen Methoden keinen Zugang in den Arbeitsmarkt finden. Das Instrument bietet den Teilnehmenden die Chance, ihre Fähigkeiten herauszufinden und diese zielgerichtet für die Arbeitssuche zu nutzen, um so nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Ein großer Teil der Ratsuchenden sind weiterhin Frauen mit einem Anteil von 61 %. Im ALG II-Bezug sind 57 % der Ratsuchenden. Der Anteil der Alleinerziehenden ist rückläufig, was im Wesentlichen auf ein breiteres Angebot an Beratungs- und Qualifizierungsangeboten speziell für Alleinerziehende zurückzuführen ist. Von den 121 im Laufe des Jahres beratenen Personen (75 weiblich) wurden 5 (4 weiblich) in Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und 20 (13 weiblich) in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt. In 2016 hatten 86% der Ratsuchenden eine ausländische Staatsbürgerschaft, 39% davon hatten einen Flüchtlingshintergrund. Auf dem Weg – Unterstützende Begleitung für Alleinerziehende und junge Familien Angebote für Erwachsene - Ü25 Seit vielen Jahren stellt sich die Lebenssituation von Alleinerziehenden in Krefeld in den Bezirken Süd und Mitte als besonders schwierig dar. Beziehen hier doch deutlich mehr als 50% der Alleinerziehenden Transferleistungen aus dem SGB II. Vor diesem Hintergrund bietet die Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung seit dem 01.04.2014 das in Kooperation mit dem Jobcenter Krefeld neu konzipierte Beratungsprojekt „Auf dem Weg“ schwerpunktmäßig in den Bezirken Mitte und Süd in insgesamt vier Familienzentren an. Es richtet sich an erwerbslose Alleinerziehende und junge Familien in ausgewählten Familienzentren und bietet ein erstes Herantasten an einen beruflichen (Wieder-)Einstieg. Auf freiwilliger Basis, ohne Ängste und Zwang können sich die Teilnehmer/innen mit ihrer momentanen Situation auseinandersetzen und möglichst früh eine berufliche Lebensplanung in den Blick nehmen, neben ihrer Rolle als Eltern. Es sollen Wege aufgezeigt und beschritten werden, um den zukünftigen (Wieder-)Einstieg in ein Erwerbsleben zu planen und ggf. einzuleiten. Zugleich soll durch die Bearbeitung von Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, qualifizierte Kinderbetreuung, Entwicklung des Kindes so- Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 39 wie pädagogischen Themen die Erziehungsfähigkeit der Eltern nachhaltig gestärkt werden, um den Bedarf an Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII präventiv abzufedern. Das Projekt setzt sich aus zwei wesentlichen Schwerpunkten zusammen, dem Gruppenangebot und der aufsuchenden individuellen Begleitung der einzelnen Teilnehmenden. Es sieht daher eine Kombination aus pflichtigen Präsenzzeiten in der Gruppe und zeitlich individuell gestaltbaren Beratungsterminen vor. Die Teilnehmer/innen treffen sich regelmäßig an einem festen Tag/Woche für max. je 3 Stunden in den Räumen des jeweiligen Familienzentrums. Darüber hinaus werden für die 24 Teilnehmer/innen individuelle Beratungszeiten angeboten z.B. für Kriseninterventionen, behördliche Angelegenheiten, Bewerbungsunterstützung und/oder Vermittlung von finanziellen Hilfestellungen. Die Beratungen finden sowohl in der Sozialagentur Heeder als auch aufsuchend im individuellen Sozialraum der Teilnehmer/innen statt. Im Laufe des Jahres 2016 nahmen 45 Teilnehmer/innen (1 männlich) am Projekt teil, von denen 5 Teilnehmer/innen (1 männlich) in eine Qualifizierung bzw. Beschäftigungsmaßnahme, 2 Teilnehmerinnen in einen Minijob sowie 1 Teilnehmerin in eine Ausbildung vermittelt werden konnten. Neustart – Beratung für erwerbslose Frauen in „Elternzeit“ mit Kindern unter 3 Jahren Angebote für Erwachsene - Ü25 Vor allem die unter 30-jährigen Frauen (insb. Alleinerziehende), die über keine Berufsausbildung verfügen, finden nach einer Familienzeit nur sehr schwer den Zugang in existenzsichernde Beschäftigung. Dabei bedeutet der Wegfall regelmäßiger institutioneller Kontakte in der Regel eine Verlängerung der Wiedereinstiegsphase, auch bereits bei kurzen Erwerbspausen. Hier wird die Notwendigkeit deutlich, unterstützende Angebote sehr früh während der Elternzeit zu platzieren, damit ungünstige Faktoren schneller erkannt werden können. Aus diesem Grund wird seit September 2014 in Kooperation mit dem Jobcenter Krefeld das nach §16f SGB II geförderte Beratungsprojekt „Neustart“ mit 15 TN-Plätzen angeboten. Es richtet sich an 20-30-jährige Frauen in „Elternzeit“ (§10 SGB II) mit ihren Kindern unter 3 Jahren. Bis zu 10 TN-Plätze sind davon für Alleinerziehende vorgesehen. Die Kom.ZFB verfügt über langjährige Erfahrung in der Beschäftigungsförderung von Benachteiligten; als Abteilung des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung konzipierte sie dieses Projekt aber auch aus Gründen der Prävention und zur Abfederung möglicher erzieherischer Hilfen nach dem SGB VIII. In diesem Projekt Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 40 ergänzen sich so die Rechtskreise SGB II und SGB VIII. Nunmehr befindet sich das Projekt im zweiten Bewilligungszeitraum. Die Stabilisierung der eigenen Persönlichkeit im Kontext der familiären Situation ist eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung einer beruflichen Perspektive und der damit verbundenen existenzsichernden Lebensführung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Regelung einer qualifizierten Kinderbetreuung sind weitere unabdingbare Voraussetzungen für diese Auseinandersetzung. Die Frauen sollen in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden, eigene Wünsche und Ziele entwickeln und aktiv ihren Wiedereinstieg planen, bzw. erste Schritte umsetzen. Dazu erhalten die Teilnehmerinnen individuelle Beratung und Begleitung zur Stabilisierung der aktuellen Lebenslage. Für jeweils drei Stunden an drei Wochentagen kommen die Teilnehmerinnen mit ihren Kindern in die Räume der zentral gelegenen Sozialagentur Heeder. Nach einem gemeinsamen, spielerischen Einstieg werden die Kinder von einer der beiden pädagogischen Fachkräfte und einer Teilnehmerin (wechselnd) betreut, so dass die Frauen ihre eigenen Themen (Beruf, Familie und Erziehung betreffende) bearbeiten können. Weitere Beratungszeiten, z.B. für Kriseninterventionen, Praktikumsvorbereitung und Vermittlungsaktivitäten, werden individuell gestaltet. In Einzelfällen können Teilnehmerinnen zunächst ausschließlich beraten und begleitet werden, sofern die aktuelle Lebenssituation eine regelmäßige Teilnahme an den Gruppenzeiten nicht zulässt. Darüber hinaus werden einige Teilnehmerinnen, die das Projekt bereits abgeschlossen haben, individuell nachbetreut. Im Laufe des Jahres 2016 nahmen 20 Frauen mit ihren unter 3-jährigen Kindern teil, von denen 3 Teilnehmerinnen in eine Qualifizierung bzw. Beschäftigungsmaßnahme und 4 Teilnehmerinnen in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Neuland – Beratung für erwerbslose Erziehende mit Kindern unter 6 Jahren, insbesondere (Allein-) Erziehende mit Migrationshintergrund Angebote für Erwachsene - Ü25 Familien mit Migrationshintergrund tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Insbesondere die Gruppe der alleinerziehenden Migrant/innen weist eine Kumulation von Armutsrisiken und damit einen verstärkten Bedarf an Erwerbs- und Berufsorientierung auf. Durch den Zuzug von geflüchteten Menschen betrifft dies auch die Zielgruppe der geflüchteten Frauen. Sie sind laut einer Befragung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur zu einem geringen Anteil (ca. 33%) vor ihrer Flucht im Herkunftsland einer Erwerbstätigkeit nachgegangen und haben im Durchschnitt ein niedriges Bildungsniveau. Gerade den Frauen Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 41 mit Kindern sollte mittel- und langfristig eine Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbsarbeit und damit der Aufbau einer Altersvorsorge ermöglicht werden. Aus diesem Grund wird seit September 2016 in Kooperation mit dem Jobcenter Krefeld das nach §16f SGB II geförderte Beratungsprojekt „Neuland“ mit 30 Plätzen angeboten. Es richtet sich an (Allein-) Erziehende mit Kindern unter sechs Jahren, die entweder in „Elternzeit“ (§10 SGB II) sind oder bisher noch keine umfassende Kinderbetreuungsmöglichkeit in Anspruch genommen haben. Ca. 50 % der Teilnehmenden sollen Migrant/innen (auch Geflüchtete) sein. In der aktuellen Lebenssituation der angesprochenen Zielgruppen liegen häufig Faktoren vor wie z. B. fehlende Sprachkenntnisse, nicht ausreichende Kinderbetreuung, schwierige Lebenslagen und fehlende soziale und institutionelle Netzwerke. Eine persönliche Stabilisierung soll durch individuelle Beratung und Begleitung, aber auch durch Bearbeitung von Schwerpunktthemen