Daten
Kommune
Krefeld
Größe
425 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:53
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.03.2015
Nr.
1162 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/0 JHP Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.05.2015
Betreff
Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflege
Kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2015/2016
Beschlussentwurf:
Die kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2015/2016 wird zur Kenntnis genommen.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Bedarfsermittlung (Punkt 2 der Vorlage) zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1162 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Ausgangslage
Die Rahmenbedingungen für diesen Planungsprozess sind seit Jahren unverändert:
- Planungsräume sind die neun politischen Stadtbezirke in Krefeld.
- Der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung werden die tatsächlichen Einwohnerzahlen
in den Planungsbereichen zu Grunde gelegt.
Da es keine aktuelle kleinräumige Prognose der Einwohnerentwicklung in den Stadtbezirken gibt,
werden die Daten auf der Basis des derzeitigen Bestands hochgerechnet; dies betrifft nur die
Kinder des Jahrgangs 2015.
2. Bedarfsplanung Tagesbetreuung für Kinder ab August 2015
Bedarf für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt
Seit Jahren haben Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt einen
Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kita).
Auf der Basis des Einwohnerbestandes zum 31. Dezember 2014 (Einwohnermelderegister) wird
der Bedarf für das Betreuungsjahr 2015/2016 wie folgt berechnet:
Zeitraum
Okt. - Dez. 2009
Jan. - Dez. 2010
Jan. - Dez. 2011
Jan. - Dez. 2012
insgesamt
Kinder
479
1.940
1.831
1.894
6.144
Quote
90%
100%
100%
90%
~ 96%
Bedarf
431
1.940
1.831
1.705
5.907
Bedarf für Kinder unter 3 Jahren
Nach § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) ist ab 01.
August 2013 ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einer Kita oder in
Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Das gleiche gilt, wenn die Eltern erwerbstätig oder arbeitsuchend sind oder eine Ausbildung machen. Da die meisten Kinder
im ersten Lebensjahr zu Hause betreut werden, ist eine Bedarfsquote von 5% ausreichend.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat gemäß § 24 SGB VIII bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in Kindertagespflege. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für 2-Jährige steigt weiter an; daher wurde die Bedarfsquote von 70% auf 75% der Zweijährigen erhöht. Für die Einjährigen wird eine Quote von
40% angenommen. Der Bedarf wird weiter ansteigen.
Begründung
Seite 3
Zeitraum
Kinder
Jan. - Dez. 2013
Jan. - Dez. 2014
Jan. - Dez. 2015
1.784
1.717
1.800
insgesamt
5.301
Quote
75%
40%
5%
~ 40%
Bedarf
1.338
687
90
2.115
3. Umsetzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01. August 2015
Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 11. Februar 2015 festgestellt, dass im Betreuungsjahr 2015/2016 in Krefeld insgesamt 7.160 Plätze für Kinder in Kitas gefördert werden sollen. Ob die eingeplante neue Kita in Hüls, Hölschen Dyk (Träger Zaubersterne e. V.) im Planungszeitraum tatsächlich in Betrieb gehen kann, bleibt abzuwarten.
Darüber hinaus wurden für maximal 580 Kinder in Kindertagespflege Fördergelder nach
§ 22 KiBiz beantragt, davon 500 Kinder unter 3 Jahren und 80 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Diese Anmeldungen werden als Bezugsrahmen für die Bedarfsplanung übernommen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Besetzung dieser Plätze nur mittelbar beeinflusst werden
kann, da die Tagespflegepersonen über die Anzahl der zu betreuenden Kinder selbst entscheiden.
3.1 Tagesbetreuungsplätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind im Betreuungsjahr 2015/2016
insgesamt 5.729 Plätze in Kitas vorgesehen; rund 54 Kinder werden in den beiden Sonderkindergärten betreut werden. Die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist im
Gesamtstadtgebiet sichergestellt. Allerdings ist die Versorgungslage in einigen Stadtbezirken
angespannt. Aus diesem Grund müssen dort mindestens 100 Plätze durch Überbelegungen geschaffen werden.
3.2 Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
Mit Zustimmung des Landesjugendamtes werden ab August 2015 insgesamt 60 Kinder unter 3
Jahren in provisorischen Gruppen betreut. Wenn alle eingeplanten Neubauten bzw. Erweiterungen in Betrieb sind, sieht die Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2015/2016 im U3-Bereich
wie folgt aus:
Plätze in Kindertageseinrichtungen Gruppen Typ I
Plätze in Kindertageseinrichtungen Gruppen Typ II
1.009
422
Begründung
Seite 4
Plätze in Kitas für Kinder unter 3 Jahren
Belegung in Kindertagespflegestellen maximal
Plätze U3 maximal
1.431
500
1.931
3.3 Zusammenfassung Planung Plätze in Kitas ab August 2015
Plätze für Kinder im Alter zwischen 3 Jahren und Beginn der Schulpflicht
5.729
Plätze für Kleinkinder unter 3 Jahren
1.431
Voraussichtliche Plätze in 103 Kitas im Betreuungsjahr 2015/2016
7.160
Anzahl Gruppen:
4.
