Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:55
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.10.2014
Nr.
586 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
17.12.2014
Betreff
Zweiter Sachstandsbericht "Kein Abschluss ohne Anschluss"
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 586 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Einrichtung der kommunalen Koordinierungsstelle
Inzwischen sind von den vier Stellen, die sich auf 5 Personen verteilen, drei besetzt. Die Stelle des Koordinators Übergangssystem wurde zum 15.09.2014 besetzt. Die Auswahlgespräche für die Teamleitungsstelle haben Ende November stattgefunden. Eine Stellenbesetzung zum 1.1.2015 wird angestrebt.
Stand der Umsetzung der Standardelemente zur Berufs- und Studienorientierung in den teilnehmenden
KaboA-Schulen
Berufswahlpässe/ Portfolio (PF)
Jede Schülerin und jeder Schüler soll in einem Berufswahlordner (Portfolio) ihren/seinen Prozess der Berufsorientierung dokumentieren. Nahezu alle Krefelder Schulen verwenden bereits seit Jahren den so
genannten Berufswahlpass NRW (Ritterbach Verlag), der die landesseitig für dieses Instrument gesetzten
Standards beispielhaft erfüllt. Die Finanzierung erfolgt bisher aus den Mitteln der Projekte zur vertieften
Berufsorientierung, die bis 2014 mit der Agentur für Arbeit Krefeld durchgeführt wurden. Zur zukünftigen
Finanzierung der Berufswahlordner im Rahmen von KAboA wurden in den vergangenen Monaten immer
wieder anderslautende Informationen verbreitet. Zwischenzeitlich wurde der Vorschlag gemacht, die
Portfolios aus den Sachmitteln der kommunalen Koordinierung zu zahlen, was angesichts der Förderkulisse bedeutet hätte, dass die Stadt die Hälfte der Kosten (7.500 € in 2014/15, jährlich anfallend und in der
Ausbaustufe ca. 12.000 €) hätte tragen müssen – ohne dass es dafür eine klare Rechtsgrundlage gegeben
hätte.
Inzwischen steht fest, dass die Bildungsträger im Rahmen der Potenzialanalyse nun doch (wie in der 1.
und 2. Welle von KAboA) ein Portfolioinstrument zur Verfügung stellen müssen, in dem die Ergebnisse
der PA dokumentiert werden. Hierzu hat es noch vor wenigen Wochen die gegenteilige Information gegeben (vgl. Vorlage Nr. 281 /14V). Es bleibt abzuwarten, ob die Bildungsträger dann wirklich auf den relativ teuren Berufswahlpass zurück greifen werden oder eine deutlich preiswertere Lösung „Marke Eigenbau“ wählen werden. Die Leistungsbeschreibung enthält keine weiteren Qualitätskriterien für das Portfolioinstrument. Es ist daher noch unklar, ob die in den Standards des Landes formulierten Mindestanforderungen an ein solches Portfolioinstrument eingehalten werden können.
Es ist ebenfalls unsicher, ob der eigentliche Zweck des Instrumentes erfüllt werden kann, wenn die Schule
keinen Einfluss auf die Auswahl hat. Denn noch immer ist auf einschlägigen Internetseiten des Landes zu
lesen, dass die Schulen ein geeignetes Instrument auswählen, es in der Schulkonferenz beschließen und
in Absprache insbesondere mit der Berufsberatung als verbindlich setzen (vgl.
http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/portfolioarbeit/, zuletzt abgerufen
20.10.2014).
Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die um die Potenzialanalyse bewerbenden Bildungsträger an den
Landesstandards für Berufswahlordner oder gar an den Wünschen der Schulen orientieren werden. Die
kommunale Koordinierungsstelle wird soweit möglich darauf hinwirken.
Potenzialanalyse (PA)
U.a. da die Stadt Krefeld im Falle einer eigenen Ausschreibung das volle rechtliche und finanzielle Risiko
hätte tragen müssen, wurde entschieden, dass Krefeld sich an der zentralen Ausschreibung der LGH (Landesgewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks) beteiligt.
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen der Bildungsträger zu gewährleisten, konnte die Leistungsbeschreibung seitens der LGH nicht vorab bekannt gegeben werden. Zunächst hieß es per Mail am
17.09.2014, dass die kommunalen Koordinierungsstellen an der Bewertung der Angebote beteiligt werden könnten. Dann wurde dies rechtlich geprüft und am 25.09.2014 per Mail ausgeschlossen, da die
Kommunale Koordinierungsstellen "Dritte" im Verfahren seien. Die Kommunen haben also weder Einfluss
auf die Formulierung der ausgeschriebenen Leistung noch auf die Bewertung.
Begründung
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In der Konsequenz heißt dies, dass sich jeder Bildungsträger, der die Voraussetzungen der Ausschreibung
erfüllt, auf die Ausschreibung bewerben kann und dass mit großer Wahrscheinlichkeit die bewährten
Partnerschaften von Schulen und Bildungsträgern nicht fortgesetzt werden können. Die kommunale Koordinierungsstelle bedauert wiederholt, dass die Schulen sich „ihre“ Bildungsträger nicht mehr selbst
aussuchen können. Dies wird die Akzeptanz des Instrumentes und des Landesprogramms sowie eine Qualitätsentwicklung der PA erschweren.