innerhalb von Gruppenangeboten unterstützt werden. Anhand der ermittelten Bedarfe werden passgenaue Kombinationen aus Gruppenzeiten und individueller Beratung und Begleitung angeboten. Durch einen konstruktiven Umgang mit Vielfalt und ein Kennenlernen anderer Kulturen werden die Ziele einer verbesserten Integration und einer Offenheit für Diversität bei allen Teilnehmenden (mit und ohne Migrationshintergrund) gefördert. Ebenso wird die Bedeutung ausreichender Deutschkenntnisse als wesentliche Voraussetzung zur Integration und Teilhabe an der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt verdeutlicht. Außerdem sollen Kenntnisse über das Bildungs- und Beschäftigungssystem, sowohl im Hinblick auf Ausbildung, Qualifizierung und Arbeitsmarkt für die Erziehenden selbst, als auch bezogen auf den Stellenwert des allgemeinen Bildungssystems (KiTa, (vor-) schulische Laufbahnen) für ihre Kinder erweitert werden. Allen Teilnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft, soll die Notwendigkeit einer existenzsichernden Beschäftigung für das Familiensystem verdeutlicht werden. Da sich in den Lebenswelten von Erziehenden häufig zeigt, dass eine Erwerbstätigkeit stark mit einem „funktionierenden“ Familien- und Erziehungssystem korreliert, sind Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Entwicklung des Kindes und die Erweiterung der Elternkompetenzen ein weiteres Ziel dieses Projektes. Begleitend sollen die Teilnehmenden erste Schritte einer Berufswegeplanung entwickeln. Die Teilnehmenden nehmen mit ihren Kindern wöchentlich an jeweils zwei „festen“ Tagen für max. je 3 Stunden an diesem Angebot teil. Zu den Gruppenangeboten bringen die TeilSachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 42 nehmenden ihre Kinder mit. Hier wird eine pädagogische Fachkraft flankierend zur Betreuung der Kinder eingesetzt, während die Teilnehmenden eigene bedarfsorientierte Gruppenangebote wahrnehmen. Weitere Beratungszeiten werden individuell vereinbart und gestaltet. Zusätzlich zu den 20 Teilnehmenden der Gruppenangebote erhalten 10 Teilnehmende individuelle Einzelberatung und Begleitung im Rahmen des „Casemanagements“. Für Teilnehmende mit einem erhöhten Sprachförderbedarf besteht die Möglichkeit einer begleitenden Erweiterung ihrer Sprachkenntnisse durch ein zusätzliches Gruppenangebot. Vom 01.09.2016 bis 31.12.2016 nahmen 20 Frauen mit ihren unter 6-jährigen Kindern am Projekt teil, von denen bereits 1 in den ersten Arbeitsmarkt eingemündet ist. Zusatzjob – Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II Seit der Instrumentenreform des SGB II (1. April 2012) werden die Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs) seitens des Gesetzgebers nachrangig zu Eingliederungsinstrumenten wie Qualifizierungsmaßnahmen, Fort- und Weiterbildung sowie betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen eingesetzt. Sie sind ausschließlich darauf ausgerichtet, arbeitslose und arbeitsmarktferne Personen über Zusatzjobs zu beschäftigen. Qualitative Elemente wie Qualifizierungen, betriebliche Erprobungsphasen sowie die sozialpädagogische Begleitung wurden gestrichen. Damit ist auch das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt aufgegeben worden. Unabhängig von den geänderten Rahmenbedingungen sind die Zusatzjobs seit nunmehr 12 Jahren gut etabliert und qualitativ weiterentwickelt worden. Sie bilden auch in 2016 den Schwerpunkt des zweiten Arbeitsmarktes und erzielen neben wertschöpfenden Effekten für das städtische Gemeinwohl zugleich eine sozialintegrierende Wirkung für die Teilnehmenden, besonders durch die enge Anbindung an andere Beratungsprojekte der Kom.ZFB. Insbesondere durch die konzeptionelle Anbindung an das Beratungsangebot der Erwerbslosenberatungsstelle (EBS) haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, parallel zu ihrer Arbeitsgelegenheit neue Perspektiven durch die Arbeit mit Berufswegeplänen oder im Selbstvermittlungscoaching zu erarbeiten und individuelle Ziele zu formulieren. Weitere Beratungsschwerpunkte sind die Bearbeitung individueller psychosozialer und wirtschaftlicher Anliegen, die durch die gute Vernetzung der EBS mit anderen Trägern und Angeboten zügig geklärt und/oder an entsprechende Fachstellen weitergeleitet werden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 43 In enger Kooperation mit der