Daten
Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:54
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.06.2017
Nr.
4132 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
06.07.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2017
hier: Zusammenführung von Einzelmaßnahmen zu einem Gesamtprojekt "TK-Anlage Rathaus-Zentrale"
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Läckes am 21.06.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Teilfinanzplan
2017 bei dem Innenauftrag P01004030000 – Telekommunikation, Kostenart 78321000 – Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR, PSP-Element 7.610027.700.100 –TK-Anlage Rathaus-Zentrale über 165.000 EUR
zugestimmt.
Die Deckung in der Finanzrechnung erfolgt durch die bereits freigegebenen Ermächtigungsreste bei dem
Innenauftrag P01004030000 – Telekommunikation –, Kostenart 78321000 – Erwerb von beweglichen VG
> 410 EUR, PSP-Element 7.510066.700.400 –Betr.- u. Geschäftsausst. in Höhe von 110.000 EUR und
Innenauftrag G01004020000 – IT Geschäftsbedarf –, Kostenart 78321100 – Erwerb von beweglicher IT >
410 EUR, PSP-Element 7.510007.700.100 –Server Hardware in Höhe von 55.000 EUR
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4132 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P01004030000 – Telekommunikation
Kostenart 78321000 – Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR
7.610027.700.100 –TK-Anlage Rathaus-Zentrale
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
0,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Der Gesamtbedarf beträgt inkl. externer Beratungskosten 385.000 EUR.
Auf dem o a. Konto sind aus der Übertragung einer Ermächtigung aus dem Vorjahr rd. 211.500 EUR vorhanden.
Ein Teilbetrag von rd. 8.500 EUR für Beratungskosten wurde bereits zum Ende des Haushaltsjahres 2016
verausgabt.
Durch die nunmehr zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel von 165.000 EUR, die bereits als Ermächtigungsreste aus dem Vorjahr übertragen wurden, wird der verbleibende Differenzbetrag gedeckt.
Begründung
Seite 2
Für die neue Telekommunikations-Anlage (TK) im Rathaus werden inkl. Beratungskosten ca. 385.000 EUR
benötigt.
Mit einer Mittelbereitstellung von 165.000 EUR bei dem im Beschlussentwurf genannten Konto wird die
Erheblichkeitsgrenze aus § 22 Nr. 4 der Hauptsatzung überschritten und somit eine Ratsentscheidung
erforderlich.
Begründung der Dringlichkeit:
In den Planungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 waren die benötigen Haushaltsmittel noch in
Einzelmaßnahmen unterteilt und daher in den dafür sachlich richtigen Kostenarten
eingeplant. Durch die Entscheidung für eine VOIP-Anlage wird es notwendig, die Einzelmaßnahmen zu
einem Gesamtprojekt "TK-Anlage Rathaus-Zentrale" zusammenzufassen, da es technisch einen Komplex
darstellt, der nur in Verbindung aller Bestandteile funktioniert. Aufgrund der Zusammenlegung zu einem
Gesamtprojekt muss auch haushaltsrechtlich die Zusammenführung erfolgen. Bisher hatte jeder Standort
eine eigene selbständig funktionierende TK-Anlage. Zukünftig sind alle Anlagen von den beiden Hauptanlagen Rathaus und Stadthaus abhängig und nicht mehr eigenständig nutzbar.
Es ist geplant, dass das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung in der Septembersitzung in den Hauptausschuss eingebracht und damit die Umsetzung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2017 gewährleistet
wird. Mit allen vorgeschriebenen Fristen (Ausschreibungsfrist, Bindefrist), der Beteiligung des RPA sowie
Vorlagenerstellung, etc. würde eine Entscheidung über die Mittelbereitstellung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.06.2017 sowie des Rates am 06.07.2017 der geplanten
Maßnahmenumsetzung entgegenstehen.
Aufgrund der Komplexität und sehr hohen Anforderungen an die neu zu schaffende TK-Anlage kam es
immer wieder zu Maßnahmenänderungen, u. a. der Neuverkabelung des Gebäudeteils Rathaus A. Die
Maßnahme musste mit einer korrekten Leistungsbeschreibung neu angepasst werden. Das Ergebnis
stand erst in der zweiten Hälfte des Aprils fest. Eine Ratsentscheidung in der Ratssitzung vom 04.05.2017
konnte aufgrund des einzuhaltenden Fristenplanes nicht erreicht werden. Daher war über die Mittelbereitstellung im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses zu entscheiden.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.