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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:53
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.09.2015 Nr. 1812 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.09.2015 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Die Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht des Aufsichtsrates zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis. 2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den als Anlage beigefügten Jahresabschluss der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zum 31.12.2014 festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.730.231,58 EUR gemäß § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG den Verlustvortragskonten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kommanditanteile (Stadt Krefeld 51 % : 1.392.418,11 EUR - Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG 49 % : 1.337.813,47 EUR) zu belasten. 3. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten. 4. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Komplementärin für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten. 5. Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG zu beauftragen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1812 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zu den einzelnen Beschlüssen ist folgendes festzustellen: Zu 1. und 2.: Der Aufsichtsrat prüft und beschließt den vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2014 gem. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages. Der Bericht über diese Prüfung, der im Ergebnis die Richtigkeit des Berichtes des Wirtschaftsprüfers bestätigt, ist der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Gem. § 11 Abs. 2 lit. h) des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.12.2014 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss wurde durch die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zu 3. und 4.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit. b) und h) des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. Zu 5.: Gemäß § 11 Abs. 2 lit a) des Gesellschaftsvertrages der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Die PricewaterhouseCoopers AG hat die Jahresabschlüsse 2009-2014 geprüft. Im Zuge eines turnusmäßigen Wechsels in der Durchführung der Abschlussprüfung hat die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, bei der Preisabfrage das günstigste Angebot abgegeben. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 16.09.2015.