Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Anlage A 2016 Entgeltordnung Wertstoffhof GSAK.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
439 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:54
Verwaltungsvorlage (Anlage A 2016 Entgeltordnung Wertstoffhof GSAK.docx) Verwaltungsvorlage (Anlage A 2016 Entgeltordnung Wertstoffhof GSAK.docx)

öffnen download melden Dateigröße: 439 kB

Inhalt der Datei

Anlage A Zur Vorlage Nr. 2282/16 Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) und § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 G des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) und §§ 16, 17, 20 und 22 der Abfallsatzung der Stadt Krefeld (AbfS) vom 11.12.2003 in der aktuellen Fassung hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung vom folgende Änderung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) beschlossen: I. Entgeltpflichtige Leistungen Für Sonderleistungen der Abfallentsorgung außerhalb der planmäßigen Grundstücksentsorgung nach den Bestimmungen der der Abfallsatzung der Stadt Krefeld (AbfS) erhebt die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Tarife. Die Durchführung der Leistung kann von der vorherigen Entgeltzahlung abhängig gemacht werden. II. 1. Leistungen und Entgelte Für die Anlieferung von gemischten Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfälle), Bauschutt, Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltes Holz Fahrzeugart Beladung/Füllgrad PKW a) Kombi Van/Kleinbus Kofferraumladung Entgelt in EURO (inkl. 19% MwSt.) 7,00 b) Kofferraumladung, umgeklappte Rückbank 14,00 a) 7,00 Kofferraumladung bis Unterkante Fenster b) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster, umgeklappte Rückbank 14,00 c) Dachhohe Beladung, umgeklappte Rückbank 21,00 a) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster 7,00 b) Laderaumbeladung bis Unterkante Fenster 35,00 c) 63,00 Dachhohe Laderaumbeladung Anlage A Zur Vorlage Nr. 2282/16 PKW-Anhänger, Pritschenfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge Beladung entsprechend den o.g. Größen nach Festlegung durch die Wache der GSAK von 7,00 bis 112,00 2. Für die Anlieferung von unsachgemäß verpackten Nachtspeicherheizgeräten Menge Je Gerät Entgelt in EURO (inkl. 19% MwSt.) 81,80 3. Für die Anlieferung von Grünabfällen Kleinstmengen bis zu 100 l Entgelt in EURO (inkl. 19% MwSt.) 1,00 Über 100 l bis zu maximal 1 cbm 2,00 Menge III. Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung „Entgelterhebung für die Anlieferung von kostenpflichtigen Abfällen am Wertstoffhof der GSAK mbH & Co. KG“ vom 21.12.2009 außer Kraft