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Verwaltungsvorlage (Zweiter Sachstandsbericht "Kein Abschluss ohne Anschluss")

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
300 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:55
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.10.2014 Nr. 586 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 17.12.2014 Betreff Zweiter Sachstandsbericht "Kein Abschluss ohne Anschluss" Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 586 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Einrichtung der kommunalen Koordinierungsstelle Inzwischen sind von den vier Stellen, die sich auf 5 Personen verteilen, drei besetzt. Die Stelle des Koordinators Übergangssystem wurde zum 15.09.2014 besetzt. Die Auswahlgespräche für die Teamleitungsstelle haben Ende November stattgefunden. Eine Stellenbesetzung zum 1.1.2015 wird angestrebt. Stand der Umsetzung der Standardelemente zur Berufs- und Studienorientierung in den teilnehmenden KaboA-Schulen Berufswahlpässe/ Portfolio (PF) Jede Schülerin und jeder Schüler soll in einem Berufswahlordner (Portfolio) ihren/seinen Prozess der Berufsorientierung dokumentieren. Nahezu alle Krefelder Schulen verwenden bereits seit Jahren den so genannten Berufswahlpass NRW (Ritterbach Verlag), der die landesseitig für dieses Instrument gesetzten Standards beispielhaft erfüllt. Die Finanzierung erfolgt bisher aus den Mitteln der Projekte zur vertieften Berufsorientierung, die bis 2014 mit der Agentur für Arbeit Krefeld durchgeführt wurden. Zur zukünftigen Finanzierung der Berufswahlordner im Rahmen von KAboA wurden in den vergangenen Monaten immer wieder anderslautende Informationen verbreitet. Zwischenzeitlich wurde der Vorschlag gemacht, die Portfolios aus den Sachmitteln der kommunalen Koordinierung zu zahlen, was angesichts der Förderkulisse bedeutet hätte, dass die Stadt die Hälfte der Kosten (7.500 € in 2014/15, jährlich anfallend und in der Ausbaustufe ca. 12.000 €) hätte tragen müssen – ohne dass es dafür eine klare Rechtsgrundlage gegeben hätte. Inzwischen steht fest, dass die Bildungsträger im Rahmen der Potenzialanalyse nun doch (wie in der 1. und 2. Welle von KAboA) ein Portfolioinstrument zur Verfügung stellen müssen, in dem die Ergebnisse der PA dokumentiert werden. Hierzu hat es noch vor wenigen Wochen die gegenteilige Information gegeben (vgl. Vorlage Nr. 281 /14V). Es bleibt abzuwarten, ob die Bildungsträger dann wirklich auf den relativ teuren Berufswahlpass zurück greifen werden oder eine deutlich preiswertere Lösung „Marke Eigenbau“ wählen werden. Die Leistungsbeschreibung enthält keine weiteren Qualitätskriterien für das Portfolioinstrument. Es ist daher noch unklar, ob die in den Standards des Landes formulierten Mindestanforderungen an ein solches Portfolioinstrument eingehalten werden können. Es ist ebenfalls unsicher, ob der eigentliche Zweck des Instrumentes erfüllt werden kann, wenn die Schule keinen Einfluss auf die Auswahl hat. Denn noch immer ist auf einschlägigen Internetseiten des Landes zu lesen, dass die Schulen ein geeignetes Instrument auswählen, es in der Schulkonferenz beschließen und in Absprache insbesondere mit der Berufsberatung als verbindlich setzen (vgl. http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/portfolioarbeit/, zuletzt abgerufen 20.10.2014). Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die um die Potenzialanalyse bewerbenden Bildungsträger an den Landesstandards für Berufswahlordner oder gar an den Wünschen der Schulen orientieren werden. Die kommunale Koordinierungsstelle wird soweit möglich darauf hinwirken. Potenzialanalyse (PA) U.a. da die Stadt Krefeld im Falle einer eigenen Ausschreibung das volle rechtliche und finanzielle Risiko hätte tragen müssen, wurde entschieden, dass Krefeld sich an der zentralen Ausschreibung der LGH (Landesgewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks) beteiligt. