Daten
Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:54
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4602 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
05.12.2017
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Winzen am 23.10.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH abzuberufen:
Ratsherrn Philibert Reuters
und an seiner Stelle in den Aufsichtsrat
Ratsherrn Peter Kaiser
zu entsenden.
Der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 19.09.2017 (Vorlage 4415/17) zur Besetzung des Aufsichtsrates der Seidenweberhaus GmbH wird hiermit aufgehoben.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4602 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 (Vorlage 4415/17) auf Antrag der CDUFraktion beschlossen, dass Herr Peter Kaiser für Herrn Philibert Reuters die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
der Seidenweberhaus GmbH übernimmt.
Dieser Beschluss entspricht nicht den Anforderungen des Gesellschaftsvertrages und des GmbHG. Er ist
daher formal aufzuheben und ist durch den rechtskonformen Beschluss gleichen Regelungsinhaltes zu
ersetzen.
Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Seidenweberhaus GmbH besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 16 Mitgliedern. Neben dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld werden 15 Mitglieder vom Rat der Stadt Krefeld entsprechend
des in der Gemeindeordnung NRW festgelegten Wahlverfahrens in den Aufsichtsrat entsandt. Nach § 8
Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Seidenweberhaus GmbH kann ein entsandtes Mitglied sein Amt
unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft
niederlegen.
Ratsherr Philibert Reuters, der mit Beschluss des Rates vom 01.07.2014 (Vorlage 34/14) in den Aufsichtsrat entsandt wurde, hat gegenüber der Gesellschaft schriftlich die Niederlegung des Aufsichtsratsmandates (Schreiben vom 11.10.2017) erklärt. Nach § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der Seidenweberhaus
GmbH ist im Falle des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitgliedes vor Ablauf der Amtszeit des Aufsichtsrates für die restliche Dauer der Amtszeit ein Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Da die nächste Aufsichtsratssitzung zeitlich vor der nächsten Ratssitzung liegt, war ein Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.