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Verwaltungsvorlage (Konsolidierungsmaßnahmen des Fachbereiches Zentrales Gebäudemanagement)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:53
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.01.2015 Nr. 920 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 03.02.2015 Betreff Konsolidierungsmaßnahmen des Fachbereiches Zentrales Gebäudemanagement Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Vorschläge der Verwaltung zur Konsolidierung zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 920 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen s. Einzelpositionen in der Anlage Begründung Seite 2 Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept zwingend aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage um mehr als ein Viertel oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel verringert wird oder gänzlich aufgebraucht wird. Gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Der Katalog der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssicherung der Jahre 2015 bis 2018 enthält ab Seite 75 die Kürzungsvorschläge der Abteilung des kaufmännischen Gebäudemanagements. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind nochmals in der Anlage beigefügt.