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen der Bildungsträger zu gewährleisten, konnte die Leistungsbeschreibung seitens der LGH nicht vorab bekannt gegeben werden. Zunächst hieß es per Mail am 17.09.2014, dass die kommunalen Koordinierungsstellen an der Bewertung der Angebote beteiligt werden könnten. Dann wurde dies rechtlich geprüft und am 25.09.2014 per Mail ausgeschlossen, da die Kommunale Koordinierungsstellen "Dritte" im Verfahren seien. Die Kommunen haben also weder Einfluss auf die Formulierung der ausgeschriebenen Leistung noch auf die Bewertung. Begründung Seite 3 In der Konsequenz heißt dies, dass sich jeder Bildungsträger, der die Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllt, auf die Ausschreibung bewerben kann und dass mit großer Wahrscheinlichkeit die bewährten Partnerschaften von Schulen und Bildungsträgern nicht fortgesetzt werden können. Die kommunale Koordinierungsstelle bedauert wiederholt, dass die Schulen sich „ihre“ Bildungsträger nicht mehr selbst aussuchen können. Dies wird die Akzeptanz des Instrumentes und des Landesprogramms sowie eine Qualitätsentwicklung der PA erschweren. Überdies wälzt die LGH einen Teil des Ausfallrisikos rechtlich auf die Kommunen ab. Die Kokos wurden aufgefordert, bei den Schulen abzufragen, mit wie vielen Schülern der achten Klasse die Schulen an der Potenzialanalysen (PA) teilnehmen wollen. In einer Information an die Kokos hieß es, dass die Kommunen finanziell für den Teil der PA aufkommen müssen, wenn weniger als 80% der gemeldeten Schüler an der PA teilnehmen. Erfahrungsgemäß wird dieses Quorum zwar erreicht und stellt kein ernsthaftes Hindernis dar. Dennoch ist es ein Hinweis darauf, wie typischerweise die Rollenverteilung in KaboA aussieht: Die kommunale Koordinierung kann nicht mitgestalten, muss aber für Umsetzungsprobleme haften. Die LGH hat im Oktober 2014 in einer ersten Tranche Potenzialanalysen für 18 Regionen und 24.000 Schülerinnen und Schüler in 78 Einzellosen ausgeschrieben, selbstverständlich auch für die beteiligten Krefelder Schulen. Die Bewerbungsfrist für die Bieter endet am 11.12.2014. Anders als ursprünglich angekündigt werden keine Vertreter der kommunalen Koordinierungsstellen an der für den 12.12. angekündigten Submission teilnehmen. Dies ist nach Angaben der LGH vergaberechtlich nicht zulässig. Die weitere Zeitschiene ist den Koordinierungsstellen noch nicht bekannt gegeben worden. Ob die Durchführungsphase wie von den Schulen gewünscht ab Februar 2015 beginnen kann, steht noch nicht fest. Seitens der Schulen bestand zum Teil die Sorge, dass die Kriterien der Ausschreibung zu einem Qualitätsverlust führen könnten. Nach Einschätzung der Kommunalen Koordinierung umfasst diese jedoch tatsächlich alle einschlägig bekannten Kriterien. Insofern bleibt zu hoffen, dass die Leistungsbeschreibung in der vorliegenden Form dazu beiträgt, einen hohen Qualitätsstandard der PA zu sichern. In der Anlage befindet sich eine Kurzfassung der Leistungsbeschreibung. Problematisch bleibt, dass die pädagogisch sinnvolle Abfolge der Standardelemente der Berufsorientierung (erst Portfolio und PA, dann nach Beratung die Berufsfelderkundungen, anschließend die vertiefenden Praktika) dadurch häufig nicht wird eingehalten werden können, da die ersten Berufsfelderkundungen im Rahmen von Veranstaltungen wie „Girls´ Day/Boys´ Day“ bereits Ende April stattfinden werden. Hinzu kommt: Schulen planen in der Regel spätestens zum Ende der Sommerferien die Termine für das gesamte Schuljahr, um die außercurricularen Veranstaltungen – wie die PA – in das Schulleben integrieren zu können. Dafür haben sie zurzeit keine ausreichende Planungsgrundlage und nur vage Anhaltspunkte. Hieraus resultiert Mehrarbeit für Schulleitung, Studien- und Berufswahlkoordinatoren und Klassenlehrer, die an keiner Stelle aufgefangen wird. Berufsfelderkundungen (BFE) Im Anschluss an die Potanzialanalyse und flankiert von entsprechenden Beratungen der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung der Eltern in enger Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit sollen alle Schülerinnen und Schüler an drei jeweils eintägigen Berufsfelderkundungen teilnehmen. In früheren Förderprogrammen waren diese BFE teils deutlich umfangreicher. Diese Möglichkeiten für besonders benachteiligte Jugendliche werden aktuell zugunsten der flächendeckenden Einführung reduziert. In welchem Maße erweiterte Formen der BFE auch in Zukunft (trägergestützt und daher abhängig von Fördermitteln) durchgeführt werden können, ist aktuell noch nicht bekannt. Nach Kenntnis der Koordinierungsstelle hat bisher keine Region, auch nicht die Referenzkommunen, den Standard zur Berufsfelderkundungen dergestalt umsetzen können, dass tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler aller teilnehmenden Schulen an drei eintägigen Berufsfelderkundungen in Klasse 8 nach der PA und vor dem Praktikum teilnehmen konnten. Insofern betrachtet die Koordinierung die Vorgabe „drei Tage für alle“ als ein extrem ambitioniertes Ziel, das allenfalls nur schrittweise zu erreichen sein