AGW ist ein breites Spektrum an Einsatzstellen geschaffen worden. Auch kleinere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sind berücksichtigt. Dabei übernimmt die Kom.ZFB die Koordination, die verwaltungsgemäße Abwicklung und operative Umsetzung der Zusatzjobs. In allen Fällen wird vorgeprüft, ob die jeweiligen Einsatzbereiche die gesetzlichen Bedingungen zur Umsetzung von Zusatzjobs erfüllen. Die Tätigkeiten müssen grund-sätzlich zusätzlichen und gemeinnützigen Charakter ausweisen; die Belange der Wirtschaft sollen nicht beeinträchtigt werden und ein Personalabbau darf mit dem Einsatz nicht einhergehen. Die Bewilligung aller Zusatzjobstellen obliegt dem Jobcenter. Grundsätzlich sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 64 Jahren zur Teilnahme an Zusatzjobs berechtigt, soweit sie beim Jobcenter Krefeld als arbeitsuchend gemeldet sind. In Krefeld wurde die Altersgrenze jedoch auf 18 Jahre erhöht, weil in der Regel für unter 18-Jährige andere Angebote greifen. Kennzeichnend für die Teilnehmenden ist, dass sie bereits über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind und in andere arbeitsmarktnähere Instrumente nicht zielführend eingesetzt werden können. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der zugewiesenen Personen mehrere Vermittlungshemmnisse aufweist, wie zum Beispiel psychische und/oder physische Einschränkungen, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, Sprachprobleme und andere. Neben den ALG II-Leistungen erhalten die Teilnehmenden 1,50 EUR pro Beschäftigungsstunde. Im Jahr 2016 wurden durch die Kom.ZFB insgesamt 396 Einsatzstellen in städtischen Einsatzbereichen und gemeinnützigen Vereinen für Krefelder Bürger vorgehalten. Die 251 Teilnehmenden (82 weiblich) wurden in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung und gemeinnützigen Vereinen eingesetzt. Trotz der geringen beraterischen Rahmenbedingungen konnte für 6 Teilnehmende (1 weiblich) aus den städtischen Einsatzstellen eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnet werden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 44 Ergebnisse im Überblick Verfügbare Einsatzmöglichkeiten Einsatzbereiche Zusatzjob Gemeinwohlarbeit Geleistete Beschäftigungsstunden Grünpflege 100 23.511 Schulen 88 20.970 Sonstige städt. FB Zoo Krefeld Seniorenheime gGmbH 16 30 14.174 65 12.429 Gemeinnützige Träger 102 33.984 AGW 382 97.338 Stadt Krefeld Städt. Beteiligungen Gemeinsame Teilnehmende Vermittlungen 2016 Angebote Qualifizierungs-/ 2016 Ü25 - U25 Heranführung an den Arbeitsmarkt davon davon gesamt Ü 25 U 25 davon davon Ü 25 U 25 457 434 23 351 337 14 davon Frauen 241 219 22 192 178 Erwerbslosenberatungsstelle 121 115 6 101 davon Frauen 75 70 5 45 36 davon Frauen 44 Neustart davon Frauen 1.Arbeitsmarkt Beschäftgungs-maßnahmen davon davon davon davon Ü 25 U 25 Ü 25 U 25 34 31 3 13 12 1 14 22 20 2 11 10 1 97 4 20 18 2 5 5 0 66 62 4 13 12 1 4 4 0 9 39 36 3 3 2 1 5 4 1 35 9 38 35 3 3 2 1 4 3 1 20 16 4 19 16 3 4 4 0 3 3 0 20 16 4 19 16 3 4 4 0 3 3 0 20 16 4 18 14 4 1 1 0 0 0 0 davon Frauen 20 16 4 18 14 4 1 1 0 0 0 0 Zusatzjob 251 251 0 174 174 0 6 6 0 0 0 0 davon Frauen 82 82 0 51 51 0 1 1 0 0 0 0 gesamt Gesamt Auf dem Weg Neuland Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 gesamt gesamt 45 Teilnehmende Angebote -U25- Vermittlungen 2016 Qualifizierungs-/ Reintegration in Schule 2016 1. Arbeitsmarkt Beschäftgungsmaßnahmen 720 54 117 24 274 20 52 10 112 10 35 0 58 5 13 0 482 28 59 19 195 14 34 8 66 10 12 0 25 5 10 0 60 6 11 5 davon Frauen 21 1 5 2 mit Migrationshintergrund 27 2 5 2 Gesamt davon Frauen Jugendberufshilfe Beratungsstelle davon Frauen Soziale Arbeit an Schulen davon Frauen Hardenberg im Blickwinkel davon Frauen JUGEND STÄRKEN im Quartier In den niederschwelligen Projekten der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und der Beschäftigungsförderung werden den Teilnehmenden Hilfen zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, ihre Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie ihre Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern. Aufgrund der vielfältigen (Vermittlungs-)Hemmnisse sind während der Beratungsprozesse etliche unterschiedliche Handlungsschritte notwendig, um letztendlich das Ziel der erfolgreichen Integration in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2016 46