Daten
Kommune
Krefeld
Größe
439 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A
Zur Vorlage Nr. 2282/16
Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der Gesellschaft für
Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK)
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes
vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) und § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 G des Gesetzes vom 25. Juni
2015 (GV. NRW. S. 496) und §§ 16, 17, 20 und 22 der Abfallsatzung der Stadt Krefeld (AbfS)
vom 11.12.2003 in der aktuellen Fassung hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung vom
folgende Änderung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof
der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) beschlossen:
I.
Entgeltpflichtige Leistungen
Für Sonderleistungen der Abfallentsorgung außerhalb der planmäßigen Grundstücksentsorgung nach den Bestimmungen der der Abfallsatzung der Stadt Krefeld (AbfS) erhebt
die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Tarife.
Die Durchführung der Leistung kann von der vorherigen Entgeltzahlung abhängig gemacht
werden.
II.
1.
Leistungen und Entgelte
Für die Anlieferung von gemischten Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfälle), Bauschutt, Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltes Holz
Fahrzeugart
Beladung/Füllgrad
PKW
a)
Kombi
Van/Kleinbus
Kofferraumladung
Entgelt
in EURO
(inkl. 19%
MwSt.)
7,00
b) Kofferraumladung, umgeklappte Rückbank
14,00
a)
7,00
Kofferraumladung bis Unterkante Fenster
b) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster,
umgeklappte Rückbank
14,00
c)
Dachhohe Beladung, umgeklappte Rückbank
21,00
a)
Kofferraumladung bis Unterkante Fenster
7,00
b) Laderaumbeladung bis Unterkante Fenster
35,00
c)
63,00
Dachhohe Laderaumbeladung
Anlage A
Zur Vorlage Nr. 2282/16
PKW-Anhänger,
Pritschenfahrzeuge
und sonstige
Fahrzeuge
Beladung entsprechend den o.g. Größen nach
Festlegung durch die Wache der GSAK
von 7,00
bis 112,00
2. Für die Anlieferung von unsachgemäß verpackten Nachtspeicherheizgeräten
Menge
Je Gerät
Entgelt
in EURO
(inkl. 19%
MwSt.)
81,80
3. Für die Anlieferung von Grünabfällen
Kleinstmengen bis zu 100 l
Entgelt
in EURO
(inkl. 19%
MwSt.)
1,00
Über 100 l bis zu maximal 1 cbm
2,00
Menge
III.
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung „Entgelterhebung für die Anlieferung von kostenpflichtigen Abfällen am Wertstoffhof der GSAK mbH & Co. KG“ vom 21.12.2009 außer Kraft