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Verwaltungsvorlage (Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:54
Verwaltungsvorlage (Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56) Verwaltungsvorlage (Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56) Verwaltungsvorlage (Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.10.2015 1941 /15 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Rat 10.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 27.01.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 25.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56 Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, dass die Gesamtschule Uerdingen, Städtische Gesamtschule Uerdinger Straße 783 in 47800 Krefeld am Lübecker Weg 56 in 47829 Krefeld ab dem 1.8.2016 auf unbefristete Zeit einen Teilstandort führt. 2. Die Von-Ketteler-Schule, katholische Hauptschule Lübecker Weg 56, 47829 Krefeld wird zum 1.8.2016 endgültig aufgelöst. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1941 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Gesamtschule Uerdingen befindet sich nun in ihrem dritten Jahr seit der Gründung und beschult aktuell die Jahrgänge 5 bis 7. Ab dem kommenden Schuljahr wird die Nutzung des Gebäudes am Lübecker Weg mit zumindest einem Jahrgang (5 Klassen) beginnen müssen, da der Platz am Standort Uerdinger Straße nicht ausreicht (siehe Vorlage 4042/12). Welche/r Jahrgang/Jahrgänge im Gebäude am Lübecker Weg beschult werden sollen bleibt noch abschließend festzulegen. Die Schulkonferenz der Gesamtschule Uerdingen hat dafür votiert, im Schuljahr 2016/2017 bereits mit zwei Jahrgängen (Jahrgangsstufen 7 und 8) das Gebäude zu beziehen. Gemäß der Planung müsste die Von-Ketteler-Schule das Gebäude am Lübecker Weg nach dem Schuljahr 2015/2016 verlassen. In einem Gespräch mit der Gartenstadtschule, der Von-Ketteler-Schule und der unteren Schulaufsicht wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Von-Ketteler-Schule zum Schuljahr 2016/2017 endgültig aufgelöst werden soll, da dies aus pädagogischer, schulfachlicher wie auch logistischer Sicht die sinnvollste Alternative darstellt. Die Schülerinnen und Schüler, die derzeitig noch an der Von-Ketteler-Schule beschult werden, könnten sich entscheiden, ob sie im Klassenverband an die Gartenstadtschule wechseln wollen oder ob sie im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten sich für eine andere Hauptschule entscheiden möchten. Die notwendigen Informations- und Abstimmungsprozesse mit Eltern, Schülern und Lehrern wird das Schulamt für die Stadt Krefeld in erprobter Weise in die Wege leiten. Durch die oben beschriebene Auflösung der Von-Ketteler-Schule wird das Gebäude an der Breslauer Straße in jedem Fall noch bis zum 31.7.2018 belegt sein. Im letzten Jahr des Bestehens wird die Schule nach heutigem Stand vier 10. Klassen zum Abschluss führen. Ein weiterer Umzug ist weder vorgesehen, noch gibt es hierzu absehbar räumliche Kapazitäten.