363,5 (Durchschnittliche Gruppenstärke: 19,7)
Versorgungssituation im Betreuungsjahr 2015/2016
4.1 Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
6.144 Kinder
Bedarf an Betreuungsplätzen (s. Punkt 2)
5.907 Plätze
Voraussichtlicher Bestand in Kitas (s. Punkt 3)
Plätze in Sonderkindergärten ca.
5.729 Plätze
54 Plätze
Angebot insgesamt
5.783 Plätze
Versorgungsquote in Kitas
rund 94%
Darüber hinaus wurde eine Förderung von maximal 80 Kindern in Kindertagespflege angemeldet.
4.2
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
Im Frühjahr 2016 werden für Kinder unter 3 Jahren voraussichtlich 1.431 Betreuungsplätze in
Kitas zur Verfügung stehen.
Zusätzlich wird eine Belegung von bis zu 500 Kindern in Kindertagespflege bei der Bedarfsplanung berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass diese Maximalbelegung, die aus fördertechnischen Gründen beim Land angemeldet wurde, nicht erreicht wird.
Derzeit werden knapp 400 Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege gefördert.
Die Versorgungsquote bezogen auf drei Jahrgänge beträgt rechnerisch maximal 36,4%.
4.2.1
Zweijährige
Begründung
Seite 5
Zweijährige im Betreuungsjahr 2015/2016
1.784 Kinder
Bedarf für Zweijährige (75 %)
1.338 Plätze
Plätze in Kitas für Zweijährige
1.144 Plätze
Differenz
Versorgungsquote (Zweijährige in Kitas)
zuzüglich Plätze in Kindertagespflege
4.2.2
194 Plätze
rund 64%
Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren
Kinder unter 2 Jahren im Betreuungsjahr 2015/2016
3.517 Kinder
Bedarf für Kinder unter 2 J. (687 + 90)
777 Plätze
Plätze in Kitas für Kinder unter 2 Jahren
287 Plätze
Differenz
490 Plätze
Versorgungsquote (unter 2-Jährige in Kitas)
zuzüglich Plätze in Kindertagespflege
rund 8%
4.3
Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen / Inklusion
Im Februar 2015 wurden insgesamt 126 Kinder mit Behinderungen in Kitas betreut, davon 120
Kinder in den früheren „integrativen Gruppen“. Darüber hinaus werden knapp 60 Kinder im
Heilpädagogischen Zentrum Hochbend (HPZ) bzw. im Sonderkindergarten der Hörbehindertenschule in Hüls betreut.
Für das Betreuungsjahr 2015/2016 wurden insgesamt 125 Pauschalen für Kinder mit Behinderungen in Kitas angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass der Förderbedarf für weitere Kinder
im Wege der „Einzelintegration“ festgestellt wird.
Anlage: Kleinräumige Darstellung der Versorgung mit Tagesbetreuungsplätzen
5. Ausbau des Betreuungsangebotes / Stufenplan II a
Nach dem Planungstand März 2015 sollen folgende städtische Kitas im Laufe des Betreuungsjahres 2015/2016 erweitert werden:
Städt. Kita Peter-Lauten-Straße (2 Gruppen)
Städt. Kita An de Dreew (1 Gruppe)
Begründung
Seite 6
Wegen der schwierigen Versorgungslage in Hüls wird im Vorgriff auf die Erweiterung vorübergehend eine provisorische Gruppe in einer mobilen Einheit eingerichtet.
Die städt. Kita Am Kinderhort in Lindental soll umgebaut und um eine Gruppe erweitert werden.
Das Bauvorhaben wird frühestens 2017 fertig gestellt.
Im Erdgeschoss der geplanten Seniorenresidenz am Hölschen Dyk soll eine 3-Gruppen-Kita untergebracht werden. Ob dieses Bauvorhaben im kommenden Betreuungsjahr realisiert werden
kann, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Geplant ist eine 3-Gruppen-Kita in Trägerschaft
des Vereins „Zaubersterne“ (16 Plätze U3 – 35 Plätze ab 3 Jahren).
Im Rahmen des Stufenplans II b sollen fünf weitere Kindertageseinrichtungen in folgenden Gebieten geschaffen werden:
-
Umbau der Schule Hubertusstraße in der Innenstadt
Bereich Baackeshof – Stadtbezirk West
Bereich Kliedbruch – Stadtbezirk Nord
Stadtbezirk Hüls – Zentrale Lage
Neubaugebiet Emil-Schäfer-Straße – Stadtbezirk Ost
Planungen von freien Trägern:
4-Gruppen-Kita auf dem Campus der Hochschule Niederrhein
3-Gruppen betriebsnahe Kita in Linn
Ersatzbau kath. Kita St. Gertrudis in Bockum
Hinweis: die Bezirksvertretungen erhalten die kleinräumige Bedarfsplanung für den
jeweiligen Stadtbezirk zur Kenntnis