Überdies wälzt die LGH einen Teil des Ausfallrisikos rechtlich auf die Kommunen ab. Die Kokos wurden
aufgefordert, bei den Schulen abzufragen, mit wie vielen Schülern der achten Klasse die Schulen an der
Potenzialanalysen (PA) teilnehmen wollen. In einer Information an die Kokos hieß es, dass die Kommunen
finanziell für den Teil der PA aufkommen müssen, wenn weniger als 80% der gemeldeten Schüler an der
PA teilnehmen. Erfahrungsgemäß wird dieses Quorum zwar erreicht und stellt kein ernsthaftes Hindernis
dar. Dennoch ist es ein Hinweis darauf, wie typischerweise die Rollenverteilung in KaboA aussieht: Die
kommunale Koordinierung kann nicht mitgestalten, muss aber für Umsetzungsprobleme haften.
Die LGH hat im Oktober 2014 in einer ersten Tranche Potenzialanalysen für 18 Regionen und 24.000
Schülerinnen und Schüler in 78 Einzellosen ausgeschrieben, selbstverständlich auch für die beteiligten
Krefelder Schulen. Die Bewerbungsfrist für die Bieter endet am 11.12.2014. Anders als ursprünglich angekündigt werden keine Vertreter der kommunalen Koordinierungsstellen an der für den 12.12. angekündigten Submission teilnehmen. Dies ist nach Angaben der LGH vergaberechtlich nicht zulässig. Die weitere
Zeitschiene ist den Koordinierungsstellen noch nicht bekannt gegeben worden. Ob die Durchführungsphase wie von den Schulen gewünscht ab Februar 2015 beginnen kann, steht noch nicht fest. Seitens der
Schulen bestand zum Teil die Sorge, dass die Kriterien der Ausschreibung zu einem Qualitätsverlust führen könnten. Nach Einschätzung der Kommunalen Koordinierung umfasst diese jedoch tatsächlich alle
einschlägig bekannten Kriterien. Insofern bleibt zu hoffen, dass die Leistungsbeschreibung in der vorliegenden Form dazu beiträgt, einen hohen Qualitätsstandard der PA zu sichern. In der Anlage befindet sich
eine Kurzfassung der Leistungsbeschreibung.
Problematisch bleibt, dass die pädagogisch sinnvolle Abfolge der Standardelemente der Berufsorientierung (erst Portfolio und PA, dann nach Beratung die Berufsfelderkundungen, anschließend die vertiefenden Praktika) dadurch häufig nicht wird eingehalten werden können, da die ersten Berufsfelderkundungen im Rahmen von Veranstaltungen wie „Girls´ Day/Boys´ Day“ bereits Ende April stattfinden werden.
Hinzu kommt: Schulen planen in der Regel spätestens zum Ende der Sommerferien die Termine für das
gesamte Schuljahr, um die außercurricularen Veranstaltungen – wie die PA – in das Schulleben integrieren zu können. Dafür haben sie zurzeit keine ausreichende Planungsgrundlage und nur vage Anhaltspunkte. Hieraus resultiert Mehrarbeit für Schulleitung, Studien- und Berufswahlkoordinatoren und Klassenlehrer, die an keiner Stelle aufgefangen wird.
Berufsfelderkundungen (BFE)
Im Anschluss an die Potanzialanalyse und flankiert von entsprechenden Beratungen der Schülerinnen und
Schüler unter Einbeziehung der Eltern in enger Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit sollen alle Schülerinnen und Schüler an drei jeweils eintägigen Berufsfelderkundungen teilnehmen. In
früheren Förderprogrammen waren diese BFE teils deutlich umfangreicher. Diese Möglichkeiten für besonders benachteiligte Jugendliche werden aktuell zugunsten der flächendeckenden Einführung reduziert. In welchem Maße erweiterte Formen der BFE auch in Zukunft (trägergestützt und daher abhängig
von Fördermitteln) durchgeführt werden können, ist aktuell noch nicht bekannt.
Nach Kenntnis der Koordinierungsstelle hat bisher keine Region, auch nicht die Referenzkommunen, den
Standard zur Berufsfelderkundungen dergestalt umsetzen können, dass tatsächlich alle Schülerinnen und
Schüler aller teilnehmenden Schulen an drei eintägigen Berufsfelderkundungen in Klasse 8 nach der PA
und vor dem Praktikum teilnehmen konnten. Insofern betrachtet die Koordinierung die Vorgabe „drei
Tage für alle“ als ein extrem ambitioniertes Ziel, das allenfalls nur schrittweise zu erreichen sein dürfte.
