Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:53
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.11.2015
Nr.
2109 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co.
KG
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt
Krefeld mbH & Co. KG zum Ende seiner Amtszeit als Oberbürgermeister abzuberufen:
Herrn Oberbürgermeister Gregor Kathstede.
An seine Stelle tritt nach § 7 Abs. 1 S. 1 des Gesellschaftsvertrages der bisher als Mitglied des
Rates abzuberufende und jetzt als Oberbürgermeister entsandte:
Herr Oberbürgermeister Frank Meyer.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2109 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird unter anderem der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter in den Aufsichtsrat entsandt. Mit Beschluss
des Rates vom 01.07.2014 (Vorlage Nr. 39/14) wurde Herr Frank Meyer als Vertreter im Sinne des § 7
Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages in den Aufsichtsrat entsandt. Durch die Neuwahl des Oberbürgermeisters für die Stadt Krefeld war nach § 7 Abs. 5 für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates sein
Nachfolger zu entsenden bzw. trat an seine Stelle.
Mit der Wahl zum Oberbürgermeister ist Herr Frank Meyer aus dem Rat und damit aus dem Aufsichtsrat
nach § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages ausgeschieden. Nach § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages war
für die Dauer der Amtszeit ein Nachfolger zu wählen.
Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.