Daten
Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:54
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 14.01.2015
Nr.
692 /14/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Landschaftsbeirat
24.02.2015
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 22.04.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
07.05.2015
Rat
07.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Erlass einer ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung einer Rotbuche als Naturdenkmal gem. §
42a LG NRW
Beschlussentwurf:
Der Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung einer Rotbuche als Naturdenkmal auf
dem Grundstück Gemarkung Traar, Flur 10, Flurstück 76, Talring 147, 47802 Krefeld wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 692 /14/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Auf dem Grundstück Gemarkung Traar, Flur 10, Flurstück 76, Talring 147, 47802 Krefeld steht
eine ca. 140 Jahre alte Rotbuche mit einem Stammumfang von rd. 3,60 Metern. Der Baum ist
vital und standsicher.
Ein potentielle Käufer und Bauherr des v.g. Grundstücks aus hat am 18.07.2014 einen Antrag auf
Vorbescheid zum Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses beantragt.
Seitens des Bauherrn ist es beabsichtigt, das neue Wohngebäude genau auf dem Standort dieser
großen alten Rotbuche zu bauen. Ein anderer Standort für das Wohngebäude auf dem Grundstück wäre alternativ möglich, wird seitens der Bauherren nach aktuellem Stand jedoch abgelehnt.
Da das Grundstück nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Krefeld, sondern im
Innenbereich liegt, ist eine Versagung der beantragten Baugenehmigung zum Schutz des Baumes
auf der derzeitigen Grundlage und den jetzigen Umständen rechtlich nicht möglich.
Der Baum besitzt nach Auffassung der Unteren Landschaftsbehörde aus folgenden Gründen die
Wertigkeit eines Naturdenkmals:
Die betreffende Rotbuche besitzt ein sehr hohes Alter mit ca. 120 - 140 Jahren. Der Stammumfang liegt entsprechend bei beträchtlichen 3,60 Metern und die Höhe bei 30 Metern. Der Baum
ist vital und standsicher, freistehend und überdeckt mit seiner mächtigen Krone von ca. 23 Metern Durchmesser das Gebäude Talring 147.
Es handelt sich um einen Baum der ehemaligen Parkanlage, die Gustav Peltzer nach Ankauf im
Jahre 1893 am Osthang des Hülser Berges anlegen ließ. Die in Rede stehende Rotbuche stellt ein
besonders eindrucksvolles, noch erhaltenes Exemplar aus dieser Zeit dar. Bei entsprechender
Pflege und Vermeidung von Eingriffen im Wurzel- oder Traufbereich ist von einer Restlebensdauer von mindestens 50 Jahren auszugehen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Unteren Landschaftsbehörde in diesem Zusammenhang
mit Schreiben vom 05.11.2014 eine Ermächtigung nach § 42e LG zur einstweiligen Sicherstellung
der betreffenden Rotbuche für zunächst 2 Jahre erteilt. Die entsprechende Sicherstellungsanordnung gegenüber dem Grundstückseigentümer und gegenüber dem potentieller Käufer und
Bauherrn wurde mit Verfügung vom 06.11.2014 erlassen. Der Baum unterliegt damit einem Veränderungsverbot.
Aufgrund der beeindruckenden Größe und Schönheit des Baumes und seines kulturhistorischen
Hintergrunds ist es als dauerhafte Schutzmaßnahme erforderlich, ein Verfahren nach § 42a LG
zur Ausweisung als Naturdenkmal durchzuführen.
Der Grundstückseigentümer hat gegen die beabsichtigte Ausweisung als Naturdenkmal weder Anregungen noch Bedenken geäußert.