Begründung
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Sollten im laufenden Schuljahr nicht genügend Plätze für alle beteiligten ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler in Krefeld zur Verfügung stehen, so wird in Absprache mit allen Beteiligten eine Regelung gefunden
werden, nach welchem Schlüssel die jeweiligen Schülerinnen und Schüler auf die zur Verfügung gestellten
Plätze zurückgreifen können.
In nahezu allen Regionen wird / wurde ein Internetportal eingerichtet, um auf diese Weise das Matching
für die Berufsfelderkundungen organisieren zu können. Die Arbeitgeber und Betriebe stellen ihre Angebote für die Berufsfelderkundungen online ein und die Schülerinnen und Schüler buchen sich dann in
bestimmte Angebote ein.
Die Regionalagentur Mittlerer Niederrhein hat sich, unterstützt von der IHK Mittlerer Niederrhein und der
Kreishandwerkerschaft Niederrhein dafür eingesetzt, dass die kommunalen Koordinierungsstellen im
Agenturbezirk (Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen, Rhein-Kreis Neuss) ein gemeinsames Portal
nutzen. Dies ist nicht nur kostengünstiger, sondern vor allem gegenüber den Betrieben besser zu kommunizieren als getrennte Portale, die eventuell auch noch unterschiedlich aufgebaut sind. Vertretern der
vier Koordinierungsstellen, der örtlichen Agenturen für Arbeit, der IHK und der KreiHa wurden auf Initiative der Regionalagentur zwei Portale vorgestellt, von denen dasjenige, das seit einigen Jahren in Düsseldorf verwendet wird, von allen Beteiligten als das geeignetere Angebot betrachtet wurde. Auch mehrere
Regionen in OWL werden diese Plattform nutzen. Die Regionalagentur wird als Vertragspartner des Portalentwicklers „impiris GmbH & Co. Kg“ fungieren und den Koordinierungsstellen anteilige Kosten in Rechnung stellen. Diese können aus den zu 50% ESF-geförderten Sachmitteln der kommunalen Koordinierung
finanziert werden. Die Kosten werden pro Region einmalig 1.125 € für das Setup und anschließend 500 €
jährlich für die Nutzung betragen. Die Mittel stehen im Budget der kommunalen Koordinierung zur Verfügung.
Die vier Koordinierungsstellen haben sich darauf verständigt, dass zwei Berufsfelderkundungstermine im
Rahmen der Check In-Tage (Krefeld: 16./17. Juni 2015) einheitlich festgelegt werden. Als dritter Tag kann
der seit vielen Jahren bundesweit etablierte Girls´ Day / Boys´ Day (23.04.2015) genutzt werden (das
Matching hierfür läuft über ein eigenes Portal des Projektträgers des Girls´ Day/Boys´ Day). Dies soll den
Schulen überlassen bleiben.
Damit ist sowohl für die Schulen als auch die Betriebe Planungssicherheit erreicht. Die IHK, die Kreishandwerkerschaft und die Unternehmerschaft werden bei ihren Mitgliedsbetrieben mit Unterstützung
der Koordinierungsstellen für die Berufsfelderkundungen werden. Die kommunalen Koordinierungsstellen sowie auch die Agentur für Arbeit werden darüber hinaus gezielt weitere Kammern, Arbeitgeber und
Multiplikatoren wie beispielsweise die Wirtschaftsförderungsgesellschaften ansprechen. Eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit diesbezüglich wird abgestimmt.
Es wird geprüft, inwieweit die Plattform dahingehend ausgebaut werden kann, dass auch die mehrwöchigen Schulpraktika darüber gematcht werden können.
Fazit
Die aktuellen Unsicherheiten in der Umsetzung überraschen aus Sicht der Schulverwaltung insofern, als
man hätte annehmen können, dass die unvermeidlichen Anfangsprobleme eines solch groß angelegten
Unterfangens im dritten Jahr der Umsetzung gelöst sind. Dies wäre der Sinn von „Referenzkommunen“
gewesen, dass aus den dortigen Abläufen Erfahrungen hätten abgeleitet werden können, die die landesweite Umsetzung anschließend erleichtern. Vor dem Hintergrund der vielen ungelösten Fragen erscheint
der in der Vergangenheit von Landesseite ausgeübte Druck auf die Kommunen zur Teilnahme am Landesprogramm in einem besonderen Licht.
Insgesamt droht zumindest die Gefahr, dass die dargelegten Probleme die Qualität des Berufsorientierungsprozesses und die Akzeptanz des Landesprogramms gefährden. Die Friktionen im Umsetzungsprozess erscheinen zudem geeignet, das hohe Engagement und die Motivation vieler Schulen für die Berufsorientierung ihrer Schülerinnen und Schüler zu mindern.
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Die Schulverwaltung steht aber nach wie vor hinter den Zielen des Programms und verfolgt weiterhin
intensiv deren Umsetzung. Gleichwohl wurde der Städtetag NRW über die Schwierigkeiten informiert,
damit dieser im Ausbildungskonsens NRW die Interessen der Kommunen entsprechend vertreten kann.