dürfte. Begründung Seite 4 Sollten im laufenden Schuljahr nicht genügend Plätze für alle beteiligten ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler in Krefeld zur Verfügung stehen, so wird in Absprache mit allen Beteiligten eine Regelung gefunden werden, nach welchem Schlüssel die jeweiligen Schülerinnen und Schüler auf die zur Verfügung gestellten Plätze zurückgreifen können. In nahezu allen Regionen wird / wurde ein Internetportal eingerichtet, um auf diese Weise das Matching für die Berufsfelderkundungen organisieren zu können. Die Arbeitgeber und Betriebe stellen ihre Angebote für die Berufsfelderkundungen online ein und die Schülerinnen und Schüler buchen sich dann in bestimmte Angebote ein. Die Regionalagentur Mittlerer Niederrhein hat sich, unterstützt von der IHK Mittlerer Niederrhein und der Kreishandwerkerschaft Niederrhein dafür eingesetzt, dass die kommunalen Koordinierungsstellen im Agenturbezirk (Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen, Rhein-Kreis Neuss) ein gemeinsames Portal nutzen. Dies ist nicht nur kostengünstiger, sondern vor allem gegenüber den Betrieben besser zu kommunizieren als getrennte Portale, die eventuell auch noch unterschiedlich aufgebaut sind. Vertretern der vier Koordinierungsstellen, der örtlichen Agenturen für Arbeit, der IHK und der KreiHa wurden auf Initiative der Regionalagentur zwei Portale vorgestellt, von denen dasjenige, das seit einigen Jahren in Düsseldorf verwendet wird, von allen Beteiligten als das geeignetere Angebot betrachtet wurde. Auch mehrere Regionen in OWL werden diese Plattform nutzen. Die Regionalagentur wird als Vertragspartner des Portalentwicklers „impiris GmbH & Co. Kg“ fungieren und den Koordinierungsstellen anteilige Kosten in Rechnung stellen. Diese können aus den zu 50% ESF-geförderten Sachmitteln der kommunalen Koordinierung finanziert werden. Die Kosten werden pro Region einmalig 1.125 € für das Setup und anschließend 500 € jährlich für die Nutzung betragen. Die Mittel stehen im Budget der kommunalen Koordinierung zur Verfügung. Die vier Koordinierungsstellen haben sich darauf verständigt, dass zwei Berufsfelderkundungstermine im Rahmen der Check In-Tage (Krefeld: 16./17. Juni 2015) einheitlich festgelegt werden. Als dritter Tag kann der seit vielen Jahren bundesweit etablierte Girls´ Day / Boys´ Day (23.04.2015) genutzt werden (das Matching hierfür läuft über ein eigenes Portal des Projektträgers des Girls´ Day/Boys´ Day). Dies soll den Schulen überlassen bleiben. Damit ist sowohl für die Schulen als auch die Betriebe Planungssicherheit erreicht. Die IHK, die Kreishandwerkerschaft und die Unternehmerschaft werden bei ihren Mitgliedsbetrieben mit Unterstützung der Koordinierungsstellen für die Berufsfelderkundungen werden. Die kommunalen Koordinierungsstellen sowie auch die Agentur für Arbeit werden darüber hinaus gezielt weitere Kammern, Arbeitgeber und Multiplikatoren wie beispielsweise die Wirtschaftsförderungsgesellschaften ansprechen. Eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit diesbezüglich wird abgestimmt. Es wird geprüft, inwieweit die Plattform dahingehend ausgebaut werden kann, dass auch die mehrwöchigen Schulpraktika darüber gematcht werden können. Fazit Die aktuellen Unsicherheiten in der Umsetzung überraschen aus Sicht der Schulverwaltung insofern, als man hätte annehmen können, dass die unvermeidlichen Anfangsprobleme eines solch groß angelegten Unterfangens im dritten Jahr der Umsetzung gelöst sind. Dies wäre der Sinn von „Referenzkommunen“ gewesen, dass aus den dortigen Abläufen Erfahrungen hätten abgeleitet werden können, die die landesweite Umsetzung anschließend erleichtern. Vor dem Hintergrund der vielen ungelösten Fragen erscheint der in der Vergangenheit von Landesseite ausgeübte Druck auf die Kommunen zur Teilnahme am Landesprogramm in einem besonderen Licht. Insgesamt droht zumindest die Gefahr, dass die dargelegten Probleme die Qualität des Berufsorientierungsprozesses und die Akzeptanz des Landesprogramms gefährden. Die Friktionen im Umsetzungsprozess erscheinen zudem geeignet, das hohe Engagement und die Motivation vieler Schulen für die Berufsorientierung ihrer Schülerinnen und Schüler zu mindern. Begründung Seite 5 Die Schulverwaltung steht aber nach wie vor hinter den Zielen des Programms und verfolgt weiterhin intensiv deren Umsetzung. Gleichwohl wurde der Städtetag NRW über die Schwierigkeiten informiert, damit dieser im Ausbildungskonsens NRW die Interessen der Kommunen entsprechend vertreten kann.