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Verwaltungsvorlage (Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflege Kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
425 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:53

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.03.2015 Nr. 1162 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/0 JHP Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.05.2015 Betreff Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflege Kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2015/2016 Beschlussentwurf: Die kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2015/2016 wird zur Kenntnis genommen. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Bedarfsermittlung (Punkt 2 der Vorlage) zu. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1162 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Ausgangslage Die Rahmenbedingungen für diesen Planungsprozess sind seit Jahren unverändert: - Planungsräume sind die neun politischen Stadtbezirke in Krefeld. - Der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung werden die tatsächlichen Einwohnerzahlen in den Planungsbereichen zu Grunde gelegt. Da es keine aktuelle kleinräumige Prognose der Einwohnerentwicklung in den Stadtbezirken gibt, werden die Daten auf der Basis des derzeitigen Bestands hochgerechnet; dies betrifft nur die Kinder des Jahrgangs 2015. 2. Bedarfsplanung Tagesbetreuung für Kinder ab August 2015 Bedarf für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Seit Jahren haben Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kita). Auf der Basis des Einwohnerbestandes zum 31. Dezember 2014 (Einwohnermelderegister) wird der Bedarf für das Betreuungsjahr 2015/2016 wie folgt berechnet: Zeitraum Okt. - Dez. 2009 Jan. - Dez. 2010 Jan. - Dez. 2011 Jan. - Dez. 2012 insgesamt Kinder 479 1.940 1.831 1.894 6.144 Quote 90% 100% 100% 90% ~ 96% Bedarf 431 1.940 1.831 1.705 5.907 Bedarf für Kinder unter 3 Jahren Nach § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) ist ab 01. August 2013 ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einer Kita oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Das gleiche gilt, wenn die Eltern erwerbstätig oder arbeitsuchend sind oder eine Ausbildung machen. Da die meisten Kinder im ersten Lebensjahr zu Hause betreut werden, ist eine Bedarfsquote von 5% ausreichend. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat gemäß § 24 SGB VIII bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in Kindertagespflege. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für 2-Jährige steigt weiter an; daher wurde die Bedarfsquote von 70% auf 75% der Zweijährigen erhöht. Für die Einjährigen wird eine Quote von 40% angenommen. Der Bedarf wird weiter ansteigen. Begründung Seite 3 Zeitraum Kinder Jan. - Dez. 2013 Jan. - Dez. 2014 Jan. - Dez. 2015 1.784 1.717 1.800 insgesamt 5.301 Quote 75% 40% 5% ~ 40% Bedarf 1.338 687 90 2.115 3. Umsetzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01. August 2015 Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 11. Februar 2015 festgestellt, dass im Betreuungsjahr 2015/2016 in Krefeld insgesamt 7.160 Plätze für Kinder in Kitas gefördert werden sollen. Ob die eingeplante neue Kita in Hüls, Hölschen Dyk (Träger Zaubersterne e. V.) im Planungszeitraum tatsächlich in Betrieb gehen kann, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus wurden für maximal 580 Kinder in Kindertagespflege Fördergelder nach § 22 KiBiz beantragt, davon 500 Kinder unter 3 Jahren und 80 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Diese Anmeldungen werden als Bezugsrahmen für die Bedarfsplanung übernommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Besetzung dieser Plätze nur mittelbar beeinflusst werden kann, da die Tagespflegepersonen über die Anzahl der zu betreuenden Kinder selbst entscheiden. 3.1 Tagesbetreuungsplätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt Für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind im Betreuungsjahr 2015/2016 insgesamt 5.729 Plätze in Kitas vorgesehen; rund 54 Kinder werden in den beiden Sonderkindergärten betreut werden. Die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist im Gesamtstadtgebiet sichergestellt. Allerdings ist die Versorgungslage in einigen Stadtbezirken angespannt. Aus diesem Grund müssen dort mindestens 100 Plätze durch Überbelegungen geschaffen werden. 