Daten
Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:53
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.04.2016
Nr.
2600 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
26.04.2016
Rat
27.04.2016
Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Krefeld über die Vorlage der Bescheinigung über das Ergebnis der
Zustands- und Funktionsprüfung nach § 8 Absatz 7 SüvVOAbw
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung über die Vorlage der Bescheinigung über das Ergebnis der
Zustands- und Funktionsprüfung nach § 8 Absatz 7 SüwVOAbw.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2600 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Dem Rat lagen bei seiner Sitzung am 10.12.2015 versehentlich nicht die Anlagen 1 und 2 zur Satzung der
Stadt Krefeld über die Vorlage der Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung
nach § 8 Absatz 7 SüwVOAbw (Vorlage 1811/15) vor. Die Satzung wurde ohne die Anlagen beschlossen.
Die Satzung trat mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Daher wird die Neufassung der Satzung notwendig.
Hierzu ist auch der Satzungstext zu § 4 zu ändern. "Die Satzung der Stadt Krefeld über die Vorlage
der Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung nach § 8 Absatz 7
SüvVOAbw tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Krefeld über die Vorlage der Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung nach § 8 Absatz 7 SüvVOAbw vom 14.12.2015 außer
Kraft.