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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:54
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4602 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 05.12.2017 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Winzen am 23.10.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH abzuberufen: Ratsherrn Philibert Reuters und an seiner Stelle in den Aufsichtsrat Ratsherrn Peter Kaiser zu entsenden. Der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 19.09.2017 (Vorlage 4415/17) zur Besetzung des Aufsichtsrates der Seidenweberhaus GmbH wird hiermit aufgehoben. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4602 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 (Vorlage 4415/17) auf Antrag der CDUFraktion beschlossen, dass Herr Peter Kaiser für Herrn Philibert Reuters die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH übernimmt. Dieser Beschluss entspricht nicht den Anforderungen des Gesellschaftsvertrages und des GmbHG. Er ist daher formal aufzuheben und ist durch den rechtskonformen Beschluss gleichen Regelungsinhaltes zu ersetzen. Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Seidenweberhaus GmbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 16 Mitgliedern. Neben dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld werden 15 Mitglieder vom Rat der Stadt Krefeld entsprechend des in der Gemeindeordnung NRW festgelegten Wahlverfahrens in den Aufsichtsrat entsandt. Nach § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Seidenweberhaus GmbH kann ein entsandtes Mitglied sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen. Ratsherr Philibert Reuters, der mit Beschluss des Rates vom 01.07.2014 (Vorlage 34/14) in den Aufsichtsrat entsandt wurde, hat gegenüber der Gesellschaft schriftlich die Niederlegung des Aufsichtsratsmandates (Schreiben vom 11.10.2017) erklärt. Nach § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der Seidenweberhaus GmbH ist im Falle des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes vor Ablauf der Amtszeit des Aufsichtsrates für die restliche Dauer der Amtszeit ein Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Da die nächste Aufsichtsratssitzung zeitlich vor der nächsten Ratssitzung liegt, war ein Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.