3.2 Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren Mit Zustimmung des Landesjugendamtes werden ab August 2015 insgesamt 60 Kinder unter 3 Jahren in provisorischen Gruppen betreut. Wenn alle eingeplanten Neubauten bzw. Erweiterungen in Betrieb sind, sieht die Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2015/2016 im U3-Bereich wie folgt aus: Plätze in Kindertageseinrichtungen Gruppen Typ I Plätze in Kindertageseinrichtungen Gruppen Typ II 1.009 422 Begründung Seite 4 Plätze in Kitas für Kinder unter 3 Jahren Belegung in Kindertagespflegestellen maximal Plätze U3 maximal 1.431 500 1.931 3.3 Zusammenfassung Planung Plätze in Kitas ab August 2015 Plätze für Kinder im Alter zwischen 3 Jahren und Beginn der Schulpflicht 5.729 Plätze für Kleinkinder unter 3 Jahren 1.431 Voraussichtliche Plätze in 103 Kitas im Betreuungsjahr 2015/2016 7.160 Anzahl Gruppen: 4. 363,5 (Durchschnittliche Gruppenstärke: 19,7) Versorgungssituation im Betreuungsjahr 2015/2016 4.1 Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 6.144 Kinder Bedarf an Betreuungsplätzen (s. Punkt 2) 5.907 Plätze Voraussichtlicher Bestand in Kitas (s. Punkt 3) Plätze in Sonderkindergärten ca. 5.729 Plätze 54 Plätze Angebot insgesamt 5.783 Plätze Versorgungsquote in Kitas rund 94% Darüber hinaus wurde eine Förderung von maximal 80 Kindern in Kindertagespflege angemeldet. 4.2 Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Im Frühjahr 2016 werden für Kinder unter 3 Jahren voraussichtlich 1.431 Betreuungsplätze in Kitas zur Verfügung stehen. Zusätzlich wird eine Belegung von bis zu 500 Kindern in Kindertagespflege bei der Bedarfsplanung berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass diese Maximalbelegung, die aus fördertechnischen Gründen beim Land angemeldet wurde, nicht erreicht wird. Derzeit werden knapp 400 Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege gefördert. Die Versorgungsquote bezogen auf drei Jahrgänge beträgt rechnerisch maximal 36,4%. 4.2.1 Zweijährige Begründung Seite 5 Zweijährige im Betreuungsjahr 2015/2016 1.784 Kinder Bedarf für Zweijährige (75 %) 1.338 Plätze Plätze in Kitas für Zweijährige 1.144 Plätze Differenz Versorgungsquote (Zweijährige in Kitas) zuzüglich Plätze in Kindertagespflege 4.2.2 194 Plätze rund 64% Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren Kinder unter 2 Jahren im Betreuungsjahr 2015/2016 3.517 Kinder Bedarf für Kinder unter 2 J. (687 + 90) 777 Plätze Plätze in Kitas für Kinder unter 2 Jahren 287 Plätze Differenz 490 Plätze Versorgungsquote (unter 2-Jährige in Kitas) zuzüglich Plätze in Kindertagespflege rund 8% 4.3 Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen / Inklusion Im Februar 2015 wurden insgesamt 126 Kinder mit Behinderungen in Kitas betreut, davon 120 Kinder in den früheren „integrativen Gruppen“. Darüber hinaus werden knapp 60 Kinder im Heilpädagogischen Zentrum Hochbend (HPZ) bzw. im Sonderkindergarten der Hörbehindertenschule in Hüls betreut. Für das Betreuungsjahr 2015/2016 wurden insgesamt 125 Pauschalen für Kinder mit Behinderungen in Kitas angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass der Förderbedarf für weitere Kinder im Wege der „Einzelintegration“ festgestellt wird. Anlage: Kleinräumige Darstellung der Versorgung mit Tagesbetreuungsplätzen 5. Ausbau des Betreuungsangebotes / Stufenplan II a Nach dem Planungstand März 2015 sollen folgende städtische Kitas im Laufe des Betreuungsjahres 2015/2016 erweitert werden: Städt. Kita Peter-Lauten-Straße (2 Gruppen) Städt. Kita An de Dreew (1 Gruppe) Begründung Seite 6 Wegen der schwierigen Versorgungslage in Hüls wird im Vorgriff auf die Erweiterung vorübergehend eine provisorische Gruppe in einer mobilen Einheit eingerichtet. Die städt. Kita Am Kinderhort in Lindental soll umgebaut und um eine Gruppe erweitert werden. Das Bauvorhaben wird frühestens 2017 fertig gestellt. Im Erdgeschoss der geplanten Seniorenresidenz am Hölschen Dyk soll eine 3-Gruppen-Kita untergebracht werden. Ob dieses Bauvorhaben im kommenden Betreuungsjahr realisiert werden kann, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Geplant ist eine 3-Gruppen-Kita in Trägerschaft des Vereins „Zaubersterne“ (16 Plätze U3 – 35 Plätze ab 3 Jahren). Im Rahmen des Stufenplans II b sollen fünf weitere Kindertageseinrichtungen in folgenden Gebieten geschaffen werden: - Umbau der Schule Hubertusstraße in der Innenstadt Bereich Baackeshof – Stadtbezirk West Bereich Kliedbruch – Stadtbezirk Nord Stadtbezirk Hüls – Zentrale Lage Neubaugebiet Emil-Schäfer-Straße – Stadtbezirk Ost Planungen von freien Trägern: 4-Gruppen-Kita auf dem Campus der Hochschule Niederrhein 3-Gruppen betriebsnahe Kita in Linn Ersatzbau kath. Kita St. Gertrudis in Bockum Hinweis: die Bezirksvertretungen erhalten die kleinräumige Bedarfsplanung für den jeweiligen Stadtbezirk zur Kenntnis